Begriff und Einordnung
Die Untersagung des Führens von Fahrzeugen oder Tieren ist eine behördliche oder gerichtliche Maßnahme, mit der einer Person das Teilnehmen am Straßenverkehr durch Führen eines Fahrzeugs oder Leiten von Tieren ganz oder teilweise verboten wird. Zweck ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wenn Zweifel bestehen, dass die betroffene Person die nötige Eignung oder Befähigung für eine sichere Verkehrsteilnahme besitzt. Die Untersagung kann sich sowohl auf motorisierte als auch auf nicht motorisierte Fahrzeuge sowie auf das Führen oder Reiten von Tieren erstrecken.
Was bedeutet „Führen von Fahrzeugen oder Tieren“?
„Führen“ bedeutet, ein Fahrzeug zu lenken oder zu steuern. Dazu zählen:
– motorisierte Fahrzeuge (z. B. Pkw, Motorräder, Lkw),
– nicht motorisierte Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Tretroller),
– bestimmte besondere Fortbewegungsmittel (z. B. Elektrokleinstfahrzeuge).
Das „Führen von Tieren“ bezieht sich auf das Reiten, das Treiben oder das Führen von Tieren im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere von Pferden oder Tiergespannen.
Rechtsnatur der Untersagung
Rechtsgrund ist das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit. Die Untersagung ist in der Regel eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr. Daneben kommen vorübergehende polizeiliche Anordnungen sowie Sanktionen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in Betracht.
Anwendungsbereich
Motorisierte Fahrzeuge
Die Untersagung kann das Führen aller motorisierten Fahrzeuge betreffen. Sie wirkt unabhängig davon, ob eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Sie kann zusätzlich zur Entziehung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Nicht motorisierte Fahrzeuge
Auch das Führen von Fahrrädern oder anderen nicht motorisierten Fahrzeugen kann untersagt werden, wenn die Person hierfür als ungeeignet gilt. Hintergrund sind häufig gravierende Regelverstöße, Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln oder gesundheitliche Einschränkungen mit Verkehrsrelevanz.
Tiere im Straßenverkehr
Wer Tiere im öffentlichen Verkehrsraum reitet, führt oder treibt, muss diese sicher beherrschen und die Verkehrsvorschriften beachten. Die Untersagung kann ausgesprochen werden, wenn die sichere Führung nicht gewährleistet ist, etwa bei mangelnder Kontrolle, wiederholten gefährlichen Vorfällen oder fehlender Befähigung.
Voraussetzungen
Persönliche Ungeeignetheit
Eine Untersagung setzt regelmäßig Zweifel an der Eignung voraus. Diese können sich ergeben aus:
Gesundheitliche Gründe
Verkehrsrelevante Erkrankungen oder Leistungseinschränkungen (z. B. Anfallsleiden, schwere Störungen der Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit), die eine sichere Führung von Fahrzeugen oder Tieren beeinträchtigen.
Alkohol, Drogen, Sucht
Abhängigkeitserkrankungen oder wiederholter Verkehrsbezug unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln, auch auf dem Fahrrad, E‑Scooter oder beim Führen von Tieren.
Charakterliche Unzuverlässigkeit
Wiederholte gravierende Verkehrsverstöße, aggressives Fahrverhalten, Flucht vor Kontrollen oder Missachtung behördlicher Anordnungen können Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen.
Fehlende Befähigung
Mangelnde Kenntnisse der Verkehrsregeln, fehlende fahrtechnische oder reiterliche Fertigkeiten oder unzureichende Beherrschung von Tiergespannen können eine Untersagung rechtfertigen.
Zuständige Stellen und Verfahren
Verwaltungsrechtliche Untersagung
Regelmäßig erlässt die örtlich zuständige Straßenverkehrs- oder Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verfügung. Die Entscheidung wird mit Gründen, Umfang (z. B. betroffene Fahrzeugarten oder Tiere), Dauer und Nebenbestimmungen versehen. Betroffene werden regelmäßig angehört. Zur Sachverhaltsaufklärung können ärztliche oder psychologische Gutachten, Leistungsnachweise oder Abstinenznachweise herangezogen werden.
Polizeiliche Sofortmaßnahmen
Bei akuten Gefahrenlagen kann die Polizei vor Ort vorläufig die Weiterfahrt oder das Führen von Tieren untersagen, etwa bis zum Ende einer Beeinträchtigung. Diese Anordnung wirkt kurzfristig und kann in ein Verwaltungsverfahren münden.
Gerichtliche Maßnahmen
Im Rahmen von Straf- oder Bußgeldverfahren können gerichtliche Verbote ausgesprochen werden, die das Führen von Fahrzeugen befristet untersagen. Diese Maßnahmen sind repressive Sanktionen und werden unabhängig von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen verhängt.
Abgrenzungen
Untersagung vs. Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Sanktion, die das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Die Untersagung dient hingegen der Gefahrenabwehr und kann auch nicht motorisierte Fahrzeuge und das Führen von Tieren betreffen. Beide Maßnahmen können nebeneinander bestehen.
