Verkehrsberuhigter Bereich: Begriff, Zweck und Einordnung
Ein verkehrsberuhigter Bereich ist ein besonders gekennzeichneter Straßenraum, in dem der Aufenthalt und die sichere Fortbewegung zu Fuß im Vordergrund stehen. Der Kfz-Verkehr ist dort zwar zugelassen, unterliegt jedoch strengen Einschränkungen. Ziel ist die Reduzierung von Gefahren und Belastungen sowie die Stärkung des Wohn- und Aufenthaltscharakters einer Straße.
Wesensmerkmale
Der verkehrsberuhigte Bereich lebt von einem Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Fahrzeuge dürfen fahren, jedoch nur sehr langsam und mit hoher Rücksicht. Zu Fuß Gehende dürfen die gesamte Straßenfläche nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Das Parken ist nur in ausdrücklich markierten Flächen gestattet.
Zielsetzung
Die Anordnung dient der Verkehrssicherheit, dem Schutz besonders schutzbedürftiger Personen sowie der Lebensqualität in Wohn- und Mischgebieten. Durch die Umgestaltung des Straßenraums (zum Beispiel niveaugleiche Flächen, bauliche Elemente) und die rechtlichen Sonderregeln wird das Tempo gedrosselt und die Aufmerksamkeit gesteigert.
Anordnung und Kennzeichnung
Beginn und Ende
Ein verkehrsberuhigter Bereich beginnt und endet ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Verkehrszeichen. Erst mit Passieren des Anfangszeichens gelten die besonderen Regeln; mit dem Endzeichen entfallen sie wieder. Zusätze auf Schildern können den Geltungsbereich konkretisieren, etwa hinsichtlich bestimmter Abschnitte.
Innerer Geltungsbereich
Die Regeln gelten im gesamten durch die Beschilderung erfassten Straßenraum, unabhängig davon, ob die Fahrbahn optisch von Gehbereichen getrennt ist. Hof- oder Grundstückszufahrten innerhalb des Bereichs ändern den Geltungsbereich nicht.
Verkehrsregeln im verkehrsberuhigten Bereich
Geschwindigkeit
Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Diese orientiert sich an normaler Fußgängergeschwindigkeit und zwingt zu sehr vorsichtigem Fahren sowie kurzen Bremswegen. Schnelles Beschleunigen oder Fahren auf Sichtgrenzen ist mit dem Regelungszweck unvereinbar.
Zu Fuß Gehende
Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Straße in voller Breite benutzen; das Spielen von Kindern ist überall erlaubt. Gleichzeitig besteht die Pflicht, Fahrverkehr nicht unnötig zu behindern. Queren ist jederzeit zulässig, ohne an bestimmte Stellen gebunden zu sein.
Fahrzeuge einschließlich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge
Alle Fahrzeuge, dazu gehören auch Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und besondere Rücksicht nehmen. Sie dürfen niemanden gefährden oder behindern. Das akustische oder optische Drängen ist unzulässig. Fahren erfolgt im gesamten Bereich unter erhöhter Bremsbereitschaft.
Halten, Parken, Be- und Entladen
Parken ist nur in dafür markierten Flächen gestattet. Außerhalb dieser Flächen ist Parken untersagt. Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist zulässig, sofern andere nicht behindert oder gefährdet werden.
Ein- und Ausfahren
Beim Einfahren ist besondere Rücksicht geboten; die besondere Schutzrichtung des Bereichs setzt sich an der Grenze fort. Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs ist der fließende Verkehr auf der anschließenden Straße vorfahrtberechtigt.
Vorfahrt, Begegnungsverkehr und Kreuzungen
Vorfahrt im Inneren
Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln, soweit nichts Abweichendes angeordnet ist. An Kreuzungen und Einmündungen ohne gesonderte Beschilderung gilt in der Regel das Prinzip der Gleichberechtigung mit Vorrang des von rechts Kommenden.
Begegnungsverkehr
Begegnungen sind wegen der geringen Geschwindigkeit und der gleichberechtigten Nutzung aufmerksam und rücksichtsvoll zu regeln. Ausweichen und Anhalten sind reguläre Mittel, um Konflikte zu vermeiden.
