Legal Lexikon

SUP

SUP: Begriff, Bedeutung und Abgrenzung

SUP steht für Stand Up Paddling, eine Form des Wassersports, bei der Personen auf einem Board stehend mit einem Paddel fahren. Aus rechtlicher Sicht ist ein SUP-Board in der Regel als klein dimensioniertes, muskelbetriebenes Wasserfahrzeug einzuordnen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Wasser- und Verkehrsrecht, dem Natur- und Umweltschutzrecht sowie aus allgemeinen Grundsätzen der Haftung und der Verkehrssicherheit.

Die Abkürzung SUP wird in anderen Kontexten auch für die Strategische Umweltprüfung verwendet. Diese Bedeutung betrifft die Umweltprüfung von Plänen und Programmen. Der vorliegende Beitrag behandelt die Wassersportbedeutung von SUP.

Rechtliche Einordnung und Geltungsbereich

Kategorien von Gewässern

Für die Nutzung eines SUP sind unterschiedliche Gewässerkategorien relevant. Für Binnenwasserstraßen gelten spezielle Verkehrsregeln und Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Auf Küsten- und Seeschifffahrtsstraßen gelten seerechtliche Regelwerke. Auf sonstigen Seen, Flüssen und Kanälen greifen landesrechtliche Bestimmungen und örtliche Ordnungen. Kommunale Badeseen und Strandabschnitte können zusätzlich durch Hausordnungen oder kommunale Satzungen geregelt sein.

SUP als Wasserfahrzeug

Ein SUP wird regelmäßig als Fahrzeug ohne Maschinenantrieb angesehen. Daraus folgen Grundpflichten zur Beachtung von Fahrwasserregelungen, Vorfahrts- und Ausweichregeln sowie Beschilderung und Signalgebung. Eine Registrierungspflicht besteht in der Regel nicht; örtliche Regelungen können jedoch abweichende Pflichten vorsehen, etwa auf bestimmten Gewässern mit Zulassungs- oder Kennzeichnungssystem.

Nutzung von Gewässern: Gemeingebrauch und Beschränkungen

Gemeingebrauch

Der Gemeingebrauch erlaubt die Nutzung oberirdischer Gewässer zu Erholungs- und Sportzwecken, soweit keine Rechte Dritter verletzt und keine besonderen Verbote entgegenstehen. Umfang und Voraussetzungen des Gemeingebrauchs sind landesrechtlich und örtlich unterschiedlich ausgestaltet.

Zugangs- und Betretungsrechte

Der Zugang zum Wasser über öffentliche Ufer oder ausgewiesene Einstiegsstellen ist grundsätzlich zulässig, sofern keine Sperrungen bestehen. Das Betreten privater Uferflächen oder Stege bedarf der Zustimmung der Berechtigten. In Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten können Zutritt, Anlanden und Befahren räumlich oder zeitlich eingeschränkt sein.

Örtliche und saisonale Verbote

Beschränkungen betreffen häufig Badezonen, Trinkwasserschutzgebiete, Brut- und Rastbereiche von Vögeln, Schilfgürtel sowie sensible Flachwasserzonen. In Hochwasserlagen oder bei besonderen Gefahren können temporäre Verbote erlassen werden.

Verkehrsregeln auf dem Wasser

Fahrwasser und Vorfahrt

In markierten Fahrwassern hat die Schifffahrt Vorrang. SUP-Fahrende halten sich außerhalb des Fahrwassers, soweit möglich, und beachten Ausweichregeln bei Begegnungen. Querungen erfolgen unter Berücksichtigung von Strömung und Sicht.

Schifffahrtszeichen und Sperrungen

Schilder, Tonnen und Baken kennzeichnen Verbotszonen, Fahrtrouten, Ankerverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Bade- und Sportbereiche. Sperrungen sind verbindlich und können für bestimmte Zeiten oder Veranstaltungen angeordnet werden.

