Grundlagen der Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Abgabe, die von Städten und Gemeinden in Deutschland auf das Innehaben einer weiteren Wohnung neben dem Hauptwohnsitz erhoben wird. Sie zählt zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern. Ziel dieser Steuer ist es, zusätzliche Einnahmen für die Kommunen zu generieren und einen Ausgleich für die Nutzung der kommunalen Infrastruktur durch Personen mit mehreren Wohnsitzen zu schaffen.
Rechtliche Einordnung und Erhebung
Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Es besteht keine bundesweit einheitliche Regelung; jede Kommune kann selbst entscheiden, ob sie diese Steuer erhebt und wie hoch sie ausfällt. Die rechtlichen Grundlagen werden durch Satzungen festgelegt, welche von den jeweiligen Gemeinderäten beschlossen werden.
Steuergegenstand: Was gilt als Zweitwohnung?
Als steuerpflichtige Zweitwohnung gilt in der Regel jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung innehat und nutzen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung gemietet oder im Eigentum steht. Auch Ferienwohnungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Zweitwohnungen gelten.
Steuerschuldner: Wer muss zahlen?
Zur Zahlung verpflichtet ist grundsätzlich jede Person, die eine weitere Wohnung neben ihrer Hauptwohnung innehat – unabhängig davon, ob sie dort tatsächlich wohnt oder nicht. Auch bei gemeinsamer Nutzung mehrerer Personen kann jeder Nutzer zur Zahlung herangezogen werden.
Berechnung und Höhe der Steuer
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer variiert je nach Kommune erheblich. Meistens wird sie als Prozentsatz einer Bemessungsgrundlage berechnet – häufig dient hierfür entweder die jährliche Nettokaltmiete oder ein fiktiver Mietwert bei Eigentumswohnungen als Grundlage.
Befreiungen und Ausnahmen von der Steuerpflicht
Viele Kommunen sehen in ihren Satzungen bestimmte Befreiungstatbestände vor. So sind beispielsweise Wohnungen von Studierenden am Studienort unter bestimmten Bedingungen befreit oder auch Wohnungen aus beruflichen Gründen können teilweise ausgenommen sein. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Gemeinde deutlich.
Anmeldung, Festsetzung und Rechtsmittelmöglichkeiten
Anmelde- und Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden
Wer eine zweite Wohnung bezieht oder nutzt, ist meist verpflichtet dies innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Behörde anzuzeigen beziehungsweise anzumelden. Unterbleibt diese Meldung trotz bestehender Pflicht, können Nachzahlungen sowie gegebenenfalls Sanktionen drohen.
Festsetzung des Steuerbescheids
Nach Anmeldung prüft die Behörde das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Besteuerung sowie mögliche Befreiungen oder Ausnahmen vom Steuertatbestand. Anschließend ergeht ein schriftlicher Bescheid über Höhe sowie Fälligkeitstermine zur Zahlung.
Möglichkeiten des Widerspruchs gegen den Bescheid
Sollten Betroffene mit dem Inhalt eines Bescheids nicht einverstanden sein – etwa weil Tatsachen unzutreffend berücksichtigt wurden -, besteht grundsätzlich das Recht auf Überprüfung durch Einlegung eines Widerspruchs innerhalb bestimmter Fristen.
Häufig gestellte Fragen zur Zweitwohnungssteuer (FAQ)
Muss ich immer dann zahlen, wenn ich irgendwo eine zweite Wohnung habe?
Nicht automatisch jede weitere Wohnung führt zur Pflicht zur Zahlung dieser Abgabe; maßgeblich sind jeweils geltende Satzungen vor Ort sowie eventuelle Befreiungsmöglichkeiten.
Zählt auch eine Ferienwohnung als zweitwohnsitzpflichtig?
Ob Ferienwohnungen besteuert werden hängt davon ab wie oft beziehungsweise regelmäßig diese genutzt werden; viele Gemeinden erfassen auch solche Objekte unter bestimmten Bedingungen.
Können mehrere Personen gemeinsam für dieselbe zweite wohnung steuerpflichtig sein?
Sind mehrere Personen gemeinsam Nutzer einer zweiten Unterkunft so kann jeder einzeln herangezogen werden sofern er Nutzungsrechte besitzt.
Müssen Studierende am Studienort immer zahlen?
Nicht alle Studierenden müssen zwangsläufig zahlen; viele Städte sehen besondere Regelungen beziehungsweise Befreiungsmöglichkeiten vor – dies hängt jedoch vom jeweiligen Ort ab.
Kann ich mich gegen einen fehlerhaften Bescheid wehren?
Besteht Uneinigkeit über einen ausgestellten Bescheid gibt es Möglichkeiten diesen überprüfen zu lassen indem fristgerecht Einspruch eingelegt wird.
Zählt mein Arbeitszimmer in einem anderen Ort bereits als zweitwohnsitzpflichtig?
Nicht jedes Arbeitszimmer außerhalb des Hauptwohnsitzes löst automatisch eine Zahlungsverpflichtung aus; entscheidend sind Art & Umfang tatsächlicher Nutzung sowie lokale Vorgaben.
Einer Anmelde- bzw Mitteilungspflicht unterliegt man meist sobald man dauerhaft über Wohnraum außerhalb seines Erstwohnsitzes verfügt – Details regelt jeweils örtliches Recht.
Liegen Meldeverstöße vor so können Nachforderungen entstehen falls frühere Zeiträume noch nicht verjährt sind;P>