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Zivilehe

Begriff und Bedeutung der Zivilehe

Die Zivilehe ist eine rechtlich anerkannte Form der Eheschließung, die vor einer staatlichen Behörde geschlossen wird. Im Gegensatz zu religiösen oder traditionellen Eheschließungen handelt es sich bei der Zivilehe um einen Akt, der ausschließlich auf den Gesetzen des Staates basiert. Die Zivilehe begründet eine rechtliche Verbindung zwischen zwei Personen mit umfassenden Rechten und Pflichten.

Voraussetzungen für die Schließung einer Zivilehe

Um eine Zivilehe eingehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen in der Regel das Erreichen eines bestimmten Mindestalters sowie die Geschäftsfähigkeit beider Partner. Weiterhin dürfen keine Ehehindernisse wie beispielsweise bestehende Ehen oder enge Verwandtschaftsverhältnisse vorliegen. Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei einer zuständigen staatlichen Stelle, meist dem Standesamt.

Ablauf der Eheschließung

Die Zeremonie zur Begründung einer Zivilehe findet üblicherweise im Rahmen eines offiziellen Termins statt. Ein Vertreter des Staates nimmt die Erklärung beider Partner entgegen, dass sie miteinander die Ehe eingehen möchten. Nach dieser Erklärung wird die Ehe durch den Eintrag in ein öffentliches Register rechtsgültig.

Rechtsfolgen und Wirkungen der Zivilehe

Mit dem Abschluss einer Zivilehe entstehen zahlreiche Rechte und Pflichten für beide Ehepartner. Dazu gehören unter anderem gegenseitige Unterhaltspflichten sowie besondere Regelungen zum Vermögen während und nach Bestehen der Ehe. Auch Fragen rund um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder werden durch das Eherecht geregelt.

Name in der Ehe

Im Rahmen einer Zivilehe besteht häufig die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen oder den bisherigen Namen beizubehalten beziehungsweise einen Doppelnamen anzunehmen.

Vermögensrechtliche Aspekte

Durch den Eintritt in eine Zivilehe gelten bestimmte vermögensrechtliche Regelungen zwischen den Partnern automatisch, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Diese betreffen insbesondere Eigentumsverhältnisse an gemeinsam erworbenen Gütern sowie Ansprüche im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Zivilrechtliche Auflösung: Scheidung und Aufhebung

Eine einmal geschlossene Zivilehe kann grundsätzlich nur durch gerichtlichen Beschluss wieder aufgehoben werden – dies geschieht meist im Wege einer Scheidung oder seltener durch Aufhebung aus besonderen Gründen wie etwa Täuschung über wesentliche persönliche Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Im Fall von Trennung regeln gesetzliche Vorschriften sowohl vermögensrechtliche als auch unterhaltsbezogene Folgen für beide Parteien sowie gegebenenfalls gemeinsame Kinder.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eheleute haben während des Scheidungsverfahrens oft Gelegenheit, individuelle Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögensteilung oder Sorge- beziehungsweise Umgangsrechte bezüglich gemeinsamer Kinder zu treffen.

Bedeutung gegenüber anderen Formen von Partnerschaften

Die zivilrechtlich geschlossene Ehe unterscheidet sich deutlich von nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen: Nur sie begründet umfassende gegenseitige Rechte und Pflichten nach dem Gesetz – etwa beim Erbrecht oder Steuerrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Zivilehe

Müssen beide Partner bei Abschluss einer Zivilehe anwesend sein?

Ja, beide Personen müssen persönlich erscheinen und ihre Zustimmung erklären; Stellvertretung ist nicht möglich.

Können gleichgeschlechtliche Paare eine Zivilehe schließen?

Zivilrechtlich besteht kein Unterschied mehr zwischen verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren; beiden steht diese Form offen.

Können ausländische Staatsangehörige in Deutschland eine zivile Trauung vollziehen?

Sowohl deutsche als auch ausländische Staatsangehörige können hierzulande heiraten; es sind jedoch zusätzliche Dokumente erforderlich.

Muss vorab ein bestimmter Zeitraum zusammengelebt worden sein?

Einen vorgeschriebenen Mindestzeitraum gemeinsamen Wohnens gibt es nicht; entscheidend sind allein die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eheschließung.

Kann man nach religiöser Trauung auf eine zivile Trauungszeremonie verzichten?

Nur mit zivilstaatlicher Trauungszeremonie entsteht ein rechtlich wirksames Ehebündnis; rein religiöse Zeremonien entfalten keine staatlich anerkannten Rechtswirkungen.

Lässt sich ein gemeinsamer Name festlegen?

Paaren steht es frei zu entscheiden ob sie einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten – dies kann direkt bei Schließung erklärt werden.