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Wettsteuer

Wettsteuer: Begriff, Funktion und Einordnung

Die Wettsteuer ist eine spezielle Steuer auf das Veranstalten und Vermitteln von Wetten. Sie erfasst insbesondere Sport- und Rennwetten, unabhängig davon, ob diese in stationären Annahmestellen oder online abgeschlossen werden. Ziel der Abgabe ist es, Umsätze aus dem Wettgeschäft einer besonderen Besteuerung zu unterwerfen, die neben anderen Regelungszielen im Glücksspielwesen steht, etwa Spielerschutz und Kanalisierung. Die Wettsteuer ist bundesrechtlich ausgestaltet und wird von einer Bundesbehörde verwaltet.

Definition und Abgrenzung

Unter Wettsteuer versteht man die Steuer, die anlässlich des Abschlusses einer Wette entsteht. Steuerlich maßgeblich ist in der Regel der Einsatz (Stake), also der Betrag, den der Wettkunde zur Teilnahme aufwendet. Die Wettsteuer ist von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu unterscheiden und fällt daneben eigenständig an. Sie ist Teil der in Deutschland etablierten Sondersteuern auf Glücksspieltätigkeiten und grenzt sich von Konzessions- oder Lizenzgebühren ab, die aus dem Glücksspielrecht stammen können.

Rechtsnatur

Die Wettsteuer ist ihrem Charakter nach eine Verkehr- bzw. Verbrauchsteuer auf eine bestimmte Tätigkeit (Abschluss einer Wette). Sie knüpft an den Vorgang des Wettens an und nicht an den Gewinn oder Verlust eines einzelnen Spielers.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die Erhebung der Wettsteuer erfolgt auf Grundlage von Bundesrecht. Zuständig für die Verwaltung und Erhebung ist die Bundesfinanzverwaltung, typischerweise über nachgeordnete Dienststellen. Die Länder sind für glücksspielrechtliche Erlaubnisse zuständig, nicht jedoch für die Erhebung der Wettsteuer.

Verhältnis zum Glücksspielrecht

Die Besteuerung und die glücksspielrechtliche Regulierung verfolgen unterschiedliche Zwecke: Während die Wettsteuer fiskalischen Charakter hat, regelt das Glücksspielrecht Marktzugang, Aufsicht, Spielerschutz und Werbung. Für Anbieter bestehen daher neben steuerlichen Pflichten gesonderte Anforderungen aus dem Glücksspielrecht (z. B. Konzessionserfordernisse), die unabhängig voneinander gelten.

Tatbestand, Anwendungsbereich und Anknüpfung

Erfasste Wettarten

Die Wettsteuer erfasst insbesondere:

  • Sportwetten (Pre-Match und Livewetten)
  • Rennwetten (z. B. Pferderennen)

Nicht Gegenstand der Wettsteuer sind andere Glücksspielformen wie Lotterien, Ausspielungen, Online-Automatenspiele oder Online-Poker; diese können eigenen steuerlichen Regeln unterliegen.

Territorialer Anknüpfungspunkt

Maßgeblich ist, ob die Wette einen hinreichenden Inlandsbezug aufweist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Wette im Inland veranstaltet oder vermittelt wird, der Abschluss über in Deutschland bereitgestellte Angebote erfolgt oder der Anbieter gezielt den deutschen Markt adressiert. Für digitale Angebote sind Serverstandort, Gestaltung des Angebots und Zielmarkt Indikatoren für den Inlandsbezug.

Steuerbemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist regelmäßig der Einsatz des Wettkunden. In der Praxis wird die Steuer prozentual auf den Einsatz erhoben. In Deutschland beträgt der Steuersatz derzeit 5 Prozent des Einsatzes. Eine Bemessung nach dem Bruttospielertrag (Einsatz minus Auszahlungen) findet bei der Wettsteuer nicht statt.

Entstehungszeitpunkt

Die Steuer entsteht grundsätzlich mit Abschluss der Wette. Bei fortlaufenden Angeboten (z. B. Livewetten) ist für die Entstehung auf den jeweiligen Wetteinsatz abzustellen.

