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Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Begriff, Einordnung und Bedeutung

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige, in der Regel geringere Pflichtverletzungen im Straßenverkehr, die mit einer Geldbuße und gegebenenfalls weiteren Nebenfolgen geahndet werden. Sie dienen der Sicherung von Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum und betreffen Verhaltensweisen, die zwar regelwidrig sind, aber typischerweise keine gravierende Schädigung von Rechtsgütern zur Folge haben. Ziel der Ahndung ist die Durchsetzung der Verkehrssicherheit, die Einhaltung verkehrsbezogener Verhaltensnormen und die Prävention weiterer Verstöße.

Abgrenzung zu Straftaten und Verwarnungen

Ordnungswidrigkeit versus Straftat

Verkehrsordnungswidrigkeiten unterscheiden sich von Straftaten durch geringere Schuld- und Unrechtsgehalte. Während Straftaten auf eine stärkere Missachtung der Rechtsordnung schließen lassen und typischerweise schärfere Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen, werden Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße und möglichen Nebenfolgen belegt. Sie führen nicht zu einer Eintragung in ein Führungszeugnis und begründen keine Vorstrafe. Häufig ist bereits fahrlässiges Verhalten ausreichend, um eine Ordnungswidrigkeit zu verwirklichen.

Verwarnungsgeld versus Bußgeld

Neben Bußgeldern existiert das Verwarnungsgeld als mildere Reaktion auf leichtere Verstöße. Ein Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Zuwiderhandlungen erhoben und ist niedriger als ein Bußgeld. Es wird regelmäßig ohne formellen Bescheid erhoben. Kommt eine Verwarnung nicht zustande oder handelt es sich nicht um einen geringfügigen Verstoß, wird das formelle Bußgeldverfahren durchgeführt.

Typische Tatbestände im Straßenverkehr

Verstöße im fließenden Verkehr

Häufig sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Missachtung von Rotlicht, Handy-Nutzung am Steuer, falsches Überholen, Fehler beim Abbiegen oder Wenden sowie Nichtbeachten von Anweisungen der Verkehrsregelung.

Ruhender Verkehr

Hierzu zählen Parkverstöße, unzulässiges Halten, Blockieren von Rettungswegen oder das unberechtigte Nutzen von Sonderparkflächen.

Fahrzeugtechnik und Ladung

Beanstandungen betreffen etwa unzureichende Beleuchtung, abgefahrene Reifen, fehlende Ausrüstung oder mangelhaft gesicherte Ladung.

Besondere Schutzvorschriften

Dazu gehören Missachtungen von Regeln zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen wie Kindern, Älteren oder Personen mit Einschränkungen sowie Verstöße in Bereichen mit besonderen Beschränkungen, etwa Umwelt- oder Schutzzonen.

Gewerblicher Verkehr

Im gewerblichen Personen- und Güterverkehr treten zusätzlich Lenk- und Ruhezeiten, Dokumentationspflichten und besondere Zulassungsanforderungen hinzu.

Rechtsfolgen und Nebenfolgen

Geldbuße, Gebühren und Auslagen

Zentrale Rechtsfolge ist die Geldbuße. Zusätzlich können Verwaltungsgebühren und Auslagen (zum Beispiel für Zustellung oder Sachverständige) anfallen. Die Höhe richtet sich nach Schwere, Folgen der Tat, Vorbelastungen und weiteren Umständen.

Punkte im Fahreignungsregister

Schwerere Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Fahreignungsregister gespeichert. Die Eintragung dient der Beurteilung der Verkehrsbewährung. Ab bestimmten Belastungen können behördliche Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung eingeleitet werden.

Fahrverbot

Als Nebenfolge kommt ein befristetes Fahrverbot in Betracht. Während des Verbots darf von der Fahrerlaubnis kein Gebrauch gemacht werden. Es beginnt grundsätzlich mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

Unabhängig von der Ahndung einer einzelnen Ordnungswidrigkeit kann die Fahrerlaubnisbehörde bei erheblichen oder wiederholten Verstößen Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung ergreifen. Ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in einem gesonderten Verfahren.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Feststellung und Beweismittel

Verstöße werden durch Polizeikontrollen, stationäre oder mobile Messungen, Videoaufzeichnungen, Zeugenangaben oder sonstige Dokumentationen festgestellt. Beweismittel sind insbesondere Messprotokolle, Foto- oder Videoaufnahmen sowie Zeugenaussagen.

Messverfahren und technische Standards

Zur Feststellung bestimmter Verstöße werden standardisierte Messverfahren eingesetzt. Sie beruhen auf technisch anerkannten Methoden und berücksichtigen Sicherheitsabschläge. Eine ordnungsgemäße Einrichtung, Bedienung und regelmäßige Überprüfung sind für die Verwertbarkeit bedeutsam.

Anhörung des Betroffenen

Vor Erlass eines Bußgeldbescheids erfolgt regelmäßig eine Anhörung. Betroffene erhalten Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Es besteht das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Angaben zur Person können erforderlich sein.

Bußgeldbescheid und Zustellung

Der Bußgeldbescheid enthält die Personendaten, den Tatvorwurf, die festgesetzte Geldbuße, etwaige Nebenfolgen sowie Kosten und eine Belehrung über mögliche Rechtsbehelfe. Der Bescheid wird förmlich zugestellt.

