Begriffserklärung „Was“ im Rechtskontext
Der Begriff „Was“ ist in der Alltagssprache ein Universalwort, das als Fragewort oder Pronomen verwendet wird. Im rechtlichen Kontext erhält „Was“ jedoch eine präzise und technische Bedeutung. Häufig dient es der Bestimmung oder Abgrenzung von Rechtssubjekten, Rechtsobjekten oder Sachverhalten, insbesondere zur Klärung von schuldrechtlichen, sachenrechtlichen oder prozessualen Fragestellungen. Die Analyse des Begriffs „Was“ ist für die Auslegung von Gesetzen und Verträgen von wesentlicher Bedeutung, da sie dem Verständnis zugrunde liegt, welche Rechtsgüter oder Tatbestände betroffen sind.
Funktion von „Was“ in der Rechtsanwendung
Rechtsdogmatische Einordnung
Im Zusammenhang mit rechtlichen Fragestellungen dient „Was“ häufig dazu, den Gegenstand einer Regelung, die Reichweite eines Anspruchs oder die Voraussetzungen gesetzlicher Tatbestände zu bestimmen. Die Frage nach dem „Was“ stellt sich typischerweise im Rahmen der Auslegung von Rechtsnormen, zum Beispiel:
- Was ist Gegenstand der Übereignung?
- Was ist geschuldet?
- Was ist Rechtsfolge eines bestimmten Tatbestands?
„Was“ in der Normauslegung
Die Auslegung von Gesetzestexten und Rechtsbegriffen erfordert in der Regel die Klärung dessen, was genau unter dem fraglichen Sachverhalt oder Rechtsobjekt zu verstehen ist. Für die systematische Auslegung ist die Beantwortung des „Was“ daher eine der ersten Stufen bei der Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen. Beispielhaft zu nennen ist die Unterscheidung nach dem „Was“ im Sachenrecht (z. B. bewegliche oder unbewegliche Sachen), im Schuldrecht (z. B. Leistungspflichten) oder im Strafrecht (z. B. Tatbestandselemente).
Rechtliche Dimensionen des Begriffs „Was“
1. „Was“ als Bestimmungsfrage
Unter einer Bestimmungsfrage wird verstanden, welcher Gegenstand, Sachverhalt oder welche Rechtsfolge von einer Norm oder Vereinbarung erfasst ist. Im Zivilrecht beispielsweise wird regelmäßig gefragt, was Vertragsgegenstand ist oder was im Rahmen eines Kaufvertrags geliefert werden muss.
Beispiel:
„Was ist geschuldet?“ – Diese Fragestellung prüft im Rahmen eines Schuldverhältnisses, welche konkrete Leistung eine Partei zu erbringen hat.
2. „Was“ in der Fallbearbeitung
In der rechtswissenschaftlichen Methodik ist die „Was“-Frage nach dem Obersatz zentral. Hierbei geht es zunächst um die Festlegung des Prüfungsgegenstands:
- Was wird verlangt?
- Was ist passiert?
- Was ist Anspruchsvoraussetzung?
- Was ist Rechtsfolge?
Diese Unterscheidung hilft, die Anspruchsgrundlagen präzise herauszuarbeiten.
3. „Was“ und Tatbestandsmerkmale
Tatbestandsmerkmale beschreiben, was nach dem Gesetzestext gegeben sein muss, damit eine Rechtsnorm angewendet werden kann. Die Frage nach dem „Was“ zielt hier auf die einzelnen Voraussetzungen und deren Erfüllung ab.
Beispiel Straftatbestand Diebstahl:
Die Frage „Was ist eine fremde bewegliche Sache?“ bestimmt, auf welches Objekt sich eine Wegnahme bezieht.
Anwendung von „Was“ in verschiedenen Rechtsgebieten
Zivilrecht
Hier wird häufig nach dem „Was“ im Rahmen der Vertragserfüllung, Gewährleistung oder Schadensersatzprüfung gefragt. Die Definition dessen, was genau vereinbart, geliefert oder geschuldet wurde, ist für die Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen entscheidend.
Öffentliches Recht
Im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht ist die Bestimmung des „Was“ maßgeblich für die Zuordnung von Zuständigkeiten, die Abgrenzung von Hoheitsrechten sowie für die Definition von Eingriffs- oder Leistungsakten.
Strafrecht
Im Strafrecht legt die Beantwortung der Frage „Was ist ein Tathandlung?“ den Umfang strafbaren Verhaltens fest. Die Tatbestandsanalyse setzt stets beim „Was“ an und untersucht, welche Handlungsweisen von der Norm umfasst sind.
Prozessrecht
Im Zivil- und Strafprozessrecht sowie im Verwaltungsprozess ist das „Was“ im Rahmen der Bestimmung des Streitgegenstands und der Klageanträge maßgeblich. Es strukturiert die prozessuale Auseinandersetzung und bewertet, was zur Entscheidung gestellt ist.
Systematische Bedeutung des Begriffs „Was“ bei der Gesetzesanwendung
Die systematische Auslegung von Gesetzen und Verträgen bedarf der präzisen Bestimmung dessen, was der Regelungsgegenstand ist. Nur so können Unklarheiten in Bezug auf Reichweite und Inhalt gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen vermieden werden. Die genaue Definition des „Was“ ist somit ein zentrales Element für die Rechtssicherheit und die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung.