Besondere Fahrzeuggruppen
Öffentlicher Linienverkehr und Einsatzfahrzeuge
Busse und andere Linienfahrzeuge können den Bereich bedienen, sofern er entsprechend freigegeben ist. Einsatzfahrzeuge genießen im Rahmen ihrer Sonderrechte abweichende Befugnisse; die allgemeinen Schutzpflichten bleiben hinsichtlich Gefahrenabwehr zu beachten.
Liefer- und Anliegerverkehr
Liefer- und Anliegerverkehr ist zulässig, soweit er nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt ist. Die besonderen Regeln des Bereichs, insbesondere Schrittgeschwindigkeit und Parkbeschränkungen, gelten auch für diese Verkehre.
Abgrenzung zu anderen Bereichen
Tempo-30-Zone
In einer Tempo-30-Zone ist der Fahrverkehr weiterhin vorrangig, lediglich die Höchstgeschwindigkeit ist reduziert. Zu Fuß Gehende nutzen dort in der Regel Gehwege; die Fahrbahn steht primär dem Fahrzeugverkehr zu. Ein verkehrsberuhigter Bereich geht deutlich weiter: Schrittgeschwindigkeit, gleichberechtigte Flächennutzung und Parken nur in markierten Flächen.
Fußgängerzone
Eine Fußgängerzone ist grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten. Fahrzeugverkehr ist dort regelmäßig nur ausnahmsweise und beschränkt erlaubt. Dagegen lässt der verkehrsberuhigte Bereich Fahrzeugverkehr zu, bindet ihn aber an strikte Rücksichts- und Geschwindigkeitsvorgaben.
Umgangssprachliche „Spielstraße“
Der Begriff „Spielstraße“ wird umgangssprachlich häufig für den verkehrsberuhigten Bereich verwendet. Rechtlich maßgeblich ist die spezifische Beschilderung. Ein reiner Spielbereich ohne Fahrzeugverkehr ist demgegenüber anders geregelt und entspricht nicht dem verkehrsberuhigten Bereich.
Überwachung und Rechtsfolgen bei Verstößen
Ahndung
Verstöße, etwa zu schnelles Fahren, unzulässiges Parken oder das Gefährden anderer, können mit Verwarnungen, Bußgeldern und weiteren Maßnahmen belegt werden. Bei Unfällen können sich die besonderen Sorgfaltsanforderungen auf die Haftungsverteilung auswirken.
Häufige Missverständnisse
Weit verbreitet ist die Annahme, der verkehrsberuhigte Bereich sei nur „Tempo 10″ oder ähnlich. Maßgeblich ist jedoch die Schrittgeschwindigkeit als qualitatives Kriterium. Ebenso wird häufig übersehen, dass Parken ausschließlich auf markierten Flächen erlaubt ist und dass beim Verlassen des Bereichs der übrige Straßenverkehr Vorrang hat.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie erkenne ich Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs?
Der Bereich beginnt mit dem entsprechenden Hinweiszeichen und endet mit dem zugehörigen Endzeichen. Erst mit Passieren dieser Schilder gelten beziehungsweise enden die Sonderregeln.
Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?
Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Sie orientiert sich an der üblichen Gehgeschwindigkeit und verlangt sehr langsames, jederzeit anhaltebereites Fahren.
Dürfen Kinder auf der Fahrbahn spielen?
Ja. Kinderspiele sind im gesamten Bereich erlaubt. Gleichzeitig dürfen zu Fuß Gehende den Fahrverkehr nicht unnötig behindern, und Fahrende müssen besondere Rücksicht nehmen.
Wie ist die Vorfahrt geregelt, insbesondere an den Grenzen des Bereichs?
Innerhalb des Bereichs gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln, sofern nichts anderes angeordnet ist. Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs ist der fließende Verkehr auf der anschließenden Straße vorfahrtberechtigt.
Darf ich außerhalb markierter Flächen parken?
Nein. Parken ist nur auf ausdrücklich gekennzeichneten Flächen erlaubt. Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist möglich, sofern andere nicht behindert oder gefährdet werden.
Gilt das auch für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge?
Ja. Alle Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und besondere Rücksicht üben. Das umfasst Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge gleichermaßen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Rechtsverstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und zu Verwarnungen, Bußgeldern und weiteren Maßnahmen führen. Bei Unfällen können sich die erhöhten Sorgfaltsanforderungen auf die Haftung auswirken.