Legal Lexikon

Zahlungskontengesetz

Zahlungskontengesetz: Bedeutung, Inhalte und Zielsetzung

Das Zahlungskontengesetz regelt in Deutschland den fairen Zugang zu Zahlungskonten, die Transparenz von Entgelten sowie den reibungslosen Wechsel von Zahlungskonten zwischen Instituten. Es setzt europäische Vorgaben um und soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher grundlegende Zahlungsgeschäfte verlässlich abwickeln können, Preise vergleichen können und bei Bedarf unkompliziert das Konto wechseln können.

Anwendungsbereich und zentrale Begriffe

Was ist ein Zahlungskonto?

Ein Zahlungskonto ist ein Konto, das für den täglichen Zahlungsverkehr genutzt wird. Dazu zählen Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Es dient der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs und unterscheidet sich damit von reinen Anlage- oder Sparkonten.

Wer ist betroffen?

Adressaten sind zum einen Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Europäischen Union rechtmäßig ihren Aufenthalt haben, zum anderen Kreditinstitute, die in Deutschland Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. Das Gesetz enthält Rechte für Kontonutzer und korrespondierende Pflichten für die Institute.

Welche Konten sind nicht erfasst?

Nicht erfasst sind reine Anlage- oder Sparkonten ohne Zahlungsverkehrsfunktion, Depots sowie Produkte, die kein laufendes Zahlungsverkehrskonto voraussetzen. Auch rein unternehmensbezogene Konten fallen regelmäßig nicht in den Kernbereich der verbraucherschützenden Vorschriften.

Rechte der Kontonutzer

Anspruch auf ein Basiskonto

Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Dieses Recht soll einen Mindestzugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr gewährleisten und Diskriminierung vermeiden.

Mindestfunktionen des Basiskontos

  • Ein- und Auszahlungen von Bargeld
  • Ausführung von Überweisungen und Daueraufträgen
  • Teilnahme am Lastschriftverfahren
  • Nutzung einer Zahlungskarte für Zahlungen und Bargeldabhebungen

Entgelte und Transparenz

Entgelte für ein Basiskonto müssen sachlich gerechtfertigt und angemessen sein. Institute sind verpflichtet, die Kosten klar und verständlich darzustellen, damit ein Vergleich möglich ist.

Kontowechselservice

Das Gesetz verankert einen standardisierten Wechselservice zwischen Instituten. Der Wechselservice umfasst die Übermittlung von Informationen zu Zahlungsvorgängen (etwa Daueraufträge und wiederkehrende Zahlungen), die Umschreibung dieser Aufträge auf das neue Konto sowie die Information an Zahlungsempfänger über die neue Kontoverbindung. Sowohl das abgebende als auch das aufnehmende Institut haben dabei bestimmte Mitwirkungs- und Fristenpflichten.

Informationsrechte und Vergleichsmöglichkeiten

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten ein standardisiertes Entgeltinformationsblatt vor Vertragsschluss sowie regelmäßig eine standardisierte Entgeltaufstellung. Außerdem sieht das Gesetz Anforderungen an neutrale Vergleichswebseiten vor, die Kosten und Leistungsumfang von Zahlungskonten transparent gegenüberstellen.

Diskriminierungsfreier Zugang

Der Zugang zu einem Basiskonto darf nicht aufgrund von Merkmalen wie Staatsangehörigkeit oder sozialem Status verweigert werden. Hintergrund ist der unionsweite Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu grundlegenden Zahlungskontodienstleistungen bei rechtmäßigem Aufenthalt.

Pflichten der Institute

Transparenz und Information

Institute müssen vor Vertragsschluss und während der Geschäftsbeziehung klare Informationen über Entgelte, Leistungen und wesentliche Vertragsmerkmale bereitstellen. Einheitliche Begriffe sollen das Verständnis erleichtern und Vergleiche ermöglichen.

Zulässige Ablehnung der Kontoeröffnung

Eine Ablehnung ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Hierzu zählen insbesondere Situationen, in denen die Kontoeröffnung rechtlich untersagt wäre oder die Identitätsprüfung nicht möglich ist. Eine Ablehnung ist zu begründen und transparent darzulegen.

Kündigung und Kontosperre

Die Beendigung eines Basiskontos ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Institute müssen Gründe mitteilen und Fristen beachten, soweit nicht gewichtige gesetzliche Gründe entgegenstehen. Unverhältnismäßige Nachteile für Kontonutzer sind zu vermeiden.