Zusammenfassung
Der Begriff „Was“ erfüllt im rechtlichen Sprachgebrauch eine essentielle Schlüsselfunktion, da er die Grundlage für die Bestimmung des Gegenstands, der Voraussetzungen und der Rechtsfolgen in sämtlichen Rechtsgebieten bildet. Die detaillierte Definition ist notwendig zur Klärung von Rechten und Pflichten, zur Auslegung von Normen sowie für die sachgerechte Bearbeitung von Rechtsfällen. In sämtlichen Rechtsgebieten – vom Zivilrecht über das öffentliche Recht bis hin zum Strafrecht – trägt die Beantwortung der „Was“-Frage maßgeblich zu Transparenz, Gerechtigkeit und Durchsetzbarkeit des Rechts bei.
Häufig gestellte Fragen
Was ist bei der Weitergabe personenbezogener Daten rechtlich zu beachten?
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten sind die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Die Übermittlung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt, etwa eine Einwilligung der betroffenen Person, eine gesetzliche Verpflichtung oder ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 DSGVO. Zusätzlich müssen die Betroffenen über die Datenweitergabe informiert werden (Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO). Bei der Übermittlung in ein Drittland gelten zudem die Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO. Es ist sicherzustellen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden. Verstöße können zu Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO führen.
Was ist bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich zu beachten?
Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses sind vor allem die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 611 ff., sowie des Nachweisgesetzes (NachwG) zu berücksichtigen. Der Arbeitsvertrag sollte die wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie etwa Arbeitszeit, Arbeitsort, Vergütung und Tätigkeitsbeschreibung, klar regeln. Zudem ergeben sich Informations- und Dokumentationspflichten für den Arbeitgeber, der die getroffenen Vereinbarungen binnen eines Monats schriftlich oder elektronisch festhalten muss. Hinzu kommen sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen wie die Anmeldung zur Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Was ist bei Mietverträgen rechtlich zu beachten?
Mietverträge unterliegen in Deutschland strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen, die sich hauptsächlich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 535 ff., ergeben. Vermieter und Mieter haben unter anderem Pflichten zur ordnungsgemäßen Gebrauchserhaltung und Zahlung der Miete. Mietverträge können grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, es sei denn, es handelt sich um einen länger als ein Jahr befristeten Vertrag, der schriftlich fixiert werden muss (§ 550 BGB). Die Regelungen Dritter, wie etwa Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB) oder Schönheitsreparaturen, müssen klar und eindeutig vereinbart sein. Zudem greifen gesetzliche Vorschriften zum Kündigungsschutz, zur Miethöhe und zu Modernisierungen.
Was ist bei der Kündigung im Arbeitsrecht rechtlich zu berücksichtigen?
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in Deutschland an enge gesetzliche Vorgaben gebunden, die sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und sonstigen arbeitsrechtlichen Normen ergeben. Minderjährige oder besonders geschützte Personen (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte) genießen besonderen Kündigungsschutz durch spezielle Gesetze. Für ordentliche Kündigungen ist das Einhalten der jeweiligen Fristen nach § 622 BGB erforderlich. Die Kündigung bedarf gemäß § 623 BGB der Schriftform. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt zusätzlich das KSchG, wonach Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen. In bestimmten Fällen muss der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).
Was ist bei der Gründung einer GmbH rechtlich zu beachten?
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Erforderlich ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG), die Festlegung eines Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG) sowie die Bestellung der Geschäftsführer. Die GmbH entsteht erst mit Eintragung ins Handelsregister (§ 11 GmbHG). Bis dahin haften die Gründergesellschafter persönlich. Im Rahmen der Gründung müssen diverse steuerliche und gewerberechtliche Pflichten erfüllt werden, darunter die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung beim Gewerbeamt. Zusätzlich sind die Pflichten zur Offenlegung und Buchführung nach HGB zu beachten.
Was ist bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtlich zu beachten?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen den Vorschriften der §§ 305 ff. BGB. Sie müssen klar und verständlich formuliert sein und dürfen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Klauseln, die mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes unvereinbar sind, können gemäß § 309 BGB nichtig sein. AGB müssen dem Vertragspartner rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht werden (§ 305 II BGB). Sogenannte überraschende und mehrdeutige Klauseln sind unwirksam. Je nach Zielgruppe (Verbraucher oder Unternehmer) gelten unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Einbeziehung und Wirksamkeit der AGB.
Was ist bei einer Unternehmensübertragung rechtlich relevant?
Die Übertragung eines Unternehmens kann je nach gewähltem Übertragungsweg (Share Deal oder Asset Deal) unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Beim Share Deal werden Anteile am Unternehmen übertragen, beim Asset Deal einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Maßgeblich sind hier insbesondere gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche (§ 613a BGB – Betriebsübergang), steuerrechtliche sowie gegebenenfalls kartellrechtliche Vorschriften. Im Falle von mietrechtlichen, lizenzrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verträgen müssen Übertragungs- und ggf. Zustimmungserfordernisse eingehalten werden. Außerdem sind eventuell Anzeigepflichten gegenüber Behörden sowie eine sorgfältige Due Diligence ratsam, um rechtliche Risiken zu minimieren.