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Zulassung von Kraftfahrzeugen


Begriff und Bedeutung der Zulassung von Kraftfahrzeugen

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen bezeichnet das Verwaltungsverfahren, durch das einem Kraftfahrzeug die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gestattet wird. Die Zulassung ist im deutschen Verkehrsrecht umfassend geregelt und stellt eine wesentliche Voraussetzung zur Nutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr dar. Ziel der Zulassung ist es, die Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen sicherzustellen sowie deren Halter eindeutig zuzuordnen.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Die wichtigsten Regelungen zur Zulassung finden sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Sie definiert unter anderem die Anforderungen an Fahrzeuge, die Bedingungen für die Fahrzeugzulassung sowie die Pflichten der Halter.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Die im Jahr 2007 eingeführte Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) hat zahlreiche Regelungen der StVZO übernommen und präzisiert die Verfahren zur Zulassung, Außerbetriebsetzung und Umschreibung von Fahrzeugen. Sie regelt insbesondere:

  • Zulassungsarten (Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung)
  • Zuständigkeit der Zulassungsbehörde
  • Erfassung in das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR)
  • Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Weitere relevante Vorschriften

Weitere maßgebliche Normen ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) und der Fahrzeugspezifischen EU-Richtlinien.

Voraussetzungen für die Zulassung

Nachweis der Betriebserlaubnis

Voraussetzung für die Zulassung ist das Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis. Diese wird im Regelfall durch eine EG-Typgenehmigung oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO belegt.

Sicherstellung des Versicherungsschutzes

Ein weiterer Zulassungserfordernis ist der Nachweis einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß § 1 PflVG. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Identitätsnachweis und Aufenthaltstitel

Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen. Handelt es sich um ausländische Antragsteller, ist zudem ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.

Steuerliche Voraussetzungen

Die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer muss im Rahmen des Zulassungsverfahrens erteilt werden. Die Zulassungsbehörden prüfen die steuerliche Zuverlässigkeit des Halters.

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Antragstellung bei der Zulassungsbehörde

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde am Wohn- oder Betriebssitz des Fahrzeughalters. Für Halter mit mehreren Wohnsitzen gilt der Hauptwohnsitz als maßgeblich.

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Identität
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, falls das Fahrzeug bereits zugelassen war)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Soweit zutreffend: Vollmacht, Firmenregisterauszug, Gewerbeanmeldung

Zuteilung des amtlichen Kennzeichens

Mit Abschluss des Zulassungsverfahrens erfolgt die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Die Kennzeichenpflicht ist in § 10 FZV geregelt. Die Kennzeichen werden durch die Zulassungsstelle vergeben und müssen am Fahrzeug vorschriftsmäßig angebracht werden.

Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen

Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) aus oder aktualisiert diese bei Umschreibungen und Wiederzulassungen.

Arten der Zulassung

Erstzulassung

Die Erstzulassung eines Neufahrzeugs erfordert den Nachweis der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) und einer gültigen Betriebserlaubnis.

Wiederzulassung

Nach vorübergehender Stilllegung kann eine Wiederzulassung des Fahrzeugs beantragt werden, sofern die AU-/HU-Prüfungen nachgewiesen sind.

Umschreibung

Bei Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel ist eine Umschreibung des Fahrzeugs notwendig. Hierbei prüft die Zulassungsbehörde die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten und Eigentumsverhältnisse.

Saison- und Kurzzeitkennzeichen

Neben der dauerhaften Zulassung bestehen die Möglichkeiten zur Nutzung saisonaler Kennzeichen (für bestimmte Zeiträume) sowie Kurzzeitkennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten).

Besondere Regelungen

Zulassung von Oldtimern

Oldtimer können unter bestimmten Voraussetzungen ein Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) erhalten. Bestimmend hierfür sind das Fahrzeugalter – mindestens 30 Jahre – sowie der Originalzustand und die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.

