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Zahlungsinstitute

Begriff und Einordnung von Zahlungsinstituten

Zahlungsinstitute sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen. Dazu zählen etwa die Ausführung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten, der Erwerb von Zahlungsvorgängen (Acquiring), die Zahlungsauslösung sowie die Kontoinformation. Zahlungsinstitute sind Teil der regulierten Finanzdienstleistungsbranche, ohne selbst Kreditinstitute zu sein.

Definition und Zweck

Ein Zahlungsinstitut ist ein rechtlich zugelassenes Unternehmen, dessen Hauptzweck die Erbringung von Zahlungsdiensten für Kundinnen und Kunden ist. Es verwaltet keine Einlagen wie eine Bank und unterliegt speziellen Anforderungen zur Sicherheit, Transparenz und ordnungsgemäßen Abwicklung von Zahlungsvorgängen.

Abgrenzung zu Banken und E-Geld-Instituten

  • Gegenüber Banken: Zahlungsinstitute dürfen keine Einlagen annehmen und betreiben kein klassisches Kreditgeschäft. Sie konzentrieren sich auf das Ausführen und Vermitteln von Zahlungen.
  • Gegenüber E-Geld-Instituten: E-Geld-Institute geben elektronisches Geld aus; Zahlungsinstitute erbringen Zahlungsdienste. Ein Unternehmen kann je nach Geschäftsmodell entweder als Zahlungsinstitut oder als E-Geld-Institut zugelassen sein, teils auch mit kombinierter Zulassung.
  • Technische Dienstleister: Reine technische Unterstützung (z. B. reine Kommunikation oder IT-Infrastruktur ohne direkten Zugang zu Kundengeldern) kann außerhalb des Anwendungsbereichs liegen. Maßgeblich ist, ob ein Dienst Anbieter-Verantwortung für die Zahlungsdurchführung übernimmt.

Zulassung und Aufsicht

Zahlungsinstitute bedürfen in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums einer behördlichen Zulassung. Die Aufsicht wird von den national zuständigen Behörden geführt (z. B. in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in anderen Staaten durch die jeweils zuständigen Finanzaufsichten). Grundlage sind europaweit harmonisierte Vorgaben, die durch nationales Recht umgesetzt werden.

Zulassungsverfahren

Für die Zulassung sind unter anderem ein tragfähiges Geschäftsmodell, ausreichendes Anfangskapital, ein Programm der Geschäftsabläufe, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, Angaben zu Geschäftsleitenden und Eigentümerstruktur sowie Regelungen zur Sicherung von Kundengeldern nachzuweisen. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und die organisatorische Ausstattung. Erst nach erteilter Erlaubnis dürfen Zahlungsdienste gewerblich erbracht werden.

Aufsicht und Meldepflichten

Zahlungsinstitute unterliegen laufender Aufsicht. Dazu gehören Berichts- und Anzeigepflichten, Prüfungen, Anforderungen an die Unternehmensführung, die Eigenmittelunterlegung sowie Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell, in der Geschäftsleitung, bei Auslagerungen oder der Eigentümerstruktur sind anzeigepflichtig.

Erlaubte Zahlungsdienste

Die zugelassenen Zahlungsdienste sind in Kategorien gefasst, die europaweit einheitlich definiert sind. Wesentliche Bereiche sind:

Typische Dienste

  • Ausführung von Zahlungsvorgängen: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen
  • Ausgabe von Zahlungsinstrumenten: z. B. Karten, Apps oder andere Lösungen, mit denen Zahlungen ausgelöst werden
  • Erwerb von Zahlungsvorgängen (Acquiring): Annahme und Abrechnung bargeldloser Zahlungen für Händler
  • Zahlungsauslösedienste: Auslösen einer Zahlung auf Anweisung der Kundschaft über ein bestehendes Zahlungskonto
  • Kontoinformationsdienste: Aufbereitung und Bereitstellung konsolidierter Informationen zu Zahlungskonten
  • Finanztransferdienste (Money Remittance): Entgegennahme von Geldbeträgen und Weiterleitung an Empfänger

Ausnahmen und technische Dienstleister

Einige Tätigkeiten sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen, etwa rein technische Dienste ohne Zugriff auf Kundengelder. Es existieren außerdem enge Ausnahmen für begrenzte Netze oder sehr beschränkte Produktpaletten. Ob eine Ausnahme greift, richtet sich nach Art, Umfang und Gestaltung des Dienstes.

Schutz der Kundengelder

Der Schutz der Kundengelder ist ein Kernpunkt der Regulierung. Zahlungsinstitute müssen sicherstellen, dass Gelder aus Zahlungsvorgängen vor Zugriffen Dritter und betrieblichen Risiken geschützt sind.

Sicherungsmechanismen

  • Trennung der Kundengelder von eigenen Mitteln, etwa über segregierte Konten
  • Alternativ oder ergänzend: Absicherung über eine Garantie oder Versicherung bei einem geeigneten Sicherungsgeber
  • Beschränkte Verwendbarkeit der Kundengelder ausschließlich zur Ausführung der betreffenden Zahlungen

Informations- und Transparenzpflichten

Vor und während der Erbringung von Zahlungsdiensten müssen klare Informationen bereitgestellt werden, unter anderem zu Entgelten, Ausführungsfristen, Wechselkursen, Kommunikationswegen und Beschwerdemöglichkeiten. Änderungen sind in geeigneter Form mitzuteilen. Abrechnungen und Belege müssen nachvollziehbar sein.

