Begriff und Stellung der TdL
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist der Zusammenschluss der deutschen Bundesländer zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Rolle als Arbeitgeber gegenüber den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Sie verhandelt und schließt für die Länder Tarifverträge ab, insbesondere den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die TdL bündelt damit die Interessen der Länder als Arbeitgeber und sorgt für einheitliche Arbeitsbedingungen in großen Teilen des Landesdienstes. Nicht Mitglied ist das Land Hessen, das eigene Tarifverträge abschließt.
Rechtliche Einordnung
Arbeitgeberverband im öffentlichen Dienst der Länder
Die TdL ist eine Arbeitgebervereinigung der Länder. Sie vertritt deren Arbeitgeberinteressen gegenüber den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Rechtlich handelt sie als Tarifvertragspartei: Sie verhandelt, schließt Tarifverträge ab und verwaltet deren Anwendung. Die Mitgliedschaft liegt bei den Ländern; die tarifliche Bindung erfasst regelmäßig die landesunmittelbaren Verwaltungen und Einrichtungen sowie weitere, dem Land zugeordnete Arbeitgeber, soweit diese in den Geltungsbereich einbezogen sind.
Tarif- und Verhandlungsfähigkeit
Als Arbeitgeberverband besitzt die TdL die Fähigkeit, Tarifverträge abzuschließen. Sie tritt den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen gegenüber, führt Verhandlungen, vereinbart Tarifergebnisse (Tarifeinigung) und unterzeichnet die Tarifverträge für die Länder. Grundlage ist das kollektive Arbeitsrecht, das Zusammenschluss, Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen vorsieht.
Bindungswirkung der Tarifverträge
Tarifverträge, die die TdL schließt, entfalten für die Mitgliederseite und die jeweils tarifgebundenen Beschäftigten normative Wirkung. Sie regeln insbesondere Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub, Jahressonderzahlung, Befristung und Kündigungsfristen. Neben dieser normativen Wirkung enthält ein Tarifvertrag auch einen schuldrechtlichen Teil, der Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien untereinander ordnet (z. B. Friedenspflicht während der Laufzeit bestimmter Regelungen). Eine Bindung kann zudem über arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln entstehen. Eine allgemeine Erstreckung auf Nichtmitglieder durch staatlichen Hoheitsakt ist im Bereich der Länder nicht üblich.
Aufgaben und Funktionen
Tarifverhandlungen und Abschluss von Tarifverträgen
Kernaufgabe der TdL ist die Durchführung von Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Abschluss entsprechender Tarifverträge. Dazu zählen Flächentarifverträge (z. B. TV-L) sowie ergänzende Tarifwerke und Protokollerklärungen.
Koordinierung der Länderinteressen
Die TdL bündelt die Positionen der Länder und erarbeitet gemeinsame Verhandlungsmandate. Sie schafft damit eine einheitliche Linie und verhindert eine Zersplitterung der Arbeitsbedingungen im Landesdienst.
Auslegung und Anwendung der Tarifverträge
Nach Abschluss eines Tarifvertrags wirkt die TdL an dessen Auslegung mit, erstellt Hinweise zur Anwendung und führt Gespräche mit den Gewerkschaften über praxisrelevante Fragen. Ziel ist ein möglichst einheitlicher Vollzug im Landesdienst.
Beteiligung an Schlichtung und Arbeitskämpfen
Kommt es zu Verhandlungssackgassen, kann die TdL an vereinbarten Schlichtungsverfahren mitwirken. Bei Arbeitskämpfen vertritt sie die Arbeitgeberseite, wobei im Landesdienst besondere Rahmenbedingungen gelten.
Mitgliedschaft und Organisation
Mitgliederkreis
Mitglieder sind die deutschen Bundesländer mit Ausnahme von Hessen. Die Mitgliedschaft eines Landes führt dazu, dass die Tarifwerke der TdL in der Regel für die landesunmittelbaren Verwaltungen, Hochschulen und zahlreiche weitere Landeseinrichtungen gelten, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen.
