Legal Lexikon

Treibjagd


Definition und rechtliche Einordnung der Treibjagd

Die Treibjagd ist eine Form der gemeinschaftlichen Jagdausübung, bei der das Wild durch Treiber in Bewegung gesetzt und den Schützen zugetrieben wird. Aus rechtlicher Sicht unterliegt die Treibjagd in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern strengen gesetzlichen Regelungen, die den Natur-, Tier- und Artenschutz, die Sicherheit der Beteiligten sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Jagd gewährleisten sollen.

Gesetzliche Grundlagen der Treibjagd

Jägerrechtlicher Rahmen in Deutschland

Das zentrale Regelwerk für die Durchführung der Treibjagd in Deutschland ist das Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie die jeweiligen Landesjagdgesetze der Bundesländer. Die Ausübung der Treibjagd ist grundsätzlich erlaubnispflichtig und an spezielle Voraussetzungen gebunden.

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Nach dem Bundesjagdgesetz ist die Treibjagd eine zulässige Jagdart. Das Gesetz regelt insbesondere:

  • Jagdzeiten: Treibjagden dürfen nur während der festgesetzten Jagdzeiten durchgeführt werden (§ 19 BJagdG).
  • Beteiligte Personengruppen: Teilnahme ist grundsätzlich auf Inhaber eines gültigen Jagdscheins beschränkt.
  • Wildarten: Nur bestimmte Wildarten dürfen bejagt werden.
  • Mindestreviergröße: Die Treibjagd setzt in der Regel eine Mindestgröße des Jagdreviers voraus, wobei die Ausgestaltung durch die Landesgesetzgebung variiert.

Landesjagdgesetze

Die Ausgestaltung der Treibjagdbestimmungen erfolgt auf Länderebene und kann Einschränkungen hinsichtlich Teilnehmerzahl, Einsatz von Hunden, Schutz bestimmter Wildarten, Meldepflichten und organisatorischer Voraussetzungen (z.B. vorherige Anmeldung bei der zuständigen Behörde) beinhalten.

Tierschutzrechtliche Aspekte

Ein bedeutender Aspekt bei der Durchführung der Treibjagd ist die Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Vorgaben. Nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) dürfen Tiere nur aus einem vernünftigen Grund getötet werden; damit ist die Begründung durch die Hege- und Erhaltungsziele der Jagd erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass:

  • das Wild so wenig wie möglich gestresst oder gequält wird,
  • die Jagdausübung waidgerecht und tierschutzkonform erfolgt,
  • Jagdhunde sachgerecht eingesetzt und nicht überfordert werden.

Sicherheitsvorschriften und Haftung

Die Durchführung einer Treibjagd unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften. Wesentliche Bestimmungen umfassen:

  • Sicherheitsabstände: Schützen müssen Sicherheitsabstände zu öffentlichen Verkehrswegen, zu bebauten Flächen und untereinander einhalten.
  • Bekleidung: Signalfarbene Warnkleidung ist für Schützen und Treiber verpflichtend.
  • Absperrung und Kennzeichnung: Das Jagdgebiet ist deutlich abzusperren und zu kennzeichnen, insbesondere wenn angrenzende Flächen von Unbeteiligten betreten werden könnten.
  • Haftung: Der Jagdausübungsberechtigte haftet für Schäden, die aus der Durchführung der Treibjagd entstehen. Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Anzeige-, Melde- und Erlaubnispflichten

Nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen sind Treibjagden häufig melde- oder anzeigepflichtig. Eine Treibjagd kann auch zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen führen (temporäre Sperrung von Straßen oder Wegen). In bestimmten Gebieten sind darüber hinaus Natur- und Artenschutzbehörden einzubeziehen.

  • Anzeigepflicht: Zuständige Jagdbehörden müssen über Zeitpunkt, Ort und Umfang der geplanten Treibjagd informiert werden.
  • Erlaubnispflicht: In Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebieten, Nationalparks) ist teilweise eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Jagdrechtliche Abgrenzung zu anderen Jagdarten

Die Treibjagd ist zu unterscheiden von anderen Formen der Jagdausübung:

  • Drückjagd: Hierbei wird das Wild langsam bewegt, ohne dass es flüchtet. Die rechtlichen Bedingungen sind ähnlich, aber mit abweichenden Vorgaben in Bezug auf Lautäußerungen (z. B. keine Schüsse auf flüchtendes Wild).
  • Ansitz- und Pirschjagd: Diese Jagdarten sind weniger reglementiert, da keine größere Gruppe beteiligt ist und das Wild nicht gezielt aufgescheucht wird.

