Legal Lexikon

Wild

Begriff und rechtliche Einordnung von Wild

Der Begriff „Wild“ bezeichnet im rechtlichen Sprachgebrauch bestimmte wildlebende Säugetiere und Vögel, die als jagdbar gelten. Er unterscheidet sich damit von der allgemeinen Alltagssprache, in der „Wild“ häufig sämtliche frei lebenden Tiere meint. Welche Arten rechtlich als Wild eingeordnet werden, ergibt sich aus bundeseinheitlichen Vorgaben sowie landesrechtlichen Festlegungen.

Alltagsbedeutung versus rechtliche Bedeutung

Alltagssprachlich umfasst „Wild“ alle Tiere, die nicht domestiziert sind. Rechtlich ist der Begriff enger: Wild sind nur jene Arten, die ausdrücklich dem Jagdrecht unterstellt sind. Nicht alle wildlebenden Tiere zählen dazu; zahlreiche Arten unterfallen ausschließlich dem Natur- und Artenschutzrecht.

Abgrenzung zu anderen Tiergruppen

Haustiere und Nutztiere sind kein Wild. Tiere in Gehegen werden – je nach Ausgestaltung – regelmäßig nicht als Wild behandelt, da sie nicht frei lebend sind. Fische und andere Wasserlebewesen sind in der Regel dem Fischerei- bzw. Binnenfischereirecht zugeordnet. Exotische oder streng geschützte Arten können unabhängig von einer jagdrechtlichen Einordnung besonderen Schutzregelungen unterliegen.

Kategorien von Wild

Im Jagdwesen wird häufig zwischen Haarwild (Säugetiere) und Federwild (Vögel) unterschieden. Innerhalb dieser Gruppen existieren weitere Unterteilungen, etwa Schalenwild (Paarhufer). Ob und in welchem Umfang eine Art bejagt werden darf, hängt von ihrem Schutzstatus, festgelegten Jagdzeiten und regionalen Vorgaben ab.

Eigentum und Jagdrecht

Wild ist in der Natur zunächst niemandem zugeordnet. Das Recht, Wild zu hegen und zu bejagen, ist jedoch als eigenständiges Recht an Grund und Boden geknüpft. Daraus folgen besondere Regeln zu Eigentum, Nutzung und Verantwortlichkeiten.

Eigentumsverhältnisse an Wild

Wild ist in freier Wildbahn eigentumsfrei. Eigentum entsteht erst durch rechtmäßige Aneignung, etwa nach einer ordnungsgemäßen Erlegung durch Berechtigte. Verendetes oder verletzt aufgefundenes Wild (Fallwild) unterliegt besonderen Regelungen; grundsätzlich besteht ein Vorrecht der zur Jagdausübung Berechtigten. Ein bloßer Fund begründet regelmäßig kein Eigentum am Wildkörper.

Jagdrecht als grundstücksbezogenes Recht

Das Jagdrecht ist an den Grundbesitz gebunden. Es umfasst das ausschließliche Recht, das auf diesem Gebiet vorkommende Wild zu hegen und zu nutzen, einschließlich der Befugnis zur Jagdausübung, die jedoch gesonderten persönlichen Voraussetzungen unterliegt.

Jagdbezirke und Jagdausübungsrecht

Flächen werden zu Jagdbezirken zusammengefasst. Es gibt Eigenjagdbezirke, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten, und gemeinschaftliche Jagdbezirke, in denen das Recht gemeinschaftlich ausgeübt wird. Das Jagdausübungsrecht kann verpachtet werden. Pachtverträge unterliegen formellen und persönlichen Anforderungen sowie der behördlichen Aufsicht.

Befriedete Bezirke

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Dazu zählen etwa bebaute Flächen, Friedhöfe oder bestimmte Anlagen. Gleichwohl können behördlich Ausnahmen zugelassen werden, wenn Gefahrenabwehr oder Wildschadensvermeidung dies erfordern.

Hege, Schonzeiten und Abschussregelungen

Die Hegepflicht dient der Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände sowie der Vermeidung übermäßiger Wildschäden. Jagdzeiten und Schonzeiten werden festgelegt, um Fortpflanzung und Aufzucht zu schützen. Für einzelne Arten gelten Abschusspläne oder Kontingente. Abweichungen können behördlich angeordnet werden, etwa bei Seuchenlagen oder außergewöhnlichen Populationsentwicklungen.