Organe und Entscheidungsprozesse
Innerhalb der TdL koordinieren die Länder ihre Positionen in Gremien und Kommissionen. Typischerweise bereiten fachliche Ausschüsse die Verhandlungslinien vor, während ein zentrales Entscheidungsgremium die Verhandlungsmandate erteilt und Tarifergebnisse bestätigt. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach der internen Ordnung der TdL.
Tarifverträge der TdL und ihr Geltungsbereich
Zentrale Tarifwerke (TV-L)
Der TV-L ist das maßgebliche Tarifwerk für die Beschäftigten der Länder. Er enthält ein Entgeltsystem mit Entgeltgruppen und Stufen, regelt Arbeitszeit, Zuschläge, Eingruppierung, Jahressonderzahlung, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen. Ergänzend bestehen spezielle Tarifregelungen und Anlagen, die einzelne Beschäftigtengruppen betreffen.
Besondere Regelungsbereiche
Neben allgemeinen Regelungen existieren branchenspezifische Bestimmungen, etwa für den Hochschulbereich oder für bestimmte Dienste. Lehrkräfte, wissenschaftliches Personal oder technisch-gewerbliche Beschäftigte können durch besondere Eingruppierungs- oder Arbeitszeitregelungen erfasst sein, soweit diese in den einschlägigen Tariftexten vorgesehen sind.
Abgrenzung zu TVöD und TV-H
Der TV-L gilt für die Länder. Bund und Kommunen verhandeln in einer eigenen Tarifgemeinschaft und wenden typischerweise den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an. Hessen ist nicht Mitglied der TdL und schließt eigene Tarifverträge (insbesondere TV-H) ab. Inhaltliche Unterschiede zwischen TV-L, TVöD und TV-H sind möglich und führen zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen je nach Arbeitgeberbereich.
Wirkungen auf Arbeitsverhältnisse
Entstehung der Tarifbindung
Tarifbindung entsteht regelmäßig, wenn der Arbeitgeber über die TdL tarifgebunden ist und die Beschäftigten Mitglied einer tarifschließenden Gewerkschaft sind. Darüber hinaus können tarifliche Regelungen über arbeitsvertragliche Bezugnahmen auch auf nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte Anwendung finden.
Nachwirkung und Tarifwechsel
Laufen Tarifverträge aus, können ihre Regelungen bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung nachwirken. Wechselt ein Arbeitgeber aus dem Geltungsbereich, können bereits vereinbarte Bezugnahmen oder Nachwirkungen die weitere Anwendung prägen. Die konkrete Wirkung hängt von der vertraglichen Ausgestaltung und der Tariflage ab.
Verhältnis zu Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Tarifverträge setzen häufig den Rahmen, innerhalb dessen Dienst- oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Tariflich abschließbare Materien sind üblicherweise vorrangig tariflich zu regeln. Dienstvereinbarungen dürfen tariflichen Vorgaben nicht widersprechen.
Verhältnis zu Beamtenrecht
Tarifverträge der TdL gelten nicht für Beamtinnen und Beamte. Deren Rechtsverhältnisse richten sich nach eigenständigen öffentlich-rechtlichen Regelungen der Länder. Gleichwohl orientieren sich einzelne Besoldungs- oder Arbeitszeitfragen in der Praxis mitunter an tariflichen Entwicklungen; eine rechtliche Bindung besteht insoweit nicht.
Tarifrunden, Schlichtung und Arbeitskampf
Ablauf einer Tarifrunde
Tarifrunden beginnen mit Forderungsbeschlüssen der Gewerkschaften und Mandatierungen auf Arbeitgeberseite. Es folgen Verhandlungsrunden, gegebenenfalls begleitet von Warnstreiks. Am Ende steht eine Tarifeinigung und die Ausarbeitung des Tariftextes. Laufzeiten und Tabellenwerte werden festgelegt, ebenso strukturelle Elemente wie Eingruppierungsregeln.
