Im Wirecard-Skandal haben die Wirtschaftsprüfer von EY bei der Prüfung der Bilanzen gegen ihre Pflichten verstoßen. Das hat die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS festgestellt und Sanktionen verhängt.
Der Wirecard-Skandal flog 2020 auf als bekannt wurde, dass fast zwei Milliarden Euro in den Bilanzen des Konzerns verschwunden sind oder nie existiert haben. Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten dennoch über Jahre ihr Testat für die Jahresabschlüsse der inzwischen insolventen Wirecard AG erteilt und stehen in der Kritik. Die deutsche Wirtschaftsprüferaufsicht APAS hat nun festgestellt, dass die Wirtschaftsprüfer von EY bei der Prüfung der Wirecard-Bilanzen gegen ihre Pflichten verstoßen haben und harte Sanktionen verhängt. So darf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen Zeitraum von zwei Jahren keine Aufträge für Bilanzprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse mehr annehmen. Außerdem verhängte die APAS ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro.
Für die geschädigten Anleger der Wirecard AG stellt sich besonders die Frage, ob sie Schadenersatzansprüche gegenüber den Wirtschaftsprüfern von EY geltend machen können. Die Entscheidung der APAS hat zwar keine rechtliche Bindung für andere Verfahren im Wirecard-Skandal. Dennoch wird deutlich, dass die Wirtschaftsprüfer von EY offenbar gegen ihre Prüfpflichten verstoßen und ihr Testat erteilt haben. Für Anleger kann das Testat der Wirtschaftsprüfer ein wichtiger Aspekt für ihre Anlageentscheidung sein. Das OLG München hat in einer Verfügung vom 9.12.2022 bestätigt, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen erteilten Testaten und Anlageentscheidungen gibt.
Geschädigte Wirecard-Anleger haben die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche in einer Individualklage geltend zu machen oder sich einer Art „Sammelklage“ anzuschließen. Das Kapitalmarktrecht sieht dafür ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Kapitalmarktrecht hat.
In dem Wirecard-Musterverfahren soll u.a. geklärt werden, ob sich die Wirtschaftsprüfer gegenüber den Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben. Dabei ist das Urteil zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagten bindend. Anschließend kann es auf die Teilnehmer des Musterverfahrens übertragen werden.
Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren ist noch bis zum 18. September 2023 möglich und muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
MTR Legal bietet Wirecard-Anlegern eine Beratung durch im Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte.