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Unterbringung

Begriff und Bedeutung der Unterbringung im rechtlichen Kontext

Der Begriff „Unterbringung“ bezeichnet im rechtlichen Sinne die zwangsweise oder auf richterliche Anordnung erfolgende Aufnahme einer Person in eine geschlossene Einrichtung. Dies kann beispielsweise ein psychiatrisches Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung oder eine Jugendeinrichtung sein. Die Unterbringung dient dem Schutz der betroffenen Person selbst oder dem Schutz Dritter und ist mit einem erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit verbunden.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen der Unterbringung

Die Anordnung einer Unterbringung erfolgt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Sie setzt regelmäßig voraus, dass von der betroffenen Person erhebliche Gefahren für sich selbst oder andere ausgehen, etwa durch Selbstgefährdung, Fremdgefährdung oder aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen. Die Entscheidung über eine Unterbringungsmaßnahme trifft in den meisten Fällen ein Gericht nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Eine Unterbringung stellt immer einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar. Daher sind an ihre Anordnung strenge Anforderungen geknüpft. In vielen Fällen ist sie nur zulässig, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen und das Wohl des Betroffenen dies erfordert.

Dauer und Überprüfung der Maßnahme

Die Dauer einer angeordneten Unterbringung ist grundsätzlich zeitlich begrenzt und muss regelmäßig überprüft werden. Das zuständige Gericht prüft dabei fortlaufend, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer noch vorliegen oder ob die Maßnahme aufgehoben werden kann.

Arten der rechtlichen Unterbringung

Unterbringung nach dem Betreuungsrecht

Im Rahmen des Betreuungsrechts kann eine volljährige Person gegen ihren Willen untergebracht werden, wenn sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln und dadurch erhebliche Gefahren bestehen.

Kinder- und Jugendhilfe sowie familiengerichtliche Maßnahmen

Auch Minderjährige können unter bestimmten Umständen gegen ihren Willen untergebracht werden – etwa zum Schutz vor Eigen- oder Fremdgefährdungen im Rahmen familiengerichtlicher Entscheidungen sowie durch Maßnahmen des Jugendamtes.

Sicherungsverwahrung und strafrechtliche Aspekte

Im Strafrecht gibt es besondere Formen wie die Sicherungsverwahrung oder den Vollzug von Maßregeln zur Besserung und Sicherung bei Straftätern mit besonderen Gefährdungsmomenten für die Allgemeinheit.

Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens zur Unterbringung

Antragstellung

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine mögliche Unterbringungen wird meist von Angehörigen, Ärzten, Behördenvertretern oder Betreuungspersonen gestellt.

Anhörungen & Gutachten

Vor jeder Entscheidung wird die betroffene Person persönlich angehört; häufig wird zudem ein ärztliches Gutachten eingeholt.

Beteiligte Personen im Verfahren

Neben dem Gericht sind oft weitere Personen beteiligt: Vertreter öffentlicher Stellen (z.B. Sozialdienste), medizinische Sachverständige sowie ggf. gesetzliche Vertreter.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterbringung (FAQ)

Was versteht man unter einer rechtlichen „Unterbringung“?

Eine rechtliche „Unterbringung“ bedeutet meist den zwangsweisen Aufenthalt einer Person in einer geschlossenen Einrichtung aufgrund richterlicher Anordnung zum Schutz dieser Person selbst oder Dritter.

Muss jede Form von stationärer Aufnahme als „Unterbringung“ gelten?

Nein; freiwillige Aufenthalte – etwa bei Krankenhausbehandlungen – gelten nicht als rechtliche „Unterbringungen“. Erst wenn jemand gegen seinen Willen festgehalten wird beziehungsweise seine Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, spricht man davon.

Können auch Minderjährige zwangsweise untergebracht werden?

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Ja; auch Kinder- und Jugendliche können aus Gründen des Kindeswohls durch familiengerichtliche Entscheidungen bzw. behördlich veranlasst vorübergehend eingewiesen werden.

< h ³ >Wie lange dauert eine gerichtlich angeordnete Unter bring ung? < p >
Die Dauer richtet sich nach den individuellen Umständen; sie muss jedoch regelmäßig vom Gericht überprüft werden.< / p >

< h ³ >Welche Rechte hat eine betroffene Person während ihrer Un ter bring ung? < p >
Während dieser Zeit stehen ihr verschiedene Rechte zu: Dazu gehören insbesondere das Recht auf Anhörung sowie Möglichkeiten zur Überprüfung bzw . Beschwerde gegen getroffene Entscheidungen.< / p >

< h ³ >Wer entscheidet letztendlich über ei ne Un ter bring ung? < p >
In aller Regel entscheidet ein zuständiges Gericht nach umfassender Prüfung aller relevanten Tatsachen.< / p >

< h ³ >Kann ei ne Un ter bring ung jederzeit beendet wer den ?< / h ³ >< p >
Ja ; sobald keine Gründe mehr bestehen , kann das Ge richt d ie Aufhebung anordnen .< / p >