Legal Lexikon

Strompreis


Definition und rechtlicher Rahmen des Strompreises

Der Strompreis bezeichnet die finanzielle Gegenleistung, die Verbraucher für die Belieferung mit elektrischer Energie entrichten. Er bildet sich in einem vielschichtigen Zusammenspiel zwischen energiewirtschaftlichen, zivilrechtlichen und öffentlichen Regelungen. Die rechtlichen Grundlagen des Strompreises finden sich neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, zahlreichen Verordnungen sowie einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union.


Zusammensetzung des Strompreises aus rechtlicher Sicht

Preisbestandteile und ihre gesetzliche Grundlage

Der Strompreis für Endkunden setzt sich in Deutschland aus mehreren Bestandteilen zusammen, die jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen:

  • Netzentgelte: Die Kosten für die Nutzung der Energienetze unterliegen der Regulierung nach EnWG und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Sie werden von den Netzbetreibern erhoben und durch die Bundesnetzagentur genehmigt.
  • Steuern, Abgaben und Umlagen: Hierunter fallen insbesondere die Stromsteuer, die Mehrwertsteuer sowie verschiedene Umlagen (z.B. § 19-Umlage, Offshore-Netzumlage). Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Stromsteuergesetz (StromStG), im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie in diversen besonderen energiewirtschaftlichen Verordnungen.
  • Beschaffungskosten und Vertrieb: Diese Deckung des Energieeinkaufs und der operativen Kosten richten sich nach den Verträgen zwischen Stromlieferanten und Kunden, deren Rahmenbedingungen vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie spezifischen energierechtlichen Vorschriften (insb. §§ 40 ff. EnWG) vorgegeben werden.

Transparenzanforderungen und Informationspflichten

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, z. B. aus § 41 EnWG, sind Stromlieferanten verpflichtet, die Zusammensetzung und Höhe des Strompreises transparent auszuweisen. Kunden haben das Recht, sich über die einzelnen Preisbestandteile und deren Veränderung zu informieren.


Rechtsbeziehung und Vertragsgestaltung

Rechtliche Rahmenbedingungen des Stromlieferungsverhältnisses

Die Rechtsbeziehung zwischen Stromlieferant und Endkunde ist durch einen schuldrechtlichen Vertrag geprägt. Die wesentlichen Inhalte regelt § 40 EnWG sowie ergänzend das BGB (insbesondere die Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen).

Preisanpassungsklauseln

Preisanpassungsklauseln unterliegen strengen gesetzlichen Kriterien. Gemäß § 41 Abs. 5 EnWG hat der Kunde bei Preisänderungen ein Sonderkündigungsrecht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Preisanpassung für den Kunden stets nachvollziehbar und transparent sein. Unangemessene Benachteiligungen oder intransparente Klauseln sind gemäß § 307 BGB unwirksam.

Sonderkunden- und Grundversorgungstarife

Es wird zwischen Sonderkundenverträgen und der gesetzlichen Grundversorgung (§§ 36, 38 EnWG) unterschieden. Bei der Grundversorgung besteht eine besondere Schutzfunktion zugunsten des Verbrauchers: Preiserhöhungen bedürfen hier besonderer Begründung und sind dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitzuteilen.


Strompreisregulierung und Aufsicht

Regulatorische Eingriffe

Auf nationaler Ebene übt die Bundesnetzagentur gemäß EnWG umfangreiche Aufsichtsbefugnisse aus. Ziel ist der Schutz des Wettbewerbs und die Sicherstellung fairer Bedingungen für die Endkunden. Die Netzentgelte werden durch die Bundesnetzagentur im Rahmen von Genehmigungsverfahren kontrolliert und gedeckelt (Anreizregulierung nach ARegV).

Kartellrechtliche Aspekte und Preisaufsicht

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet Anwendung, wenn marktbeherrschende Unternehmen missbräuchlich überhöhte Strompreise fordern. Zudem ist das Preisangabenrecht nach der Preisangabenverordnung (PAngV) einschlägig, das die Pflicht zur klaren und vollständigen Preisauszeichnung normiert.


Besondere rechtliche Regelungen

Strompreis für Haushalte und Industrie

Für private Letztverbraucher wie Haushalte gilt umfassender Verbraucherschutz, während für stromintensive Unternehmen und Industriebetriebe besondere Befreiungen und Ermäßigungen möglich sind, z. B. bei Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder besonderen Ausgleichsregelungen.

