Definition und Zweck der Stundung von Steuern
Die Stundung von Steuern bezeichnet die befristete Verschiebung der Fälligkeit bereits festgesetzter Steuerschulden. Die Zahlungsverpflichtung als solche bleibt bestehen; sie wird lediglich zeitlich hinausgeschoben. Ziel ist es, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken und unverhältnismäßige Härten zu vermeiden, ohne den Steueranspruch aufzugeben. Stundung kann sich auf die gesamte Schuld oder auf Teile davon beziehen und kann auch in Form einer Ratenzahlung ausgestaltet werden.
Abzugrenzen ist die Stundung von der Aussetzung der Vollziehung (betroffen ist die vorläufige Nichtdurchsetzung eines angefochtenen Bescheids), vom Vollstreckungsaufschub (temporäre Einstellung der Vollstreckung) und vom Erlass (teilweiser oder vollständiger Verzicht auf die Steuer).
Rechtsnatur und Grundsätze
Die Stundung ist eine Entscheidung der Verwaltung im Einzelfall und unterliegt pflichtgemäßer Ermessensausübung. Sie ist auf eine vorübergehende Zahlungsentlastung gerichtet und wird nur gewährt, wenn die spätere Begleichung gesichert erscheint und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Maßgeblich sind insbesondere Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und der Schutz des Steueraufkommens.
Die Stundung ist regelmäßig mit Zinsen und gegebenenfalls mit Auflagen oder Sicherheitsleistungen verbunden. Sie ist befristet, konditioniert und grundsätzlich widerruflich.
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Erwartet werden geordnete steuerliche Verhältnisse, insbesondere die fristgerechte Abgabe von Erklärungen, Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung und nachvollziehbare Angaben zur wirtschaftlichen Lage. Vorbelastungen durch wiederholte oder nicht eingehaltene Zahlungserleichterungen können die Beurteilung beeinflussen.
Sachliche Voraussetzungen
Erforderlich ist in der Regel ein vorübergehender, plausibel dargelegter Liquiditätsengpass, dessen Ursachen nachvollziehbar sind. Die spätere Zahlung muss voraussichtlich möglich sein. Dem dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen; insbesondere darf das Steueraufkommen nicht gefährdet sein. Nicht begünstigt sind regelmäßig Konstellationen dauerhafter Leistungsunfähigkeit.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Für die Entscheidung sind Informationen über Einkommen, Vermögen, laufende Verpflichtungen und kurzfristig realisierbare Mittel bedeutsam. In die Betrachtung kann einbezogen werden, ob vorhandene Mittel vorrangig zur Begleichung der Steuern genutzt werden könnten und ob Sicherheiten zur Absicherung des Zahlungsrisikos verfügbar sind.
Formen der Stundung
Vollstundung
Die gesamte fällige Steuer wird für einen bestimmten Zeitraum gestundet. Die Zahlung erfolgt gesammelt zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig zuzüglich Zinsen.
Teilstundung
Nur ein Teil der Steuerschuld wird gestundet, während der Rest fällig bleibt oder in Raten beglichen wird. Dies dient häufig der Anpassung an die verfügbaren Mittel.
Ratenzahlung
Die Steuerschuld wird in mehreren, zeitlich gestaffelten Teilbeträgen beglichen. Ratenpläne sind eine geläufige Ausprägung der Stundung und können mit weiteren Auflagen kombiniert werden.
Zahlungspause mit anschließenden Raten
Zu Beginn steht eine befristete Zahlpause; nach deren Ablauf schließen sich Ratenzahlungen an. Diese Gestaltung verbindet kurzfristige Entlastung mit planbarer Tilgung.
Verfahren
Antrag und Inhalt
Die Stundung wird üblicherweise bei der zuständigen Behörde beantragt. Für die Prüfung sind Angaben zum gestundeten Betrag, zum gewünschten Zeitraum, zur wirtschaftlichen Lage, zu den Ursachen der Zahlungsschwierigkeiten und gegebenenfalls zu Sicherheiten erforderlich. Eine realistische Tilgungsperspektive ist darzustellen.
Entscheidung und Auflagen
Die Entscheidung ergeht in Form einer Bewilligung oder Ablehnung. Eine Bewilligung ist regelmäßig befristet und kann Zinsen, Ratenpläne, Sicherheitsleistungen, Informationspflichten oder andere Auflagen enthalten. Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse können mitteilungspflichtig sein.
Ablehnung und Ermessensausübung
Eine Ablehnung kann in Betracht kommen, wenn keine vorübergehende Zahlungsstörung vorliegt, die spätere Zahlung nicht gesichert erscheint, erhebliche öffentliche Interessen entgegenstehen oder frühere Auflagen nicht eingehalten wurden. Die Entscheidung erfolgt nach einzelfallbezogener Abwägung.
Rechtsfolgen der Stundung
Aufschub von Fälligkeit und Vollstreckung
Für die gestundeten Beträge wird die Zahlungspflicht zeitlich verlagert; innerhalb der Stundungsfrist wird regelmäßig nicht vollstreckt, solange die Bedingungen eingehalten werden. Die Steuerfestsetzung bleibt inhaltlich unberührt.
Zinsfolgen
Stundungen sind üblicherweise verzinslich. Die Zinsen dienen dem Ausgleich des Zahlungsaufschubs. Sie entstehen unabhängig von Verschulden und werden gesondert festgesetzt.
Sicherheitsleistungen
Zur Absicherung können Sicherheiten verlangt werden, etwa Bankbürgschaften, Grundpfandrechte oder andere geeignete Sicherungsmittel. Art und Umfang richten sich nach dem Risiko und der Höhe der Forderung.
