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Unternehmenskennzeichen

Unternehmenskennzeichen: Begriff und rechtliche Einordnung

Unternehmenskennzeichen sind Bezeichnungen, mit denen sich ein Unternehmen im Geschäftsverkehr identifiziert. Sie dienen dazu, ein Unternehmen als Träger einer wirtschaftlichen Tätigkeit von anderen zu unterscheiden. Der Schutz entsteht grundsätzlich durch die tatsächliche Benutzung im Geschäftsverkehr und nicht zwingend durch eine Eintragung. Unternehmenskennzeichen sind Teil des Kennzeichenrechts und stehen neben Marken, Werktiteln und Namensrechten.

Abzugrenzen sind Unternehmenskennzeichen von Marken: Marken kennzeichnen Waren oder Dienstleistungen, Unternehmenskennzeichen kennzeichnen das Unternehmen selbst. Beides kann in der Praxis zusammenfallen (z. B. wenn derselbe Name für Unternehmen und Produkte genutzt wird), rechtlich werden sie jedoch als unterschiedliche Schutzgegenstände betrachtet.

Arten von Unternehmenskennzeichen

Firmenname

Der Firmenname ist die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung eines Kaufmanns oder einer Gesellschaft. Er identifiziert das Unternehmen im Rechtsverkehr, etwa auf Rechnungen, Briefköpfen oder in Verträgen. Der Schutz des Firmennamens reicht so weit, wie das Zeichen geeignet ist, die Herkunft des Unternehmens zu kennzeichnen und Verwechslungen zu vermeiden.

Geschäftsbezeichnungen

Geschäftsbezeichnungen sind Bezeichnungen, die im Geschäftsverkehr als Name des Unternehmens verwendet werden, ohne zwingend eingetragener Firmenname zu sein (z. B. verkürzte Namensformen, Etablissement- oder Branchenbezeichnungen, sofern sie unterscheidungskräftig sind). Sie entstehen durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr und genießen Schutz, wenn das Publikum sie als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht.

Besondere Bezeichnungen von Geschäftsbetrieben und Einrichtungen

Hierunter fallen Namen einzelner Betriebe, Abteilungen oder Einrichtungen eines Unternehmens, die eigenständig am Markt auftreten (z. B. der Name eines Restaurants innerhalb einer Hotelkette). Sie können selbstständigen Kennzeichenschutz erlangen, wenn sie im Verkehr als Herkunftshinweis wahrgenommen werden.

Domainnamen und Social-Media-Kennungen

Internet-Domains oder Social-Media-Nutzernamen können Unternehmenskennzeichen sein, wenn sie nicht nur als technische Adresse, sondern als Name des Unternehmens verwendet und vom Publikum als solcher verstanden werden. Reine Adress- oder Navigationsfunktionen begründen für sich genommen keinen Kennzeichenschutz.

Entstehung und Umfang des Schutzes

Entstehung durch Benutzung

Der Schutz eines Unternehmenskennzeichens entsteht in der Regel durch die Aufnahme einer kennzeichenmäßigen Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Maßgeblich ist, dass der Verkehr die Bezeichnung als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen auffasst. Eine formale Registrierung ist dafür nicht erforderlich.

Unterscheidungskraft und Freihalteinteresse

Schutz setzt Unterscheidungskraft voraus. Rein beschreibende Angaben (z. B. Gattungs- oder Branchenbegriffe) sind grundsätzlich nicht geeignet, als Unternehmenskennzeichen Schutz zu erlangen. Eine ursprünglich schwache oder fehlende Unterscheidungskraft kann sich jedoch durch intensive Benutzung entwickeln, wenn das Publikum die Bezeichnung einem bestimmten Unternehmen zuordnet.

Priorität

Bei Kollisionen kommt es auf den zeitlichen Vorrang der Benutzung an. Wer zuerst ein unterscheidungskräftiges Unternehmenskennzeichen im Verkehr benutzt, erlangt in der Regel den älteren Schutz. Dieser ist gegenüber späteren identischen oder verwechslungsfähigen Kennzeichnungen vorrangig.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Schutz reicht so weit, wie die Benutzung und die Bekanntheit des Kennzeichens im Publikum reicht. Für lokal oder regional tätige Unternehmen kann der Schutzbereich regional begrenzt sein. Bei überregionaler Präsenz erstreckt sich der Schutz entsprechend weiter.