Unternehmensorganisation und Governance

Zahlungsinstitute müssen über eine der Geschäftstätigkeit angemessene Organisation verfügen. Dazu gehören funktionierende Leitungs- und Kontrollstrukturen sowie eine ordnungsgemäße interne Aufbau- und Ablauforganisation.

Geschäftsleiteranforderungen

Mitglieder der Geschäftsleitung müssen zuverlässig sein und die für die Leitung eines Zahlungsinstituts erforderliche fachliche Eignung aufweisen. Eine ausreichende Zeitwidmung, klare Aufgabenverteilung und die Vermeidung von Interessenkonflikten sind sicherzustellen.

Risikomanagement, IT und Auslagerung

  • Risikomanagement: Erfassung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, einschließlich operationeller, rechtlicher und Compliance-Risiken
  • IT-Sicherheit: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, starke Kundenauthentifizierung, Notfall- und Wiederanlaufpläne, Meldung schwerwiegender Vorfälle an die Aufsicht
  • Auslagerung: Zulässig unter Bedingungen; die Verantwortung verbleibt beim Institut. Kritische Auslagerungen erfordern besondere vertragliche und organisatorische Vorkehrungen

Pflichten gegenüber Kundinnen und Kunden

Die Beziehung zwischen Zahlungsinstituten und ihren Kundinnen und Kunden ist durch Informations-, Sorgfalts- und Verhaltenspflichten geprägt.

Autorisierung, Authentifizierung und Haftung bei Missbrauch

Zahlungsvorgänge müssen autorisiert sein. Für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungen bestehen Regelungen zur Haftung und zur Korrektur. Sicherheitsmechanismen, insbesondere starke Kundenauthentifizierung, sind verpflichtend vorgesehen, um Missbrauch zu erschweren.

Beschwerden und Streitbeilegung

Zahlungsinstitute müssen Verfahren für die zügige und sachgerechte Bearbeitung von Beschwerden vorhalten. Es bestehen Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Fristen und Abläufe sind transparent zu kommunizieren.

Grenzüberschreitende Tätigkeit und Marktöffnung

Die Regulierung in der EU ist weitgehend harmonisiert. Dies erleichtert grenzüberschreitende Dienstleistungen und Wettbewerb, verbunden mit gemeinsamen Schutzstandards.

Europäischer Pass

Mit einer Zulassung in einem Mitgliedstaat können Zahlungsdienste grenzüberschreitend in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden. Dies erfolgt über ein Notifizierungsverfahren gegenüber den beteiligten Aufsichtsbehörden, als Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr.

Tätigkeit in Drittstaaten

Für Aktivitäten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelten die Regelungen des jeweiligen Landes. Umgekehrt benötigen Anbieter aus Drittstaaten für Tätigkeiten im EWR eine geeignete rechtliche Grundlage, etwa über eine zugelassene Niederlassung.

Sanktionen, Maßnahmen und Lizenzentzug

Bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Pflichten können Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern, Tätigkeitsbeschränkungen und dem Entzug der Zulassung ergriffen werden. Aufsichtsbehörden können Anordnungen treffen, Missstände beseitigen lassen und die Öffentlichkeit informieren, soweit dies rechtlich vorgesehen ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist ein Zahlungsinstitut?

Ein Zahlungsinstitut ist ein reguliertes Unternehmen, das Zahlungsdienste wie Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Zahlungsauslösung oder Kontoinformation erbringt. Es nimmt keine Einlagen wie eine Bank entgegen und unterliegt speziellen Aufsichtsanforderungen.

Worin unterscheidet sich ein Zahlungsinstitut von einer Bank?

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass Zahlungsinstitute keine Einlagen entgegennehmen und kein klassisches Kreditgeschäft betreiben. Banken dürfen beides. Zahlungsinstitute fokussieren auf die Abwicklung und Unterstützung von Zahlungen.

Welche Dienste dürfen Zahlungsinstitute erbringen?

Erlaubt sind insbesondere die Ausführung von Zahlungsvorgängen, die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten, das Acquiring, Finanztransferdienste sowie Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste. Der genaue Umfang richtet sich nach der erteilten Erlaubnis.

Wie werden Kundengelder bei Zahlungsinstituten geschützt?

Kundengelder müssen von Eigenmitteln getrennt oder über eine geeignete Garantie beziehungsweise Versicherung abgesichert werden. Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass Gelder für Zahlungen verfügbar bleiben und nicht in eine Insolvenzmasse fallen.

Wer beaufsichtigt Zahlungsinstitute?

Zuständig sind die nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten, die auf Grundlage europaweit harmonisierter Regeln handeln. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in anderen Staaten die jeweils zuständigen Finanzaufsichten.

Dürfen Zahlungsinstitute Kredite vergeben?

Zahlungsinstitute dürfen keine Einlagengeschäft betreiben und kein umfassendes Kreditgeschäft wie Banken ausführen. Möglich sind begrenzte, mit Zahlungsdiensten verbundene Kreditgewährungen, soweit diese rechtlich vorgesehen und an strenge Bedingungen geknüpft sind.

Was bedeutet der europäische Pass für Zahlungsinstitute?

Mit dem europäischen Pass kann ein in einem Mitgliedstaat zugelassenes Zahlungsinstitut seine Dienste auch in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erbringen, nach vorheriger Notifizierung und unter Beachtung der jeweiligen Anforderungen.

Welche Vorgaben gelten für IT-Sicherheit und Betrugsprävention?

Zahlungsinstitute müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, darunter starke Kundenauthentifizierung, Notfallkonzepte, Vorfallmeldungen und wirksame Schutzmechanismen gegen Betrug. Diese Vorgaben sind Teil der laufenden Aufsicht.