Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Agrarrecht»Wildschutz

Wildschutz


Begriff und Bedeutung des Wildschutzes

Wildschutz bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz des Wildes, seiner Lebensräume und zur Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tierwelt. Im rechtlichen Kontext umfasst Wildschutz vor allem die gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Verwaltungsakte, die der nachhaltigen Nutzung, dem Schutz sowie der Kontrolle und Überwachung von Wildtieren unterliegen.

Ziel des Wildschutzes ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Jagd, der Erholungssuchenden sowie dem Schutz des Eigentums und der öffentlichen Sicherheit. Wildschutzmaßnahmen sind eng mit den Begriffen Jagdrecht, Tierschutzrecht und Naturschutzrecht verknüpft.


Rechtliche Grundlagen des Wildschutzes

Bundeseinheitliche Regelungen

Die maßgeblichen bundesrechtlichen Vorschriften zum Wildschutz sind im Bundesjagdgesetz (BJagdG) verankert. Weitere einschlägige Regelungen ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie spezialgesetzlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Das Bundesjagdgesetz sieht in § 1 BJagdG den Schutz und die Hege des Wildes als übergeordnetes Ziel vor. Die „Hege“ wird dabei als Pflege und Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes einschließlich des Schutzes seiner Lebensgrundlagen definiert. Das Gesetz regelt unter anderem:

  • Artenschutz, insbesondere Schutz gefährdeter Wildarten
  • Schonzeiten, um Wildtiere während Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten zu schützen
  • Abschussregelungen und Populationslenkung
  • Einrichtung von Wildschutzgebieten oder Ruhezonen
  • Vermeidung von Wildschäden

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Wesentliche Vorschriften zum Wildschutz finden sich auch im BNatSchG. Hier liegt der Fokus auf dem Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Schutz der natürlichen Lebensräume als Grundvoraussetzung für den Wildschutz (§ 1, § 6 BNatSchG). Es regelt:

  • Schutz bestimmter Biotope (z. B. Feuchtgebiete, Wälder)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen für Wildtiere
  • Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten (Nationalparke, Naturreservate)

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Das Tierschutzgesetz stellt das Wohlbefinden von Wildtieren unter besonderen Schutz. Nach § 1 TierSchG dürfen keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Daraus folgt, dass alle Maßnahmen des Wildschutzes auch tierschutzrechtlichen Anforderungen genügen müssen.

Landesrechtliche Regelungen

Neben dem Bundesrecht existieren detaillierte landesrechtliche Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. Die Landesjagdgesetze und Ausführungsverordnungen konkretisieren die Vorgaben des Bundesjagdgesetzes, etwa in Bezug auf:

  • Festlegung und Kontrolle von Wildruhezonen
  • Jagd- und Schonzeiten für regionale Wildarten
  • Management invasiver Arten
  • Aufbau und Betrieb von Wildgehegen oder Gattern

Schutzziele und Maßnahmen im Wildschutz

Artenschutz

Ein zentrales Ziel des Wildschutzes ist der Erhalt der Artenvielfalt und der Schutz bedrohter oder gefährdeter Wildarten. Hierbei unterscheidet das Recht zwischen:

  • Ganzjährig geschützten Arten (diese dürfen grundsätzlich weder bejagt noch gefangen werden)
  • Teilweise geschützten Arten (Jagd in bestimmten Zeiträumen unter Beachtung der Schonzeiten erlaubt)
  • Nicht geschützten, ggf. jagdbaren Arten

Der Schutzstatus richtet sich nach internationalen Abkommen (etwa Washingtoner Artenschutzübereinkommen/CITES, EU-Artenschutzverordnungen) sowie nationalen und länderspezifischen Artenschutzlisten.

