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Tatgericht

Begriff und Bedeutung des Tatgerichts

Das Tatgericht ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht. Er bezeichnet das Gericht, das in einem konkreten Strafverfahren die Hauptverhandlung durchführt und am Ende über Schuld oder Unschuld sowie über die Strafe entscheidet. Im Gegensatz zu anderen Gerichten, die lediglich vorbereitende oder überprüfende Funktionen haben, trifft das Tatgericht eigenständig Feststellungen zum Sachverhalt und würdigt die Beweise.

Funktion und Aufgaben des Tatgerichts

Die zentrale Aufgabe des Tatgerichts besteht darin, den tatsächlichen Ablauf einer Straftat festzustellen. Es prüft alle vorgelegten Beweismittel wie Zeugenaussagen, Urkunden oder Gutachten und bildet sich daraus eine eigene Überzeugung vom Geschehen. Auf dieser Grundlage entscheidet es über den Ausgang des Verfahrens – also ob eine Person verurteilt oder freigesprochen wird.

Unterschied zu anderen Gerichten im Strafverfahren

Im Verlauf eines Strafverfahrens sind verschiedene Gerichte beteiligt. Während Ermittlungsrichter beispielsweise nur bestimmte Maßnahmen anordnen können (etwa Durchsuchungen), ist das Tatgericht für die abschließende Entscheidung zuständig. Auch im Instanzenzug unterscheidet sich das Tatgericht von Rechtsmittelgerichten: Letztere überprüfen nur noch auf rechtliche Fehler hin; sie nehmen keine eigenen Tatsachenfeststellungen mehr vor.

Zusammensetzung des Tatgerichts

Die Zusammensetzung eines Tatgerichts hängt von der Schwere der vorgeworfenen Straftat ab:

  • Amtsgerichte: Bei weniger schweren Delikten entscheidet meist ein einzelner Richter.
  • Schöffengericht: Hier wirken neben einem Berufsrichter auch ehrenamtliche Richter (Schöffen) mit.
  • Landgerichte: In schwerwiegenden Fällen besteht das Gericht aus mehreren Berufsrichtern sowie Schöffen.
  • Oberlandesgerichte: In besonderen Ausnahmefällen kann auch dieses als erstinstanzliches Gericht fungieren.

Diese Zusammensetzungen gewährleisten eine ausgewogene Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven.

Bedeutung der Tatsachenfeststellung durch das Tatgericht

Das Besondere am Tätigkeitsbereich des Tatgerichts ist seine ausschließliche Zuständigkeit für Tatsachenfragen: Es beurteilt nicht nur rechtliche Aspekte, sondern stellt insbesondere fest, was tatsächlich geschehen ist. Diese Feststellungen sind bindend für spätere Instanzen; Rechtsmittelgerichte dürfen sie grundsätzlich nicht abändern, sondern lediglich prüfen, ob bei ihrer Ermittlung Verfahrensfehler unterlaufen sind.

Tatgerichtliche Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung

Das Gericht muss sich anhand aller erhobenen Beweise eine eigene Überzeugung bilden („freie richterliche Beweiswürdigung“). Dabei gibt es keine starren Regeln darüber, welchem Beweismittel wie viel Gewicht zukommt – entscheidend ist allein die persönliche Gewissheit der Richterinnen und Richter nach umfassender Prüfung aller Umstände.

Bedeutung für Angeklagte und Verteidigung

Für Angeklagte bedeutet dies: Alle relevanten Tatsachen müssen bereits vor dem oder spätestens im Verfahren vor dem jeweiligen erstinstanzlichen Gericht eingebracht werden. Nachträgliches Vorbringen neuer Tatsachen in höheren Instanzen ist in aller Regel ausgeschlossen.

Tatgericht im Instanzenzug – Abgrenzung zu Rechtsmittelinstanzen

Nach Abschluss eines Verfahrens beim erstinstanzlichen Gericht kann gegen dessen Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden (zum Beispiel Berufung oder Revision). Während Berufungsgerichte teilweise noch einmal neue Tatsachenermittlungen durchführen können (und dann selbst zum „Tatgericht“ werden), beschränken sich Revisionsgerichte ausschließlich auf rechtliche Fragen.

Bedeutung dieser Abgrenzung

Die Unterscheidung zwischen tat- und rechtsmittelentscheidenden Gerichten hat erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf eines Strafprozesses: Nur beim eigentlichen „Tatgericht“ findet eine vollständige Sachaufklärung statt; spätere Prüfungen konzentrieren sich fast ausschließlich auf mögliche Fehler bei Anwendung von Gesetzen oder Verstößen gegen prozessuale Vorschriften.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Tatgericht“

Was versteht man unter einem „Tatgericht“?

Ein „Tatgericht“ bezeichnet jenes Gericht innerhalb eines Strafverfahrens, welches in einer öffentlichen Hauptverhandlung alle relevanten Fakten ermittelt sowie abschließend über Schuldfrage und Strafe entscheidet.

Welche Aufgaben übernimmt ein Tatgericht?

Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere die umfassende Aufklärung des Sachverhalts durch Aufnahme sämtlicher zulässiger Beweise sowie deren Bewertung zur Bildung einer eigenen richterlichen Überzeugung.

Wie setzt sich ein Tatgericht zusammen?

Je nach Art der Straftat variiert die Besetzung: Sie reicht vom Einzelrichter am Amtsgericht bis hin zu Kammern mit mehreren Berufsrichtern sowie ehrenamtlichen Richtern an Land- bzw. Oberlandesgerichten.

Worin unterscheidet sich ein Tatgericht von höheren Instanzen?

Während höhere Instanzen meist nur noch prüfen dürfen, ob bei der Entscheidung Fehler gemacht wurden (insbesondere rechtlicher Art), nimmt allein das ursprüngliche „Tat“-Gericht eigenständige Feststellungen zum tatsächlichen Geschehen vor.

Kann man neue Fakten auch noch nachträglich bei höheren Gerichten geltend machen?

Grundsätzlich müssen sämtliche entscheidenden Fakten bereits beim zuständigen Erst-Gericht eingebracht werden; spätere Ergänzungen sind meist ausgeschlossen beziehungsweise stark eingeschränkt möglich.

< h three i d = " f r a g e6" > Welche Rolle spielen Schöffen im Rahmen eines T atg eric hts ?< / h three >
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< h three i d = " frage7" > Ist jedes Geri cht , da s ü ber e ine St ra ft at entschei det , a utomatisch e in Ta tg eri cht ?< / h three >
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