Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Steuerrecht»Tabakerzeugnisse

Tabakerzeugnisse


Begriff und rechtliche Definition von Tabakerzeugnissen

Tabakerzeugnisse sind Produkte, die aus Tabakpflanzen herrühren und vorgesehen sind, ganz oder teilweise durch Rauchen, Kauen, Schnupfen oder in einer anderen Weise konsumiert zu werden. Sie unterliegen in der Europäischen Union sowie in Deutschland umfangreichen rechtlichen Regelungen. Die Definition und Regulierung von Tabakerzeugnissen erfolgt auf mehreren Ebenen: europarechtlich, bundesrechtlich und landesrechtlich.

Legaldefinition

Nach § 3 Abs. 1 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) gelten als Tabakerzeugnisse alle Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Rohtabak bestehen und dazu bestimmt sind, zum Zwecke des Rauchens, Schnupfens, Kauens oder in anderer Weise verwendet zu werden. Diese Legaldefinition ist auch die Grundlage zahlreicher weiterer Vorschriften und verweist auf die EU-Tabakprodukterichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU).

Abgrenzung zu verwandten Erzeugnissen

Die Abgrenzung von Tabakerzeugnissen zu anderen Nikotinprodukten, wie elektronischen Zigaretten und nikotinhaltigen Flüssigkeiten, erfolgt nach der Nutzung, den Inhaltsstoffen und der Zweckbestimmung. Gesetzliche Regelungen definieren zusätzliche Produktkategorien wie „neuartige Tabakerzeugnisse“ oder „pflanzliche Raucherzeugnisse“.

Rechtsgrundlagen und Regelungsbereiche

Europarecht

Die maßgeblichste europäische Rechtsquelle ist die Richtlinie 2014/40/EU (Tabakprodukte-Richtlinie, TPDR), welche sowohl traditionelle als auch neue Tabakerzeugnisse europaweit harmonisiert. Sie regelt insbesondere Mindeststandards für Inhaltsstoffe, Verpackung, Warnhinweise sowie Vertrieb und Werbung.

Bundesrechtliche Regelungen

Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)

Das Tabakerzeugnisgesetz setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht um und bildet die zentrale Grundlage für die Regelung von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten. Kernanliegen sind der Gesundheitsschutz sowie der Schutz minderjähriger Verbraucherinnen und Verbraucher.

Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV)

Die Tabakerzeugnisverordnung regelt Einzelheiten zu den Anforderungen an die Herstellung, Kennzeichnung, Verpackung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetz enthält wesentliche Bestimmungen zum Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen an Kinder und Jugendliche (§ 10 JuSchG).

Steuerrechtliche Regelungen

Tabakerzeugnisse unterliegen der Tabaksteuer, geregelt im Tabaksteuergesetz (TabStG). Die Steuerpflicht besteht unabhängig von der Vertriebsform und betrifft alle, die Tabakerzeugnisse herstellen, einführen oder vertreiben.

Produktkategorien im Steuerrecht

Das Tabaksteuerrecht unterscheidet zwischen Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Rauchtabak sowie neuartige Erzeugnisse wie erhitzten Tabak.

Chemikalienrechtliche und stoffrechtliche Vorgaben

Zusätzlich sind Tabakerzeugnisse bestimmten stoffrechtlichen Regelungen unterworfen, beispielsweise Hinweisen und Beschränkungen bezüglich verwendbarer Zusatzstoffe laut Tabakerzeugnisverordnung sowie allgemeinen chemikalienrechtlichen Vorgaben (REACH-Verordnung).

Anforderungen an den Vertrieb und die Vermarktung

Herstellung und Vertrieb

Die Herstellung und der Vertrieb von Tabakerzeugnissen sind durch strenge Melde-, Dokumentations- und Mitteilungspflichten geprägt. Hersteller müssen Angaben zu Inhaltsstoffen, Emissionen und Zusatzstoffen machen sowie regelmäßige Berichte und Analysedaten vorlegen.

Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften

Tabakerzeugnisse dürfen nur verkauft werden, wenn sie den umfassenden Kennzeichnungsvorgaben entsprechen:

  • Gut sichtbare, nicht irreführende Warnhinweise über Gesundheitsgefahren
  • Angabe von Tabakinhaltsstoffen und Emissionswerten
  • Vorgaben zur Einheitlichkeit von Verpackung und Verbot von Werbeaussagen

Werbung und Sponsoring

Die Werbung für Tabakerzeugnisse unterliegt strengen Beschränkungen. Das Tabakwerbeverbot gilt insbesondere für Rundfunk, Fernsehen, Internet und Printmedien. Sponsoring von Veranstaltungen sowie Produktplatzierungen sind weitestgehend untersagt, wobei begrenzte Ausnahmen für Verkaufsstellen bestehen.

Schutzvorschriften im Bereich Tabakerzeugnisse

Jugendschutz

Tabakerzeugnisse dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies betrifft sowohl den stationären als auch den Online-Handel. Ferner besteht ein Konsumverbot für Minderjährige in der Öffentlichkeit.

Verbraucherschutz

Die Vorschriften zur Produkt- und Verbraucherinformation, wie transparente Kennzeichnung und Unterbindung von irreführender Werbung, dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher – insbesondere vor gesundheitlichen Risiken und Abhängigkeitspotenzial.

Arbeitsschutz

In Betrieben, in denen Tabakerzeugnisse hergestellt, verarbeitet oder verkauft werden, sind zusätzliche arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Der Umgang mit nikotinhaltigen Stoffen erfordert entsprechende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte.

Internationale Regelungen und Abkommen

Neben den Regelungen auf EU-Ebene spielen internationale Abkommen eine Rolle. Besonders hervorzuheben ist das WHO-Übereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC), das zahlreiche Staaten zur Einführung weitreichender gesetzlicher Maßnahmen verpflichtet.

Überwachung und Sanktionen

Marktüberwachung

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei Tabakerzeugnissen wird durch zuständige Behörden überwacht. Diese kontrollieren regelmäßig Produktion, Vertrieb, Verpackung und Werbung.

Sanktionen bei Verstößen

Vergehen gegen das Tabakerzeugnisrecht können mit empfindlichen Bußgeldern, Vertriebsuntersagungen und weiteren Maßnahmen geahndet werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind unter Umständen möglich, beispielsweise bei Steuerhinterziehung oder dem Inverkehrbringen nicht zugelassener Produkte.

Fazit

Tabakerzeugnisse unterliegen einer Vielzahl von Regelungen auf europäischer, bundesweiter und internationaler Ebene, um sowohl den Gesundheitsschutz als auch den Jugendschutz und Verbraucherschutz sicherzustellen. Die rechtlichen Anforderungen betreffen Produktions-, Vertriebs-, Kennzeichnungs- und Werbebeschränkungen und sind eingebettet in ein komplexes, fortlaufend weiterentwickeltes Regelungssystem. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird umfassend überwacht, Verstöße werden konsequent und mit strikten Maßnahmen verfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Wer darf Tabakerzeugnisse rechtlich erwerben und konsumieren?

Der Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen ist in Deutschland streng durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Nach § 10 JuSchG dürfen Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak sowie nikotinfreie Erzeugnisse, die zum Rauchen bestimmt sind, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Händler sind daher verpflichtet, beim Verkauf von Tabakwaren das Alter der Kundin oder des Kunden zu überprüfen, etwa durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, wobei auch der Entzug der Gewerbeerlaubnis drohen kann. Der Konsum von Tabakwaren durch Minderjährige kann nicht direkt sanktioniert werden, allerdings haben Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen eine Schutzpflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Werbung von Tabakerzeugnissen?

Tabakwerbung ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze stark eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz ist das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Printmedien und elektronische Medien unterliegen einem umfassenden Werbeverbot nach § 19 TabakerzG; das bedeutet, dass Tabakerzeugnisse weder im Rundfunk noch in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet beworben werden dürfen. Ausnahmen gelten bislang für Außenwerbung (Plakate, Kino vor 18 Uhr), wobei diese aufgrund europäischer Vorgaben weiter eingeschränkt wurde: Ab 1. Januar 2022 gilt ein schrittweises Verbot für Außenwerbung von Tabakprodukten und verwandten Produkten. Sponsoring und das kostenlose Verteilen von Tabakerzeugnissen sind nach § 21 TabakerzG ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Welche Kennzeichnungspflichten müssen Tabakerzeugnisse erfüllen?

