Tariflohn

Begriff und Bedeutung des Tariflohns

Der Tariflohn ist ein im Rahmen von Tarifverträgen festgelegter Arbeitslohn, der für bestimmte Branchen, Regionen oder Berufsgruppen gilt. Er wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und bildet die verbindliche Grundlage für die Entlohnung der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Der Tariflohn stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens den vereinbarten Lohn erhalten, unabhängig von individuellen Absprachen mit dem Arbeitgeber.

Rechtliche Grundlagen des Tariflohns

Die rechtlichen Regelungen zum Tariflohn ergeben sich aus dem kollektiven Arbeitsrecht. Die Vereinbarungen über den Lohn werden in sogenannten Tarifverträgen getroffen. Diese Verträge sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Vertretern der Arbeitnehmerseite (meist Gewerkschaften) und der Arbeitgeberseite (Arbeitgeberverbände oder einzelne Unternehmen). Ein abgeschlossener Tarifvertrag ist für alle Mitglieder der vertragsschließenden Parteien verbindlich.

Tarifbindung: Wer ist an den Tariflohn gebunden?

An einen vereinbarten Tariflohn sind grundsätzlich diejenigen gebunden, die Mitglied einer tarifschließenden Partei sind – also entweder einer Gewerkschaft auf Seiten der Beschäftigten oder eines Arbeitgeberverbandes beziehungsweise direkt eines tarifschließenden Unternehmens auf Seiten des Arbeitgebers. In bestimmten Fällen kann ein bestehender Branchentarifvertrag auch durch eine sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung auf alle Betriebe einer Branche ausgeweitet werden.

Unterschiede zu anderen Lohnformen

Im Gegensatz zum individuell ausgehandelten Arbeitsentgelt basiert der Tariflohn nicht auf Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sondern wird kollektiv festgelegt. Neben dem Grundentgelt können im Rahmen eines Tarifsystems auch Zuschläge wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld geregelt sein.

Anwendung des Tariflohns in der Praxis

Lohngruppen und Eingruppierungssysteme

Tarifverträge enthalten meist detaillierte Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten in verschiedene Lohngruppen je nach Qualifikation, Tätigkeit oder Berufserfahrung. Die Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe entscheidet über die Höhe des jeweiligen Entgelts.

Möglichkeiten abweichender Vereinbarungen vom Tariflohn

Grundsätzlich dürfen individuelle Arbeitsverträge keine schlechteren Bedingungen als im geltenden Flächentarifvertrag vorgesehen enthalten („Günstigkeitsprinzip“). Bessere Konditionen zugunsten von Beschäftigten sind jedoch möglich; schlechtere nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich durch Öffnungsklauseln im jeweiligen Vertrag gestattet wird.

Bedeutung des Mindestlohns im Verhältnis zum Tariflohn

Der gesetzliche Mindestlohn legt eine unterste Grenze für das Arbeitsentgelt fest. Liegt ein branchenspezifischer oder regionaler Mindesttarif über diesem gesetzlichen Wert, gilt stets die höhere Vergütungspflicht aus dem einschlägigen Vertragstarifwerk – sofern eine Bindung besteht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Tariflohn“ (FAQ)

Was versteht man unter einem „Tarifvertrag“?

Ein „Tarifvertrag“ ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vertretern von Arbeitnehmern (meist Gewerkschaften) und Arbeitgebern bzw. deren Verbänden über wesentliche Arbeitsbedingungen wie insbesondere Löhne.

Muss jeder Betrieb einen Tariflohn zahlen?

Nicht jeder Betrieb muss zwingend einen solchen zahlen; dies hängt davon ab, ob er an einen entsprechenden Vertrag gebunden ist oder ob dieser allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Können individuelle Absprachen vom vereinbarten Lohn abweichen?

Soweit sie günstiger für Arbeitnehmende sind ja; nachteiligere Abweichungen gegenüber bestehenden Verträgen sind grundsätzlich unzulässig.

Darf ein gezahlter Betrag unterhalb eines geltenden Tarifs liegen?

Sind beide Vertragsparteien an den betreffenden Vertrag gebunden beziehungsweise wurde dieser allgemeinverbindlich erklärt: Nein – dann darf kein geringerer Betrag gezahlt werden.

Können auch Auszubildende Anspruch auf einen solchen haben?

Sind entsprechende Regelungen Bestandteil eines einschlägigen Vertragswerks innerhalb ihrer Branche beziehungsweise ihres Ausbildungsberufs: Ja.

Wie lange gelten einmal vereinbarte Tarife?

  • Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragstext; häufig bestehen unterschiedliche Fristen etwa für Entgelttarife gegenüber sonstigen Bestimmungen.

  • Einmal abgeschlossene Verträge gelten bis zur Kündigung durch eine Partei sowie während möglicher Nachwirkungsfristen weiter fort.

    < h 4 >Welche Rolle spielen Gewerkschaften bei Verhandlungen?< / h 4 >
    Gewerkschaften vertreten kollektive Interessen ihrer Mitglieder bei Verhandlungen mit Arbeitgebervertretern bezüglich Inhalt sowie Abschluss neuer Verträge.

    < h 4 >Was passiert bei fehlender Bindung an bestehende Verträge?< / h 4 >
    Besteht keine Bindung durch Mitgliedschaft noch Allgemeinverbindlichkeitspflichtigkeit kann das Gehalt frei verhandelt werden – allerdings immer unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben wie etwa einem allgemeinen Mindestbetrag.