Legal Wiki

Weihnachtsgratifikation

Begriff und Bedeutung der Weihnachtsgratifikation

Die Weihnachtsgratifikation, umgangssprachlich auch als Weihnachtsgeld bezeichnet, ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie wird in der Regel zum Jahresende ausgezahlt und dient häufig als Anerkennung für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr oder zur Motivation für das kommende Jahr. Die Zahlung kann sowohl freiwillig als auch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erfolgen.

Rechtsgrundlagen der Weihnachtsgratifikation

Ein Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation besteht nicht automatisch. Ob ein solcher Anspruch entsteht, hängt von verschiedenen rechtlichen Grundlagen ab. Diese können sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. In manchen Fällen ergibt sich ein Anspruch auch durch betriebliche Übung, wenn die Gratifikation über mehrere Jahre hinweg regelmäßig gezahlt wurde.

Arbeitsvertragliche Regelungen

Im Arbeitsvertrag kann ausdrücklich festgelegt werden, ob und in welcher Höhe eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird. Ebenso können Bedingungen vereinbart werden, etwa dass die Zahlung nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag erfolgt oder von bestimmten Leistungen abhängig gemacht wird.

Betriebliche Übung

Wird die Gratifikation über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Vorbehalt gewährt, kann daraus ein verbindlicher Anspruch entstehen – selbst wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Dies nennt man betriebliche Übung.

Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

In Unternehmen mit Betriebsrat können Betriebsvereinbarungen existieren, welche Ansprüche auf eine Weihnachtsgratifikation regeln. Auch Tarifverträge enthalten oft entsprechende Bestimmungen zur Zahlungshöhe sowie zu Voraussetzungen für den Erhalt der Gratifikation.

Zweck und Arten der Weihnachtsgratifikation

Anerkennungs- vs. Bindungszweck (Mischcharakter)

Die Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation kann unterschiedliche Zwecke verfolgen: Einerseits dient sie häufig als Anerkennung bereits erbrachter Leistungen (Entgeltcharakter), andererseits soll sie Mitarbeitende an das Unternehmen binden (Treueprämie). Oft liegt ein sogenannter Mischcharakter vor; dies beeinflusst unter anderem Rückzahlungsbedingungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb.

Freiwillige Leistung des Arbeitgebers („Freiwilligkeitsvorbehalt“)

Arbeitgeber können sich vorbehalten, ob sie jährlich neu über die Gewährung entscheiden möchten („Freiwilligkeitsvorbehalt“). Ein solcher Vorbehalt muss klar kommuniziert werden; andernfalls könnte durch wiederholte Zahlungen dennoch ein Anspruch entstehen.

Widerrufsvorbehalt bei vertraglicher Zusage („Widerrufsvorbehalt“)

Ist im Vertrag geregelt, dass eine zugesagte Gratifikationszahlung widerrufen werden kann („Widerrufsvorbehalt“), darf diese unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden – etwa bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens oder anderen sachlichen Gründen.

Bedingungen für den Erhalt der Weihnachtsgratifikation

Anwesenheitspflicht / Stichtagsregelung

Häufig ist Voraussetzung für den Erhalt einer vollen oder anteiligen Gratifikationszahlung das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zu einem festgelegten Stichtag (meist 31. Dezember). Teilweise sind weitere Bedingungen wie Mindestbeschäftigungsdauer vorgesehen.

Kürzungsmöglichkeiten

Unternehmen dürfen unter Umständen Kürzungen vornehmen – beispielsweise während Elternzeit oder längerer Krankheit -, sofern dies arbeits- bzw. tarifvertraglich zulässig ist.

Kündigung und Rückforderungsklauseln

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Auszahlung behalten sich Arbeitgeber gelegentlich Rückforderungen ganz oder teilweise vor – insbesondere dann, wenn mit der Zahlung überwiegend Bindungszwecke verfolgt wurden.
Solche Klauseln müssen transparent gestaltet sein sowie angemessene Fristen berücksichtigen.

Sonderfälle: Teilzeitbeschäftigte & befristete Verträge

< p >
Auch Beschäftigte in Teilzeit haben grundsätzlich einen anteiligen Anspruch auf die Gratifikationszahlung , sofern vergleichbare Vollzeitkräfte diese erhalten . Bei befristeten Verträgen gelten dieselben Grundsätze wie bei unbefristeten Anstellungsverhältnissen .
< / p >

< h 2 > Steuer- &amp ; Sozialversicherungsrechtliche Behandlung < / h 2 >
< p >
Weihnachts gratifikationen zählen zum steuerpflichtigen Einkommen . Sie sind daher lohnsteuer – sowie sozialversicherungspflichtig . Die Abgaben richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen .
< / p >

< h 2 > Häufig gestellte Fragen zur Weihnachts grat ifikation < / h 2 >

< h   3 > Wann besteht ein rechtlicher Anspruch auf Weih nachts grat ifikation ? < / h   3 >
< p >
Ein rechtlicher Anspruch entsteht , wenn dies im Arbeits vertrag , Tarif vertrag , einer Betriebs vereinbarung geregelt ist oder durch betriebliche Übung begründet wurde .
< / p >

< h   3 > Kann die Weih nachts grat ifikation vom Arbeitgeber jederzeit gestrichen werden ? < / h   3 >
< p >
Eine Streichung ist nur möglich , wenn kein verbindlicher Rechts anspruch besteht beziehungsweise entsprechende Vor behalte wirksam vereinbart wurden .
< / p >

< h   3 > Muss ich erhaltene Weih nachts grat ifikation zurückzahlen , falls ich kurz darauf kündige ? < / h   3 >
< p >
Eine Rück zahlung kommt infrage , falls dies ausdrücklich vereinbart wurde und bestimmte Fristen eingehalten sind . Entscheidend ist meist Zweck sowie Ausgestaltung entsprechender Klauseln .
< / p >

< h