Branchennähe und Verwechslungsgefahr

Der Schutz wirkt primär gegen identische oder verwechslungsfähige Zeichen in demselben oder einem nahen Tätigkeitsbereich. Je größer die Zeichen- und Branchennähe, desto eher besteht Verwechslungsgefahr. Neben unmittelbaren Verwechslungen umfasst der Schutz auch Fälle, in denen das Publikum eine wirtschaftliche Verbindung annimmt.

Besondere Bekanntheit

Genießt ein Unternehmenskennzeichen besondere Bekanntheit, kann der Schutz über den engeren Tätigkeitsbereich hinaus reichen. In solchen Fällen kommt ein Schutz auch gegen Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung in Betracht.

Verhältnis zu anderen Kennzeichenrechten

Marken

Marken und Unternehmenskennzeichen bestehen nebeneinander. Ein Unternehmen kann zugleich Inhaber eines Unternehmenskennzeichens und einer Marke sein. Kollisionen werden nach dem Grundsatz der Priorität und unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzbereiche gelöst. Ein jüngeres Zeichen kann trotz Eintragung zurücktreten, wenn ein älteres Unternehmenskennzeichen entgegensteht.

Werktitel

Werktitel kennzeichnen Werke (z. B. Zeitungen, Software, Filme). Sie unterscheiden sich vom Unternehmenskennzeichen, das das Unternehmen selbst kennzeichnet. Überschneidungen sind möglich, wenn ein Werkttitel zugleich als Unternehmensbezeichnung wahrgenommen wird.

Namensrechte

Personen- und Körperschaftenamen werden geschützt, wenn ihre unbefugte Verwendung geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen oder schutzwürdige Interessen zu beeinträchtigen. Bei Gleichnamigkeit sind Abgrenzungen nach Zumutbarkeit, Verkehrsanschauung und Unterscheidungsmöglichkeiten üblich.

Lauterkeitsrechtliche Aspekte

Unzulässige Herkunftstäuschungen oder Rufausbeutungen können neben dem Kennzeichenrecht auch unter lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkten relevant sein. Dies betrifft insbesondere Nachahmungen, die eine unzutreffende betriebliche Zuordnung nahelegen.

Nutzung, Änderung und Bestand

Benutzung und Bestandserhalt

Der Schutz eines Unternehmenskennzeichens setzt eine fortdauernde kennzeichenmäßige Benutzung voraus. Eine dauerhafte Aufgabe der Benutzung kann zum Erlöschen führen. Kurzzeitige Anpassungen oder Modernisierungen berühren den Bestand nicht, sofern der kennzeichnende Kern erkennbar bleibt.

Änderung und Fortführung

Bei Änderungen des Unternehmensnamens bleibt der Schutz erhalten, wenn der Verkehr die Kontinuität erkennt oder der alte Name fortgeführt wird. Bei Umwandlungen und Rechtsformwechseln wirkt die Rechtsnachfolge grundsätzlich fort, wenn der Geschäftsbetrieb identitätswahrend fortgesetzt wird.

Konzern- und Filialgebrauch

Die Nutzung innerhalb eines Unternehmensverbunds oder durch Filialen ist zulässig, wenn sie auf das gleiche Unternehmen oder verbundene Unternehmen hinweist. Der Schutz kann sich auf die tatsächlich am Markt auftretenden Einheiten erstrecken.

Übertragung und Lizenzierung

Übertragung

Unternehmenskennzeichen sind regelmäßig mit dem Geschäftsbetrieb verbunden. Eine Übertragung erfolgt typischerweise nur zusammen mit dem Unternehmen oder einem entsprechenden Betriebsteil. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Herkunftsfunktion gewahrt bleibt.

Lizenzen

Die Nutzung durch Dritte kann auf Grundlage von Lizenzen erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Benutzung die Zuordnung zum berechtigten Unternehmen nicht verfälscht. Bei umfangreichen Lizenzsystemen kann eine erkennbare organisatorische oder wirtschaftliche Verbindung maßgeblich sein.

Kollisionen und Konfliktlösung

Typische Verletzungstatbestände

Eine Verletzung liegt nahe bei identischer oder verwechslungsfähiger Verwendung eines jüngeren Zeichens im selben oder nahegelegenen Tätigkeitsbereich. Auch die unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung eines bekannten Unternehmenskennzeichens kann erfasst sein.