Steuerschuldnerschaft, Traglast und Weitergabe

Steuerschuldner

Steuerschuldner ist regelmäßig der Veranstalter der Wette. Auch Vermittler, die Wetten im Namen eines Veranstalters annehmen oder weiterleiten, können einbezogen sein. Die rechtliche Zahlungspflicht gegenüber der Steuerverwaltung liegt somit auf der Anbieterseite.

Wirtschaftliche Traglast

Obwohl die Steuer vom Anbieter geschuldet wird, kann sie wirtschaftlich auf Wettkunden verlagert werden. Dies geschieht beispielsweise durch Abzug vom Einsatz, Einpreisung in die Quoten oder Ausweis eines Steueranteils. Die konkrete Ausgestaltung ist eine Frage der Preisbildung; die steuerrechtliche Verpflichtung zur Abführung bleibt beim Anbieter.

Erhebung, Erklärung und Kontrolle

Anmeldung und Anzeige

Anbieter mit in Deutschland steuerlich relevanter Tätigkeit haben sich bei der zuständigen Bundesbehörde zu registrieren und ihre Tätigkeit anzuzeigen. Dies dient der Zuordnung von Steuerkonten und der fortlaufenden Überwachung.

Steuererhebung und Zahlungsrhythmus

Die Wettsteuer wird periodisch (regelmäßig monatlich) angemeldet und abgeführt. Grundlage sind die im Meldezeitraum getätigten Umsätze auf Basis der Einsätze. Die Abführung hat unaufgefordert und fristgerecht zu erfolgen.

Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

Anbieter müssen Einsatz- und Umsatzdaten, Transaktionen, Kundenzuordnungen sowie Vermittlungswege vollständig, richtig und unveränderbar dokumentieren und für Prüfzwecke verfügbar halten. Für Onlineangebote gelten erhöhte Anforderungen an IT-gestützte Aufzeichnungen und Zugriffsmöglichkeiten der Verwaltung.

Prüfung und Aufsicht

Die zuständige Behörde verfügt über Prüfungs- und Mitwirkungsrechte. Dazu zählen Auskunftsverlangen, Einsicht in Geschäftsunterlagen, Systemprüfungen und stichprobenartige Kontrollen. Bei länderübergreifenden Sachverhalten kommt verwaltungsintern die Zusammenarbeit mit anderen Behörden hinzu.

Grenzüberschreitende Sachverhalte

EU-Dimension und digitale Angebote

Innerhalb der EU sind Marktzugang und Dienstleistungsfreiheit zu berücksichtigen. Gleichwohl können Mitgliedstaaten eigenständige Glücksspielsteuern erheben. Für Anbieter, die grenzüberschreitend tätig sind, stellt sich die Frage, in welchem Staat die Steuerpflicht entsteht. Entscheidend sind Anknüpfungsmerkmale wie Inlandsbezug, Marktadressierung und Ort der Veranstaltung oder Vermittlung.

Doppelbesteuerung und Koordinierung

Doppelbelastungen können entstehen, wenn mehrere Staaten denselben Vorgang besteuern. Eine ausdrückliche Entlastung durch Abkommen ist für solche Verbrauchsteuern nicht die Regel. In der Praxis erfolgt die Entlastung über die Bestimmung des primären Besteuerungsorts nach nationalem Recht und die organisatorische Trennung von Märkten.

Abgrenzung zu anderen Steuern

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Wettumsätze sind in Deutschland nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Die Wettsteuer tritt als eigenständige Abgabe an die Stelle einer Umsatzbesteuerung dieser Vorgänge. Ein zusätzlicher Umsatzsteueranfall auf den Einsatz erfolgt daher nicht.

Einkommensteuer bei Spielern

Wettgewinne von Privatpersonen unterliegen im Regelfall keiner Einkommensteuer. Ausnahmen können sich ergeben, wenn eine nachhaltige, planmäßige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit vorliegt, die über bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Dabei ist stets eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls maßgeblich.

