Begriff und Bedeutung von Urlaub
Der Begriff „Urlaub“ bezeichnet im rechtlichen Sinne die zeitlich befristete Freistellung von der Arbeitspflicht, während das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Während des Urlaubs bleibt der Anspruch auf Entgelt grundsätzlich erhalten. Urlaub dient in erster Linie der Erholung und Regeneration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Arten des Urlaubs
Erholungsurlaub
Der Erholungsurlaub ist die bekannteste Form des Urlaubs. Er steht allen Beschäftigten zu, um sich von den Belastungen der Arbeit zu erholen. Die Dauer richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder tariflichen Regelungen.
Sonderurlaub
Sonderurlaub wird aus besonderen Anlässen gewährt, etwa bei familiären Ereignissen wie Geburt eines Kindes oder Todesfällen naher Angehöriger. Ob ein Anspruch besteht und ob das Gehalt weitergezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Bildungsurlaub
In einigen Regionen gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Voraussetzungen sind regional unterschiedlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen zum Urlaubsanspruch
Der Anspruch auf Urlaub entsteht mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses, wobei häufig eine Wartezeit vorgesehen ist, bevor erstmals vollständiger Jahresurlaub beansprucht werden kann. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen ergibt sich aus dem Vertrag oder geltenden Tarifvereinbarungen; sie darf jedoch bestimmte Mindestgrenzen nicht unterschreiten.
Kreis der Berechtigten
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind. Auch Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte können urlaubsberechtigt sein.
Befristete Beschäftigung und Probezeit
Auch bei befristeten Verträgen besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Während einer vereinbarten Probezeit kann bereits anteilig Urlaub erworben werden.
Antragstellung und Genehmigung von Urlaub
Urlaub muss grundsätzlich beantragt werden; eine eigenmächtige Inanspruchnahme ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber entscheidet über den Antrag unter Berücksichtigung betrieblicher Belange sowie sozialer Gesichtspunkte wie Schulferienzeiten bei Eltern schulpflichtiger Kinder.
Ablehnung durch den Arbeitgeber?
Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder andere Mitarbeitende mit vorrangigen Interessen bereits genehmigten Urlaub haben.
Dauer und Übertragung des Urlaubsanspruchs
Mindestdauer des Jahresurlaubs
Die Mindestanzahl an Tagen pro Jahr richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Nicht genommener Urlaub am Jahresende?
Nicht genommener Resturlaub verfällt in vielen Fällen am Ende eines Kalenderjahres beziehungsweise spätestens nach einer bestimmten Frist im Folgejahr – es sei denn, besondere Umstände verhindern die Inanspruchnahme (z.B. Krankheit).
Lohnfortzahlung während des Urlaubs (Urlaubsgeld)
während genehmigtem Erholungs- oder gesetzlichem Mindesturlaube bleibt das regelmäßige Gehalt erhalten („Urlaubsentgelt“). Zusätzlich kann vertraglich ein sogenanntes „Urlaubsgeld“ vereinbart sein; dies stellt jedoch keine Pflichtleistung dar.
Krankheit während des Urlaubs & Auswirkungen auf den Anspruch
Tritt während bewilligtem Erholungsurlaube eine Erkrankung ein, so gelten diese Tage unter bestimmten Voraussetzungen nicht als genommen – vorausgesetzt es erfolgt eine unverzügliche Krankmeldung samt ärztlicher Bescheinigung beim Arbeitgeber.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Urlaub“
Muss ich meinen gesamten Jahresurlaub innerhalb eines Kalenderjahres nehmen?
Nicht zwingend: Grundsätzlich soll der gesamte Jahresurlaube im laufenden Kalenderjahr genommen werden; unter bestimmten Bedingungen kann Resturlaube ins nächste Jahr übertragen werden – meist aber nur bis zu einem festgelegten Zeitpunkt im Folgejahr.
Darf mein Arbeitgeber meinen beantragten Urlaub ablehnen?
Einen Antrag darf Ihr Arbeitgeber nur dann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder andere Mitarbeitende mit vorrangigen Interessen bereits genehmigten Urlau haben.
Besteht auch während Krankheit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im geplanten Urlaub?
Tritt während bewilligtem Urlau eine Erkrankung ein und wird diese ordnungsgemäß gemeldet sowie ärztlich bescheinigt gilt: Diese Tage zählen nicht als verbraucht; für diesen Zeitraum bleibt grundsätzlich Lohnfortzahlung bestehen.
Können Minijobber ebenfalls bezahlten Erholungsurlau beanspruchen?
Auch geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) erwerben einen anteiligen gesetzlichen Mindesturlabsanspruch entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitstage pro Woche bzw Monat.
Darf ich meinen Urlau eigenmächtig antreten ohne Genehmigung meines Arbeitgebers?
Einen selbstständig angetretenen Urlau ohne vorherige Zustimmung gilt als unzulässig; dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung seitens Ihres Arbeitgebers führen .