Rechtsfolgen

Mögliche Rechtsfolgen umfassen Unterlassung, Beseitigung beeinträchtigender Zustände, Auskunftserteilung und Schadensersatz. In dringlichen Fällen kommt eine vorläufige gerichtliche Sicherung in Betracht. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Einwendungen und Grenzen

Dem Anspruch können ältere Rechte, beschreibende Benutzung, fehlende Verwechslungsgefahr, Einwilligung oder eine gefestigte Koexistenz entgegenstehen. Längeres Untätigbleiben trotz Kenntnis kann im Einzelfall zu einem Vertrauensschutz des Nutzers führen.

Domain- und Namensgleichheit

Bei Domains und Unternehmenskennzeichen ist maßgeblich, ob der Domainname kennzeichenmäßig genutzt wird und Verwechslungsgefahr besteht. Reine Gleichnamigkeit rechtfertigt ohne kennzeichenmäßige Nutzung regelmäßig keine Ansprüche; entscheidend sind Gesamtumstände, Bekanntheit und Branchennähe.

Internationale Bezüge

Geltung im Ausland

Der Schutz von Unternehmenskennzeichen ist grundsätzlich territorial. Ein in einem Staat entstandenes Unternehmenskennzeichen wirkt nicht automatisch in anderen Staaten. Für den Auslandsschutz sind die jeweiligen nationalen Regeln maßgeblich.

Online-Nutzung

Bei Internetauftritten ist relevant, in welchen Gebieten das Angebot geschäftlich ausgerichtet ist und wo eine kennzeichenmäßige Wahrnehmung erfolgt. Sprachwahl, Auslieferung und Kundenkreis können den räumlichen Schutzbezug beeinflussen.

Dauer und Erlöschen

Dauer

Der Schutz besteht, solange das Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig benutzt wird und seine Unterscheidungskraft nicht verloren geht.

Erlöschenstatbestände

Der Schutz kann enden durch dauerhafte Benutzungsaufgabe, Verlust der Unterscheidungskraft, Aufgabe oder Auflösung des Unternehmens oder durch vertragliche oder tatsächliche Umstände, die eine Koexistenz begründen. In Insolvenzsituationen hängt der Fortbestand von der Fortführung des Geschäftsbetriebs ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Unternehmenskennzeichen?

Ein Unternehmenskennzeichen ist die Bezeichnung, mit der ein Unternehmen im Geschäftsverkehr auftritt und erkannt wird. Es dient der Identifikation des Unternehmens als Träger wirtschaftlicher Leistungen und unterscheidet es von anderen Marktteilnehmern.

Wie entsteht der Schutz eines Unternehmenskennzeichens?

Der Schutz entsteht in der Regel durch die tatsächliche Benutzung einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr. Entscheidend ist, dass das Publikum die Bezeichnung als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht.

Worin unterscheidet sich ein Unternehmenskennzeichen von einer Marke?

Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen, ein Unternehmenskennzeichen kennzeichnet das Unternehmen selbst. Beide Schutzarten können nebeneinander bestehen und sich überschneiden, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Zuordnungen.

Gilt ein Domainname automatisch als Unternehmenskennzeichen?

Ein Domainname erhält nur dann Schutz als Unternehmenskennzeichen, wenn er kennzeichenmäßig genutzt wird und vom Publikum als Name des Unternehmens wahrgenommen wird. Eine reine Adress- oder Navigationsfunktion genügt nicht.

Wie weit reicht der Schutz räumlich und branchenmäßig?

Der Schutz reicht so weit, wie das Zeichen im Verkehr als Unternehmenshinweis wahrgenommen wird. Er ist typischerweise auf den Tätigkeitsbereich und das Gebiet der tatsächlichen Benutzung begrenzt und kann sich bei breiter Marktpräsenz entsprechend erweitern.

Kann ein Unternehmenskennzeichen übertragen oder lizenziert werden?

Eine Übertragung erfolgt regelmäßig nur zusammen mit dem Geschäftsbetrieb oder einem entsprechenden Teilbetrieb. Lizenzen sind möglich, wenn die Herkunftsfunktion und die Zuordnung zum berechtigten Unternehmen gewahrt bleiben.

Wann erlischt der Schutz eines Unternehmenskennzeichens?

Der Schutz erlischt insbesondere bei dauerhafter Aufgabe der Benutzung, Verlust der Unterscheidungskraft oder bei Beendigung des Geschäftsbetriebs. Auch vertragliche Koexistenzlösungen können den Schutzbereich beeinflussen.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

In Betracht kommen Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz. Die Durchsetzung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und der festgestellten Verwechslungsgefahr oder Rufbeeinträchtigung.