Ablauf und Organisation einer Treibjagd unter rechtlichen Gesichtspunkten

Planung, Einsatzleitung und Teilnehmer

Die Organisation der Treibjagd liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten. Zu beachten sind:

  • Erstellung einer Teilnehmerliste: Alle Teilnehmer müssen zu Beginn vermerkt werden. Jagdscheine sind auf Gültigkeit zu prüfen.
  • Einweisung: Vor Beginn sind alle Beteiligten detailliert über Ablauf, Sicherheitsregeln, Wildarten und waidgerechtes Verhalten zu informieren.
  • Durchführungsleitfaden: Ein Ablaufplan mit Verantwortlichkeiten (Leitung, Standaufsicht, Hundeeinsatz, Treibergruppen) ist zu erstellen und umzusetzen.
  • Einhaltung der Schießvorschriften: Es besteht ein striktes Schussfeldverbot in Richtung von Personen, Gebäuden oder Verkehrswegen.

Nachbereitung und Meldung der Ergebnisse

Nach Beendigung der Treibjagd sind zur Einhaltung der rechtlichen Pflichten folgende Schritte notwendig:

  • Wildbretverwertung: Wild muss unverzüglich nach der Jagd auf seine Verwertbarkeit untersucht und entsprechend dem Lebensmittelhygienerecht behandelt werden.
  • Erlegungsliste: Umfang und Art des erlegten Wildes sind zu dokumentieren und gegebenenfalls den Behörden zu melden.
  • Vermeidung von Wildverlusten: Eine Nachsuche auf gegebenenfalls angeschossenes Wild ist vorgeschrieben und unverzüglich durchzuführen.

Besondere Einschränkungen und Verbote

Certain Gebiete und Umstände schließen die Durchführung einer Treibjagd aus oder reglementieren sie zusätzlich:

  • Schonzeiten: Während gesetzlicher Schonzeiten ist die Jagd grundsätzlich verboten, Ausnahmeregelungen bedürfen einer besonderen Genehmigung.
  • Schutzgebiete: In Naturschutz- und FFH-Gebieten bestehen besondere Beschränkungen; teils ist die Treibjagd ganz untersagt.
  • Wildarten: Seltene oder besonders geschützte Arten wie der Wolf dürfen nicht bejagt werden; Verstöße hiergegen sind strafbewehrt.

Sanktionen bei Verstößen gegen Jagdbestimmungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen jagdrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit einer Treibjagd drohen erhebliche zivil-, ordnungswidrigkeiten- und strafrechtliche Konsequenzen:

  • Bußgelder: Verstöße gegen Sicherheits-, Anzeige- und Tierschutzauflagen können mit Bußgeldern geahndet werden.
  • Strafverfahren: Schwere Verstöße, insbesondere gegen Artenschutzvorgaben oder im Falle fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung Dritter, führen zu Strafanzeigen.
  • Jagdscheinentzug: Bei gravierenden Verstößen kann die Erlaubnis zur Jagdausübung entzogen werden.

Literatur und weiterführende Regelwerke

Die Durchführung und Gestaltung von Treibjagden wird umfassend in verschiedenen Gesetzestexten, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Die wichtigsten Quellen sind:

  • Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • Landesjagdgesetze und -verordnungen
  • Tierschutzgesetz
  • einschlägige Kommentare und Verwaltungsvorschriften der Länder

Zusammenfassung: Die Treibjagd ist eine gesetzlich geregelte Form der Jagdausübung, bei der zahlreiche Aspekte des Jagdrechts, Tierschutzrechts, Ordnungsrechts und Haftungsrechts einbezogen werden müssen. Eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung und Durchführung ist unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Einhaltung aller Schutzvorschriften zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist im rechtlichen Sinne für die Durchführung und Organisation einer Treibjagd verantwortlich?

Für die rechtssichere Durchführung einer Treibjagd ist in der Regel der Jagdausübungsberechtigte (in Deutschland zumeist der Pächter eines Jagdreviers) verantwortlich. Nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen ist es seine Pflicht, die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise das Einholen eventueller Sondergenehmigungen (z. B. zur Durchführung an Sonn- und Feiertagen), die schriftliche Einladung der Teilnehmer, die Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen, die Anmeldung bei der zuständigen Jagdbehörde und – sofern erforderlich – die Information angrenzender Grundstückseigentümer und Behörden (wie Polizei, Feuerwehr oder Ordnungsamt). Auch wenn Aufgaben delegiert werden können, verbleibt die Hauptverantwortung für Organisation, Aufsicht und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Revierinhaber bzw. dem bestellten Jagdleiter, der oft als verlängerter Arm des Jagdausübungsberechtigten agiert und haftungsrechtlich besonders in der Verantwortung steht.

Welche rechtlichen Sicherheitsbestimmungen sind bei einer Treibjagd zwingend zu beachten?

Im Rahmen des Jagdrechts sind bei Treibjagden zahlreiche Sicherheitsvorschriften bindend. Dazu zählen insbesondere das Tragen von gut sichtbarer Warnkleidung (meist vom jeweiligen Landesjagdgesetz vorgeschrieben), das Einweisen der Schützen und Treiber in eine umfassende Sicherheitsbelehrung vor Beginn der Jagd sowie die genaue Festlegung von Schussrichtungen und Schussfeldern. Jeder Beteiligte muss nachweisen können, dass er die gültige Jagderlaubnis besitzt und mit den Sicherheitsregeln vertraut gemacht wurde (teilweise wird dies schriftlich dokumentiert). Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Mindestabständen zu bewohnten Gebäuden, öffentlichen Straßen und Wegen. Verstöße gegen diese Vorgaben können nicht nur zu Ordnungswidrigkeiten, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn Personen zu Schaden kommen.

