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Wertpapier-Informationsblatt

Wertpapier-Informationsblatt: Begriff, Funktion und rechtlicher Rahmen

Das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) ist ein kompaktes, standardisiertes Informationsdokument, das bei bestimmten öffentlichen Angeboten von Wertpapieren bereitgestellt werden muss, wenn kein vollständiger Prospekt erforderlich ist. Sein Zweck ist es, die wesentlichen Merkmale des angebotenen Wertpapiers, die damit verbundenen Risiken sowie zentrale Angebotsbedingungen in klarer, verständlicher Form darzustellen. Das WIB dient der Transparenz im Kapitalmarkt und soll es insbesondere Privatpersonen erleichtern, die rechtliche und wirtschaftliche Grundstruktur eines Angebots zu erfassen.

Rechtsnatur und Zielsetzung

Das WIB ist Teil der Anlegerschutz- und Transparenzvorgaben im Kapitalmarktrecht. Es stellt eine rechtlich normierte Kurzinformation dar, deren Inhalte und Form gesetzlich vorgegeben sind. Ziel ist ein ausgewogenes, knappes Informationsbild über den Emittenten, das Wertpapier, die Hauptrisiken, die Kosten- und Interessenkonfliktlage sowie den Ablauf des Angebots. Das WIB ersetzt nicht die individuelle Prüfung eines Angebots, sondern legt einen verbindlichen Mindestinformationsstandard fest.

Anwendungsbereich und Abgrenzung

Wann ist ein WIB erforderlich?

Ein WIB ist typischerweise bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren an das breite Publikum erforderlich, wenn das Angebot unterhalb der Schwellen liegt, die ein vollumfängliches Prospektverfahren auslösen würden, und keine Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt angestrebt wird. Es wirkt damit insbesondere im Segment kleinerer bis mittelgroßer Emissionen. Private Platzierungen außerhalb der Öffentlichkeit fallen regelmäßig nicht in den Anwendungsbereich.

Abgrenzung zum Prospekt

Das WIB ist kürzer, stärker standardisiert und weniger detailreich als ein Prospekt. Während ein Prospekt die umfassende Darstellung des Emittenten, seiner Finanzlage und des Wertpapiers enthält, konzentriert sich das WIB auf komprimierte Kerninformationen. Es gilt ein anderer Prüfungs- und Veröffentlichungsprozess; die Rolle der Aufsicht und die Intensität der inhaltlichen Prüfung unterscheiden sich. Die zivil- und aufsichtsrechtlichen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben sind jedoch auch beim WIB rechtlich bedeutsam.

Verhältnis zu anderen Kurzinformationen

Je nach Produktart können neben dem WIB weitere Kurzinfodokumente erforderlich sein, etwa ein Basisinformationsblatt für verpackte Anlageprodukte oder ein Informationsblatt nach besonderen spezialgesetzlichen Vorgaben. Diese Dokumente verfolgen unterschiedliche Zwecke und sind nicht deckungsgleich. Es kann vorkommen, dass mehrere Informationsblätter parallel bereitzustellen sind.

Inhaltliche Mindestangaben

Das WIB folgt einem gesetzlich vorgegebenen Aufbau. Üblich sind insbesondere folgende Bereiche:

Angaben zum Emittenten und zum Angebot

  • Identität und Kontaktdaten des Emittenten und gegebenenfalls des Anbieters
  • Art, Umfang und Zeitraum des Angebots
  • Platzierungs- bzw. Vertriebsweg und etwaige Beschränkungen

Beschreibung des Wertpapiers und der Rechte

  • Wertpapiergattung (z. B. Aktie, Schuldverschreibung) und ISIN, sofern vorhanden
  • Rechte und Pflichten aus dem Wertpapier (z. B. Zins, Laufzeit, Rang, Wandlungs- oder Kündigungsrechte)
  • Verwässerungs- und Nachrangrisiken, Besicherung oder fehlende Besicherung

Risikohinweise

  • Hervorgehobene, wesentliche Risiken in prägnanter, verständlicher Form
  • Emittentenbezogene, produktbezogene und marktbezogene Risiken
  • Hinweise zu Liquidität des Wertpapiers und möglichen Wertschwankungen

Kosten, Vergütungen und Interessenkonflikte

  • Darstellung wesentlicher, für Anleger relevanter Kostenbestandteile
  • Informationen zu Vergütungen an Dritte und potenziellen Interessenkonflikten

Verwendung der Emissionserlöse

  • Angaben dazu, wofür die eingenommenen Mittel eingesetzt werden sollen

Warnhinweise, Sprache und Form

  • Deutliche Hinweise auf den Charakter des Dokuments als Kurzinformation
  • Verständliche Sprache, klare Struktur, begrenzter Umfang
  • Keine irreführenden Werbeaussagen; Werbung muss mit dem WIB vereinbar sein

Erstellung, Einreichung und Veröffentlichung

Rolle der Aufsicht

Das WIB wird vor Beginn des Angebots bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht. Die behördliche Kontrolle unterscheidet sich vom förmlichen Billigungsverfahren bei Prospekten. Sie zielt regelmäßig auf formale Anforderungen, Verständlichkeit und offensichtliche Widersprüche. Eine inhaltliche Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Angebots ist damit nicht verbunden.

