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Tabakerzeugnisse

Begriff und Abgrenzung von Tabakerzeugnissen

Tabakerzeugnisse sind Produkte, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen und verbraucht werden können. Sie werden in unterschiedlichen Formen angeboten, unter anderem als Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Feinschnitt- und Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, erhitzte Tabakerzeugnisse sowie rauchfreie Tabakerzeugnisse (z. B. Kautabak oder Schnupftabak). Gemeinsam ist ihnen, dass der Tabak pflanzlichen Ursprungs ist und zur Inhalation, zum Kauen oder zum Schnupfen bestimmt sein kann.

Rechtlich abzugrenzen sind Tabakerzeugnisse von verwandten Erzeugnissen, die keinen Tabak enthalten, aber ähnlich konsumiert werden, etwa elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie pflanzliche Raucherzeugnisse ohne Tabak. Solche Produkte unterliegen eigenen Regelungen, die sich an vielen Stellen an die Vorgaben für Tabakerzeugnisse anlehnen.

Rechtlicher Rahmen

Mehrstufige Regulierung

Die Regulierung von Tabakerzeugnissen beruht auf einem Zusammenspiel europaweiter Vorgaben und nationaler Umsetzung. Ziel ist ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Verbraucherinformation und Jugend. National konkretisieren Gesetze und Verordnungen insbesondere die Anforderungen an Inhaltsstoffe, Aufmachung, Vertrieb, Werbung und Überwachung.

Zuständige Stellen

Für Marktüberwachung, Produktsicherheit, Abgabebeschränkungen und Werbeaufsicht sind je nach Regelungsbereich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Kontrolle des Warenverkehrs und der Besteuerung obliegt zusätzlich den Zoll- und Steuerbehörden. In den Ländern überwachen zuständige Stellen die Einhaltung im Handel, in der Öffentlichkeit und bei Veranstaltungen.

Produktanforderungen

Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe

Für Tabakerzeugnisse gelten umfassende Vorgaben zu Inhaltsstoffen. Bestimmte Zusatzstoffe sind verboten, insbesondere solche, die einen charakteristischen Geschmack vermitteln oder die Inhalation erleichtern sollen. Charakteristische Aromen sind für Zigaretten, Feinschnitt und erhitzte Tabakerzeugnisse untersagt. Hersteller müssen verwendete Stoffe und Emissionen melden; für einige Produktgruppen bestehen emissionsbezogene Grenzvorgaben.

Verpackung und Kennzeichnung

Verpackungen dürfen keine irreführenden Elemente enthalten, etwa gesundheitsbezogene oder emissionsbezogene Aussagen. Pflicht sind deutlich sichtbare gesundheitsbezogene Kombinationswarnhinweise mit Text- und Bildanteilen. Zusätzlich sind allgemeine Hinweise, Quitthinweise ohne werblichen Charakter, Informationen über Hilfsangebote sowie Angaben zu Inhaltsstoffen und Kontaktinformationen des Herstellers vorgeschrieben. Mindestpackungsgrößen und einheitliche Packungsmerkmale sind vorgegeben, um Umgehungen zu vermeiden. Neutral gestaltete Einheitspackungen können national eingeführt werden; in Deutschland gelten großflächige Warnhinweise, aber keine vollständige Vereinheitlichung der Packungsfarben.

Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Zur Bekämpfung des illegalen Handels müssen viele Tabakerzeugnisse ein System zur Rückverfolgbarkeit tragen. Jede Packung erhält eine individuelle Kennung, die entlang der Lieferkette erfasst wird. Ergänzend sind fälschungssichere Sicherheitsmerkmale vorgeschrieben. Wirtschaftsakteure müssen Aufzeichnungen führen und technische Vorgaben einhalten.

Inverkehrbringen und Marktaufsicht

Hersteller- und Importeurspflichten

Vor dem Inverkehrbringen sind Produktmeldungen an eine zentrale Meldestelle abzugeben. Sie umfassen Informationen zu Inhaltsstoffen, Emissionen, Herstellungsprozessen und ggf. Studien. Änderungen an zusammengesetzten Erzeugnissen sind ebenfalls anzeigepflichtig. Bei neuartigen Tabakerzeugnissen gelten zusätzliche Anzeige- und Bewertungsverfahren sowie Informationspflichten gegenüber den Behörden.