Lebensraumschutz

Der Erhalt und die Verbesserung der Lebensräume ist ein weiterer Schwerpunkt des Wildschutzrechtes, insbesondere im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz. Maßnahmen sind u. a.:

  • Einrichtung von Wildbrücken, Grünbrücken und Durchlässen zur Zerschneidungsverminderung
  • Schutz von Rückzugs-, Brut- und Überwinterungsgebieten
  • Pflege von Brachen, Hecken und Feldgehölzen zur Lebensraumvernetzung

Regulierung und Kontrolle der Wildtierbestände

Die Regulierung der Wildbestände dient dem Ziel, eine Balance zwischen Wilddichte, ökologischen Kapazitäten und Landnutzungsinteressen zu gewährleisten. Rechtlich relevant sind:

  • Festsetzung von Abschussplänen durch die Jagdbehörden in Abstimmung mit Wildschadensprognosen und Forstschutzinteressen
  • Genehmigungspflichten bei Wildfütterung und Wildtiermanagement

Schutzmaßnahmen vor Wildschäden und Wildkrankheiten

Wildschutz beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie zur Tierseuchenprävention. Das Jagdrecht sieht hierzu insbesondere vor:

  • Verpflichtung zur Wildschadensverhütung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Einzäunungen, Fütterungslenkung)
  • Anzeigepflichten und Entschädigungsregelungen für Wildschäden
  • Bekämpfung meldepflichtiger Wildkrankheiten (z. B. ASP, Tollwut)

Administrative und organisatorische Aspekte des Wildschutzes

Zuständige Behörden

Im Bereich des Wildschutzes sind in Deutschland verschiedene Behörden verantwortlich, darunter:

  • Untere und obere Jagdbehörden
  • Forstämter
  • Naturschutzbehörden
  • Veterinärämter (bei Wildkrankheiten und Seuchenbekämpfung)

Die Aufgaben reichen von der Genehmigung und Überwachung jagdlicher Maßnahmen über die Ausweisung von Schutzgebieten bis zur Durchsetzung von Artenschutzbestimmungen.

Mitwirkungspflichten und Kontrolle

Wildschutzrechtliche Vorgaben sind durch regelmäßige Kontrollen, Stellungnahmen und Berichte sowie Mitwirkungspflichten der Jagdausübungsberechtigten und Landnutzer abzusichern:

  • Kontroll- und Berichtswesen zu Wildbeständen und Abschüssen
  • Sicherstellung der Einhaltung von Schonzeiten und Abschussplänen
  • Anordnung von Maßgaben bei Verstößen gegen wildschutzrechtliche Bestimmungen

Internationale und europarechtliche Einflüsse auf den Wildschutz

Der Wildschutz unterliegt auch dem Einfluss völkerrechtlicher und unionsrechtlicher Anforderungen. Wesentliche internationale und supranationale Regelungen betreffen:

  • Die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
  • Die EU-Vogelschutzrichtlinie
  • Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
  • Die Berner Konvention zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt durch entsprechende Anpassungen des Bundes- und Landesrechts und wird regelmäßig überwacht und evaluiert.


Sanktionen und Rechtsfolgen bei Verstößen gegen wildschutzrechtliche Vorschriften

Verstöße gegen wildschutzrechtliche Vorgaben ziehen je nach Schwere des Vergehens Ordnungswidrigkeitenverfahren, Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Die relevanten Tatbestände sind insbesondere:

  • Wilderei, unzulässige Tötung oder Fang von Wild (§§ 292, 293 StGB)
  • Verstöße gegen Jagdverbote und Schonzeiten
  • Unerlaubte Lebensraumzerstörung und Missachtung von Schutzgebieten
  • Zuwiderhandlungen gegen tier- und seuchenrechtliche Schutzvorschriften

Die Überwachung und Ahndung obliegt den Jagd- und Naturschutzbehörden sowie den Strafverfolgungsorganen.


Zusammenfassung

Wildschutz ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das dem Schutz des Wildes und seiner Lebensräume sowie der nachhaltigen Nutzung und Regulation von Wildbeständen dient. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bundesjagdgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz, im Tierschutzgesetz sowie in internationalen Abkommen und europäischen Richtlinien normiert. Landesrechtliche Bestimmungen und administrative Maßnahmen konkretisieren diese Vorgaben. Verstöße gegen wildschutzrechtliche Vorschriften führen zu Sanktionen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung. Wildschutzrecht gewährleistet somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Artenerhalt, Naturschutz, verantwortungsvoller Nutzung und gesellschaftlichen Interessen.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Wildschutz in Deutschland?

