Begriff und Bedeutung des Verwaltungshandelns
Verwaltungshandeln bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, durch die Behörden oder andere öffentliche Stellen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen. Es handelt sich dabei um das Handeln von staatlichen oder kommunalen Einrichtungen, das auf die Regelung konkreter Einzelfälle oder allgemeiner Sachverhalte im öffentlichen Interesse gerichtet ist. Ziel des Verwaltungshandelns ist es, Gesetze und Vorschriften in der Praxis umzusetzen und für Ordnung sowie Sicherheit zu sorgen.
Formen des Verwaltungshandelns
Das Handeln der Verwaltung kann unterschiedliche Formen annehmen. Die wichtigsten sind:
Verwaltungsakt
Ein Verwaltungsakt ist eine konkrete Entscheidung einer Behörde gegenüber einer bestimmten Person oder einem bestimmten Personenkreis. Beispiele hierfür sind Baugenehmigungen, Steuerbescheide oder Führerscheinentziehungen.
Allgemeinverfügung
Eine Allgemeinverfügung richtet sich an einen unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis oder regelt eine bestimmte Situation allgemein verbindlich. Beispielsweise kann eine Stadtverwaltung ein Grillverbot für einen Park per Allgemeinverfügung aussprechen.
Realakte (tatsächliches Handeln)
Neben Entscheidungen in Form von Verwaltungsakten gibt es auch tatsächliche Maßnahmen wie Straßenreinigung durch den städtischen Betriebshof oder das Fällen eines Baumes durch die Gemeinde.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Die öffentliche Verwaltung kann mit Bürgerinnen und Bürgern Verträge schließen, um bestimmte Ziele zu erreichen – etwa bei städtebaulichen Projekten.
Ziele und Aufgaben des Verwaltungshandelns
Das Hauptziel besteht darin, das Gemeinwohl zu fördern sowie Rechte und Pflichten einzelner Personen im Einklang mit den geltenden Gesetzen festzulegen. Die Aufgaben reichen von der Gefahrenabwehr über die Daseinsvorsorge bis hin zur Förderung sozialer Belange.
Rechtsgrundlagen für das Verwaltungshandeln
Verwaltungstätigkeiten basieren stets auf gesetzlichen Grundlagen. Diese bestimmen sowohl Inhalt als auch Grenzen des Handelns öffentlicher Stellen. Das bedeutet: Jede Maßnahme muss rechtmäßig sein – sie darf also nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und muss verhältnismäßig sein.
Kriterien für rechtmäßiges Verhalten der Behörden:
- Zuständigkeit: Nur befugte Stellen dürfen handeln.
- Formvorschriften: Bestimmte Maßnahmen müssen schriftlich erfolgen.
- Anhörung Betroffener: In vielen Fällen müssen Betroffene vorab angehört werden.
- Einhaltung materieller Vorgaben: Der Inhalt muss dem Gesetz entsprechen.
Möglichkeiten zur Kontrolle des Verwaltungshandelns
Bürgerinnen und Bürger können sich gegen Maßnahmen wenden, wenn sie sich dadurch in ihren Rechten verletzt sehen. Hierfür stehen verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung wie Widerspruchsverfahren innerhalb der Behörde selbst sowie Klagen vor Gerichten.
Auch unabhängige Kontrollinstanzen wie Datenschutzbeauftragte überwachen Teile des behördlichen Handelns.
Zudem unterliegt jede Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Sie darf nicht weiter gehen als nötig.
Schließlich sorgt Transparenzpflicht dafür, dass Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden müssen .
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< h 2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Verwaltungshandeln“ h 2 >
< h 3 > Was versteht man unter einem Verwaltungsakt? h 3 >
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Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Entscheidung einer Behörde in einem Einzelfall mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen – beispielsweise ein Steuerbescheid oder eine Baugenehmigung .
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< h 3 > Welche Rolle spielt die Verhältnismäßigkeit beim Verwaltungshandeln? < / h 3 >
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Maßnahmen dürfen nur so weit gehen , wie es zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich ist . Unnötig belastende Eingriffe sind unzulässig .
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< h 3 > Wie können Betroffene gegen behördliches Handeln vorgehen ? < / h 3 >
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Es bestehen verschiedene Möglichkeiten , etwa Widerspruch bei derselben Behörde einzulegen oder Klage bei Gericht zu erheben . Auch Ombudsstellen können angerufen werden .
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< h 3 > Gibt es Unterschiede zwischen privatem Handeln und dem Handeln öffentlicher Verwaltungen ? < / h 3 >
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Ja , öffentliches Handeln erfolgt immer auf Grundlage spezieller Vorschriften zum Schutz öffentlicher Interessen ; privates Handeln richtet sich nach allgemeinen Regeln zwischen Privatpersonen .
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< h 3 > Wann liegt kein öffentliches sondern privates Verhalten einer Behörde vor ? < / h 3 >
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Wenn Behörden außerhalb ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig werden , etwa beim Abschluss gewöhnlicher Miet-oder Kaufverträge , handelt es sich um privatrechtliches Verhalten .
< H Häufige weitere Fragen