Neuartige Tabakerzeugnisse

Produkte, die vor ihrer Markteinführung in der EU bisher nicht in relevantem Umfang verkauft wurden oder die sich durch Funktionsweise, Zusammensetzung oder Konsumart wesentlich unterscheiden (z. B. Tabak zum Erhitzen), unterliegen besonderen Melde- und Kennzeichnungsvorgaben. Für sie gelten die allgemeinen Schutzziele sowie spezifische Regelungen, insbesondere zu Warnhinweisen und Aromen.

Vertrieb und Abgabe

Altersgrenzen und Abgabebeschränkungen

Die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Minderjährige ist unzulässig. Der Verkauf über Automaten ist nur unter wirksamer Alterskontrolle erlaubt. Bei allen Vertriebsformen muss eine zuverlässige Altersprüfung sichergestellt sein.

Fernabsatz und Versand

Der Fernabsatz unterliegt strengen Jugendschutz- und Produktvorgaben. Für den grenzüberschreitenden Versand an Verbraucher bestehen weitergehende Beschränkungen; in Deutschland ist er untersagt. Innerstaatliche Lieferungen sind nur unter strenger Altersverifikation zulässig. Zusätzliche Informations- und Registrierungspflichten können greifen.

Werbung, Promotion und Sponsoring

Werbung für Tabakerzeugnisse ist in weiten Teilen untersagt. Dazu zählen insbesondere audiovisuelle Medien, Telemedien und Online-Werbung, Rundfunk, periodische Druckerzeugnisse mit breiter Streuung sowie Sponsoring grenzüberschreitender Veranstaltungen. Außenwerbung ist weitgehend verboten und unterliegt Übergangs- und Bereichsausnahmen. Am Verkaufsort gelten enge Grenzen; sachliche Preis- und Verfügbarkeitsinformationen sind zulässig, auffordernde oder reichweitenstarke Werbeformen nicht. Produktplatzierung und Promotions mit Anreizcharakter sind untersagt.

Verbraucherschutz und öffentliche Räume

Nichtraucherschutz

Rauchverbote in öffentlich zugänglichen Räumen, Verkehrsmitteln und an bestimmten Arbeitsstätten dienen dem Gesundheitsschutz. Der genaue Umfang und Ausnahmen werden überwiegend landesrechtlich geregelt. Vorgeschrieben sind u. a. Kennzeichnungspflichten und Kontrollmaßnahmen der Betreiber.

Verbraucherinformation

Neben Warnhinweisen bestehen Informationspflichten der Hersteller gegenüber Behörden. Verzeichnisse gemeldeter Inhaltsstoffe und Produktinformationen können behördlich öffentlich zugänglich gemacht werden. Auf Verpackungen sind Kontaktangaben und neutrale Hinweise auf Unterstützungsangebote vorgesehen.

Steuerrechtliche Aspekte

Tabakerzeugnisse unterliegen einer speziellen Verbrauchsteuer. Die Besteuerung richtet sich nach Art und Menge des Produkts. Steuerzeichen kennzeichnen die ordnungsgemäße Versteuerung; Herstellung, Einfuhr und Lagerung unter Steueraussetzung unterliegen Aufsichts- und Registrierungspflichten. Verstöße können steuer- und ordnungsrechtliche Folgen haben.

Umwelt- und Abfallrecht

Filterhaltige Tabakerzeugnisse sind von abfall- und umweltrechtlichen Vorgaben erfasst. Dazu zählen Kennzeichnungspflichten zu Umweltauswirkungen, Anforderungen an Abfallentsorgungshinweise sowie erweiterte Herstellerverantwortung für Reinigungs- und Entsorgungskosten. Das achtlose Wegwerfen (Littering) ist unzulässig und kann sanktioniert werden.

Grenzüberschreitende Bewegungen und Reiseverkehr

Der private Mitnahmeverkehr innerhalb der EU und aus Drittländern ist durch mengen- und wertbezogene Schwellen geprägt. Überschreitungen oder gewerbliche Zwecke lösen Steuer- und gegebenenfalls zollrechtliche Pflichten aus. Für Post- und Kuriersendungen sowie den Versandhandel gelten besondere Beschränkungen. Beim gewerblichen innergemeinschaftlichen Verkehr sind Registrierungs-, Beförderungs- und Nachweispflichten zu beachten.