Widerruf und Folgen bei Verstößen
Die Stundung kann widerrufen werden, wenn Voraussetzungen nachträglich entfallen, Auflagen nicht eingehalten, Angaben als unzutreffend erkannt oder Sicherheiten gefährdet werden. In diesem Fall leben Fälligkeit und Vollstreckbarkeit wieder auf; bereits gewährte Zahlungserleichterungen können entfallen.
Abgrenzungen
Aussetzung der Vollziehung
Die Aussetzung der Vollziehung betrifft die vorläufige Nichtdurchsetzung eines angefochtenen Bescheids. Sie zielt auf die Überbrückung der Schwebe im Rechtsbehelfsverfahren und setzt keine Zahlungsunfähigkeit voraus.
Vollstreckungsaufschub
Der Vollstreckungsaufschub betrifft ausschließlich die vorübergehende Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen. Die Fälligkeit der Steuer bleibt davon unberührt.
Erlass
Beim Erlass wird die Steuerschuld ganz oder teilweise endgültig erlassen. Dies setzt besondere Billigkeitsgesichtspunkte voraus und unterscheidet sich grundlegend vom befristeten Zahlungsaufschub der Stundung.
Besondere Konstellationen
Unternehmen und Privatpersonen
Bei Unternehmen werden häufig betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Zahlungsströme und Bindungen an Dritte berücksichtigt. Bei Privatpersonen spielen Haushaltsrechnung, Unterhaltspflichten und Vermögenslage eine Rolle.
Abgeführte Steuern
Bei Steuern, die treuhänderisch für Dritte vereinnahmt werden, gelten erfahrungsgemäß strengere Maßstäbe, da hier ein besonderes Schutzbedürfnis des Steueraufkommens besteht.
Vorauszahlungen
Auch Vorauszahlungen können Gegenstand einer Stundung oder Anpassung sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen und sich die wirtschaftliche Lage wesentlich verändert hat.
Insolvenzbezug
In insolvenznahen Situationen richtet sich die Behandlung von Steuerforderungen nach den insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen. Eine Stundung kann durch insolvenzrechtliche Besonderheiten begrenzt oder überholt werden.
Dauer und Beendigung
Stundungen sind zeitlich befristet und werden häufig kurz- bis mittelfristig gewährt. Sie enden mit Ablauf der Bewilligungsfrist, durch vollständige Zahlung, durch Widerruf oder durch Eintritt vereinbarter Auflösungsbedingungen.
Dokumentation und Datenschutz
Unterlagen
Für die Prüfung werden üblicherweise aussagekräftige Nachweise zur Liquidität, zu Einnahmen und Ausgaben sowie zu bestehenden Verbindlichkeiten herangezogen. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben ist wesentlich für die Beurteilung.
Datenschutz
Personen- und Unternehmensdaten werden nur zum Zweck der Entscheidung über die Stundung verarbeitet. Der Umgang mit den Daten folgt den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
Typische Gründe für Ablehnung
- Dauerhafte statt vorübergehende Zahlungsunfähigkeit
- Fehlende oder unzureichende Tilgungsperspektive
- Nicht eingehaltene frühere Zahlungserleichterungen
- Gefährdung des Steueraufkommens
- Unvollständige oder widersprüchliche Angaben
- Fehlende oder unzureichende Sicherheiten, wenn erforderlich
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet Stundung von Steuern?
Stundung ist der befristete Aufschub der Zahlung bereits festgesetzter Steuern. Die Schuld bleibt bestehen, die Zahlung wird zu einem späteren Zeitpunkt fällig.
Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Stundung in Betracht?
Maßgeblich sind ein vorübergehender Liquiditätsengpass, eine realistische Aussicht auf spätere Zahlung und das Fehlen überwiegender gegenläufiger öffentlicher Interessen. Die wirtschaftliche Lage muss nachvollziehbar dargelegt sein.
Entstehen während der Stundung Zinsen?
In der Regel fallen Zinsen an, die den Vorteil des Zahlungsaufschubs ausgleichen. Sie sind zusätzlich zur gestundeten Steuer zu entrichten.
Kann eine Stundung widerrufen werden?
Ja. Ein Widerruf kommt insbesondere in Betracht, wenn Auflagen nicht eingehalten werden, Angaben unzutreffend waren, Sicherheiten wegfallen oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sich wesentlich ändern.
Worin liegt der Unterschied zwischen Stundung, Ratenzahlung, Aussetzung der Vollziehung und Erlass?
Stundung verschiebt die Fälligkeit, Ratenzahlung verteilt die Zahlung in Teilbeträge, Aussetzung der Vollziehung betrifft die vorläufige Nichtdurchsetzung eines angefochtenen Bescheids, Erlass verzichtet ganz oder teilweise auf die Forderung.
Welche Sicherheiten können verlangt werden?
Je nach Fall können etwa Bürgschaften, Grundpfandrechte oder andere geeignete Sicherheiten verlangt werden, um das Ausfallrisiko abzusichern.
Hat eine Stundung Auswirkungen auf Vollstreckungsmaßnahmen?
Während einer wirksamen Stundung wird regelmäßig nicht vollstreckt, solange die Bedingungen eingehalten werden. Bei Verstößen können Vollstreckungsmaßnahmen wiederaufgenommen werden.
Beeinflusst eine Stundung die Verjährung?
Der Zahlungsaufschub kann Einfluss auf Fristen und deren Berechnung haben. Die genauen Auswirkungen hängen von der konkreten Ausgestaltung und dem Zeitpunkt der Bewilligung ab.