Legal Lexikon

Wettsteuer


Definition und rechtliche Einordnung der Wettsteuer

Die Wettsteuer ist eine Steuerart, die auf Umsätze aus Wettgeschäften erhoben wird. In Deutschland handelt es sich dabei um eine bundesgesetzlich geregelte Steuer, die insbesondere bei Sportwetten eine zentrale Rolle spielt. Die gesetzliche Grundlage bietet das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG), das bereits seit 1922 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Wetten, insbesondere Pferdewetten, schafft und mehrfach novelliert wurde, um aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere im Bereich der Internet-Sportwetten, Rechnung zu tragen.

Rechtsgrundlagen der Wettsteuer

Die zentrale Rechtsquelle für die Erhebung der Wettsteuer in Deutschland ist das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG). Gemäß § 17 ff. RennwLottG wird auf den Abschluss von Wetten grundsätzlich eine Steuer in Höhe von 5 Prozent des Wetteinsatzes fällig. Die Vorschriften wurden zuletzt im Kontext der Liberalisierung des Glücksspielmarktes und der Anpassung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 überarbeitet.

Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

Das Rennwett- und Lotteriegesetz regelt die Erhebung der Steuer auf öffentliche Wetten, nämlich Rennwetten und andere Sportwetten. Die Steuer entsteht, sobald der Wetteinsatz angenommen wird – bei Online-Wetten gilt dies im Moment des Vertragsschlusses zwischen Wettanbieter und Wettkunde.

Verhältnis zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) regelt in Deutschland die allgemeinen Anforderungen an das Angebot und die Durchführung von Glücksspielen. Die speziellere Vorschrift zur Besteuerung von Wetten findet sich indes im RennwLottG. Der GlüStV und das RennwLottG stehen somit in einem komplementären Verhältnis: Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten und deren Besteuerung sind voneinander zu trennen.

Steuergegenstand und Steuerpflicht

Steuergegenstand

Der Steuergegenstand der Wettsteuer ist der Vorgang des Abschlusses einer Wette. Steuerlich erfasst wird jede Annahme von Wetten auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses, unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Anbieter handelt. Betroffen sind vor allem Sportwetten (Wettbüros, Online-Wettportale), aber auch Wetten auf andere Ereignisse, sofern sie öffentlich angeboten werden.

Steuerpflichtiger Personenkreis

Zur Entrichtung der Steuer verpflichtet ist grundsätzlich der Veranstalter der Wette. Das sind sowohl inländische als auch ausländische Anbieter, sofern sie auf dem deutschen Markt tätig sind und sich der deutschen Glücksspielregulierung unterwerfen. Im Fall ausländischer Anbieter mit keiner Betriebsstätte in Deutschland wird die Steuer über Vertreter oder Abwicklungsstellen erhoben.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Wettsteuer bildet der Wetteinsatz, das heißt der vom Wettkunden eingesetzte Betrag. Gewinne aus Wetten unterliegen nicht der Steuerpflicht, lediglich der geleistete Einsatz ist maßgeblich. Nach § 17 Abs. 2 RennwLottG beträgt der Steuersatz für Wetten 5 Prozent des Wetteinsatzes.

Steuerentstehung und Fälligkeit

Die Steuer entsteht mit Abschluss der Wette. Die Fälligkeit tritt unmittelbar ein, sobald der Einsatz geleistet und die Teilnahme an der Wette bestätigt wurde. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt erfolgt regelmäßig durch den Wettanbieter, der zur ordnungsgemäßen Anmeldung und Abführung verpflichtet ist.

Erhebung und Verwaltung der Wettsteuer

Anmeldung und Entrichtung

Wettanbieter müssen die Wettsteuer eigenverantwortlich anmelden und an das zuständige Finanzamt abführen. Die steuerlichen Pflichten umfassen insbesondere die Führung von Aufzeichnungen über sämtliche Wettumsätze, sowie die regelmäßige Übermittlung von Steueranmeldungen.

Überwachung und Sanktionsmöglichkeiten

Die zuständigen Finanzbehörden überwachen die Einhaltung der Pflichten zur Steuererhebung, -anmeldung und -zahlung. Werden Wettsteuern nicht oder verspätet abgeführt, kommen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten in Betracht, darunter Schätzungen, Nachforderungsbescheide, Bußgelder und im Einzelfall auch steuerstrafrechtliche Maßnahmen.

Besonderheiten bei Online-Wetten und ausländischen Anbietern

Besteuerung von Online-Wetten

Die Digitalisierung des Glücksspiels führte zur Ausweitung der Besteuerung auf sämtliche online durchgeführte Sportwetten, sofern die Teilnahme von Deutschland aus erfolgt. Online-Anbieter mit Sitz in anderen EU-Ländern sind ebenfalls steuerpflichtig, sofern sie ihre Angebote deutschen Kunden zugänglich machen. Hierbei spielt die IP-Adresse und der Zahlungsverkehr eine entscheidende Rolle für die Ermittlung der Steuerpflicht.