Preisbindung und Preishoheit

Strompreise unterliegen grundsätzlich der Preisfreiheit im Wettbewerb. Einschränkungen ergeben sich jedoch durch die Verpflichtung zur Grundversorgung, staatliche Regularien sowie durch kartellrechtliche und soziale Schutzmechanismen.


Europarechtliche Einflüsse

Vorgaben durch Europäisches Recht

Die Strombinnenmarktrichtlinien und einschlägige Verordnungen der Europäischen Union (insbesondere die Strombinnenmarktverordnung (EU) 2019/943 sowie die Richtlinie (EU) 2019/944) beeinflussen zunehmend die Ausgestaltung der nationalen Strompreisbildung. Sie schreiben die Öffnung des Strommarktes, Entflechtung von Netz und Vertrieb sowie Verbraucherschutzvorgaben europaweit fest.


Rechtsmittel und Durchsetzung

Rechtsbehelfe bei Streitigkeiten

Streitfälle über Strompreise und ihre Abrechnung können zivilgerichtlich nach den allgemeinen Regeln des BGB und der Zivilprozessordnung (ZPO) ausgetragen werden oder sind gegebenenfalls Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherschlichtungsstelle Energie (§ 111b EnWG).

Rolle der Verbraucherverbände

Verbraucherschutzverbände können nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) gegen unzulässige Preisanpassungen und intransparente Strompreiskomponenten gerichtlich vorgehen.


Literaturhinweise und weiterführende Quellen

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Stromsteuergesetz (StromStG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de)
  • Europäische Kommission, Binnenmarktregelungen für Strom

Zusammenfassung:
Der Strompreis ist in Deutschland rechtlich umfassend reguliert. Seine Zusammensetzung und Höhe sind Gegenstand vielfältiger gesetzlicher Bestimmungen, die auf Transparenz, Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen abzielen. Die Rechtslage wird durch nationale wie europäische Vorgaben maßgeblich geprägt und unterliegt einer laufenden Dynamik durch technische und politische Entwicklungen im Energiemarkt.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Vorgaben regeln die Strompreisbildung in Deutschland?

Die Strompreisbildung in Deutschland unterliegt verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene geregelt sind. Zentrale rechtliche Grundlagen sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und zahlreiche EU-Richtlinien, wie beispielsweise die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU 2019/944). Das EnWG bestimmt unter anderem die Ausgestaltung des Wettbewerbs im Strommarkt, die Entflechtung der Stromanbieter und die Transparenzpflichten gegenüber Endverbrauchern. Die StromNEV regelt die Berechnung und Genehmigung der Netzentgelte, die einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises darstellen. Zusätzlich müssen Anbieter steuerrechtliche Vorgaben (Stromsteuer, Umsatzsteuer) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dessen Umlagen beachten. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben und hat das Recht, Preismissbrauch zu sanktionieren sowie Netzentgelte zu genehmigen oder zu korrigieren. Damit stellt sich das rechtliche Umfeld als komplex und vielschichtig dar, wobei insbesondere der Verbraucherschutz und die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs im Fokus stehen.

Welche Rechte haben Verbraucher gegenüber Energieversorgern bezüglich Preisänderungen?

Verbraucher verfügen im deutschen Strommarkt über umfangreiche Rechte im Zusammenhang mit Preisänderungen. Gemäß § 41 EnWG sind Versorger verpflichtet, Preisanpassungen transparent, nachvollziehbar und rechtzeitig (mindestens sechs Wochen im Voraus) anzuzeigen. In der Preisänderungsmitteilung müssen die Gründe sowie der Umfang der Änderung klar dargelegt werden. Die Mitteilung muss auf ein bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen hinweisen. Kommt ein Versorger diesen Pflichten nicht nach, ist die Preisanpassung rechtlich angreifbar und unter Umständen unwirksam. Ferner ist im Rahmen der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) geprüft, ob Anpassungsklauseln den Grundsätzen von Transparenz und Angemessenheit entsprechen – zu vage oder einseitige Klauseln sind unwirksam. Die Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen bieten Unterstützung und können Verstöße ahnden. Missbräuchliche Preisänderungen können zudem gerichtlich angefochten werden.

