Begriff und Bedeutung der Teilforderung
Eine Teilforderung bezeichnet im rechtlichen Kontext einen bestimmten, abgrenzbaren Teil eines Gesamtanspruchs. Sie entsteht, wenn eine Person aus einem einheitlichen Anspruch nur einen Bruchteil oder eine bestimmte Teilleistung geltend macht. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Gläubiger von einer Geldschuld zunächst nur einen Teilbetrag verlangt oder bei einer Sachleistung lediglich einen Anteil fordert.
Voraussetzungen und Abgrenzung zur Gesamtheit der Forderung
Damit eine Teilforderung wirksam geltend gemacht werden kann, muss sie klar bestimmbar und abtrennbar vom Gesamtanspruch sein. Die Aufteilung darf nicht dazu führen, dass die ursprüngliche Forderung unübersichtlich oder unbestimmbar wird. In vielen Fällen ist es möglich, Geldforderungen in beliebige Teile zu zerlegen; bei anderen Ansprüchen – etwa auf Lieferung einer bestimmten Sache – ist dies oft schwieriger.
Unterschied zwischen Gesamtforderung und Teilforderung
Während die Gesamtforderung den vollständigen Anspruch umfasst (zum Beispiel den gesamten Kaufpreis), bezieht sich die Teilforderung nur auf einen Ausschnitt davon (etwa eine Rate des Kaufpreises). Der Schuldner bleibt grundsätzlich verpflichtet, auch den restlichen Betrag zu erfüllen; durch die Geltendmachung einer Teilforderung wird der übrige Anspruch nicht aufgehoben.
Rechtliche Auswirkungen der Geltendmachung von Teilforderungen
Die Durchsetzung einer Teilforderung hat verschiedene rechtliche Konsequenzen. Wird beispielsweise vor Gericht nur ein bestimmter Betrag eingeklagt, so beschränkt sich das Verfahren ausschließlich auf diesen geforderten Anteil. Der verbleibende Restanspruch bleibt bestehen und kann später separat eingefordert werden.
Verjährung von Restforderungen nach Geltendmachung einer Teilforderung
Die Verjährungsfrist für den nicht geltend gemachten Rest beginnt unabhängig davon zu laufen, ob bereits eine andere Teilleistung eingefordert wurde. Es besteht daher das Risiko, dass einzelne Teile des ursprünglichen Anspruchs verjähren können, während andere noch durchgesetzt werden können.
Kostenrechtliche Aspekte bei mehreren getrennten Forderungen
Werden mehrere Teile eines Anspruchs nacheinander gerichtlich verfolgt oder außergerichtlich angemahnt, entstehen für jede einzelne Geltendmachung eigene Kostenrisiken sowie gegebenenfalls zusätzliche Gebühren für Gerichts- oder Inkassoverfahren.
Anwendungsbeispiele für Teilforderungen im Alltag
- Zahlungsraten: Ein Gläubiger fordert zunächst nur eine Rate eines Darlehens zurück.
- Mietzahlungen: Bei Rückständen aus mehreren Monaten wird zunächst lediglich ein Monatsbetrag verlangt.
- Sachleistungen: Aus einem Liefervertrag über mehrere Gegenstände wird zuerst nur ein einzelnes Stück beansprucht.
Bedeutung in Vergleichen und Ratenzahlungsvereinbarungen
Häufig spielen Teilforderungen auch bei Vergleichen zwischen Parteien sowie in Ratenzahlungsvereinbarungen eine Rolle: Hierbei einigen sich die Beteiligten darauf, dass Ansprüche schrittweise erfüllt werden sollen – entweder durch Zahlung mehrerer Beträge hintereinander oder durch sukzessive Lieferung einzelner Leistungen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Teilforderung“
Kann jeder beliebige Anteil eines Anspruchs als eigenständige Forderung geltend gemacht werden?
Grundsätzlich ist es möglich, jeden abtrennbaren Anteil eines teilbaren Anspruchs gesondert einzufordern. Voraussetzung ist jedoch stets die eindeutige Bestimmbarkeit des geforderten Anteils sowie dessen Trennbarkeit vom übrigen Gesamtanspruch.
Bleibt nach Durchsetzung einer ersten Teilleistung der restliche Anspruch erhalten? h3 >
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Ja; mit Einfordern eines Teils erlischt der verbleibende Rest des ursprünglichen Anspruchs nicht automatisch. Dieser kann weiterhin separat verfolgt werden – sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden oder keine Verjährungsfristen abgelaufen sind.
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< h3 >Kann man gegen mehrere unterschiedliche Schuldner jeweils separate Teile derselben Forderung richten? h3 >
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Dies hängt davon ab , ob es sich um sogenannte Gesamtschuldner handelt . In solchen Fällen könnte jeder Schuldner grundsätzlich auf Erfüllung des gesamten Betrags in Anspruch genommen werden ; ansonsten richtet sich jede einzelne Forderungsverfolg ung gegen den jeweiligen Vertragspartner .
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< h3 >Welche Risiken bestehen beim Vorgehen mit mehreren einzelnen Klagen über verschiedene Anteile derselben Hauptschuld ? h3 >
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Mit jedem separaten Verfahren entstehen zusätzliche Kostenrisiken . Zudem besteht das Risiko , dass einzelne Anteile verjähren könnten , bevor sie eingefordert wurden .
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< h3 >Wie verhält es sich mit Zinsen bei getrennt eingeklagten Teilen derselben Geldschuld ? h3 >
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Für jeden separat verlangten Betrag können Zinsen jeweils erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden , an dem dieser konkret fällig gestellt wurde .
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< h3 >Ist es möglich , nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches über einen ersten Anteil noch weitere Teile einzufordern ? h3 >
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Ob dies zulässig ist , hängt vom Inhalt des Vergleiches ab . Wurde ausdrücklich geregelt , dass damit sämtliche Ansprüche erledigt sind , entfällt das Recht zur weiteren Geltendmach ung ; andernfalls bleiben offene Anteile weiter einklag bar .
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