Legal Lexikon

Zahlungsdienste

Zahlungsdienste: Begriff, Einordnung und Bedeutung

Zahlungsdienste sind rechtlich definierte Dienstleistungen, die das Entstehen, Ausführen oder Empfangen von Zahlungen ermöglichen. Sie schaffen die Infrastruktur für den bargeldlosen Geldfluss zwischen Personen, Unternehmen und öffentlichen Stellen. Dazu zählen etwa Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, digitale Geldbörsen, Geldübermittlungen sowie spezialisierte Dienste, die Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen bereitstellen. Zahlungsdienste sind in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum einheitlich geregelt und in den Mitgliedstaaten national umgesetzt. Ziel der Regulierung ist ein sicherer, effizienter und transparenter Zahlungsverkehr mit hohem Verbraucherschutzniveau.

Arten von Zahlungsdiensten

Kontoführung und Ausführung von Überweisungen

Hierzu gehören die Führung von Zahlungskonten, Ein- und Auszahlungen, sowie die Ausführung von Überweisungen – auch als Termin- oder Daueraufträge. Der Dienstleister stellt sicher, dass Gelder ordnungsgemäß von einem Konto auf ein anderes übertragen werden.

Lastschriften

Bei Lastschriften ermächtigt die zahlende Person den Zahlungsempfänger, Beträge vom Konto einzuziehen. Der Zahlungsdienstleister übernimmt die technische Abwicklung und die Einhaltung der hierfür vorgesehenen Informations- und Fristenregelungen.

Kartenzahlungen (Ausgabe und Akzeptanz)

Die Ausgabe von Zahlungskarten (Issuing) und die Händlerakzeptanz (Acquiring) sind zentrale Zahlungsdienste. Kartenherausgeber stellen Karten oder digitale Karten bereit; Acquirer binden Händler an Kartennetzwerke an und rechnen Transaktionen ab.

Geldübermittlung

Die Geldübermittlung ermöglicht die Weiterleitung von Geldbeträgen ohne Führung eines dauerhaften Zahlungskontos beim Dienstleister. Typisch sind hier schnelle Transfers zwischen Personen innerhalb eines Netzwerks.

Zahlungsauslösedienste

Zahlungsauslösedienste leiten mit Einwilligung der kontoführenden Person eine Überweisung von deren Bankkonto ein, ohne selbst das Konto zu führen. Sie unterstützen insbesondere den Online-Handel durch unmittelbare Auslösung von Zahlungen.

Kontoinformationsdienste

Kontoinformationsdienste konsolidieren mit Zustimmung der betroffenen Person Kontoinformationen verschiedener Institute. Sie liefern Übersicht und Analysen, etwa zu Umsätzen, Haushaltsplanung oder Bonitätszwecken.

E-Geld und digitale Zahlungsinstrumente

E-Geld-Institute geben elektronisch gespeicherte Werteinheiten aus, die zum Bezahlen eingesetzt werden können. Digitale Zahlungsinstrumente umfassen etwa Karten, Apps oder Wallets, die für die Authentifizierung und Autorisierung von Zahlungen verwendet werden.

Beteiligte Akteure

Zahlungsinstitute

Zahlungsinstitute erbringen Zahlungsdienste gewerblich auf Grundlage einer Erlaubnis. Sie unterliegen organisatorischen, finanziellen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Zahlungsverkehrs gewährleisten sollen.

E-Geld-Institute

E-Geld-Institute sind zur Ausgabe von E-Geld befugt und können ergänzend Zahlungsdienste erbringen. Sie müssen die Einlösung von E-Geld sicherstellen und Kundengelder schützen.

Kreditinstitute

Kreditinstitute (Banken) erbringen Zahlungsdienste häufig neben anderen Bankgeschäften. Für sie gelten neben den Zahlungsdienstevorgaben weitere bankaufsichtliche Regeln.

Technische Dienstleister und Agenten

Neben lizenzierten Instituten wirken technische Dienstleister, Auslagerungsunternehmen und Agenten mit. Je nach Rolle gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen, etwa hinsichtlich Kontrolle, Haftung, Sicherheit und Anzeige- oder Genehmigungspflichten.

Zulassung und Aufsicht

Lizenzierungsvoraussetzungen

Das Erbringen von Zahlungsdiensten setzt grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis voraus. Voraussetzung sind unter anderem geeignete Geschäftsleiter, ein tragfähiges Geschäftsmodell, Mindestkapital, ein Plan zum Schutz von Kundengeldern sowie angemessene Leitungs- und Kontrollprozesse.