Doppelbesteuerungsrisiko und internationale Aspekte

Ein zentrales Problemfeld ist die Doppelbesteuerung, falls der Staat des Anbieters ebenfalls eine Wettsteuer erhebt. In der Praxis bestehen bislang keine zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Wetten. Dennoch gilt nach § 1 Abs. 2 RennwLottG die Steuerpflicht für alle Wettumsätze, die aus Deutschland heraus getätigt werden, unabhängig vom Sitz des Veranstalters.

Abgrenzung zu anderen Glücksspielsteuern

Die Wettsteuer ist von anderen Steuern im Glücksspielbereich abzugrenzen, insbesondere von der Lotteriesteuer (ebenfalls nach dem RennwLottG), der Umsatzsteuer für Glücksspiele sowie der Spielbankabgabe. Maßgeblich ist jeweils der steuerbare Vorgang (Wetteinsatz, Lotterieteilnahme, Spielbankbesuch).

Gesetzesnovellen und aktuelle Entwicklungen

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und begleitender Novellen im RennwLottG wurde die Besteuerung von Online-Glücksspielen und insbesondere Online-Poker ausgeweitet (§§ 17a, 17c RennwLottG). Gleichzeitig werden zunehmend neue Maßnahmen zur Überwachung und besseren steuerlichen Erfassung digitaler Wettanbieter etabliert.

Aktuelle Streitfragen

Zu den gegenwärtig diskutierten Fragestellungen zählen die europarechtliche Vereinbarkeit der deutschen Wettsteuer, Fragen zur Höhe und strukturellen Ausgestaltung sowie die steuerliche Behandlung von Bonusangeboten und Kombiwetten. Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), prägen weiterhin die Auslegung des RennwLottG.

Zusammenfassung

Die Wettsteuer stellt ein zentrales steuerliches Instrument zur Besteuerung von Wetteinsätzen im deutschen Recht dar. Ihre Erhebung beruht maßgeblich auf dem Rennwett- und Lotteriegesetz und betrifft sowohl inländische als auch ausländische Anbieter von Wetten für den deutschen Markt. Die steuerliche Belastung in Höhe von 5 Prozent des Wetteinsatzes dient neben fiskalischen Zwecken auch der Kanalisierung von Wettangeboten und der Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote. Durch den fortschreitenden Wandel des Glücksspielmarktes und den anhaltenden Regulierungsbedarf bleibt die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Wettsteuer weiterhin ein dynamischer Prozess.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist gesetzlich verpflichtet, die Wettsteuer abzuführen?

In Deutschland regelt das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) die Erhebung der Wettsteuer. Demnach sind grundsätzlich die Veranstalter und Vermittler von Sportwetten dazu verpflichtet, die Steuer ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen. Das bedeutet, dass sowohl Buchmacher mit Sitz in Deutschland als auch ausländische Anbieter, sofern sie steuerpflichtige Umsätze in Deutschland generieren, die Steuer schulden. Privatpersonen, die Wetten abschließen, sind zwar formal nicht selbst Steuerschuldner, zahlen die Steuer aber üblicherweise indirekt, da die Anbieter diese Belastung meist an die Kunden weiterreichen. Der Anbieter muss die Steuer selbst dann abführen, wenn der Kunde seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, aber die Wette über eine deutsche Plattform abgeschlossen wurde. Wird die Abführung der Steuer unterlassen, drohen dem Anbieter gesetzliche Sanktionen wie Steuerstrafverfahren und Nachzahlungsforderungen.

Welche Wettarten unterliegen der Wettsteuerpflicht in Deutschland?

Die deutsche Wettsteuerpflicht erstreckt sich auf nahezu sämtliche Formen der Sportwetten, darunter Einzel-, Kombi- und Systemwetten, aber auch Livewetten und Pferderennwetten. Die gesetzliche Regelung im RennwLottG ist bewusst weit gefasst, sodass sowohl klassische stationäre als auch online vermittelte Wetten, unabhängig von der genutzten Plattform oder dem spezifischen Wettanbieter, steuerpflichtig sind. Nicht ausgenommen sind zudem Wetten auf internationale Sportereignisse oder auf sogenannte Spezialwetten, sofern sie in Deutschland angeboten oder vermittelt werden. Ausnahmen existieren lediglich für bestimmte Lotterieprodukte und Totalisatorwetten im Rahmen amtlich genehmigter Veranstaltungen. Entscheidend für die Steuerpflicht ist, ob ein Entgelt für die Teilnahme an der Wette entrichtet wird und das Angebot auf dem deutschen Markt verfügbar ist.

Wie hoch ist der Wettsteuersatz und wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt?