Sanktionen und Rechtsdurchsetzung

Verstöße gegen produkt-, werbe-, abgabe-, steuer- oder umweltbezogene Vorschriften können mit Bußgeldern, Einziehung von Waren, Vertriebsverboten oder Rückrufmaßnahmen geahndet werden. Behörden können Probenahmen, Kontrollen in Betrieben und im Handel durchführen. Im Steuerbereich kommen Nachversteuerung, Sicherstellungen und strafrechtliche Maßnahmen in Betracht.

Abgrenzung zu verwandten Produkten

Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter

Diese Produkte enthalten keinen Tabak und sind keine Tabakerzeugnisse. Sie unterliegen jedoch eigenständigen Regelungen zu Inhaltsstoffen (z. B. Nikotinflüssigkeiten), Produkt- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung, Werbung und Versand.

Pflanzliche Raucherzeugnisse ohne Tabak

Kräutermischungen zum Rauchen fallen nicht unter Tabakerzeugnisse, werden aber ähnlich gekennzeichnet und beworbenen Beschränkungen unterworfen, wobei eigene Warnhinweise gelten.

Rauchfreie Tabakerzeugnisse und oraler Tabak

Rauchfreie Tabakerzeugnisse wie Kautabak oder Schnupftabak sind Tabakerzeugnisse mit besonderen Kennzeichnungs- und Abgaberegeln. Der Verkauf von oralem Tabak zum Platzieren im Mund (außer Kautabak) ist in der EU grundsätzlich untersagt, mit einer nationalen Ausnahme in einem Mitgliedstaat.

Arznei- und Medizinprodukte

Nikotinersatzpräparate unterliegen nicht dem Tabakrecht, sondern dem Arznei- oder Medizinprodukterecht. Sie sind in der Regel mit gesundheitsrechtlichen Zulassungs- und Kontrollverfahren verbunden.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt rechtlich als Tabakerzeugnis?

Als Tabakerzeugnis gilt jedes Produkt, das ganz oder teilweise aus Tabak besteht und zum Rauchen, Erhitzen, Kauen oder Schnupfen bestimmt ist. Dazu zählen auch erhitzte Tabakerzeugnisse und rauchfreie Varianten wie Kautabak und Schnupftabak.

Wie werden Tabakerzeugnisse von elektronischen Zigaretten abgegrenzt?

Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter enthalten keinen Tabak und sind daher keine Tabakerzeugnisse. Sie werden jedoch in eigenen Regelwerken ähnlich streng reguliert, insbesondere hinsichtlich Inhaltsstoffen, Kennzeichnung, Werbung und Versand.

Welche Regeln gelten für Aromen in Tabakerzeugnissen?

Charakteristische Aromen sind für Zigaretten, Feinschnitt und erhitzte Tabakerzeugnisse untersagt. Darüber hinaus sind Zusatzstoffe verboten, die die Inhalation erleichtern oder den Eindruck erwecken, das Produkt sei gesundheitlich vorteilhaft.

Welche Vorgaben bestehen für Verpackung und Warnhinweise?

Verpackungen müssen großflächige, deutlich sichtbare Text- und Bildwarnhinweise tragen und dürfen keine irreführenden Elemente enthalten. Mindestpackungsgrößen und einheitliche Kennzeichnungsvorgaben sollen Umgehungen verhindern.

Dürfen Tabakerzeugnisse beworben werden?

Werbung ist weitgehend untersagt. Verboten sind insbesondere Werbung in audiovisuellen Medien und online, in den meisten Druckerzeugnissen sowie Sponsoring grenzüberschreitender Veranstaltungen. Am Verkaufsort sind nur eng begrenzte sachliche Informationen zulässig.

Wie ist der Verkauf an Minderjährige geregelt?

Die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen unter 18 Jahren ist unzulässig. Für Automaten und Versand bestehen verpflichtende, wirksame Alterskontrollen.

Ist der Online- oder Versandhandel mit Tabakerzeugnissen erlaubt?

Innerstaatliche Lieferungen sind an strenge Altersverifikations- und Informationspflichten gebunden. Der grenzüberschreitende Fernabsatz an Verbraucher ist in Deutschland untersagt.

Welche steuerlichen Regeln gelten?

Tabakerzeugnisse unterliegen einer besonderen Verbrauchsteuer. Herstellung, Einfuhr und Vertrieb sind steuerrechtlich überwacht; Steuerzeichen kennzeichnen die ordnungsgemäße Versteuerung.