Schutz und Regulierung

Wild unterliegt einem Zusammenspiel aus Jagd-, Natur-, Arten- und Tierschutzrecht. Diese Bereiche regeln, welche Arten bejagt werden dürfen, welche strikt zu schützen sind und wie mit Wild umzugehen ist.

Artenschutzrecht und Naturschutzrecht

Viele Wildarten stehen unter besonderem oder strengem Schutz. Für diese Arten ist die Jagd eingeschränkt oder ausgeschlossen. Schutzgebiete, Biotopschutz und Maßnahmen zur Sicherung von Wanderrouten (Wildkorridore) dienen dem Erhalt der Lebensräume. Europäische und internationale Vorgaben beeinflussen den Schutzstatus und die zulässige Nutzung; sie regeln auch den Handel mit Tieren und Teilen von Tieren.

Tierschutzrechtliche Anforderungen

Der Umgang mit Wild muss Leiden und Schmerzen vermeiden. Das betrifft Jagdmethoden, die Nachsuche, den Umgang mit gefangenem oder verletztem Wild und den Transport. Vorgaben zur Sachkunde und zur Eignung von Ausrüstungen dienen dem Tierschutz.

Jagdmethoden und Verbote

Es bestehen Vorgaben zu zulässigen Waffen, Munition und Fanggeräten. Verboten sind insbesondere Methoden, die nicht selektiv sind oder vermeidbare Schmerzen verursachen. Der Einsatz von Scheinwerfern, Fallen oder Lockmitteln ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Auch die Unterstützung durch Hunde ist geregelt, insbesondere hinsichtlich Ausbildung und Einsatz.

Nutzung von Wild und Wildbret

Die Nutzung von Wild reicht von der jagdlichen Aneignung über die Verwertung des Wildbrets bis zum Handel mit Trophäen. Dabei gelten Hygiene-, Kennzeichnungs- und Handelsvorschriften.

Aneignung und Verwertung

Die Aneignung von Wild setzt eine Berechtigung voraus. Nach rechtmäßiger Erlegung geht das Eigentum am Wildkörper auf die Berechtigten über. Der Umgang mit Fallwild ist gesondert geregelt. Wildfolge und die Sicherung von Fundorten können behördlich koordiniert werden.

Lebensmittel- und Hygienerecht

Wildbret unterliegt strengen Hygieneregeln. Schon bei der Entnahme aus der Natur gelten Anforderungen an Untersuchung, Transport, Zerlegung, Kühlung und Dokumentation. Untersuchungen auf bestimmte Krankheitserreger oder Parasiten sind je nach Art verpflichtend. Das Inverkehrbringen an Endverbraucher oder Gastronomie setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus, einschließlich Kennzeichnungspflichten und Rückverfolgbarkeit.

Trophäen, Handel sowie Ein- und Ausfuhr

Der Handel mit Trophäen, Fellen oder anderen Teilen ist durch Artenschutz- und Zollvorgaben begrenzt. Für bestimmte Arten sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungen notwendig. Herkunftsnachweise und Kennzeichnungen müssen vorliegen; Verstöße ziehen ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Konflikte und Haftung

Die Koexistenz von Wild, Landnutzung und Verkehr bringt Konfliktfelder hervor, die durch spezielle Ausgleichs- und Haftungsregeln adressiert werden.

Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft

Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen können zu Ersatzansprüchen führen. Verfahren, Zuständigkeiten und Fristen sind geregelt. Häufig wird eine Schätzung durchgeführt, um Umfang und Ursache des Schadens festzustellen. Präventive Maßnahmen und Bewirtschaftungsauflagen sind Bestandteil des Systems zur Schadensminimierung.

Wildunfälle im Straßenverkehr

Kollisionen mit Wild sind ein eigenständiges Regelungsfeld. Es bestehen Anzeigepflichten und Abläufe zur Sicherung der Unfallstelle und zur Nachsuche verletzter Tiere. Versicherungsrechtlich wird zwischen verschiedenen Deckungsarten unterschieden; der Leistungsumfang hängt von Vertragsbedingungen und der betroffenen Tierart ab.

Haftungsfragen

Die Haftung bei wildbedingten Schäden ist differenziert. Eine Verantwortlichkeit kann sich aus Verkehrssicherung, Organisation der Jagdausübung oder der Wildschadensregelung ergeben. Pauschale Zurechnungen sind unzulässig; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls und die einschlägigen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Vorgaben.

Verwaltung und Verfahren

Die Ausübung der Jagd und der Umgang mit Wild werden behördlich überwacht. Erlaubnisse, Anzeigen und Genehmigungen sichern die Einhaltung der materiellen Vorgaben.