Bereitstellung für das Publikum

Das WIB ist vor einer Zeichnung öffentlich zugänglich zu machen und während der gesamten Angebotsdauer verfügbar zu halten. Üblich ist die Veröffentlichung auf der Website des Emittenten oder Anbieters sowie die Bereitstellung über Vertriebsstellen. Die Ausgabe erfolgt in der Sprache des Zielmarkts, in Deutschland in der Regel auf Deutsch.

Aktualisierung bei Änderungen

Ändern sich während des Angebots wesentliche Umstände oder treten neue, relevante Tatsachen zutage, ist das WIB anzupassen und erneut zu veröffentlichen. Der Aktualisierung kommt besondere Bedeutung zu, um ein zutreffendes, aktuelles Informationsbild sicherzustellen.

Haftung und Durchsetzung

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Emittent und Anbieter haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im WIB enthaltenen Informationen. Unzutreffende, irreführende oder unvollständige Angaben können Schadensersatzansprüche auslösen. Die Haftung knüpft an das konkret veröffentlichte Informationsbild an.

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen

Bei Verstößen kommen aufsichtsrechtliche Eingriffe in Betracht, etwa Untersagungen, Anordnungen zur Anpassung oder Sanktionen. Die Aufsicht kann zudem Maßnahmen gegen unzulässige Werbung ergreifen, wenn diese nicht mit dem WIB vereinbar ist oder ein irreführendes Gesamtbild erzeugt.

Vertriebsbezogene Implikationen

Intermediäre, die das Angebot vermitteln, müssen die rechtlichen Informationsvorgaben beachten und dürfen das WIB nicht durch widersprüchliche Aussagen entkräften. Die Dokumentation im Vertrieb hat sich am veröffentlichten Informationsstand zu orientieren.

Geltungsdauer, Territorialität und grenzüberschreitende Aspekte

Das WIB entfaltet Wirkung für die Dauer des jeweiligen Angebots und muss währenddessen aktuell gehalten werden. Es handelt sich um eine nationale Kurzinfo ohne unionsweites Pass-System. Für Angebote in anderen Staaten können eigenständige Informationspflichten gelten, die zusätzlich zu beachten sind.

Praktische Bedeutung

Das WIB schließt die Informationslücke zwischen prospektpflichtigen Großemissionen und kleineren, rechtlich vereinfachten Angeboten. Es fördert Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, ohne den Detaillierungsgrad eines Prospekts zu erreichen. Für Emittenten ist es ein Instrument, um Kapitalmarktangebote im kleineren Volumen rechtssicher zu strukturieren; für Anleger stellt es eine kompakte, verbindlich normierte Informationsquelle dar.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wertpapier-Informationsblatt

Was ist ein Wertpapier-Informationsblatt?

Das Wertpapier-Informationsblatt ist eine gesetzlich vorgegebene Kurzinformation für bestimmte öffentliche Wertpapierangebote ohne Prospekt. Es fasst zentrale Angaben zu Emittent, Wertpapier, Risiken, Kosten und Angebotsbedingungen in knapper, standardisierter Form zusammen.

Worin unterscheidet sich das WIB von einem Prospekt?

Ein Prospekt ist umfangreich und deckt das Unternehmen und das Wertpapier sehr detailliert ab. Das WIB ist deutlich kürzer, stärker standardisiert und auf wesentliche Kernpunkte beschränkt. Der behördliche Prüfprozess ist beim WIB anders ausgestaltet als beim Prospekt.

Für welche Angebote ist ein WIB vorgesehen?

Ein WIB ist in der Regel bei öffentlichen Angeboten an das breite Publikum vorgesehen, die unterhalb der Schwellen für eine Prospektpflicht liegen und nicht auf eine Zulassung zum regulierten Markt zielen. Private Platzierungen sind üblicherweise nicht erfasst.

Wer ist für den Inhalt des WIB verantwortlich?

Verantwortlich sind grundsätzlich der Emittent und gegebenenfalls der Anbieter. Sie müssen sicherstellen, dass die Angaben im WIB richtig, vollständig und nicht irreführend sind.

Prüft die Aufsicht das WIB inhaltlich?

Die behördliche Kontrolle konzentriert sich auf formale Anforderungen, Verständlichkeit und offensichtliche Widersprüche. Eine Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Angebots ist damit nicht verbunden.

Muss das WIB aktualisiert werden?

Ja. Treten während des Angebots wesentliche Änderungen oder neue, relevante Informationen auf, ist das WIB anzupassen und erneut zu veröffentlichen, damit das Informationsbild aktuell bleibt.

Gilt ein in Deutschland veröffentlichtes WIB auch im Ausland?

Nein. Das WIB ist ein nationales Kurzinfodokument ohne unionsweite Passwirkung. Für Angebote in anderen Staaten sind die dortigen Informationspflichten maßgeblich.

Welche Folgen haben Fehler im WIB?

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zivilrechtliche Haftungsansprüche nach sich ziehen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen auslösen, etwa Untersagungen oder Sanktionen.