Der gesetzliche Steuersatz für Sportwetten in Deutschland beträgt laut § 17 Abs. 2 RennwLottG aktuell 5,3 % des Wetteinsatzes. Die Bemessungsgrundlage bildet hierbei der tatsächlich eingesetzte Betrag, also das Entgelt, das der Wettende für die Teilnahme an der Wette aufwendet. Gewinn oder Verlust des Kunden haben auf die Steuerhöhe keinen Einfluss. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung der Steuer ist der Moment, in dem der Einsatz angenommen oder der Wettschein ausgegeben wird – nicht die spätere Auszahlung eines möglichen Gewinns. Bei Mehrfachwetten gilt der gesamte Einsatz auf die Wetten als Bemessungsgrundlage. Sollte der Anbieter Boni oder Gratiseinsätze gewähren, sind diese grundsätzlich nicht steuerpflichtig, solange kein reales Geld transferiert wird, jedoch können rechtliche Details im Einzelfall von der genauen Ausgestaltung der Promotion abhängen.

Müssen auch ausländische Wettanbieter ohne Sitz in Deutschland die Wettsteuer abführen?

Ja, ausländische Wettanbieter und Vermittler sind zur Abführung der deutschen Wettsteuer verpflichtet, sofern sie Sportwetten rechtlich oder tatsächlich auf dem deutschen Markt anbieten oder vermitteln. Dies ergibt sich aus dem Territorialitätsprinzip des deutschen Steuerrechts, das an den Ort der Leistungserbringung oder der Leistungsempfängerin anknüpft. Sobald der Zugang zu einem Angebot aus Deutschland möglich ist und deutsche Endverbraucher angesprochen werden, greift die Steuerpflicht. Besitzt ein Anbieter keine direkte Niederlassung in Deutschland, muss er sich dennoch an die steuerlichen Verpflichtungen halten, etwa durch Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Wird die Steuer nicht abgeführt, sind die Finanzbehörden berechtigt, die geschuldeten Beträge einzufordern und Zwangsmaßnahmen einzuleiten.

Welche Pflichten bestehen für den Nachweis und die Dokumentation der abgeführten Wettsteuer?

Wettanbieter und -vermittler sind nach § 22 RennwLottG verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Sportwetten lückenlos und zeitnah zu dokumentieren. Dazu gehört die Aufzeichnung jedes einzelnen Wetteinsatzes, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, die jeweiligen Steuerbeträge sowie deren Abführung an das zuständige Finanzamt. Die Unterlagen müssen regelmäßig für die Dauer von mindestens zehn Jahren aufbewahrt werden. Für Online-Anbieter besteht zudem die Pflicht zur Führung von digitalen Aufzeichnungen, die eine jederzeitige Überprüfung durch die Finanzbehörden ermöglichen. Die Nichterfüllung dieser Dokumentationspflichten kann zu Schätzungen der Steuerlast durch die Behörden, Betriebsprüfungen und empfindlichen Bußgeldern führen.

Was geschieht bei Verstößen gegen die Abführungspflicht der Wettsteuer?

Unterbleibt die ordnungsgemäße Abführung der Wettsteuer, liegt ein Verstoß gegen das RennwLottG vor, der als Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne der §§ 370 ff. der Abgabenordnung (AO) verfolgt werden kann. Die zuständigen Finanzbehörden sind berechtigt, Ermittlungen einzuleiten, Nachzahlungen zu verlangen und im Rahmen der Steuerfahndung weitere Maßnahmen wie Kontenpfändungen oder Zwangsvollstreckungen durchzusetzen. In besonders schweren Fällen sind auch strafrechtliche Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen. Betroffene Anbieter können dauerhaft von der Lizenzvergabe ausgeschlossen werden. Eine nachträgliche Regulierung oder Selbstanzeige kann unter Umständen strafmildernd wirken, aber den finanziellen Schaden nicht verhindern.

Wie verhält sich die Wettsteuer zu anderen Steuerarten wie Umsatzsteuer oder Einkommensteuer?

Die Wettsteuer ist eine spezielle Verkehrssteuer und steht neben anderen Steuerarten wie Umsatz- oder Einkommensteuer. Während die Wettsteuer unabhängig vom Erfolg der Wette und direkt auf den Einsatz anfällt, unterliegen die Gewinne des Anbieters zusätzlich der Körperschaft- sowie Gewerbesteuer. Die Steuerpflicht für die Anbieter besteht unabhängig von etwaigen anderen steuerlichen Pflichten. Für die Spieler gilt: Gewinne aus Sportwetten sind für Privatpersonen im Regelfall einkommensteuerfrei, sofern sie nicht berufsmäßig als professionelle Spieler auftreten oder gewerbliche Veranstaltungen durchführen. Für den Anbieter können die abgeführten Wettsteuern als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was sich auf die ertragsabhängigen Steuern mindernd auswirkt. Ein Vorsteuerabzug im Sinne der Umsatzsteuer entfällt jedoch, da es sich bei der Wettsteuer nicht um eine Umsatzsteuer handelt.