Begriff und Bedeutung der rechtsgeschäftlichen Verfügung
Die rechtsgeschäftliche Verfügung ist ein zentraler Begriff im deutschen Zivilrecht. Sie beschreibt eine besondere Art von Willenserklärung, durch die unmittelbar auf ein bestehendes Recht eingewirkt wird. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgeschäften, wie etwa dem Vertragsschluss, zielt die Verfügung darauf ab, ein Recht zu übertragen, aufzuheben, zu belasten oder inhaltlich zu verändern. Die Verfügung ist damit das rechtliche Mittel zur Veränderung der Zuordnung von Rechten.
Abgrenzung: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft
Im deutschen Recht wird zwischen Verpflichtungsgeschäften und Verfügungsgeschäften unterschieden. Ein Verpflichtungsgeschäft begründet zunächst nur eine Pflicht – beispielsweise die Pflicht zur Übereignung einer Sache oder zur Zahlung eines Geldbetrags. Erst durch das anschließende Verfügungsgeschäft wird diese Pflicht tatsächlich umgesetzt: Das Eigentum an einer Sache wechselt den Inhaber oder ein anderes Recht erfährt eine Änderung.
Beispiel für die Unterscheidung
Beim Kauf eines Autos verpflichtet sich der Verkäufer im Kaufvertrag dazu, das Auto an den Käufer zu übereignen (Verpflichtung). Erst mit der Übergabe des Fahrzeugs und der Einigung über den Eigentumsübergang findet die eigentliche Übereignungsverfügung statt (Verfügung).
Arten von Verfügungen
Es gibt verschiedene Arten von Verfügungen, je nachdem welches Recht betroffen ist:
- Übertragung: Das Recht geht auf eine andere Person über (z.B. Eigentumsübertragung).
- Aufhebung: Das bestehende Recht erlischt vollständig (z.B. Erlass einer Forderung).
- Belastung: Auf einem bestehenden Recht wird zugunsten eines Dritten eine Belastung geschaffen (z.B. Bestellung einer Hypothek auf einem Grundstück).
- Inhaltsändernde Verfügung: Der Inhalt des Rechts wird verändert.
Anforderungen an wirksame Verfügungen
Ausschließlich verfügungsbefugte Personen können verfügen
Nur wer berechtigt ist – also verfügungsbefugt -, kann wirksam über ein bestimmtes Recht verfügen. Fehlt diese Befugnis zum Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts, bleibt die getroffene Regel meist wirkungslos.
Sonderfälle: Gutgläubiger Erwerb und Schutz Dritter
In bestimmten Fällen kann auch jemand ohne Berechtigung Rechte übertragen – etwa wenn Dritte gutgläubig sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedingungen für bestimmte Rechtearten
Je nach Art des betroffenen Rechts gelten unterschiedliche Anforderungen für eine wirksame Verfügung; so können bei Grundstücken zusätzliche Formvorschriften bestehen oder bei Forderungen Mitteilungen erforderlich sein.
< h2 > Bedeutung im Alltag h2 >
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Die rechtsgeschäftliche Verfügung begegnet Menschen häufig im täglichen Leben – sei es beim Verkauf beweglicher Sachen wie Fahrrädern oder Autos oder bei größeren Geschäften wie dem Erwerb einer Immobilie . Auch Schenkungen , Tauschgeschäfte sowie Übertragungen digitaler Güter erfolgen regelmäßig durch entsprechende Verfügungsakte .
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< h2 > Abgrenzende Begriffe : Besitz , Eigentum , Anspruch < / h2 >
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Oft werden Begriffe wie Besitz , Eigentum und Anspruch miteinander verwechselt . Während Besitz lediglich das tatsächliche Herrschaftsverhältnis über einen Gegenstand beschreibt , bezeichnet das Eigentum das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht . Der Anspruch wiederum meint nur das „Recht , von einem anderen etwas verlangen zu dürfen“ . Eine rechtsgeschäftliche Verfügung wirkt immer unmittelbar auf solche Rechte selbst .
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< h2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Verfügung (rechtsgeschäftliche)“ < / h2 >
< h3 > Was unterscheidet eine rechtsgeschäftliche Verfügung von einem Vertrag ? < / h3 >
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Eine rechtsgeschäftliche Verfügung bewirkt direkt Veränderungen an bestehenden Rechten ; sie vollzieht also beispielsweise einen Übergang des Eigentums . Ein Vertrag hingegen begründet zunächst nur Pflichten zwischen den Beteiligten .
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< h3 > Welche Rolle spielt die Verfügungsbefugnis ? < / h3 >
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Die Wirksamkeit einer rechtsgeschäftlichen Verfügung hängt davon ab , ob die handelnde Person tatsächlich berechtigt ist , über das betreffende Recht zu verfügen . Ohne diese Befugnis bleibt die Handlung in aller Regel unwirksam .
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< h3 > Kann man auch ohne Berechtigung wirksam verfügen ? < / h3 >
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In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch jemand ohne Berechtigung Rechte übertragen ; dies gilt insbesondere dann , wenn Dritte gutgläubig sind und weitere gesetzlich vorgesehene Bedingungen erfüllt werden .
Können alle Rechte Gegenstand einer solchen Verfügung sein?
Nicht jedes denkbare subjektive Recht eignet sich als Gegenstand einer rechtlichen
Veränderungsmöglichkeit durch Willenserklärung; insbesondere höchstpersönliche
Rechte sind hiervon ausgenommen.
Muss jede verfügende Erklärung schriftlich erfolgen?
Für viele alltäglichen Geschäfte genügt bereits mündliches Handeln; jedoch gibt es
Fälle – etwa beim Immobilienkauf -, in denen besondere Formvorschriften einzuhalten
sind.
Kann man mehrere Verfügungen hintereinander treffen?
Grundsätzlich können nacheinander mehrere Personen über dasselbe Objekt verfügen,
solange jeweils noch keine endgültige Übertragung erfolgt ist beziehungsweise keine
entgegenstehenden Hindernisse bestehen.
Lässt sich eine einmal getroffene rechtserhebliche Änderung rückgängig machen?
Eine Rückgängigmachung setzt grundsätzlich voraus,
dass erneut entsprechende Erklärungen abgegeben werden;
dies geschieht meist durch erneute Vereinbarungen beider Seiten.