TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Der TVöD ist der zentrale Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes sowie der kommunalen Arbeitgeber. Er legt einheitliche Arbeitsbedingungen fest und schafft verbindliche Regeln zu Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Eingruppierung und weiteren Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst außerhalb der Länder.
Zweck und Rechtsnatur
Der TVöD ist ein kollektiv ausgehandelter Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberseite. Er hat eine doppelte Struktur: Zum einen regelt er die Rechte und Pflichten der Tarifparteien, zum anderen enthält er unmittelbar geltende Arbeitsbedingungen für tarifgebundene Beschäftigte. Ziel ist eine transparente und verlässliche Ordnung der Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Tarifvertragsparteien und Geltungsbereich
Auf Arbeitgeberseite verhandeln der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Auf Arbeitnehmerseite verhandeln insbesondere Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Der TVöD gilt regelmäßig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Bund sowie in kommunalen Einrichtungen. Er gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten. Für Auszubildende bestehen gesonderte Tarifverträge.
Abgrenzung zu anderen Tarifwerken
Für die Landesverwaltungen und landeseigene Einrichtungen gilt in der Regel ein eigener Tarifvertrag. Einzelne Bereiche des öffentlichen Nahverkehrs und des Gesundheitswesens arbeiten ebenfalls mit spezialisierten Tarifwerken. Diese Abgrenzungen vermeiden Überschneidungen und tragen branchenspezifischen Anforderungen Rechnung.
Aufbau und Systematik des TVöD
Der TVöD ist modular aufgebaut. Er enthält einen allgemeinen Teil mit Grundregeln, die für alle erfassten Beschäftigten gelten, sowie besondere Teile und Anlagen für einzelne Branchen und Tätigkeitsfelder. Ergänzend existieren Entgeltordnungen, die die Eingruppierung und Vergütungssystematik definieren.
Allgemeiner Teil und besondere Teile
Der allgemeine Teil regelt unter anderem Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung, Stufenlaufzeiten und Kündigungsfristen. Die besonderen Teile konkretisieren diese Regelungen für einzelne Bereiche, zum Beispiel Verwaltung, Kliniken, Sparkassen, Entsorgung oder Flughäfen.
Entgeltordnungen und Tabellen
Die Entgeltordnungen des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber unterscheiden sich teilweise. Sie ordnen Tätigkeiten anhand von Tätigkeitsmerkmalen Entgeltgruppen zu und enthalten Tabellen, die die Vergütung in Stufen abbilden.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltgruppen bilden die Wertigkeit von Tätigkeiten ab. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit mit ihren Anforderungen, nicht die Stellenbezeichnung. Innerhalb jeder Entgeltgruppe erfolgt die Zuordnung zu Erfahrungsstufen. Der Stufenaufstieg richtet sich nach Zeiten der Tätigkeit und kann leistungsbezogene Elemente enthalten.
Spezielle Tabellen im kommunalen Bereich
Für bestimmte Berufsgruppen bestehen gesonderte Tabellen, etwa für den Sozial- und Erziehungsdienst oder für Bereiche der Pflege in kommunalen Einrichtungen. Sie tragen den besonderen Tätigkeitsprofilen und Arbeitsbedingungen Rechnung.
Geltung im Arbeitsverhältnis
Ob und wie der TVöD wirkt, hängt von der Tarifbindung und der vertraglichen Ausgestaltung ab. Der TVöD kann unmittelbar und zwingend gelten oder über arbeitsvertragliche Bezugnahmen Anwendung finden.
Tarifbindung und Bezugnahmeklausel
Der TVöD entfaltet unmittelbare Wirkung, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte tarifgebunden sind. Ohne beiderseitige Tarifbindung kann der TVöD ganz oder teilweise durch Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag vereinbart werden. In beiden Fällen bestimmen die Tarifnormen die Arbeitsbedingungen im Rahmen der getroffenen Bindung.
