Abmahnung wegen Filesharing erhalten – Handlungstipps für Betroffene

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Abmahnung aufgrund von Filesharing – angemessene Reaktion im Unternehmenskontext

Bei dem Erhalt einer Abmahnung infolge einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durch Filesharing sind Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen vielfach mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Solche Abmahnungen werden häufig wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet ausgesprochen. Sie enthalten regelmäßig Forderungen nach Unterlassung sowie Schadensersatzansprüche.

Typischer Ablauf und Inhalt einer Abmahnung

In der Regel stützen die Abmahnschreiben ihre Forderungen darauf, dass von einem bestimmten Internetanschluss aus ein Werk – beispielsweise ein Film, Musikalbum oder eine Software – zum Download angeboten worden sei. Zur Begründung werden oftmals technische Ermittlungen mit Verweis auf eine IP-Adresse angeführt. Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassen die Schreiben auch Zahlungsforderungen, die sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammensetzen.

Zivilrechtliche Konsequenzen und mögliche Haftung

Die entscheidende Frage nach dem Eingang einer Abmahnung betrifft die Verantwortlichkeit des Inhabers des Internetanschlusses. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht automatisch jede abgemahnte Person als sogenannte Täterin einer Urheberrechtsverletzung gilt. In laufenden Verfahren besteht die Unschuldsvermutung (vgl. Art. 6 Abs. 2 EMRK). Es können jedoch auch Haftungsrisiken aufgrund der sogenannten „Störerhaftung“ entstehen, wenn Dritten die Nutzung des Anschlusses ermöglicht wurde und dabei Schutzpflichten nicht beachtet worden sind.

Unterlassungserklärung und Zahlungsansprüche

Abmahnschreiben enthalten üblicherweise eine vorformulierte Unterlassungserklärung sowie Zahlungsaufforderungen. Die Abgabe einer solchen Erklärung kann eine langfristige Bindung bewirken und ist häufig mit einer Vertragsstrafe verbunden. Im Falle eines anhängigen Verfahrens oder eines Verdachts ist sorgfältig zu prüfen, ob und in welchem Umfang Risiken bestehen. Forderungen auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz bedürfen einer rechtlichen Überprüfung, da ihre Höhe und Berechtigung von individuellen Umständen abhängig sind.

Relevanz der Fristen

Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing enthalten oft kurze Fristen. Diese sind zu beachten, da ansonsten kostenintensive gerichtliche Schritte eingeleitet werden können. Gleichwohl ist eine vorschnelle und unüberlegte Reaktion regelmäßig nicht sachgerecht, insbesondere wenn der Sachverhalt überprüft werden muss und Unklarheiten über die Verantwortlichkeit oder die behauptete Rechtsverletzung bestehen.

Prozessuale Besonderheiten und Sachverhaltsaufklärung

Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing beschäftigen regelmäßig Gerichte in Zivilverfahren. In diesen Verfahren kommt der hinreichenden Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere der Frage nach dem tatsächlichen Verlauf und der Nutzungsberechtigung des Internetanschlusses, erhebliche Bedeutung zu. Die Beweislastverteilung, die Rechtsprechung zu Mitwirkungspflichten sowie die Möglichkeiten der Entlastung des Anschlussinhabers sind dabei für den Verfahrensausgang bestimmend. Hingewiesen wird darauf, dass der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens stets von den konkreten Gegebenheiten des Falls abhängt.

Individuelle rechtliche Würdigung im Einzelfall

Da die Reaktion auf eine Abmahnung wegen Filesharings unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangslage und unter Abwägung wirtschaftlicher Risiken erfolgen sollte, empfiehlt sich regelmäßig eine sachkundige rechtliche Einschätzung. Die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten im Unternehmensumfeld, bei Investoren und bei vermögenden Privatpersonen können maßgeblichen Einfluss auf die Bewertung der Situation nehmen.

Die vielschichtigen Fragestellungen im Kontext von Filesharing und Abmahnung belegen die Relevanz vertiefter Kenntnisse im IP-Recht und im Umgang mit urheberrechtlichen Forderungen. Für Unternehmen, Investoren oder Privatpersonen, die eine sachgerechte rechtliche Einordnung dieser Aspekte einholen möchten, steht die Rechtsberatung im IP-Recht von MTR Legal zur Verfügung.