Rechtsbehelf und gerichtliche Überprüfung

Gegen den Bußgeldbescheid steht ein Rechtsbehelf offen, der zu einer behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung führen kann. Im gerichtlichen Verfahren werden Sachverhalt und Rechtsfolgen erneut geprüft. Das Verfahren kann mit Bestätigung, Abänderung, Aufhebung oder Einstellung enden.

Verantwortung und Zurechnung

Fahrer- und Halterverantwortung

Im fließenden Verkehr ist grundsätzlich die Person verantwortlich, die das Fahrzeug geführt hat. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr kann auch der Halter herangezogen werden. Daneben bestehen Pflichten des Halters zur Auswahl, Instruktion und Überwachung, wenn sein Fahrzeug anderen überlassen wird.

Unternehmensbezogene Verstöße

Bei betrieblich veranlassten Verstößen kann neben der handelnden Person auch die Organisation selbst mit einer Geldbuße belegt werden, etwa wenn betriebliche Abläufe pflichtwidrig auf Regelverstöße angelegt sind oder Aufsichtspflichten verletzt werden.

Minderjährige und besondere Personengruppen

Die Verantwortlichkeit richtet sich nach Alter, Einsichtsfähigkeit und der Art der Teilnahme am Straßenverkehr. Für bestimmte Fortbewegungsmittel bestehen altersbezogene Besonderheiten. Aufsichtspflichten Dritter können eine Rolle spielen.

Verjährung und Tilgung

Verfolgungsverjährung

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich. Diese Fristen können durch verfahrensleitende Maßnahmen unterbrochen und dadurch verlängert werden. Nach Eintritt der Verjährung ist eine Ahndung nicht mehr zulässig.

Eintragung und Tilgung im Register

Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach Ablauf festgelegter Fristen getilgt. Die Tilgung führt dazu, dass frühere Verstöße bei künftigen Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, sofern keine besonderen Hemmungsgründe vorliegen.

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Vollstreckung innerhalb der EU

Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat begangen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend verfolgt und vollstreckt werden. Hierzu existieren Mechanismen zur Halterdatenübermittlung und Anerkennung ausländischer Entscheidungen.

Ausländische Fahrzeuge und Zustellung

Bei Verstößen mit ausländischen Fahrzeugen werden Bußgeldverfahren an die ermittelten Personen oder Halter adressiert. Die Zustellung erfolgt nach international anerkannten Verfahren. Sprach- und Zustellungsbesonderheiten können berücksichtigt werden.

Rechtsstaatliche Grundsätze

Schuldprinzip und Verhältnismäßigkeit

Auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sanktionen müssen sich am konkreten Unrecht und der individuellen Verantwortung orientieren. Mildernde und erschwerende Umstände werden abgewogen.

Datenschutz und Beweisaufnahmen

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, etwa bei Foto- oder Videoaufnahmen, unterliegt datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Nutzung der Daten ist auf den Verfahrenszweck beschränkt und muss rechtlich legitimiert sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Verkehrsordnungswidrigkeiten

Was unterscheidet eine Verkehrsordnungswidrigkeit von einer Straftat?

Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen weniger gravierende Regelverstöße im Straßenverkehr und werden mit Geldbuße und möglichen Nebenfolgen geahndet. Straftaten sind schwerer wiegende Verfehlungen mit strengeren Sanktionen. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit führt nicht zu einer Vorstrafe und erscheint nicht im Führungszeugnis.

Welche Folgen können neben einer Geldbuße eintreten?

Neben der Geldbuße kommen Verwaltungsgebühren und Auslagen, Eintragungen im Fahreignungsregister sowie befristete Fahrverbote in Betracht. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen können behördliche Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung folgen.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren typischerweise ab?

Nach Feststellung des Verstoßes erfolgt in der Regel eine Anhörung. Danach kann ein Bußgeldbescheid mit Begründung, Bußgeldhöhe, Nebenfolgen und Kosten erlassen und zugestellt werden. Gegen den Bescheid steht ein Rechtsbehelf offen, der zu einer behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung führt.

Wer haftet bei einem Verstoß: Fahrer oder Halter?

Im fließenden Verkehr ist regelmäßig der Fahrer verantwortlich. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr kann der Halter herangezogen werden. Daneben bestehen Halterpflichten, insbesondere wenn das Fahrzeug Dritten überlassen wird.

Werden Verkehrsordnungswidrigkeiten in ein Register eingetragen?

Schwerere Verstöße werden im Fahreignungsregister gespeichert. Die Eintragung dient der Beurteilung der Verkehrsbewährung und kann Grundlage für behördliche Maßnahmen sein. Tilgungen erfolgen nach festgelegten Fristen.

Gibt es Verjährungsfristen?

Ja. Die Ahndung ist nur innerhalb bestimmter Fristen zulässig. Diese Fristen können durch verfahrensleitende Maßnahmen unterbrochen werden. Nach Verjährung ist eine Sanktionierung nicht mehr möglich.

Können Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden?

Innerhalb der Europäischen Union bestehen Mechanismen zur grenzüberschreitenden Verfolgung und Vollstreckung. Halterdaten können übermittelt und ausländische Entscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.