Nachwirkung, Tarifwechsel und Tarifpluralität
Nach Ablauf einer Tariflaufzeit wirken tarifliche Regelungen grundsätzlich fort, bis eine neue Vereinbarung getroffen wird. Bei Tarifwechseln und der gleichzeitigen Geltung verschiedener Tarifwerke in einer Dienststelle gelten anerkannte Grundsätze zur Konfliktlösung, die insbesondere Rang, Spezialisierungsgrad und Anwendungsbereich berücksichtigen.
Verhältnis zu Dienstvereinbarungen und internen Regelungen
Der TVöD enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die betriebs- oder dienststellenbezogene Ausgestaltungen zulassen, etwa zu Arbeitszeitmodellen oder Leistungsentgelt. Dienstvereinbarungen dürfen tarifliche Mindeststandards nicht unterschreiten und müssen sich im vorgegebenen Rahmen bewegen.
Zentrale Regelungsinhalte
Arbeitszeit und Dienstpläne
Der TVöD bestimmt die regelmäßige Arbeitszeit und regelt Pausen, Zeiterfassung, Mehrarbeit und Überstunden einschließlich Ausgleich durch Freizeit oder Zuschläge. Für Schicht- und Wechselschichtarbeit gelten besondere Vorgaben, ebenso für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dienstpläne sind so zu gestalten, dass sie die tariflichen und arbeitszeitrechtlichen Vorgaben einhalten.
Eingruppierung und Höhergruppierung
Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung. Maßgeblich ist die dauerhaft auszuübende Tätigkeit. Ändern sich die Anforderungen dauerhaft, kann eine Höher- oder Herabgruppierung in Betracht kommen. Für vorübergehend höherwertige Tätigkeiten sieht der TVöD Zulagen vor. Die Bewertung folgt festgelegten Tätigkeitsmerkmalen und Bewertungsregeln.
Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen
Der TVöD regelt Zulagen für besondere Erschwernisse und Verantwortung sowie Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten, bei Schicht- und Wechselschichtarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Er enthält Vorgaben zur Jahressonderzahlung und zur Einführung eines leistungsorientierten Entgelts, das vor Ort näher auszugestalten ist.
Urlaub, Krankheit und Entgeltfortzahlung
Der Erholungsurlaub ist einheitlich festgelegt; die Verteilung orientiert sich an der vereinbarten Arbeitszeit. Für bestimmte Belastungen kann Zusatzurlaub vorgesehen sein. Bei Arbeitsunfähigkeit gelten tarifliche Regelungen zur Fortzahlung des Entgelts sowie ergänzende Leistungen in definierten Konstellationen.
Befristung, Probezeit und Kündigung
Arbeitsverhältnisse können befristet oder unbefristet ausgestaltet werden, wobei das allgemeine Arbeitsrecht und die tariflichen Vorgaben zu beachten sind. Der TVöD regelt die Probezeit sowie Kündigungsfristen, die abhängig von Tätigkeit und Beschäftigungsdauer ausgestaltet sein können. Für außerordentliche Beendigungen gelten besondere Voraussetzungen nach dem allgemeinen Arbeitsrecht, das neben den tariflichen Bestimmungen Anwendung findet.
Ausschlussfristen und Verfall von Ansprüchen
Der TVöD sieht Fristen vor, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend zu machen sind. Werden diese Fristen versäumt, können Ansprüche verfallen. Die Fristen beziehen sich sowohl auf die erstmalige Geltendmachung als auch auf eine etwaige weitere Durchsetzung.
Besondere Bereiche im TVöD
Sozial- und Erziehungsdienst
Für diesen Bereich bestehen eigene Tätigkeitsmerkmale und Entgelttabellen. Sie berücksichtigen die Qualifikationsanforderungen, die pädagogische Verantwortung sowie die spezifischen Arbeitszeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und vergleichbaren Diensten.
Gesundheitswesen und Pflege
In kommunalen Kliniken und Pflegeeinrichtungen enthalten besondere Teile und Tabellen Regelungen zu Schichtsystemen, Bereitschaftsdiensten, Zulagen und Eingruppierungen entsprechend den Anforderungen im Gesundheitsdienst.
Sparkassen, Entsorgung und Flughäfen
Für diese Bereiche bestehen branchenspezifische Ergänzungen, die Tätigkeitsprofile, Arbeitszeitmodelle, Zuschläge und besondere Verantwortungsbereiche abbilden. Die Zuordnung erfolgt über die einschlägigen besonderen Teile und Entgeltordnungen.
