Legal Lexikon

ZEVIS

ZEVIS: Bedeutung, Zweck und Einordnung

Der Begriff ZEVIS wird im deutschsprachigen Raum für zentrale, behördliche Informationssysteme im Kontext des Straßenverkehrs verwendet. Dabei bestehen je nach Staat unterschiedliche Ausprägungen: In Deutschland bezeichnet ZEVIS ein behördliches Abruf- und Informationsverfahren für Fahrzeug- und Fahrerlaubnisdaten. In der Schweiz steht ZEVIS für das zentrale Fahrzeugregister des Bundes. In beiden Fällen dient ZEVIS der Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie der Unterstützung von Sicherheits- und Aufsichtsaufgaben.

Abgrenzung der Bedeutungen

Die Bezeichnung ZEVIS wird in Deutschland vor allem als Kurzname für ein behördliches Informationssystem genutzt, über das berechtigte Stellen Fahrzeug- und Zulassungsinformationen abrufen. In der Schweiz ist ZEVIS die offizielle Bezeichnung des zentralen Fahrzeugregisters, das durch den Bund geführt und kantonal genutzt wird. Trotz ähnlicher Zielrichtung unterscheiden sich Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten, Dateninhalte und Zugriffskreise.

Zweck des Systems

ZEVIS erfüllt verwaltungs- und sicherheitsrechtliche Aufgaben. Dazu zählen insbesondere die Durchführung und Überwachung der Fahrzeugzulassung, die Unterstützung von Kontrollen im Straßenverkehr, die Verfolgung von Verkehrsdelikten, der Schutz vor Missbrauch und Manipulation sowie die statistische und planerische Auswertung im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungen.

ZEVIS in Deutschland

Trägerschaft und Betrieb

In Deutschland ist ZEVIS ein behördliches Auskunfts- und Abrufverfahren, das berechtigten Behörden Zugriff auf zentrale Fahrzeug- und Fahrerlaubnisdaten ermöglicht. Es dient als technische und organisatorische Schnittstelle zu staatlichen Registern, insbesondere zu den Beständen, die für die Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnisführung maßgeblich sind. Die Daten selbst werden in den jeweiligen Registern geführt; ZEVIS stellt den geregelten Zugriff bereit.

Erfasste Datenarten

Über ZEVIS können abhängig von Zuständigkeit und Zweck unter anderem folgende Informationen abgefragt werden:

  • Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugart, Marke/Modell, technische Merkmale)
  • Zulassungsstatus (z. B. zugelassen, außer Betrieb gesetzt, gestohlen gemeldet)
  • Halterstammdaten in zulässigem Umfang (z. B. Name, Anschrift, soweit erforderlich)
  • Versicherungs- und Prüfstatus in den dafür vorgesehenen Anwendungsfällen
  • Hinweise aus Fahndungs- und Sicherstellungsbeständen, soweit rechtlich vorgesehen

Zugriffsberechtigte Stellen

Den Zugriff nutzen insbesondere Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörden, Polizeibehörden, Zoll- und Ordnungsbehörden sowie weitere öffentliche Stellen mit entsprechender Befugnis. Der Zugriff ist an Voraussetzungen, Rollen und Zwecke gebunden und wird protokolliert. Eine direkte Nutzung durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Nutzungszwecke

Das System unterstützt die Durchführung der Fahrzeugzulassung, Kontrollen im Straßenverkehr, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung in Verkehrssachen sowie administrative Aufgaben der zuständigen Behörden. Außerhalb dieser Zwecke ist eine Nutzung unzulässig.

Datenherkunft und Schnittstellen

ZEVIS greift auf staatliche Registerbestände zu und bündelt deren Abfrage. Es können je nach Berechtigung Informationen aus Fahrzeug- und Fahrerlaubnisregistern, polizeilichen Fahndungsbeständen und verwaltungsbezogenen Datenquellen bereitgestellt werden. Der Austausch folgt festgelegten technischen und organisatorischen Standards.