Aufsichtsbehörden und laufende Überwachung

Zuständige nationale Aufsichtsbehörden prüfen Anträge, überwachen den laufenden Geschäftsbetrieb und können Maßnahmen anordnen. Institute müssen regelmäßig berichten, Prüfungen ermöglichen und wesentliche Änderungen anzeigen.

Europäischer Pass

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums können Zahlungs- und E-Geld-Institute ihre Dienste grenzüberschreitend im Rahmen des sogenannten Passes erbringen. Grundlage ist die Anerkennung der Zulassung des Herkunftslandes in anderen Mitgliedstaaten.

Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

Information und Transparenz

Zahlungsdienstleister müssen vor Vertragsschluss und während der Geschäftsbeziehung klare Informationen bereitstellen, etwa zu Entgelten, Wechselkursen, Ausführungsfristen, Sicherheitsanforderungen und Beschwerdewegen. Belege oder elektronische Mitteilungen dokumentieren Transaktionen.

Authentifizierung und Sicherheit

Zum Schutz vor Missbrauch gelten strenge Anforderungen an die Überprüfung der Identität, insbesondere bei elektronischen Zahlungen. Mehrstufige Verfahren sollen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zahlungen auslösen oder auf sensible Daten zugreifen.

Haftung und Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungen

Für nicht autorisierte Transaktionen bestehen gesetzliche Erstattungs- und Haftungsregeln. Grundsätzlich ist der Dienstleister zur Rückerstattung verpflichtet, es sei denn, es liegt betrügerisches Verhalten oder eine erhebliche Pflichtverletzung der nutzenden Person vor. Für autorisierte Zahlungen mit fehlerhafter Ausführung bestehen Korrektur- und Unterstützungspflichten.

Widerspruch und Sperren

Für bestimmte Zahlungsarten sind Widerspruchs- und Erstattungsmöglichkeiten vorgesehen. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch von Zahlungsinstrumenten kommen Sperren in Betracht; die Details ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben.

Datenschutz und Kontozugriff (Open Banking)

Der Zugriff Dritter auf Kontodaten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig und an strenge Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen gebunden. Zahlungsdienstleister dürfen nur die Daten verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.

Pflichten der Zahlungsdienstleister

Sorgfaltspflichten und Geldwäscheprävention

Identifizierung von Kundinnen und Kunden, Überwachung von Transaktionen und interne Sicherungsmaßnahmen dienen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Verdächtige Sachverhalte müssen gemeldet werden.

IT-Sicherheit und operative Resilienz

Es gelten Mindeststandards für Informationssicherheit, Notfallmanagement, Änderungsprozesse und die Überwachung kritischer Dienstleister. Schwere Sicherheitsvorfälle sind den zuständigen Stellen zu melden und zu dokumentieren.

Auslagerung und Einsatz von Agenten

Die Auslagerung wesentlicher Aktivitäten und der Einsatz von Agenten sind zulässig, wenn Steuerung, Kontrolle, Verantwortung und Schutz von Kundengeldern gewährleistet bleiben. Verträge müssen klar regeln, wie regulatorische Anforderungen eingehalten werden.

Zugang zu Zahlungssystemen und Interoperabilität

Zahlungsdienstleistern ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu Zahlungssystemen zu ermöglichen, sofern die Sicherheits- und Risikovorgaben eingehalten werden. Interoperabilität fördert Wettbewerb und Auswahlmöglichkeiten für Nutzende.

Vertrags- und Preisgestaltung

Entgelte und Wechselkurse

Entgelte müssen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Bei Währungsumrechnungen sind Informationen zu Kursen und Berechnungsmethoden zu geben. Preisangaben dürfen nicht irreführend sein.

Leistungsstörungen und Verantwortlichkeit

Bei Verzögerungen, Falschbuchungen oder Nichterfüllung gelten gesetzliche Verantwortlichkeiten, ergänzt durch vertragliche Regelungen. Dienstleister müssen Korrekturen veranlassen und bei der Klärung unterstützen.

Grenzüberschreitende Zahlungen

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bestehen harmonisierte Regeln, insbesondere zu Ausführungsfristen, Informationspflichten und Entgeltgrundsätzen. Ziel ist ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum.

Zahlungen in Drittstaaten

Bei Zahlungen in oder aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums können abweichende Anforderungen gelten, etwa zu Ausführungsdauer, Entgelten oder Informationsumfang. Zusätzlich können Sanktions- und Embargobestimmungen einschlägig sein.