Streikrecht der Beschäftigten
Tarifbeschäftigte der Länder können im Rahmen einer Tarifrunde streiken, soweit keine Friedenspflicht besteht. Beamtinnen und Beamte nehmen nicht an Arbeitskämpfen teil. Bei Arbeitskämpfen im Landesdienst sind Notdienstkonzepte und die Aufrechterhaltung zentraler Funktionen von besonderer Bedeutung.
Schlichtung und Einigung
Für den Fall festgefahrener Verhandlungen sieht die TdL gemeinsam mit den Gewerkschaften Schlichtungsverfahren mit neutraler Leitung vor. Die Einzelheiten ergeben sich aus zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung und die Vermeidung langwieriger Arbeitskämpfe.
Praktische Bedeutung und aktuelle Entwicklungen
Die TdL prägt die Arbeitsbedingungen zahlreicher Beschäftigter in Verwaltungen, Hochschulen, Justiz, Kultur- und Infrastrukturbereichen der Länder. Demografischer Wandel, Digitalisierung, Fachkräftegewinnung und die Finanzlage der öffentlichen Haushalte beeinflussen die Tarifpolitik. Tarifrunden betreffen regelmäßig Entgelttabellen, Arbeitszeitmodelle, Eingruppierungssystematiken und strukturelle Verbesserungen für bestimmte Berufsgruppen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur TdL
Was ist die TdL und wofür steht sie?
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist der Zusammenschluss der Bundesländer zur gemeinsamen Arbeitgebervertretung. Sie verhandelt und schließt Tarifverträge für den Landesdienst, insbesondere den TV-L.
Für wen gelten die von der TdL abgeschlossenen Tarifverträge?
Sie gelten in der Regel für die tarifgebundenen Beschäftigten der Mitgliedsländer und der von ihnen erfassten Einrichtungen. Zusätzlich können sie durch arbeitsvertragliche Bezugnahmen Anwendung finden. Beamtinnen und Beamte sind nicht erfasst.
Worin besteht der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?
Der TV-L gilt für die Länder und wird von der TdL verhandelt. Der TVöD gilt für Bund und Kommunen und wird von deren eigener Arbeitgeberseite verhandelt. Inhaltliche Abweichungen sind möglich und führen zu unterschiedlichen Bedingungen je nach Arbeitgeberbereich.
Ist Hessen Mitglied der TdL?
Hessen ist nicht Mitglied der TdL und schließt eigene Tarifverträge, insbesondere den TV-H. Dadurch können die Arbeitsbedingungen in Hessen von denen der übrigen Länder abweichen.
Dürfen Landesbeschäftigte während einer TdL-Tarifrunde streiken?
Tarifbeschäftigte können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und außerhalb vereinbarter Friedenspflichten streiken. Beamtinnen und Beamte nehmen nicht an Arbeitskämpfen teil.
Wie entsteht Tarifbindung im Landesdienst?
Tarifbindung entsteht üblicherweise durch die Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der TdL und die Mitgliedschaft der Beschäftigten in einer tarifschließenden Gewerkschaft. Häufig werden Tarifverträge zusätzlich durch Bezugnahmeklauseln für alle Beschäftigten angewendet.
Welche Themen regelt der TV-L typischerweise?
Der TV-L regelt unter anderem Entgeltgruppen und -stufen, Arbeitszeit, Zuschläge, Jahressonderzahlung, Urlaub, Eingruppierung, Befristung und Kündigungsfristen sowie Verfahren zur Auslegung und Fortschreibung.
Welche Rolle spielt die TdL nach Abschluss eines Tarifvertrags?
Die TdL wirkt an der Auslegung und Anwendung mit, stimmt sich mit den Ländern zur Umsetzung ab und ist Ansprechpartnerin der Gewerkschaften bei Fragen und Streitpunkten aus dem Tarifwerk.