Datenschutz, Betroffenenrechte und Aufsicht

Die Verarbeitung unterliegt den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes, insbesondere der Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Integrität. Betroffene Personen haben nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzvorschriften Rechte auf Auskunft, Berichtigung und in bestimmten Konstellationen Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Die Einhaltung wird durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden und interne Kontrollmechanismen überwacht.

Aufbewahrung, Protokollierung und Sicherheit

Aufzeichnungen über Zugriffe und Abrufe werden zu Kontroll- und Nachweiszwecken vorgehalten. Speicherfristen richten sich nach dem jeweiligen Verarbeitungszweck und den Regelungen des Quellregisters. Der Zugriff erfolgt rollenbasiert, ist zu dokumentieren und gegen unbefugte Nutzung zu sichern.

ZEVIS in der Schweiz

Trägerschaft und Betrieb

In der Schweiz ist ZEVIS das zentrale Fahrzeugregister des Bundes. Es wird auf Bundesebene geführt und von den kantonalen Straßenverkehrsämtern sowie weiteren befugten Behörden genutzt. Das Register dient der einheitlichen, landesweiten Abbildung von Fahrzeugen, Kontrollschildern und Halterbezügen.

Erfasste Datenarten

Im Schweizer ZEVIS werden insbesondere folgende Informationen geführt:

  • Fahrzeugstammdaten und technische Merkmale
  • Zulassungs- und Prüfstatus, Kontrollschilder
  • Halter- und Verfügungsberechtigtenangaben im gesetzlich vorgesehenen Umfang
  • Administrativ relevante Einträge im Zusammenhang mit der Zulassung und dem Betrieb von Fahrzeugen

Zugriffsberechtigte Stellen

Zugriffe haben kantonale Straßenverkehrsämter, Polizei- und Zollbehörden sowie weitere befugte öffentliche Stellen. Eine eingeschränkte Bekanntgabe ausgewählter Basisangaben kann in bestimmten Fällen vorgesehen sein, sofern überwiegende Schutzinteressen nicht entgegenstehen. Umfang und Modalitäten richten sich nach den einschlägigen Regelungen.

Nutzungszwecke

ZEVIS dient der Durchführung der Fahrzeugzulassung, der Verkehrssicherheit, der Verhinderung und Verfolgung von Missbrauch sowie der Unterstützung von Kontrollen und Abgaben, die mit dem Betrieb von Fahrzeugen verbunden sind.

Datenschutz, Betroffenenrechte und Aufsicht

Die Verarbeitung unterliegt den Vorgaben zum Schutz der Persönlichkeit und der informationellen Selbstbestimmung. Betroffene können Auskunft über die sie betreffenden Daten verlangen und bei Unrichtigkeit eine Berichtigung veranlassen. Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben wird durch die zuständigen Aufsichtsinstanzen überwacht.

Aufbewahrung, Protokollierung und Sicherheit

Zugriffe sind zu protokollieren und die Daten gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Speicher- und Aufbewahrungsfristen richten sich nach Zweck und gesetzlichen Vorgaben. Der Zugriff erfolgt rollen- und zweckgebunden.

Abgrenzung zu verwandten Systemen

Deutschland

ZEVIS ist ein Abruf- und Informationsverfahren, kein eigenständiges Fahrzeugregister. Es vermittelt den Zugriff auf zentrale Register und polizeiliche Bestände. Daneben bestehen spezialisierte Register und Systeme für Fahrzeug- und Fahrerlaubnisdaten sowie polizeiliche Informationsverbünde.

Schweiz

ZEVIS ist das zentrale Fahrzeugregister. Daneben existieren eigenständige Systeme für Fahndungen und für Maßnahmen im Bereich der Fahrberechtigungen. Eine unmittelbare Gleichsetzung mit diesen Systemen ist nicht zutreffend; sie dienen unterschiedlichen Aufgaben.

Rechtliche Schwerpunkte

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

ZEVIS stützt sich auf Straßverkehrsrecht, Registerrecht, Datenschutzrecht und behördliche Zuständigkeitsregelungen. In Deutschland kommen zusätzlich unionsrechtliche Datenschutzvorgaben zur Anwendung. Die Zuständigkeit für Führung, Betrieb, Zugriff und Aufsicht ist gesetzlich verteilt.