Barrierearmer Zugang

Der Zugang zu grundlegenden Zahlungskontodienstleistungen soll möglichst niederschwellig sein. Dies betrifft sowohl die Informationsbereitstellung als auch praktikable Verfahren zur Kontoeröffnung und -nutzung, einschließlich für besonders schutzbedürftige Personengruppen.

Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Zuständige Stellen

Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde überwacht. Daneben stehen anerkannte Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung zur Verfügung.

Beschwerde- und Streitbeilegung

Kontonutzer können sich bei Konflikten an die zuständige Aufsicht oder an eine Schlichtungsstelle wenden. Ziel ist die zügige, rechtssichere Klärung von Streitigkeiten ohne gerichtliches Verfahren.

Sanktionen

Verstöße können mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Geldbußen geahndet werden. Institute haben zudem mit Anordnungen zu rechnen, die auf die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände gerichtet sind.

Verhältnis zu anderen Regelwerken

Unionsrechtlicher Hintergrund

Das Zahlungskontengesetz beruht auf unionsrechtlichen Vorgaben, die den Zugang zu grundlegenden Zahlungskontodienstleistungen, die Entgelttransparenz und den Kontowechsel europaweit harmonisieren.

Abgrenzung zu Zahlungsdienste-Regeln

Das Zahlungskontengesetz regelt Zugang, Transparenz und Wechsel von Zahlungskonten. Es steht daneben zu anderen Regelwerken, die etwa Sicherheitsanforderungen, Authentifizierungsverfahren und den Zahlungsdienstebetrieb betreffen.

Praktische Bedeutung und typische Konstellationen

  • Zugang: Personen ohne regelmäßiges Einkommen oder festen Wohnsitz können ein Basiskonto nutzen, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
  • Wechsel: Beim Umzug oder bei Unzufriedenheit mit Entgelten erleichtert der Wechselservice die Übertragung laufender Zahlungen auf ein neues Konto.
  • Transparenz: Standardisierte Entgeltinformationen erleichtern den Vergleich von Kontomodellen und deren Kostenstruktur.
  • Konfliktlösung: Bei Differenzen über Kontoeröffnung, Entgelte oder Kündigungen stehen Aufsicht und Schlichtung zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Anspruchsberechtigt sind in der Regel alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt, die in Deutschland ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen benötigen und nicht bereits anderweitig über ein entsprechendes Nutzungskonto verfügen.

Welche Leistungen umfasst ein Basiskonto?

Ein Basiskonto umfasst die wesentlichen Funktionen des täglichen Zahlungsverkehrs: Bargeldein- und -auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften sowie die Nutzung einer Zahlungskarte.

Darf die Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen?

Eine Ablehnung ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn die Kontoeröffnung rechtlich untersagt wäre oder die erforderliche Identitätsfeststellung nicht erfolgen kann. Eine Ablehnung ist zu begründen.

Wie funktioniert der Kontowechselservice?

Der Kontowechselservice verpflichtet das bisherige und das neue Institut zur Zusammenarbeit: Wiederkehrende Zahlungen werden erfasst, an das neue Institut übermittelt, auf dem neuen Konto eingerichtet und Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung informiert. Dabei sind vorgegebene Abläufe und Fristen einzuhalten.

Wie werden Entgelte für Zahlungskonten transparent gemacht?

Institute stellen ein standardisiertes Entgeltinformationsblatt vor Vertragsschluss sowie regelmäßig eine Entgeltaufstellung bereit. Einheitliche Begriffe und strukturierte Übersichten erleichtern den Vergleich verschiedener Angebote.

Wer überwacht die Einhaltung des Zahlungskontengesetzes?

Die Kontrolle liegt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ergänzend stehen anerkannte Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.

Kann ein Basiskonto wieder gekündigt werden?

Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Gründe und Fristen sind transparent mitzuteilen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

Gilt das Zahlungskontengesetz auch für Minderjährige?

Das Gesetz richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei Minderjährigen ist die Kontoführung möglich, soweit die zivilrechtlichen Vorgaben zur Vertretung und Geschäftsfähigkeit beachtet werden. Das Zahlungskontengesetz ändert diese Grundsätze nicht.