Der Wildschutz in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Rechtsnormen geregelt, allen voran das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die dazugehörigen Landesjagdgesetze, die je nach Bundesland gewisse abweichende Regelungen zulassen. Ergänzt werden diese Vorschriften durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie international bindende Abkommen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und EU-Verordnungen zum Schutz gefährdeter Tierarten (z.B. die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie). Die Gesetze beinhalten Vorgaben zu Jagdzeiten, Schonzeiten, den Umgang mit Wildschäden, zur Pflege und Hege von Wildbeständen sowie konkrete Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten. Auch die Einrichtung von Wildruhezonen und Schutzgebieten ist rechtlich verankert. Die Durchsetzung dieser Regelungen obliegt verschiedenen Behörden wie unteren Jagdbehörden, Forstämtern und Naturschutzbehörden, wobei Verstöße mit teils empfindlichen Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden können.

Welche rechtlichen Verpflichtungen haben Grundstückseigentümer im Hinblick auf den Wildschutz?

Grundstückseigentümer, die Flächen besitzen, tragen gemäß den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der jeweiligen Landesgesetze eine Mitverantwortung für den Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen. Sie müssen beispielsweise Duldungspflichten akzeptieren, wenn es um jagdliche Maßnahmen wie die Durchführung von Gesellschaftsjagden, das Betreten zur Nachsuche oder die Pflege von Wildschutzhecken und Blänken geht. Darüber hinaus ist es Eigentümern untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer erheblichen Störung, Verletzung oder gar Tötung von besonders geschützten Wildtieren führen könnten. Bei Verstößen, wie etwa der Zerstörung von Brutstätten, Horsten oder Wildwechseln ohne behördliche Ausnahmegenehmigung, drohen hohe Bußgelder. In bestimmten Schutzgebieten bestehen zusätzliche Einschränkungen beispielsweise bei land- oder forstwirtschaftlichen Nutzungen, um die Lebensräume seltener Tierarten dauerhaft zu sichern.

Ist der Einsatz von Wildschutzzäunen und anderen wildabweisenden Vorrichtungen gesetzlich geregelt?

Ja, der Einsatz von Wildschutzzäunen und weiteren wildabweisenden Vorrichtungen ist rechtlich reguliert, insbesondere um eine Beeinträchtigung des Wildes zu vermeiden und Kollisionsgefahren für Wild und Mensch gering zu halten. Gemäß den Landesjagdgesetzen und dem Naturschutzrecht dürfen Zäune in Schutzgebieten oder entlang von Wildwechseln nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörde errichtet werden. Vorrichtungen, die zur Sperrung von Tierwanderungen führen oder das Einfangen, Verletzen oder Töten von Wild bezwecken, sind grundsätzlich verboten oder unterliegen mindestens einer strengen Auflagenkontrolle. Insbesondere bei temporären Wildschutzzäunen, wie sie bei Aufforstungsflächen üblich sind, muss stets geprüft werden, ob sie spätestens nach Ablauf der erforderlichen Schutzzeit entfernt oder geöffnet werden, damit die natürliche Wildbewegung nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen wildschutzrechtliche Vorschriften?

Verstöße gegen wildschutzrechtliche Bestimmungen werden je nach Schwere des Delikts mit Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren geahndet. Bußgelder können, abhängig vom Bundesland und Schweregrad, mehrere tausend Euro betragen. Besonders schwerwiegende Fälle, wie die unerlaubte Tötung oder das Fangen streng geschützter Wildtiere, die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder das Errichten illegaler Zäune an Wildwechseln, können als Straftaten nach § 329 Strafgesetzbuch (Umweltstraftaten) verfolgt werden, was eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Zusätzlich droht die Einziehung jagdrechtlicher Erlaubnisse, Regressforderungen bei Wildschäden und zivilrechtliche Haftungsansprüche. Außerdem wird häufig die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangt, etwa durch Rückbau verbotener Zäune oder Wiederherstellung zerstörter Lebensräume.

