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Übernahme einer Hypothek

Begriffserklärung: Übernahme einer Hypothek

Die Übernahme einer Hypothek bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem eine bestehende Hypothek auf eine andere Person übertragen wird. Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung eines Kredits dient und in der Regel auf einem Grundstück oder einer Immobilie lastet. Die Übernahme kann im Rahmen eines Immobilienverkaufs, einer Schenkung oder aus anderen Gründen erfolgen. Dabei tritt die übernehmende Person in die Rechte und Pflichten des bisherigen Schuldners ein.

Rechtliche Grundlagen der Hypothekenübernahme

Die Übertragung einer Hypothek erfordert bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Abläufe. Zunächst muss zwischen allen beteiligten Parteien – dem bisherigen Schuldner (Eigentümer), dem neuen Schuldner (Übernehmer) sowie dem Gläubiger (meistens eine Bank) – Einigkeit über die Übertragung bestehen. In vielen Fällen ist die Zustimmung des Gläubigers erforderlich, da dieser sicherstellen möchte, dass der neue Schuldner ebenfalls in der Lage ist, den Kredit zu bedienen.

Formvorschriften bei der Übernahme

Für die wirksame Übertragung einer Hypothek sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Die Vereinbarung zur Übernahme bedarf meist der Schriftform und muss häufig notariell beurkundet werden, insbesondere wenn sie mit einem Eigentumsübergang an einem Grundstück verbunden ist. Zudem erfolgt regelmäßig eine Eintragung im Grundbuch, um den Wechsel auch nach außen hin rechtswirksam zu machen.

Beteiligte Parteien und deren Rechte sowie Pflichten

Bei der Übernahme sind drei Hauptparteien beteiligt: Der bisherige Eigentümer beziehungsweise Schuldner gibt seine Verpflichtungen ab; der neue Eigentümer übernimmt diese Verpflichtungen; und schließlich bleibt das Kreditinstitut als Gläubiger bestehen. Mit Abschluss des Vorgangs haftet grundsätzlich nur noch die übernehmende Person für alle zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus dem gesicherten Darlehen.

Haftungsfragen bei Übergang von Rechten und Pflichten

Mit Wirksamwerden der Hypothekenübernahme gehen sämtliche Rechte aber auch Pflichten auf den neuen Schuldner über. Das bedeutet insbesondere: Der neue Eigentümer haftet für alle offenen Forderungen aus dem gesicherten Darlehen gegenüber dem Gläubiger mit seinem Grundstück beziehungsweise seiner Immobilie als Sicherheit.
In bestimmten Konstellationen kann es jedoch vorkommen, dass beide Parteien – alter wie neuer Eigentümer – noch gemeinsam haften („gesamtschuldnerische Haftung“), bis alle Formalitäten abgeschlossen sind oder bis zum ausdrücklichen Ausscheiden des alten Schuldners durch Zustimmung aller Beteiligten.

Ablauf einer Hypothekenübernahme im Überblick

  1. Einigung: Alle Beteiligten müssen sich darüber verständigen, dass die bestehende Hypothek übernommen werden soll.
  2. Zustimmung des Gläubigers: In fast allen Fällen muss das Kreditinstitut zustimmen.
  3. Vertragsschluss: Es wird ein Vertrag geschlossen; oft ist hierfür notarielle Beurkundung notwendig.
  4. Anpassung von Verträgen: Gegebenenfalls werden weitere Vertragsbestandteile angepasst.
  5. Grundbucheintrag: Die Änderung wird ins Grundbuch eingetragen.
  6. Klarstellung von Haftungsfragen: Es wird geregelt, wer künftig für welche Verbindlichkeiten haftet.

Mögliche Folgen und Risiken bei der Übernahme einer Hypothek

Sowohl für den bisherigen als auch für den neuen Eigentümer ergeben sich durch diesen Vorgang verschiedene Konsequenzen:

  • Kreditbedingungen bleiben bestehen: Der neue Schuldner übernimmt nicht nur das Recht am Objekt sondern auch sämtliche bestehenden Konditionen wie Zinssatz oder Laufzeit.
  • Sicherheiten bleiben erhalten:  Das belastete Objekt dient weiterhin als Sicherheit gegenüber dem Kreditgeber. 
  • Mögliche Zusatzkosten:  Durch Notar- oder Grundbuchgebühren können zusätzliche Kosten entstehen. 

Bedeutung im Alltag: Wann kommt es zur Übernahme?

Läufige Anlässe sind etwa Immobilienverkäufe innerhalb von Familien oder an Dritte sowie Erbfälle oder Scheidungen. 
Auch beim Wechsel eines Miteigentümers innerhalb gemeinschaftlicher Immobilienbesitzverhältnisse spielt dieser Vorgang eine Rolle. 
In jedem Fall sollte vorab geprüft werden, wann &&</i><i>wem </i>wirklich alle Rechte &amp; Pflichten übertragen werden können.

Häufig gestellte Fragen zur „Übernahme einer Hypothek“ (FAQ)

Muss immer das Kreditinstitut zustimmen?

In nahezu allen Fällen benötigt es die Zustimmung des kreditgebenden Instituts zur wirksamen Durchführung dieses Rechtsgeschäfts,
da dieses sicherstellen möchte, 
dass künftige Rückzahlungen gewährleistet sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind unter anderem Nachweise zum aktuellen Stand des Darlehens,
der Nachweis über das berechtigte Interesse am Erwerb,
ggf.&amp;; Einkommensnachweise sowie Ausweisdokumente aller beteiligten Personen.

Was passiert mit bestehenden Konditionen wie Zinssatz oder Laufzeit?

Diese Bedingungen bleiben grundsätzlich unverändert bestehen
und gehen vollständig auf den neuen Schulder über.

Kann man einzelne Teile eines Kredits übernehmen?

Eine teilweise Übertragung einzelner Bestandteile ist nicht vorgesehen;
es geht stets um übergreifende Übernahmen samt aller damit verbundenen Verpflichtungen.

Wer trägt eventuelle Kosten für Notar- bzw. Grundbucheintrag?

Üblich ist,
dass diese Kosten vom Erwerber getragen werden,
es können jedoch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Wann gilt eine Übernahmewirklich als abgeschlossen?

Übrlicherweise erst dann,
wenn sowohl vertragliche Regelungen getroffen wurden
als auch entsprechende Einträge im Grundbuch vorgenommen worden sind.


< h   id = "faq7"   >Muss immer ein Notar eingeschaltet sein?
< p                         >Nicht jede einfache Abtretung erfordert zwingend einen Notar ,
aber sobald sie mit einem Immobilienerwerb verbunden ist ,
wird dies regelmäßig notwendig .< / p                                                                               -->