Abgrenzungen und Ausnahmen

Begrenzte Netze und Ausnahmen

Nicht alle Geldflüsse sind Zahlungsdienste im rechtlichen Sinn. Ausnahmen betreffen beispielsweise sehr begrenzte Netze (etwa Karten, die nur bei bestimmten Anbietern einsetzbar sind), bestimmte Telekommunikationsdienste, Bargeldtransporte oder reine technische Verarbeitung ohne direkten Zahlungsdienstcharakter.

Kryptowerte und Stablecoins

Dienste rund um Kryptowerte unterliegen eigenen Regelungen. Soweit sie Zahlungen in staatlichen Währungen auslösen oder Zahlungsdienste einbinden, können die Zahlungsdienstevorschriften zusätzlich einschlägig sein. Die genaue Einordnung hängt von der Ausgestaltung des Dienstes ab.

Entwicklungen und Trends

Sofortzahlungen und Anforderungszahlungen

Sofortzahlungen ermöglichen die Überweisung von Geldern nahezu in Echtzeit. Ergänzende Verfahren, mit denen Zahlungsempfänger Zahlungsanforderungen stellen können, tragen zur Digitalisierung des Rechnungswesens bei. Regulatorische Vorgaben fördern Verfügbarkeit, Sicherheit und Transparenz.

Digitale Brieftaschen und kontaktloses Bezahlen

Digitale Wallets bündeln Karten und Identifikationsmerkmale in mobilen Endgeräten. Sie müssen die Anforderungen an starke Authentifizierung, Datenschutz und Datensparsamkeit erfüllen.

Weiterentwicklung des Rechtsrahmens

Der Rechtsrahmen wird fortlaufend an technische Innovationen und Marktveränderungen angepasst. Schwerpunkte sind dabei Sicherheit, Betrugsprävention, Datenzugriff, Wettbewerb und die Resilienz kritischer Infrastrukturen.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt rechtlich als Zahlungsdienst?

Rechtlich als Zahlungsdienst gelten Tätigkeiten, die das Halten eines Zahlungskontos, das Ein- und Auszahlen, die Ausführung von Überweisungen und Lastschriften, Kartenzahlungen, die Ausgabe oder Akzeptanz von Zahlungsinstrumenten, Geldübermittlungen sowie Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste umfassen.

Wer darf Zahlungsdienste erbringen?

Zahlungsdienste dürfen grundsätzlich nur zugelassene Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute oder Kreditinstitute erbringen. Sie unterliegen der Aufsicht der zuständigen nationalen Behörden und müssen laufend organisatorische, finanzielle und sicherheitsbezogene Anforderungen erfüllen.

Wie sind Nutzer bei nicht autorisierten Zahlungen geschützt?

Bei nicht autorisierten Zahlungen bestehen gesetzliche Erstattungsansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister. Haftungsgrenzen und Rückerstattungsfristen sind geregelt. Ausnahmen können bestehen, wenn die zahlende Person betrügerisch handelt oder schwerwiegende Sorgfaltspflichten verletzt.

Welche Informationen muss ein Zahlungsdienstleister bereitstellen?

Vorgeschrieben sind klare Informationen zu Entgelten, Wechselkursen, Ausführungsfristen, Sicherheitsanforderungen, Beschwerdewegen und Vertragsbedingungen. Zudem sind Transaktionen nachvollziehbar zu dokumentieren und Mitteilungen bereitzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst?

Ein Zahlungsauslösedienst löst mit Einwilligung der kontoführenden Person eine Überweisung von deren Konto aus. Ein Kontoinformationsdienst greift mit Einwilligung auf Kontodaten zu, um diese zu bündeln und aufzubereiten, löst jedoch keine Zahlungen aus.

Dürfen Dritte auf mein Zahlungskonto zugreifen?

Dritte dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung und unter Einhaltung strenger Sicherheits- und Datenschutzanforderungen auf Kontodaten zugreifen. Der Zugriff ist auf die für den konkreten Zweck erforderlichen Daten beschränkt.

Gelten für kryptobasierte Zahlungen die Regeln für Zahlungsdienste?

Für kryptobasierte Dienste gelten teils eigene Regelungen. Soweit diese jedoch Zahlungen in staatlichen Währungen auslösen oder Zahlungsdienste einbinden, können zusätzlich die Vorschriften für Zahlungsdienste Anwendung finden. Die Einordnung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.

Wie funktioniert die Aufsicht bei grenzüberschreitenden Diensten?

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gilt der europäische Pass. Die Zulassung im Herkunftsland wird anerkannt, während Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden die Überwachung sicherstellen.