Schleusen, Wehre und Brücken

Der Aufenthalt in Schleusenbereichen und an Wehren ist nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen zulässig. An Brücken und Engstellen gelten Sicht- und Abstandsgebote; an Wehren bestehen grundsätzlich Sicherheitszonen.

Nachtbetrieb und Sichtbarkeit

Bei Dämmerung oder Dunkelheit können Lichtführungspflichten bestehen. Auf bestimmten Gewässern ist zumindest ein weißes Licht zur Vermeidung von Kollisionen vorgeschrieben. Örtliche Vorschriften regeln, ob und wie SUP bei Nacht genutzt werden darf.

Sicherheitspflichten und Ausrüstung

Allgemeine Verkehrssicherung

Nutzerinnen und Nutzer sind zu einem Verhalten verpflichtet, das Gefahren für sich und andere vermeidet. Dazu zählen die Beachtung von Wetter, Strömung, Temperatur, Sicht und Schiffsverkehr sowie die Auswahl geeigneter Bereiche.

Persönliche Schutzausrüstung

Auf bestimmten Gewässern gelten Ausrüstungspflichten, etwa das Mitführen von Auftriebsmitteln, Signalvorrichtungen oder Leinen. Anforderungen können je nach Gewässerart, Jahreszeit und örtlicher Ordnung variieren.

Leash, Kleidung und Signalmittel

Vorgaben zu Leinen, Schutzbekleidung und Signalmitteln können in kommunalen oder gewässerbezogenen Regelungen enthalten sein. In Surf- und Badezonen gelten teilweise besondere Vorgaben zum Tragen oder Nichtverwenden bestimmter Leinenarten.

Alters- und Eignungsfragen

Für Minderjährige gelten Schutz- und Aufsichtspflichten. Betreuungs- und Bildungseinrichtungen unterliegen zusätzlichen organisatorischen Pflichten, wenn Gruppen auf dem Wasser geführt werden. Veranstalter und Vereine haben besondere Sorgfaltspflichten gegenüber Teilnehmenden.

Alkohol, Betäubungsmittel und Lärm

Der Betrieb eines Wasserfahrzeugs unter erheblicher Beeinflussung kann ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtliche Folgen haben. Für muskelbetriebene Fahrzeuge existieren örtlich unterschiedliche Schwellen und Beurteilungsmaßstäbe. Emissionen von Lärm und Störungen des Uferbereichs können durch kommunale Ordnungen beschränkt werden.

Haftung und Versicherung

Haftung gegenüber Dritten

Bei Schäden an Personen, Sachen oder Gewässeranlagen gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze. Maßgeblich sind etwa Sorgfaltspflichten im Verkehr, Rücksichtnahme und die Vermeidung vermeidbarer Gefahren. Mitverschulden kann berücksichtigt werden.

Rettungs- und Bergungskosten

Bei Rettungseinsätzen können Kostenforderungen entstehen, etwa durch Wasserrettung, Feuerwehr oder Bergungsunternehmen, sofern rechtliche Voraussetzungen vorliegen.

Versicherung

Für privat genutzte SUP besteht regelmäßig keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Miet- und Veranstaltungsanbieter unterliegen gesonderten Pflichten zur Absicherung ihrer Tätigkeit.

Gewerbliche Nutzung und Veranstaltungen

Vermietung und Schulungen

Gewerbliche Anbieter haben Organisations-, Informations- und Verkehrssicherungspflichten. Je nach Gewässer und Kommune können Genehmigungen, Nutzungsrechte für Ufer- und Strandflächen, Konzessionen oder Sondernutzungen erforderlich sein.

Events und Gruppenfahrten

Für Regatten, Massenveranstaltungen oder geführte Touren können Anmelde- oder Erlaubnispflichten bestehen. Wasserflächen können temporär gesperrt oder besonders ausgewiesen werden.

