Begriff und Wesen des Vergleichs im Recht
Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, mit der ein Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beigelegt wird. Ziel eines Vergleichs ist es, einen bestehenden Konflikt ohne gerichtliche Entscheidung zu lösen. Die Parteien einigen sich dabei auf einen Kompromiss, bei dem jede Seite Zugeständnisse macht. Der Vergleich kann sowohl außergerichtlich als auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens geschlossen werden.
Arten von Vergleichen
Außergerichtlicher Vergleich
Ein außergerichtlicher Vergleich wird außerhalb eines Gerichtsverfahrens abgeschlossen. Die beteiligten Parteien verhandeln direkt miteinander oder mit Unterstützung Dritter und einigen sich auf eine Lösung des Streits. Dieser Weg wird häufig gewählt, um Zeit und Kosten zu sparen sowie die Beziehung zwischen den Beteiligten nicht weiter zu belasten.
Gerichtlicher Vergleich
Ein gerichtlicher Vergleich entsteht während eines laufenden Verfahrens vor Gericht. Das Gericht wirkt oft an der Einigung mit, indem es Vorschläge unterbreitet oder die Gespräche moderiert. Wird der gerichtliche Vergleich protokolliert und von allen Beteiligten akzeptiert, beendet er das Verfahren verbindlich.
Rechtliche Wirkung des Vergleichs
Mit Abschluss eines wirksamen Vergleichs sind die streitigen Ansprüche in der Regel endgültig geregelt. Die Parteien verzichten auf weitere rechtliche Schritte bezüglich des geregelten Sachverhalts. Ein gerichtlicher Vergleich hat zudem dieselbe Wirkung wie ein Urteil: Er ist vollstreckbar und kann notfalls zwangsweise durchgesetzt werden.
Anforderungen an einen wirksamen Vergleich
Für einen gültigen Abschluss müssen alle Beteiligten geschäftsfähig sein und den Inhalt des Kompromisses freiwillig akzeptieren. Der Inhalt darf nicht gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstoßen; ansonsten wäre der gesamte Vertrag unwirksam.
Im Regelfall bedarf es keiner besonderen Form für den Abschluss – Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften).
Bei einem gerichtlichen Verfahren muss der erzielte Kompromiss vom Gericht protokolliert werden.
Mögliche Inhalte eines Rechtsvergleichs
Der Inhalt richtet sich nach dem jeweiligen Streitfall: Häufig geht es um Geldzahlungen, Sachleistungen oder bestimmte Handlungen beziehungsweise Unterlassungen einer Partei gegenüber einer anderen Partei.
Auch können Ratenzahlungen vereinbart werden oder gegenseitige Verpflichtungen zur Beendigung weiterer Auseinandersetzungen festgelegt sein.
Wichtig ist stets die klare Regelung aller Punkte, damit keine Missverständnisse entstehen.
Kündigung und Anfechtung von Vergleichen
Grundsätzlich sind abgeschlossene Vergleiche bindend; sie können nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden.
Eine Anfechtung kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn eine Partei beim Abschluss getäuscht wurde oder sich geirrt hat.
In seltenen Ausnahmefällen kann auch eine Kündigung möglich sein – etwa wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.
Bedeutung des Rechtsvergleichs im Alltag
Vergleiche spielen im täglichen Leben eine große Rolle: Sie ermöglichen schnelle Lösungen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Privatpersonen ebenso wie zwischen Unternehmen.
Durch ihre Flexibilität bieten sie oft Vorteile gegenüber langwierigen Prozessen vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Vergleich“
Was unterscheidet einen außergerichtlichen von einem gerichtlichen Vergleich?
Ein außergerichtlicher wird außerhalb eines Gerichtsprozesses geschlossen; er basiert allein auf dem Willen beider Seiten ohne Mitwirkung durch das Gericht. Ein gerichtlicher erfolgt hingegen während einer Verhandlung vor Gericht und erhält durch Protokollierung besondere Bindungswirkung.
Muss ein Rechtsvergleich immer schriftlich erfolgen?
Nicht zwingend – meist reicht mündliches Einverständnis aus; jedoch empfiehlt sich aus Gründen der Beweisbarkeit häufig die Schriftform.
Kann man nach einem abgeschlossenen Rechtsvergleich noch klagen?
Sobald alle Punkte abschließend geregelt wurden, sind weitere Klagen wegen desselben Sachverhalts grundsätzlich ausgeschlossen.
Sind Vergleiche immer bindend?
Sobald beide Seiten zugestimmt haben (und keine besonderen Umstände wie Täuschung vorliegen), entfaltet er volle Bindungswirkung für alle geregelten Ansprüche.
Können Minderjährige selbstständig einen solchen Vertrag schließen?
Minderjährige benötigen zur Wirksamkeit regelmäßig die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Lässt sich ein einmal geschlossener Kompromiss rückgängig machen?
Neben seltenen Ausnahmen (wie Irrtum/Täuschung) bleibt er grundsätzlich bestehen; Rückabwicklungsmöglichkeiten bestehen nur unter bestimmten Bedingungen.