Ertragsteuern bei Anbietern

Unabhängig von der Wettsteuer unterliegen Anbieter mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland den allgemeinen Ertragsteuern (z. B. Körperschaft- und Gewerbesteuer). Bemessungsgrundlage hierfür sind die steuerlichen Gewinne; die Wettsteuer ist Betriebsausgabe.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Verspätung und Säumnis

Bei verspäteter Abgabe von Anmeldungen oder verspäteter Zahlung können Zuschläge und Zinsen anfallen. Die Verwaltung kann Sicherheitsleistungen verlangen und Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen

Die nicht ordnungsgemäße Anmeldung, unrichtige Angaben oder das unerlaubte Veranstalten bzw. Vermitteln steuerpflichtiger Wetten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei systematischen Verstößen kommen weitergehende Sanktionen in Betracht.

Entwicklung und aktuelle Tendenzen

Historischer Abriss

Die heutige, bundeseinheitliche Erfassung von Sportwetten über eine Einsatzbesteuerung besteht seit mehreren Jahren. Mit der Ausweitung digitaler Angebote wurde die steuerliche Erfassung fortlaufend an technische und marktliche Gegebenheiten angepasst, um in- und ausländische Onlineangebote mit Inlandsbezug gleichermaßen zu erfassen.

Diskussionslinien

In der Fachdebatte stehen insbesondere die Bemessung nach dem Einsatz, mögliche Lenkungswirkungen auf Quoten und Auszahlungsquoten, Wettbewerbsneutralität zwischen stationären und digitalen Kanälen sowie die Abstimmung mit glücksspielrechtlichen Kanalisierungszielen im Fokus.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wettsteuer

Was ist die Bemessungsgrundlage der Wettsteuer?

Die Bemessungsgrundlage ist in der Regel der vom Wettkunden eingesetzte Betrag. Die Steuer wird prozentual auf diesen Einsatz erhoben; Gewinne oder Verluste aus der einzelnen Wette sind für die Bemessung nicht maßgeblich.

Wer schuldet die Wettsteuer rechtlich?

Rechtlicher Steuerschuldner ist üblicherweise der Wettveranstalter. Auch Vermittler können einbezogen sein, wenn sie Wetten im Namen eines Veranstalters annehmen oder weiterleiten. Die Verpflichtung zur Anmeldung und Abführung liegt damit auf der Anbieterseite.

Wird zusätzlich zur Wettsteuer Umsatzsteuer erhoben?

Wettumsätze unterliegen in Deutschland nicht der Umsatzsteuer. Die Wettsteuer ist eine eigenständige Abgabe, die die Umsatzsteuer in diesem Bereich ersetzt. Eine doppelte Belastung mit Wettsteuer und Umsatzsteuer auf den Einsatz findet daher nicht statt.

Sind Wettgewinne für Privatpersonen einkommensteuerpflichtig?

Im Regelfall sind private Wettgewinne nicht einkommensteuerpflichtig. Eine abweichende Beurteilung kann in Betracht kommen, wenn die Tätigkeit die Schwelle zur nachhaltigen, planmäßigen Gewinnerzielungsabsicht überschreitet. Maßgeblich ist die Gesamtschau des Einzelfalls.

Wann entsteht die Wettsteuer bei Onlinewetten?

Die Steuer entsteht mit Abschluss der Wette, also in dem Moment, in dem der Einsatz geleistet und die Wette wirksam wird. Bei fortlaufenden Angeboten gilt dies für jeden einzelnen Einsatz.

Gilt die Wettsteuer auch für ausländische Anbieter?

Ja, wenn ein hinreichender Inlandsbezug besteht, etwa weil das Angebot auf den deutschen Markt ausgerichtet ist oder die Wette im Inland veranstaltet oder vermittelt wird. In solchen Fällen sind ausländische Anbieter verpflichtet, die steuerlichen Pflichten im Inland zu erfüllen.

Wie unterscheidet sich die Wettsteuer von der Lotteriesteuer?

Beide sind besondere Glücksspielsteuern, unterscheiden sich jedoch im Steuergegenstand: Die Wettsteuer erfasst Wetten (insbesondere Sport- und Rennwetten) auf Einsatzbasis, während Lotterien und Ausspielungen eigenständigen Regeln folgen. Bemessungsgrundlagen und Anknüpfungspunkte können voneinander abweichen.