Tariftreue

Begriff und Bedeutung der Tariftreue

Tariftreue bezeichnet die Verpflichtung von Unternehmen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestimmte tarifliche Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ziel ist es, faire Löhne und angemessene Arbeitsbedingungen für Beschäftigte sicherzustellen, insbesondere wenn Unternehmen im Auftrag des Staates oder anderer öffentlicher Stellen tätig werden. Die Tariftreue soll verhindern, dass öffentliche Aufträge an Firmen vergeben werden, die durch niedrige Löhne oder schlechtere Arbeitsbedingungen Wettbewerbsvorteile erlangen.

Rechtliche Grundlagen der Tariftreue

Die Regelungen zur Tariftreue sind in Deutschland auf verschiedenen Ebenen verankert. Sie finden sich sowohl in bundesweiten Gesetzen als auch in landesrechtlichen Vorschriften. Diese Vorgaben verpflichten Unternehmen dazu, bei öffentlichen Ausschreibungen nachzuweisen, dass sie geltende Tarifverträge einhalten oder zumindest vergleichbare Bedingungen bieten.

Anwendungsbereich der Tariftreuepflichten

Tariftreuepflichten gelten vor allem im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen – also immer dann, wenn Bund, Länder oder Kommunen Dienstleistungen oder Bauleistungen ausschreiben und vergeben. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein; teilweise gibt es branchenspezifische Vorgaben etwa für das Baugewerbe oder den öffentlichen Personennahverkehr.

Verpflichtete Unternehmen und Nachweisführung

Unternehmen müssen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung häufig eine sogenannte Tariftreuerklärung abgeben. Mit dieser Erklärung bestätigen sie schriftlich gegenüber dem Auftraggeber die Einhaltung bestimmter tariflicher Mindeststandards während der Ausführung des jeweiligen Auftrags. In einigen Fällen kann zusätzlich verlangt werden, dass diese Standards auch von Subunternehmen eingehalten werden.

Ziele und Auswirkungen der Tariftreueregelungen

Das Hauptziel besteht darin, Lohndumping zu verhindern und einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu gewährleisten. Durch die Einhaltung tariflicher Mindestlöhne sollen soziale Standards gesichert sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt werden.

Für Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Pflichten bei Teilnahme an Vergabeverfahren; gleichzeitig profitieren Beschäftigte von besseren Arbeitsbedingungen.

Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen gegen die Tariftreuepflicht

Die Einhaltung wird durch verschiedene Kontrollmechanismen überwacht: Öffentliche Auftraggeber können stichprobenartig Unterlagen prüfen lassen oder Nachweise verlangen.
Bei Verstößen drohen unterschiedliche Konsequenzen – beispielsweise kann ein laufender Vertrag gekündigt werden oder das betreffende Unternehmen wird künftig von weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auch Rückforderungen bereits gezahlter Beträge sind möglich.
Die genaue Ausgestaltung dieser Sanktionen hängt vom jeweiligen Bundesland sowie vom konkreten Regelungsrahmen ab.

Bedeutung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für Beschäftigte bedeutet die Anwendung von Tariftreueregeln mehr Sicherheit hinsichtlich ihrer Entlohnung sowie ihrer sonstigen arbeitsvertraglichen Bedingungen während eines öffentlich geförderten Projekts.

Sie profitieren davon insbesondere dann, wenn ihr Arbeitgeber bislang nicht an einen Tarifvertrag gebunden war.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Tariftreue (FAQ)

Was versteht man unter einer Tariftreueregelung?

Eine solche Regelung verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte tarifliche Mindeststandards einzuhalten – meist als Voraussetzung dafür, öffentliche Aufträge erhalten zu dürfen.

Müssen alle Betriebe eine Erklärung zur Einhaltung der Tarifbindung abgeben?

Nicht alle Betriebe sind betroffen; dies gilt grundsätzlich nur für jene Firmen beziehungsweise Branchenbereiche mit entsprechender gesetzlicher Grundlage im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

Können Subunternehmen ebenfalls zur Einhaltung verpflichtet sein?

Ja; häufig erstreckten sich entsprechende Verpflichtungen auch auf beauftragte Subunternehmen innerhalb eines Projekts.

Sind regionale Unterschiede bei den Vorschriften möglich?

Tatsächlich bestehen Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern hinsichtlich Umfangs- sowie Branchenauswahl betroffener Bereiche.

Darf ein Betrieb ohne Tarifbindung trotzdem teilnehmen?

Betriebe ohne eigene Bindung an einen Tarifvertrag können teilnehmen,
sofern sie zusichern,
die jeweils vorgeschriebenen Bedingungen einzuhalten.
Dies erfolgt meist über eine entsprechende Eigenerklärung.
Wichtig ist dabei,
dass diese Zusicherung verbindlich abgegeben wird
und kontrolliert werden kann.
Ein tatsächliches Mitgliedschaftserfordernis besteht nicht zwingend.
Es kommt vielmehr darauf an,
dass das Niveau des einschlägigen Tarifvertrags eingehalten wird.
Dadurch soll verhindert werden,
dass Betriebe durch niedrigere Lohnkosten Vorteile erlangen
und so den Wettbewerb verzerren.
Ob weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
kann je nach Region variieren.