Zulassung von Fahrzeugen mit ausländischer Herkunft

Die Zulassung von Importfahrzeugen erfordert zusätzliche Unterlagen, darunter die ausländischen Fahrzeugdokumente, Nachweise über Zoll- und Umsatzsteuerabwicklung sowie ggf. eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

Zulassung von Fahrzeugen im gewerblichen Verkehr

Bei Fahrzeugen des gewerblichen Personen- oder Güterverkehrs ist der Nachweis einer entsprechenden Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich.

Rechtsfolgen der Zulassung

Mit der amtlichen Zulassung ist das Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen, und der Halter unterliegt bestimmten Pflichten, darunter:

  • Führungs- und Aufbewahrungspflicht der Zulassungsbescheinigungen
  • Sicherungspflichten hinsichtlich Verkehrssicherheit, Versicherung und Steuern
  • Meldepflichten bei Änderungen (z.B. Adressänderung, technische Änderungen am Fahrzeug)
  • Haftungspflichten nach dem Straßenverkehrsgesetz, insbesondere bei Verstößen und Unfällen

Verlust, Widerruf und Entziehung der Zulassung

Die Zulassung kann widerrufen oder entzogen werden, beispielsweise bei fehlendem Versicherungsschutz, rückständiger Kfz-Steuer oder nicht bestandener Hauptuntersuchung. Der Verlust der Zulassungsbescheinigungen ist unverzüglich der Zulassungsstelle anzuzeigen, um Missbrauch zu verhindern.

Digitalisierung der Zulassung

Mit der Einführung des Portals zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wurden digitale Verfahren geschaffen, die eine papierlose Antragstellung sowie die elektronische Kommunikation mit der Zulassungsbehörde ermöglichen. Dies trägt zu einer weiteren Beschleunigung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei.

Zusammenfassung

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein zentrales Thema des Verkehrsrechts. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr verkehrssicher, umweltverträglich und steuerlich erfasst betrieben werden. Die umfangreichen gesetzlichen Regelungen gewährleisten einen hohen Standard an Sicherheit sowie den geregelten Ablauf und die Dokumentation der Zulassungsverfahren. Die Einhaltung der Zulassungsvorschriften ist somit grundlegende Voraussetzung für jede Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Wie erfolgt die rechtliche Übertragung der Fahrzeugzulassung bei Halterwechsel?

Beim Wechsel des Halters eines Kraftfahrzeugs ist die rechtliche Übertragung der Zulassung ein zwingend vorgeschriebener Vorgang nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzlich muss der bisherige Halter das Fahrzeug entweder vor der Veräußerung abmelden oder es wird im Rahmen der Ummeldung direkt auf den neuen Halter zugelassen. Dafür ist gemäß § 13 FZV die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eines gültigen Prüfberichts der Hauptuntersuchung, eines Nachweises über eine bestehende Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) und ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Sowohl die persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde als auch die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und die Änderung des Haltereintrags sind rechtlich zwingende Voraussetzungen. Wird die Ummeldung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, bleibt der bisherige Halter unter Umständen weiterhin für Verwaltungsakte, etwa Bußgelder oder stillschweigende Steuerforderungen, in der Haftung.

Welche Anforderungen bestehen rechtlich an die Versicherungspflicht bei der Zulassung eines Fahrzeugs?

Gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist die Haftpflichtversicherung eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Bei der Anmeldung muss ein elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) vorgelegt werden, der belegt, dass für das konkrete Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht. Ohne diese Versicherung darf das Fahrzeug nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Bei Verstoß gegen diese Versicherungspflicht sind sowohl der Halter als auch der Fahrzeugführer strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen, darunter Bußgelder und Zulassungsentzug, ausgesetzt. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig durch die Zulassungsbehörden sowie über einen automatisierten Datenabgleich mit den Versicherungsunternehmen.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Zulassung von Fahrzeugen mit ausländischer Herkunft?