Zuständige Behörden und Aufsicht

Untere und obere Jagdbehörden sind für Genehmigungen, Kontrollen, Abschusspläne und Ausnahmen zuständig. Sie arbeiten mit Naturschutz-, Lebensmittel- und Veterinärbehörden zusammen. Melde- und Dokumentationspflichten stellen die Nachvollziehbarkeit sicher.

Jagdschein und persönliche Voraussetzungen

Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlich erteilter Jagdschein erforderlich. Dieser setzt persönliche Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung sowie den Nachweis fachlicher Kenntnisse voraus. Die Gültigkeit ist befristet; es bestehen Pflichten zur sicheren Aufbewahrung von Ausrüstung und zur Fortbildung.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Verstöße gegen Jagd-, Natur-, Arten- und Tierschutzvorgaben können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Wilderei, unzulässige Jagdmethoden, Handel mit geschützten Arten oder Verstöße gegen Hygienevorschriften sind besonders sanktioniert. Sanktionen reichen von Bußgeldern über Einziehungen bis zu Freiheitsstrafen sowie jagd- und waffenrechtlichen Nebenfolgen.

Besonderheiten in Schutzgebieten und im Siedlungsraum

Je nach Gebietskategorie und Nutzungskontext gelten abweichende oder zusätzliche Regeln.

Jagd in Schutzgebieten

In Naturschutz- und Nationalparken sowie weiteren Schutzgebieten ist die Jagdausübung häufig eingeschränkt oder speziell geregelt. Ziele sind der Erhalt von Lebensräumen, die Steuerung von Populationen und die Vermeidung von Störungen. Ausnahmen und Managementmaßnahmen werden von den zuständigen Behörden festgelegt.

Urbanes Wild und kommunale Regelungen

In Städten treten vermehrt wildlebende Tiere auf. Kommunale Satzungen regeln unter anderem Fütterungsverbote, Abfallmanagement und Gefahrenabwehr. Die Jagd ruht in dicht bebauten Bereichen; bei Gefährdungen können behördlich koordinierte Maßnahmen erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt jedes wildlebende Tier rechtlich als Wild?

Nein. Rechtlich als Wild gelten nur die ausdrücklich dem Jagdrecht unterstellten Arten. Viele andere wildlebende Tiere unterliegen ausschließlich dem Natur- und Artenschutzrecht.

Wem gehört Wild in der Natur?

Wild ist in freier Wildbahn eigentumsfrei. Eigentum entsteht erst durch rechtmäßige Aneignung, beispielsweise nach ordnungsgemäßer Erlegung durch Berechtigte. Für Fallwild bestehen besondere Zuweisungsregeln.

Wer darf Wild bejagen?

Die Jagd darf nur von Personen ausgeübt werden, die über die erforderliche behördliche Erlaubnis verfügen und auf einem Jagdbezirk mit Jagdausübungsrecht tätig sind. Zusätzlich sind die jagd- und waffenrechtlichen Anforderungen zu beachten.

Wie wird die Jagd zeitlich geregelt?

Für Wildarten bestehen festgelegte Jagdzeiten und Schonzeiten. Sie dienen der Bestandsregulierung unter Beachtung von Fortpflanzung und Tierschutz. Abweichungen können behördlich angeordnet werden.

Was ist bei Wildunfällen zu beachten?

Es bestehen Anzeigepflichten und geregelte Abläufe zur Nachsuche und Bergung. Versicherungsrechtliche Fragen richten sich nach Vertragsbedingungen und der betroffenen Tierart.

Ist der Verkauf von Wildbret frei möglich?

Der Verkauf unterliegt lebensmittel- und hygienerechtlichen Anforderungen. Untersuchung, Kennzeichnung, Dokumentation und gegebenenfalls Zulassungen sind erforderlich, bevor Wildbret in Verkehr gebracht werden darf.

Wie wird mit geschützten Arten umgegangen?

Geschützte Arten dürfen nicht bejagt werden. Für sie gelten besondere Verbote, etwa bezüglich Fang, Besitz, Störung und Handel. Ausnahmen bedürfen behördlicher Genehmigung und sind eng begrenzt.

Wer ersetzt Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen?

Für wildbedingte Schäden bestehen spezielle Ersatzregelungen. Zuständigkeiten, Verfahren und Fristen sind festgelegt; der Umfang des Ersatzes hängt von Art und Ursache des Schadens ab.