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Teilungsgenehmigung

Teilungsgenehmigung: Bedeutung, Zweck und Einordnung

Die Teilungsgenehmigung bezeichnet die öffentlich-rechtliche Zustimmung zur Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Sie dient dem Schutz einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und soll verhindern, dass durch die Aufteilung planungswidrige oder nicht ausreichend erschlossene Grundstücke entstehen. Der Begriff ist von der Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum zu unterscheiden.

Einordnung im Boden- und Planungsrecht

Die Grundstücksteilung berührt mehrere Rechtsbereiche: das öffentliche Baurecht (insbesondere die städtebauliche Ordnung), das Liegenschaftskataster (Vermessung und Führung der Flurstücke) und das Grundbuchrecht (Rechtszuordnung und Eintragung). Die Teilungsgenehmigung beziehungsweise eine entsprechende kommunale Bescheinigung bildet die Schnittstelle zwischen städtebaulicher Zulässigkeit und grundbuchlicher Wirksamkeit einer Teilung.

Zwecke der Genehmigung bzw. Prüfung

  • Sicherung der Vereinbarkeit mit Planungsvorgaben der Gemeinde
  • Vermeidung unzweckmäßig kleiner oder nicht erschlossener Grundstücke
  • Berücksichtigung bestehender öffentlich-rechtlicher Bindungen und Bodenordnungsverfahren
  • Transparenz und Rechtssicherheit für Grundbuch und Kataster

Heutige Rechtslage im Überblick

Grundsatz: Genehmigungsfreiheit mit kommunaler Bescheinigung

In vielen Fällen ist die Grundstücksteilung heute genehmigungsfrei. Üblich ist, dass die Gemeinde eine Bescheinigung erteilt, dass der Eintragung der Teilung im Grundbuch aus städtebaulicher Sicht nichts entgegensteht. Diese Bescheinigung wird häufig als Negativattest bezeichnet und dient gegenüber dem Grundbuchamt als Nachweis der planungsrechtlichen Unbedenklichkeit.

Ausnahmen: Bereiche mit Genehmigungsvorbehalt

Es bestehen Konstellationen, in denen eine ausdrückliche Genehmigung weiterhin erforderlich sein kann. Dies betrifft insbesondere förmlich festgelegte städtebauliche Gebiete oder laufende Bodenordnungsverfahren. Auch kommunale Regelungen können in bestimmten Bereichen eine besondere Prüfung oder Zustimmung vorsehen. In solchen Fällen ersetzt die Genehmigung das Negativattest.

Abgrenzungen und verwandte Verfahren

Grundstücksteilung versus Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum

Die Teilung eines Grundstücks in mehrere Flurstücke ist nicht mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gleichzusetzen. Für die Aufteilung in Sondereigentum ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Teilungserklärung erforderlich. Beides betrifft die rechtliche Verselbstständigung von Einheiten innerhalb eines Gebäudes und nicht die Zerlegung des Grundstücks in neue Flurstücke.

Teilung, Vermessung und Kataster

Die katastertechnische Zerlegung durch Vermessungsstellen führt zur Bildung neuer Flurstücke und zur Eintragung in das Liegenschaftskataster. Rechtlich wirksam im Sinne der Eigentumszuordnung wird die Teilung jedoch erst mit der Eintragung im Grundbuch. Kataster und Grundbuch arbeiten dafür eng zusammen, verfolgen aber unterschiedliche Funktionen.

Teilung versus Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist ein eigenständiger Vorgang. In bestimmten Gebieten kann für diese Umwandlung eine besondere Genehmigung notwendig sein. Dies ist von der Grundstücksteilung zu unterscheiden, kann aber im Einzelfall miteinander verknüpft sein, wenn sowohl die äußere Grundstücksgrenze als auch die innere Eigentumsstruktur betroffen ist.

Beteiligte Stellen und Verfahrensablauf in Grundzügen

Rolle der Gemeinde

Die Gemeinde prüft, ob die beabsichtigte Teilung städtebaulichen Vorgaben entspricht. Sie erteilt entweder eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit oder, in Ausnahmefällen, eine Genehmigung. Grundlage sind die örtlichen Planungen und etwaige förmliche Festlegungen.

Rolle von Vermessung und Kataster

Öffentliche Vermessungsstellen oder befugte Sachverständige nehmen die Zerlegung vor, grenzen die neuen Flurstücke ab und liefern die hierfür erforderlichen Vermessungsunterlagen. Das Liegenschaftskataster führt die neuen Flurstücke und stellt nach Abschluss die entsprechenden Nachweise bereit.

Rolle des Grundbuchamts

Das Grundbuchamt vollzieht die rechtliche Teilung durch Anlage oder Änderung der Grundbuchblätter. Dazu benötigt es die katastertechnischen Unterlagen und die kommunale Bescheinigung oder Genehmigung. Mit der Eintragung wird die Aufteilung dinglich wirksam.

Übliche Unterlagen

Im Zusammenhang mit einer Teilung entstehen regelmäßig ein teilungsgeeigneter Vermessungsnachweis, die Bestätigung der Gemeinde in Form eines Negativattests oder einer Genehmigung sowie die für die Grundbucheintragung erforderlichen Darstellungen und Nachweise. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben.