Welche Genehmigungen und Anzeigen sind vor einer Treibjagd einzuholen bzw. zu erstatten?

Vor Durchführung einer Treibjagd sind verschiedene formale Schritte erforderlich. Die Jagdleitung muss unter Umständen die Jagd als sogenannte Gesellschaftsjagd mindestens einen festgelegten Zeitraum vorher (je nach Landesrecht beispielsweise ein bis zwei Wochen) bei der zuständigen unteren Jagdbehörde anzeigen. In Schutzgebieten oder bei besonderen Wildarten kann zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung notwendig sein. Bei größeren Jagden, oder wenn angrenzende bewohnte Gebiete, öffentliche Wege oder Straßen betroffen sind, ist auch die Information beziehungsweise Abstimmung mit der Polizei, dem Ordnungsamt und gegebenenfalls weiteren Stellen (Bahn, Naturschutzbehörden) vorgeschrieben. In einigen Bundesländern besteht zudem die Pflicht, eine Treibjagd in der Gemeinde öffentlich bekanntzugeben.

Welche Haftungsfragen entstehen bei Unfällen im Rahmen einer Treibjagd?

Kommt es im Rahmen einer Treibjagd zu einem Unfall, regelt sich die Haftung primär nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Jagdrecht und – sofern Wildschäden verursacht werden – dem Bundesjagdgesetz. Der Jagdleiter und der Jagdausübungsberechtigte haften als Veranstalter für Schäden, wenn ihnen ein Organisationsverschulden (zum Beispiel mangelhafte Sicherheitsbelehrung oder fehlende Kennzeichnung von Gefahrenstellen) nachgewiesen werden kann. Führungskräfte, die grob fahrlässig handeln, können für Schäden (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) in Regress genommen werden. Zudem sind alle Jagdveranstalter gesetzlich verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd entstehen. Dennoch entbindet die Versicherung nicht von einer etwaigen strafrechtlichen Verfolgung, falls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Inwieweit gelten bei einer Treibjagd besondere Regelungen hinsichtlich Tier- und Naturschutz?

Gesellschaftsjagden wie Treibjagden unterliegen strengen rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Tierwelt und der Umwelt, die sich sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch im Tierschutzgesetz wiederspiegeln. Unter anderem ist es bei Treibjagden verboten, Tiere unnötig zu stressen oder Tiere zu bejagen, die sich in Schonzeiten befinden oder denen die Fortpflanzung (Führungsphase von Muttertieren) zugeschrieben wird. Das Töten von Wild muss tierschutzgerecht erfolgen – der Gesetzgeber verlangt daher einen sicheren und schnellen Schuss. Störungen besonders geschützter Arten oder Lebensräume (wie Natura-2000-Gebiete) können artenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb dort Genehmigungspflichten und strenge Auflagen bestehen. Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Einhaltung entsprechender Regelungen; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Strafbestand verfolgt werden.

Welche Dokumentationspflichten bestehen nach Durchführung einer Treibjagd?

Nach geltendem Recht müssen Gesellschaftsjagden, also auch Treibjagden, dokumentiert werden. Diese Dokumentation umfasst in der Regel Teilnehmerlisten, eine Niederschrift über die Sicherheitsbelehrung, Angaben zu Strecke (Anzahl und Art des erlegten Wildes), besondere Vorkommnisse sowie eventuell eingetretene Schäden oder Unfälle. Die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen richtet sich nach landesspezifischen Regelungen, beträgt aber mindestens mehrere Jahre. Darüber hinaus kann die Jagdbehörde die Vorlage dieser Unterlagen fordern, insbesondere nach Vorfällen. Die Nicht- oder Falschausführung der Dokumentation stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Wer darf rechtlich zur Teilnahme an einer Treibjagd zugelassen werden?

Zur Teilnahme an einer Treibjagd dürfen grundsätzlich nur Personen zugelassen werden, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind. Weiterhin muss der Teilnehmer jagdhaftpflichtversichert sein. Treiber ohne Schusswaffe benötigen keinen Jagdschein, müssen aber bekannt und in die Sicherheitsregeln eingewiesen sein; Minderjährige dürfen nach Landesrecht und erlanger Einwilligung unter besonderen Voraussetzungen teilnehmen, jedoch keine Waffe führen. Bei Hundeführern muss zudem ein gültiger Nachweis über die Impfung und Tauglichkeit der eingesetzten Hunde vorgelegt werden. Veranstalter sind verpflichtet, diese Nachweise vor Beginn der Jagd zu kontrollieren und zu dokumentieren.