Begriff und Grundlagen des Wildschadens
Der Begriff Wildschaden bezeichnet Schäden, die durch wildlebende Tiere an land- oder forstwirtschaftlichen Flächen sowie an bestimmten Kulturen verursacht werden. In der Regel handelt es sich dabei um Schäden, die durch das Fressen, Scharren oder Wühlen von Wildtieren wie Rehen, Hirschen, Wildschweinen oder Hasen entstehen. Der Begriff ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Jagdrecht und dem Schutz landwirtschaftlicher Interessen von Bedeutung.
Arten und Entstehung von Wildschäden
Wildschäden können in verschiedenen Formen auftreten. Zu den häufigsten zählen Fraß- und Verbissschäden an Feldfrüchten wie Getreide, Mais oder Rüben sowie Schälschäden an Bäumen in Forstkulturen. Auch das Umwühlen von Wiesen durch Wildschweine zählt zu den typischen Erscheinungsformen eines Wildschadens.
Schadensorte: Landwirtschaftliche Flächen und Forstflächen
Wildschäden betreffen vor allem landwirtschaftlich genutzte Felder sowie forstwirtschaftliche Anpflanzungen. Während auf Äckern meist Ernteverluste im Vordergrund stehen, sind es im Wald vor allem junge Bäume, deren Wachstum beeinträchtigt wird.
Beteiligte Tierarten beim Wildschaden
Zu den Hauptverursachern zählen verschiedene Arten des Schalenwilds (z.B. Rehe, Hirsche), Schwarzwild (Wildscheine) sowie Hasenartige. Die genaue Einordnung hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.
Rechtliche Einordnung des Wildschadensbegriffs
Die rechtliche Behandlung des Begriffs „Wildschaden“ ist eng mit dem Jagdrecht verbunden. Das Ziel besteht darin, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Land- und Forstwirte einerseits sowie denen der Jagdausübungsberechtigten andererseits zu schaffen.
Ersatzpflicht für entstandene Schäden
Grundsätzlich sieht das Recht eine Ersatzpflicht für bestimmte Arten von Wildschäden vor – insbesondere dann, wenn sie auf Grundstücken entstehen, die zum Anbau bestimmter Pflanzen genutzt werden oder sich in einem bestimmten Entwicklungsstadium befinden. Die Ersatzpflicht betrifft meist diejenigen Personen oder Vereinigungen (z.B. Jagdpächter), denen das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht.
Ausschlussgründe für die Ersatzpflicht bei Wildschaden
Nicht jeder Schaden führt automatisch zu einem Anspruch auf Ersatzleistung: So kann ein Anspruch ausgeschlossen sein etwa dann,
wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen wurden,
wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten wurden
oder wenn es sich um Schäden außerhalb definierter Flächen handelt.
Auch Eigenverschulden kann eine Rolle spielen.
Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland bzw. Region innerhalb Deutschlands erheblich.
Anzeigepflichten und Verfahren bei Feststellung eines Schadens
Wird ein Schaden festgestellt,
bestehen gesetzlich geregelte Pflichten zur Anzeige gegenüber zuständigen Stellen – häufig sind dies Gemeindevertretungen oder spezielle Kommissionen zur Feststellung solcher Schäden.
Das Verfahren umfasst üblicherweise folgende Schritte:
- Meldung des Schadens innerhalb einer festgelegten Frist;
- Sichtung bzw. Begutachtung durch neutrale Dritte;
- Ermittlung der Schadenshöhe;
- Möglichkeit zur Stellungnahme aller Beteiligten.
Kostenerstattung und Abwicklung bei anerkanntem Schaden
Wird ein Anspruch anerkannt,
erfolgt eine finanzielle Entlastung zugunsten des Geschädigten.
Die Höhe richtet sich nach Art,
Umfang
und Wertverlust der betroffenen Fläche beziehungsweise Kultur.
In vielen Fällen wird versucht,
eine gütliche Einigung zwischen allen Beteiligten herbeizuführen;
bei Uneinigkeit kann auch ein förmliches Schätzungsverfahren durchgeführt werden. p >
< h 2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Wild schaden“< / h 2 >
< h 3 >Wer haftet grundsätzlich für einen entstandenen Wild schaden?< / h 3 >
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Für einen ersatzfähigen Schaden haften in erster Linie diejenigen Personen oder Vereinigungen , denen das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht . Dies betrifft beispielsweise Pächter eines Jagdreviers .
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< h 3 >Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein , damit ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht ?< / h 3 >
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Ein Anspruch setzt voraus , dass tatsächlich ein erheblicher Schaden entstanden ist , dieser ordnungsgemäß angezeigt wurde und keine Ausschlussgründe greifen . Zudem muss die betroffene Fläche unter den gesetzlichen Schutz fallen .
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< h 3 >Gibt es Fristen für die Meldung eines solchen Schadens ? < / h 3 >
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Ja , Betroffene müssen einen festgestellten Schaden innerhalb einer bestimmten Zeitspanne melden . Wird diese Frist versäumt , kann dies zum Verlust möglicher Ansprüche führen .
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< h 3 >Welche Rolle spielt Eigenverschulden beim Thema Ersatzanspruch ? < / h 3 >
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Eigenes Fehlverhalten ,
wie etwa fehlende Schutzmaßnahmen gegen bekannte Risiken ,
kann dazu führen ,
dass kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht .
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< h 3 >Wie wird die Höhe eines ersatzfähigen Schadens ermittelt? h 3 >
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Zur Bestimmung werden Umfang ,
Art
und Wertverlust begutachtet ;
häufig erfolgt dies durch neutrale Sachverständige im Rahmen eines offiziellen Verfahrens .
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< h 3 >Sind alle Tierarten gleichermaßen erfasst? h / / / h / h h h h h h h / < p Nicht jede wildlebende Tierart fällt unter diese Regelungen ; meist sind nur bestimmte Arten ausdrücklich genannt . < p <