Prinzipien der Datenverarbeitung

Maßgeblich sind die Zweckbindung der Datenverarbeitung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, Datenminimierung, Richtigkeit und Aktualität sowie technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen. Jeder Zugriff muss einem legitimen Zweck dienen und auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.

Verantwortlichkeit und Haftung

Verantwortlich sind die jeweiligen datenverarbeitenden Stellen. Fehlerhafte Verarbeitungen können behördliche Korrekturmaßnahmen, disziplinarische oder aufsichtsrechtliche Konsequenzen und staatshaftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Für Betroffene bestehen Rechte auf Auskunft und Korrektur.

Informationssicherheit und Missbrauchsschutz

Die Systeme unterliegen dem Stand der Technik entsprechend angemessenen Schutzvorkehrungen, einschließlich Zugriffs- und Rechteverwaltung, Protokollierung, Schulung und regelmäßiger Kontrolle. Unzulässige Zugriffe sind untersagt und können dienstrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.

Internationale Dimension und Datenaustausch

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit können für klar umrissene Zwecke grenzüberschreitende Abfragen zulässig sein. Dafür werden normierte Verfahren und technische Plattformen genutzt, die den Datenaustausch zwischen nationalen Fahrzeugregistern und Sicherheitsbehörden ermöglichen. Die Voraussetzungen, der Umfang und die Kontrolle solcher Abfragen sind rechtlich festgelegt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu ZEVIS

Was bedeutet ZEVIS und wofür wird es verwendet?

ZEVIS bezeichnet in Deutschland ein behördliches Informations- und Abrufverfahren für Fahrzeug- und Fahrerlaubnisdaten und in der Schweiz das zentrale Fahrzeugregister. Es dient der Durchführung der Fahrzeugzulassung, der Verkehrssicherheit, der Kontrolle und der Verfolgung von Verkehrsdelikten im rechtlich vorgegebenen Rahmen.

Welche Daten sind in ZEVIS enthalten?

Erfasst werden insbesondere Fahrzeugstammdaten, Zulassungs- und Prüfstatus, Kennzeichen- und Kontrollschilderdaten sowie Halterangaben in dem gesetzlich zulässigen Umfang. Je nach System und Befugnis können zusätzlich Hinweise aus Fahndungs- oder Verwaltungsbeständen sichtbar sein.

Wer darf auf ZEVIS zugreifen?

Zugriffsberechtigt sind Behörden, die gesetzlich zur Verarbeitung dieser Daten befugt sind, darunter Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörden, Polizei- und Zollbehörden sowie weitere Stellen mit entsprechender Aufgabe und Befugnis. Private erhalten keinen direkten Zugriff.

Welche Rechte haben betroffene Personen gegenüber ZEVIS?

Betroffene haben Rechte auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Angaben. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Rechte wie Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung bestehen. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt über die jeweils zuständige Stelle.

Wie lange werden ZEVIS-Daten gespeichert?

Speicherfristen richten sich nach Zweck und Rechtsgrundlage. Daten werden so lange vorgehalten, wie dies für Zulassung, Kontrolle, Nachweis- und Dokumentationspflichten erforderlich ist. Zugriffe werden protokolliert und nach den hierfür geltenden Fristen aufbewahrt.

Gibt es eine öffentliche Abfrage von ZEVIS-Daten?

Eine direkte öffentliche Abfrage des Systems besteht nicht. In der Schweiz kann die Bekanntgabe bestimmter Basisangaben in eingeschränktem Rahmen vorgesehen sein, sofern keine überwiegenden Schutzinteressen entgegenstehen. In Deutschland erfolgt eine Auskunft ausschließlich über die zuständigen Behörden nach den einschlägigen Regeln.

Wie wird der Datenschutz bei ZEVIS gewährleistet?

Der Schutz erfolgt durch gesetzliche Vorgaben, rollen- und zweckgebundene Zugriffe, technische Sicherheitsmaßnahmen, Protokollierung und behördliche bzw. datenschutzrechtliche Aufsicht. Unzulässige Zugriffe sind untersagt und können rechtliche Konsequenzen haben.