Für die Zulassung von aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugen ist das Vorliegen einer EG- oder Einzelbetriebserlaubnis nachzuweisen, wie in §§ 20-21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Zudem müssen das Original der ausländischen Fahrzeugpapiere, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamts (bei Import aus Nicht-EU-Ländern), ein Nachweis der ordnungsgemäßen Verzollung sowie eine aktuelle Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Abgasuntersuchung für das Fahrzeug vorgelegt werden. Besondere Anforderungen bestehen für Fahrzeuge, die nicht den deutschen bzw. europäischen Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen – hier ist eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zwingend. Die vollständige Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen ist Bedingung für die Zulassung und spätere Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.

Welche rechtlichen Folgen hat das Fahren ohne gültige Zulassung?

Das Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Zulassung ist nach § 1 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie nach § 6 PflVG grundsätzlich verboten und steht unter Strafe. Fahrzeuge ohne ordnungsgemäße Zulassung gelten als illegal im Straßenverkehr geführt, was empfindliche Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, das Ruhenlassen oder den Entzug der Zulassung nach sich ziehen kann. Bei Unfällen ohne Zulassung ergibt sich zudem der Verlust des Versicherungsschutzes, wodurch der Halter und/oder Fahrer persönlich und in vollem Umfang für entstandene Schäden haftbar gemacht werden können. Ferner kann das Fahrzeug durch die Polizei beschlagnahmt werden.

Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen bezüglich der Hauptuntersuchung bei der Fahrzeugzulassung?

Gemäß § 29 StVZO sind alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger einem regelmäßigen Turnus der Hauptuntersuchung (HU) zu unterziehen. Die Erstzulassung setzt einen gültigen HU-Bericht voraus; bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Nachweis über den letzten HU-Termin vorzulegen, der nicht überschritten sein darf. Ohne gültige HU kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Die Hauptuntersuchung dient der Überprüfung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs. Bei erheblichem Mangel oder abgelaufener HU drohen Ablehnung der Zulassung, Bußgelder und im weiteren Verlauf ggf. Zwangsabmeldung.

Wann ist eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde rechtlich vorgeschrieben?

Die Vorführung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde kann nach § 6 Abs. 7 FZV in bestimmten Fällen von dieser angeordnet werden, insbesondere wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand oder der Identität des Fahrzeugs bestehen. Dies betrifft häufig Importfahrzeuge, Oldtimer, Fahrzeuge ohne vollständige Dokumentation oder solche mit technischen Änderungen. Die Zulassungsbehörde prüft in diesen Fällen, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob alle notwendigen Nachrüstungen, Kennzeichnungen und Dokumentationen rechtmäßig vorliegen.

Welche rechtlichen Vorschriften gelten für das Ausstellen und Verwenden von Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen können gemäß § 16 FZV für Probe- und Überführungsfahrten beantragt werden und sind höchstens fünf Tage gültig. Die Zuteilung erfolgt nur, wenn eine elektronische Versicherungsbestätigung vorgelegt und das Fahrzeug vorab mit der Fahrgestellnummer benannt wird. Seit 2015 ist für die Zuteilung zudem die Durchführbarkeit einer gültigen Hauptuntersuchung für das betreffende Fahrzeug nachzuweisen, sofern es für den Straßenverkehr genutzt werden soll. Die missbräuchliche Verwendung von Kurzzeitkennzeichen, etwa zur dauerhaften Nutzung, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern sowie dem Entzug des Kennzeichens geahndet werden.

Wann ist eine Vorab-Eintragung technischer Änderungen in den Fahrzeugpapieren rechtlich notwendig?

Technische Änderungen am Fahrzeug, die die Betriebserlaubnis oder die Einhaltung von Vorschriften gemäß § 19 StVZO beeinflussen, müssen unverzüglich nach erfolgter Abnahme von einer anerkannten Prüforganisation in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Ohne diese Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis, und das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Unterlassung der Eintragung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die Betreiber mit empfindlichen Bußgeldern und ggf. Punkten im Fahreignungsregister belegt werden können.