Gemäß dem Tabakerzeugnisgesetz sowie der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) gibt es umfangreiche Pflichtangaben auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen. Dazu zählen deutlich sichtbare Warnhinweise, die sowohl textlich als auch bildlich gestaltet sein müssen und mindestens 65 % der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen müssen. Enthalten sein müssen unter anderem Hinweise auf die Gefahren des Rauchens sowie eine Angabe der Inhaltsstoffe. Die Pflicht zur Angabe der sogenannten Rotationswarnhinweise sorgt dafür, dass verschiedene Warntexte nach festgelegten Zeitintervallen verwendet werden. Weiterhin sind Informationen zum Hersteller und zur Einhaltung von Rückverfolgbarkeitspflichten erforderlich. Verstöße gegen diese Kennzeichnungsvorschriften können zu Vertriebsverboten und Geldbußen führen.

Unterliegen Tabakerzeugnisse einer speziellen Besteuerung?

Ja, Tabakerzeugnisse unterliegen der Tabaksteuer nach dem Tabaksteuergesetz (TabStG). Die Steuerarten variieren je nach Produktart: Für Zigaretten wird eine Kombination aus Mengen- und Wertsteuer erhoben, während für Feinschnitt, Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak jeweils unterschiedliche Steuersätze gelten. Die Steuer wird in aller Regel vom Hersteller oder Importeur entrichtet und mittels Steuerbanderolen auf den Packungen kenntlich gemacht. Der private Import ist nur innerhalb der zulässigen Freimengen zum Eigenbedarf steuerfrei; größere Mengen sind anzumelden und zu versteuern. Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, wie etwa den Handel mit unversteuerten Tabakwaren, werden strafrechtlich und mit Bußgeldern streng verfolgt.

Welche Besonderheiten gelten für den Online-Handel mit Tabakerzeugnissen?

Auch der Online-Handel mit Tabakerzeugnissen ist gesetzlich geregelt; neben den allgemeinen Jugendschutzbestimmungen ist im Versandhandel § 10 Abs. 3 JuSchG einschlägig. Tabakwaren dürfen online nur an volljährige Personen vertrieben werden, wobei eine umfassende Altersverifizierung beim Bestellvorgang und bei der Zustellung erforderlich ist. Diese erfolgt etwa durch zertifizierte Altersprüfverfahren oder durch Identitäts- und Alterskontrolle beim Empfang der Ware durch den Paketdienstleister. Verstöße gegen diese Vorgaben werden behördlich verfolgt und können zu Verkaufsverboten und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Zudem muss beim Online-Verkauf auf sämtliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten – wie im stationären Handel – geachtet werden.

Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen traditionellen Tabakerzeugnissen und neuartigen Produkten wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzern?

Rechtlich werden traditionelle Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer unterschiedlich behandelt, obwohl für beide Kategorien Schutz- und Informationspflichten bestehen. Für E-Zigaretten und Liquids gilt das Tabakerzeugnisgesetz in spezieller Ausgestaltung (§§ 13 ff.), insbesondere im Bereich der Kennzeichnung, Inhaltsstoffe und Werbebeschränkungen. Für Tabakerhitzer, wie sie seit einigen Jahren vermehrt am Markt sind, gelten viele Regelungen für klassische Tabakprodukte, jedoch mit spezifischen Vorgaben hinsichtlich Steuer, Kennzeichnung und Werbung. Besondere Pflichten betreffen zudem die Anmeldung neuer Produkte bei Behörden, Sicherheitsberichte sowie ggf. einem Zulassungsverfahren vor Markteintritt. Unterschiede bestehen auch bei der steuerlichen Behandlung und den Grenzwerten für Inhaltsstoffe. Beim Verkauf sind jeweils die Altersprüfungen zwingend einzuhalten.