Materielle Prüfungsinhalte

Erschließung und Zugänglichkeit

Ein Kernthema ist die gesicherte Erreichbarkeit der neu entstehenden Grundstücke. Maßgeblich sind die Erschließung durch Straßen und Wege sowie die Möglichkeit, Ver- und Entsorgungsleitungen anzuschließen. Eine Teilung, die ein sogenanntes Innenliegergrundstück ohne gesicherten Zugang schafft, kann städtebaulich problematisch sein.

Vereinbarkeit mit Planungen und Bindungen

Zu prüfen ist die Übereinstimmung mit örtlichen Planungen und bindenden Festsetzungen. Relevanz besitzen ferner bereits bestehende öffentlich-rechtliche Maßnahmen wie Bodenordnungsverfahren oder städtebauliche Verträge, die Auswirkungen auf Zuschnitt und Nutzung der Grundstücke haben können.

Baulasten, Dienstbarkeiten und sonstige Rechte

Baulasten, Grunddienstbarkeiten und andere Rechte können durch eine Teilung berührt werden. Erforderlich ist die rechtliche Zuordnung und Sicherung solcher Rechte zu den neu gebildeten Flurstücken, damit Nutzungen und Belastungen eindeutig zugewiesen bleiben.

Rechtsfolgen und Wirkungen

Zeitpunkt der Wirksamkeit

Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird die Teilung rechtlich wirksam. Vermessung und Katastereintrag bereiten dies vor, ersetzen die grundbuchliche Eintragung jedoch nicht.

Auswirkungen auf Rechte und Pflichten

Mit der Teilung werden Rechte und Pflichten auf die neuen Grundstücke verteilt. Dies betrifft insbesondere Belastungen, Nutzungsrechte und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die gegebenenfalls neu zugeordnet werden.

Folgen fehlender Genehmigung oder Bescheinigung

Fehlt eine in besonderen Konstellationen erforderliche Genehmigung oder die kommunale Bescheinigung, wird die Eintragung der Teilung im Grundbuch regelmäßig nicht vollzogen. Ohne Eintragung bleibt die beabsichtigte Aufteilung rechtlich unwirksam.

Historische Entwicklung

Früheres Genehmigungserfordernis

Historisch war die Teilung eines Grundstücks vielfach nur mit vorheriger Genehmigung der Gemeinde zulässig. Ziel war die Steuerung der Grundstückszuschnitte im Interesse der städtebaulichen Ordnung.

Heutiger Regelfall und verbleibende Sonderbereiche

Heute ist die Genehmigung im Regelfall entbehrlich, während eine kommunale Bescheinigung die planungsrechtliche Unbedenklichkeit dokumentiert. In förmlich festgelegten Gebieten oder bei bestimmten Verfahren kann ein Genehmigungsvorbehalt fortbestehen. Damit verbindet sich eine Flexibilisierung bei gleichzeitiger Sicherung geordneter Bodenpolitik in sensiblen Bereichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Teilungsgenehmigung

Was ist eine Teilungsgenehmigung?

Die Teilungsgenehmigung ist die behördliche Zustimmung zur Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Sie stellt sicher, dass die Teilung mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde vereinbar ist und keine planungswidrigen Zuschnitte entstehen.

Ist für jede Grundstücksteilung eine Genehmigung erforderlich?

Im Regelfall ist heute keine ausdrückliche Genehmigung erforderlich. Stattdessen wird üblicherweise eine Bescheinigung der Gemeinde benötigt, dass der Eintragung der Teilung im Grundbuch keine städtebaulichen Gründe entgegenstehen.

Wann kann dennoch eine Genehmigungspflicht bestehen?

Eine Genehmigungspflicht kann insbesondere in förmlich festgelegten städtebaulichen Gebieten oder bei laufenden Bodenordnungsverfahren bestehen. In solchen Fällen ersetzt die Genehmigung die sonst übliche Bescheinigung.

Welche Rolle spielt das sogenannte Negativattest?

Das Negativattest ist eine Bescheinigung der Gemeinde, dass die beabsichtigte Teilung städtebaulich unbedenklich ist. Es dient dem Grundbuchamt als Nachweis, dass die Teilung aus Sicht der Planungsvorgaben vollzogen werden kann.

Ab wann ist die Teilung rechtlich wirksam?

Die Teilung wird erst mit der Eintragung im Grundbuch wirksam. Vermessung und Katastereintrag sind vorbereitende Schritte, ändern aber die rechtliche Eigentumszuordnung noch nicht.

Worin liegt der Unterschied zur Aufteilung in Wohnungseigentum?

Die Grundstücksteilung betrifft die äußere Zerlegung des Grundstücks in neue Flurstücke. Die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum betrifft die rechtliche Verselbstständigung von Einheiten innerhalb eines Gebäudes und folgt eigenen Regeln, etwa der Abgeschlossenheit der Einheiten.

Was passiert, wenn eine erforderliche Genehmigung oder Bescheinigung fehlt?

Ohne die in der konkreten Konstellation erforderliche Genehmigung oder Bescheinigung nimmt das Grundbuchamt die Eintragung der Teilung in der Regel nicht vor. Die Aufteilung bleibt dann rechtlich ohne Wirkung.