Welche Rolle spielen die Jagdausübungsberechtigten im rechtlichen Kontext des Wildschutzes?

Jagdausübungsberechtigte sind nach dem Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen verpflichtet, den Grundsatz von Hege und Pflege des Wildes zu befolgen. Das bedeutet, dass sie nicht nur für einen artenreichen und gesunden Wildbestand sorgen müssen, sondern auch aktiv Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume zu treffen haben. Dazu zählt ebenfalls die Pflicht, Wildkrankheiten zu melden, Wildruhezonen und Biotope zu erhalten sowie die Schonzeiten einzuhalten. Die Hegeverpflichtung beinhaltet zudem, dass Wild nur in dem durch ökologisches Gleichgewicht vorgegebenen Rahmen bejagt werden darf. Übermäßige Bejagung, Beunruhigung oder gezielte Lebensraumzerstörung ist strikt untersagt und wird sanktioniert.

Welche Bedeutung haben Schutzgebietsverordnungen für den Wildschutz aus rechtlicher Sicht?

Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Nationalparke oder Natura 2000-Gebiete unterliegen eigenen Rechtsvorschriften, die zum Teil deutlich strenger sind als allgemeine Landes- oder Bundesregelungen. In diesen Gebieten sind bestimmte Handlungen, wie das Betreten außerhalb ausgewiesener Wege, das Führen von Hunden ohne Leine, bauliche Veränderungen oder forstliche Maßnahmen, stark eingeschränkt oder ganz verboten. Die jeweiligen Verordnungen gehen meist mit besonderen Pflichten für Besitzer und Nutzer einher, wie zum Beispiel dem Schutz seltener Arten, der Erhaltung von Biotopen oder speziellen Monitoring-Auflagen. Verstöße werden je nach Schutzzweck empfindlich sanktioniert und können, insbesondere wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen führten, strafrechtlich verfolgt werden.

Wie ist der Umgang mit verletztem oder verendetem Wild rechtlich geregelt?

Wird verletztes oder verendetes Wild gefunden, gelten verschiedene rechtliche Vorgaben. Die Aneignung verendeten Wildes (Fallwild) ist in der Regel nur den Jagdausübungsberechtigten vorbehalten, es sei denn, das Wild wurde durch ein Verkehrsunfall getötet, dann muss in jedem Fall die Polizei oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte informiert werden. Die eigenmächtige Aneignung durch Privatpersonen stellt einen Verstoß gegen das Jagdrecht dar (§ 292 StGB Wilderei). Bei verletztem Wild besteht die Pflicht, unverzüglich den zuständigen Revierjäger oder die Polizei zu benachrichtigen, damit das Tier entweder geborgen oder von seinem Leid erlöst werden kann. Ein eigenmächtiges Eingreifen, insbesondere das Töten des Tieres, ist ohne jagdrechtliche oder veterinärmedizinische Befugnis grundsätzlich verboten.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten im Rahmen von Bauvorhaben hinsichtlich des Wildschutzes?

Bauvorhaben im Außenbereich unterliegen im Hinblick auf den Wildschutz besonderen Prüf- und Genehmigungspflichten. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz besteht ein striktes Verbot, insbesondere streng geschützte oder europarechtlich geschützte Wildtiere während Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Überwinterung oder Wanderung erheblich zu stören, zu töten oder deren Lebensstätten zu zerstören. Im Rahmen der bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist deshalb regelmäßig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich. Werden Verstöße dagegen festgestellt, kann ein Baustopp verhängt werden, zudem drohen empfindliche Bußgelder, die Pflicht zum Rückbau sowie strafrechtliche Konsequenzen bei besonders schweren Verstößen. Auch temporäre Ausgleichsmaßnahmen, wie das Anlegen von Ersatzbiotopen oder Wildquerungshilfen, können gesetzlich angeordnet werden.