Tarifverhandlungen und Entwicklung
Tarifrunden, Laufzeiten und Anpassungen
Der TVöD wird in regelmäßigen Tarifrunden fortentwickelt. Vereinbart werden unter anderem Entgeltanpassungen, strukturelle Änderungen in Entgeltordnungen, Einmalzahlungen und Regelungen zur Laufzeit. Die Ergebnisse gelten für den jeweiligen Geltungsbereich (Bund oder kommunale Arbeitgeber) und werden in der Praxis durch ergänzende Umsetzungsregelungen konkretisiert.
Friedenspflicht und Arbeitskampf
Für die Laufzeit eines wirksam abgeschlossenen Tarifvertrags gilt grundsätzlich Friedenspflicht. Nach Ablauf der Laufzeit sind Arbeitskampfmaßnahmen möglich, sofern keine anderweitigen Bindungen entgegenstehen. Diese Mechanismen sichern einerseits die Stabilität der Arbeitsbedingungen und ermöglichen andererseits Anpassungen durch neue Verhandlungen.
Bedeutung des TVöD
Der TVöD sorgt für transparente, einheitliche und überprüfbare Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Er schafft verlässliche Maßstäbe für die Bewertung von Tätigkeiten, die Vergütung, die Gestaltung der Arbeitszeit und die Absicherung in besonderen Lebenssituationen. Durch seine Struktur verbindet er gemeinsame Standards mit Raum für branchenspezifische Ausgestaltung.
Häufig gestellte Fragen zum TVöD
Für wen gilt der TVöD?
Der TVöD gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Bund und bei kommunalen Arbeitgebern, sofern Tarifbindung besteht oder der TVöD arbeitsvertraglich einbezogen ist. Er gilt nicht für Beamtinnen und Beamte sowie nicht für den Landesdienst, für den eigene Tarifverträge bestehen.
Gilt der TVöD automatisch oder nur bei Bezug im Arbeitsvertrag?
Der TVöD gilt automatisch, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte tarifgebunden sind. Ohne beiderseitige Tarifbindung kann der TVöD durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag zur Anwendung gebracht werden.
Wie erfolgt die Eingruppierung nach TVöD?
Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der einschlägigen Entgeltordnung. Entscheidend ist die dauerhaft auszuübende Tätigkeit. Änderungen der Aufgaben können zu einer neuen Eingruppierung führen; vorübergehende höherwertige Tätigkeiten werden durch Zulagen abgebildet.
Worin unterscheiden sich TVöD Bund und TVöD im kommunalen Bereich?
Es bestehen unterschiedliche Entgeltordnungen und teils abweichende besondere Teile. Zudem gibt es im kommunalen Bereich spezielle Tabellen für einzelne Berufsgruppen. Auch Tarifrundenergebnisse können sich im Detail unterscheiden.
Welche Rolle spielen Entgeltgruppen und Stufen?
Entgeltgruppen bilden die Wertigkeit der Tätigkeit ab; Stufen berücksichtigen Berufserfahrung und Zeiten der Tätigkeit. Der Stufenaufstieg folgt tariflichen Regeln und kann leistungsbezogene Elemente enthalten.
Wie sind Arbeitszeit, Zuschläge und Sonderzahlungen geregelt?
Der TVöD regelt die regelmäßige Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden sowie Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten und in speziellen Diensten. Er enthält außerdem Vorgaben zur Jahressonderzahlung und zum Leistungsentgelt.
Gibt es Ausschlussfristen für Ansprüche?
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen tariflichen Ausschlussfristen. Werden sie nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen geltend gemacht, können sie verfallen.
Wodurch unterscheidet sich der TVöD von Tarifverträgen der Länder?
Die Tarifverträge der Länder bilden ein eigenes System mit eigenen Entgeltordnungen und Tabellen. Struktur und viele Grundprinzipien sind vergleichbar, Einzelheiten und Ergebnisse der Tarifrunden können jedoch abweichen.