Grenzüberschreitende Aspekte und Seebereich

Beim Befahren grenznaher Gewässer oder küstennaher Seegebiete gelten ggf. abweichende Regeln, etwa zu Ausrüstung, Signalführung, Sichtbarkeit und Notfallmeldungen. Zuständigkeiten können zwischen Binnen- und Seebehörden wechseln.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Bei Foto- und Videoaufnahmen von Personen auf dem Wasser sind Persönlichkeitsrechte zu beachten. Drohnen unterliegen zusätzlich luftrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Vermieter verarbeiten personenbezogene Daten der Kundschaft nach den geltenden Datenschutzvorgaben.

Umwelt- und Naturschutz

Schutzgebiete und Artenschutz

In Schutzgebieten gelten besondere Betretungs- und Befahrungsregeln. Störungen von Brut- und Rastvögeln sowie das Befahren von Röhrichtzonen sind häufig untersagt. Saisonale Ruhezonen können ausgewiesen sein.

Gewässer- und Uferbewahrung

Ufererosion, Störung von Laichplätzen und Beschädigung von Wasserpflanzen sind zu vermeiden, soweit rechtliche Vorgaben dies verlangen. Bestimmungen zur Reinhaltung der Gewässer untersagen das Einbringen von Abfällen.

Einschleppung invasiver Arten

Vorgaben zur Reinigung von Sportgeräten können der Verhinderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten dienen. Örtliche Betreiber und Behörden können hierfür Regelungen treffen.

Durchsetzung und Sanktionen

Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, Betretungsverbote oder Schutzgebietsauflagen können mit Verwarnungen, Bußgeldern oder Auflagen geahndet werden. Behörden können Nutzungen untersagen, Bereiche räumen lassen oder Ausrüstung sicherstellen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu SUP aus rechtlicher Sicht

Ist das Tragen einer Schwimm- oder Auftriebsweste beim SUP verpflichtend?

Eine allgemeine Pflicht besteht nicht in jedem Gebiet. Auf bestimmten Gewässern, bei bestimmten Bedingungen oder durch örtliche Anordnungen kann das Mitführen oder Tragen vorgeschrieben sein.

Muss ein SUP-Board zugelassen oder registriert werden?

SUP-Boards sind üblicherweise zulassungs- und kennzeichnungsfrei. Ausnahmen können für bestimmte Gewässer oder Nutzungsarten vorgesehen sein.

Darf mit einem SUP in Badezonen oder Naturschutzgebieten gefahren werden?

Badezonen sind häufig motor- und fahrzeugfrei, das Befahren kann untersagt sein. In Schutzgebieten gelten besondere Beschränkungen, die Anlanden oder Befahren räumlich und zeitlich begrenzen können.

Ist Alkoholkonsum beim Stand Up Paddling erlaubt?

Der Betrieb eines Fahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand kann sanktioniert werden. Für muskelbetriebene Fahrzeuge gelten örtlich unterschiedliche Maßstäbe, die zu Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen führen können.

Dürfen Minderjährige eigenständig mit einem SUP fahren?

Es bestehen keine einheitlichen Altersgrenzen. Maßgeblich sind Aufsichts- und Fürsorgepflichten sowie örtliche Regelungen, insbesondere in bewachten Badestellen oder bei Vereins- und Schulangeboten.

Ist das Fahren bei Nacht mit einem SUP zulässig?

Das ist gewässerabhängig. Auf einigen Gewässern ist Nachtbetrieb untersagt oder an das Mitführen bestimmter Lichter gebunden.

Wer haftet bei Kollisionen oder Sachschäden mit einem SUP?

Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze. Verantwortlich ist, wer schuldhaft Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht; Mitverschulden kann berücksichtigt werden.

Sind Leashes rechtlich vorgeschrieben?

Eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Örtliche Regelungen können Vorgaben zum Einsatz bestimmter Leinenarten enthalten, insbesondere in Surf- oder Fließgewässerbereichen.