Untersagung vs. Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Entziehung der Fahrerlaubnis nimmt die Berechtigung, bestimmte Klassen von Kraftfahrzeugen zu führen. Die Untersagung ist weiter gefasst: Sie kann unabhängig von einer Fahrerlaubnis gelten und auch das Führen von Fahrrädern oder Tieren erfassen.
Untersagung bei Tieren vs. tierschutz- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen
Die Untersagung zielt auf die Verkehrssicherheit. Daneben können tierschutzrechtliche Auflagen oder ordnungsrechtliche Verfügungen bestehen, die andere Aspekte betreffen (z. B. artgerechte Haltung, Veranstaltungen, Umzüge).
Inhalt, Form und Reichweite
Dauer und Bedingungen
Untersagungen können befristet oder unbefristet ausgesprochen werden. Häufig enthalten sie Bedingungen, bei deren Eintritt eine Überprüfung oder Aufhebung in Betracht kommt, etwa den Nachweis wiedererlangter Eignung.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Wirkung bezieht sich auf den öffentlichen Verkehrsraum innerhalb Deutschlands. Auf Privatgelände ohne Verkehrsteilnahme entfaltet sie grundsätzlich keine Wirkung, soweit dort keine öffentliche Verkehrswidmung besteht.
Nebenbestimmungen
Zulässig sind Auflagen oder Hinweise, die der Gefahrenabwehr dienen, zum Beispiel die Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten, Tageszeiten oder Begleitbedingungen. Auch die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen kann angeordnet werden.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Wer trotz Untersagung ein Fahrzeug führt oder Tiere im Straßenverkehr leitet, riskiert empfindliche Konsequenzen. Je nach Konstellation kommen Bußgelder, Punkte, Fahrverbote, die Einziehung von Fahrzeugen oder strafrechtliche Sanktionen in Betracht, insbesondere wenn zugleich eine Fahrerlaubnis entzogen wurde und dennoch ein Kraftfahrzeug geführt wird.
Auswirkungen auf Versicherungen und Haftung
Ein Verstoß kann versicherungsrechtliche Folgen haben. Regressforderungen, Leistungsreduzierungen oder der Verlust von Deckung sind möglich, wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit dem verbotswidrigen Führen eintritt. Zivilrechtliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
Aufhebung und Wiederzulassung
Nachweis der Eignung
Für die Aufhebung einer Untersagung ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass die Gründe für die Ungeeignetheit entfallen sind. In Betracht kommen aktuelle fachliche Bewertungen, medizinische oder psychologische Stellungnahmen, Leistungs- oder Befähigungsnachweise sowie stabile Veränderungen des relevanten Verhaltens.
Dokumentation und Register
Anordnungen und Entscheidungen werden in behördlichen Akten dokumentiert und können in Registern gespeichert werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und unterstützt Folgeentscheidungen.
Kosten und Gebühren
Für Verwaltungsverfahren und die Anforderung von Nachweisen entstehen Gebühren und Auslagen. Bei polizeilichen Maßnahmen, gerichtlichen Verfahren oder erforderlichen Begutachtungen können zusätzliche Kosten anfallen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt eine Untersagung auch für Fahrräder oder E‑Scooter?
Ja. Die Untersagung kann sich ausdrücklich auf das Führen nicht motorisierter und bestimmter besonderer Fahrzeuge erstrecken. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Eignung aufgrund von Alkohol, Drogen, gravierenden Regelverstößen oder gesundheitlichen Gründen verneint wird.
Kann die Untersagung nur für bestimmte Fahrzeugarten oder Tiere gelten?
Ja. Die Maßnahme kann individualisiert werden, etwa beschränkt auf Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge oder das Führen von Pferden. Umfang und Grenzen werden in der Entscheidung festgelegt.
Wie lange dauert eine Untersagung?
Die Dauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Möglich sind befristete oder unbefristete Anordnungen. Eine spätere Überprüfung ist häufig vorgesehen, insbesondere wenn sich die Eignungslage ändern kann.
Wer entscheidet über die Untersagung?
Regelmäßig entscheidet die zuständige Straßenverkehrs- oder Fahrerlaubnisbehörde. Bei akuter Gefahr kann die Polizei vorläufig einschreiten. In Straf- oder Bußgeldverfahren können Gerichte befristete Verbote aussprechen.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Untersagung?
Ein Verstoß kann Bußgelder, Punkte, weitere Verbote und unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Zudem sind versicherungsrechtliche Nachteile möglich.
Wie wird die Eignung zur Aufhebung nachgewiesen?
Üblich sind geeignete Nachweise wie aktuelle fachliche Bewertungen, medizinische oder psychologische Stellungnahmen sowie Leistungs- oder Befähigungsnachweise. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der ursprünglichen Begründung der Untersagung ab.
Ist die Untersagung auf Deutschland beschränkt?
Die Wirkung bezieht sich auf den öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland. Auswirkungen im Ausland richten sich nach den dortigen Regelungen und Anerkennungspraxen.
Unterscheidet sich die Untersagung vom Fahrverbot?
Ja. Das Fahrverbot ist eine befristete Sanktion für Kraftfahrzeuge. Die Untersagung ist eine Gefahrenabwehrmaßnahme und kann auch nicht motorisierte Fahrzeuge und das Führen von Tieren erfassen.