Welche Bestandteile des Strompreises sind gesetzlich reguliert und welche im freien Markt verhandelbar?

Der Gesamtstrompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die unterschiedlich stark gesetzlich reguliert sind. Reguliert sind insbesondere die Netzentgelte, die von der Bundesnetzagentur genehmigt und überwacht werden (§ 21 EnWG). Auch staatliche Umlagen wie die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer oder Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Offshore-Netzumlage sind gesetzlich festgelegt und dürfen von Energieversorgern nicht eigenmächtig angepasst werden. Hinzu kommen Preisbestandteile aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, etwa nach dem EEG, die gesetzlichen Schwankungen unterliegen. Im freien Markt verhandelbar ist hingegen der reine Energiepreis, sodass hier Wettbewerb zwischen den Stromanbietern besteht. Margen, Rabatte oder Bonuszahlungen werden nicht gesetzlich reguliert, sind aber an verbindliche Informationspflichten aus dem EnWG und dem BGB gebunden.

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sind Preiserhöhungen zulässig?

Preiserhöhungen im Strommarkt sind nur unter strengen rechtlichen Vorgaben zulässig. Grundvoraussetzung ist das Bestehen einer wirksamen Preisanpassungsklausel im Stromliefervertrag. Diese Klausel muss klar und verständlich formuliert sein und darf die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) regelmäßig betont. Weiterhin muss die Preiserhöhung sachlich begründet sein, beispielsweise bei gestiegenen Beschaffungskosten, Änderungen der gesetzlichen Umlagen oder Anpassungen der Netzentgelte. Eine einseitige Erhöhung des Energiepreises ohne entsprechende Marktentwicklung kann als unzulässig eingestuft werden. Zudem muss die Ankündigung der Preiserhöhung rechtzeitig und transparent mittels individueller Mitteilung erfolgen. Der Kunde muss zudem auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, um einen einseitigen Bindungseffekt zu verhindern.

Was sind die rechtlichen Pflichten von Stromanbietern bezüglich der Preisgestaltung und Transparenz?

Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, alle Preisbestandteile klar, verständlich und vollständig auszuweisen (§ 40 EnWG). Dazu gehören der Arbeitspreis (pro kWh), der Grundpreis, Netzentgelte, Umlagen sowie alle Steuern und Abgaben. Kunden müssen spätestens bei Vertragsschluss über sämtliche Preisbestandteile informiert werden; nachträgliche Änderungen sind ebenfalls unter Wahrung der Informationspflichten mitzuteilen. Irreführende Preisangaben oder die Verschleierung von Zusatzkosten sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gemäß § 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) unzulässig. Bei Verletzungen drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder durch Aufsichtsbehörden oder Wettbewerber. Zusätzlich verpflichtet § 49 EnWG zur Veröffentlichung aktueller Preise auf der Webseite des Versorgers. Dies dient der Markttransparenz und dem Verbraucherschutz.

Welche Klagemöglichkeiten haben Verbraucher, wenn sie Preiserhöhungen für unrechtmäßig halten?

Verbraucher haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen ihrer Ansicht nach unrechtmäßige Strompreiserhöhungen vorzugehen. Zunächst können sie der Erhöhung widersprechen und die Zahlung des Erhöhungsbetrags unter Vorbehalt leisten. Wird der Versorger trotz Widerspruchs auf voller Zahlung bestehen, besteht die Option, eine Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur einzuschalten, welche außergerichtliche Schlichtungsverfahren oder Beschwerden ermöglichen. Parallel können Verbraucher gerichtlich gegen die Preiserhöhung vorgehen, zum Beispiel auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhung oder auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge. Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich davon ab, ob der Anbieter die genannten gesetzlichen Informations- und Begründungspflichten eingehalten hat und ob die Anpassungsklausel wirksam ist. Zahlreiche BGH-Urteile, etwa zu unzulässigen Klauseln in Grundversorgungstarifen, geben der Rechtsprechung hierbei eine klare Richtung.

Wie werden Strompreise in der Grundversorgung rechtlich reguliert?

Die Strompreise in der Grundversorgung werden in Deutschland durch spezielle rechtliche Regelungen abgesichert. Gemäß § 36 EnWG sind die Preise für die Grundversorgung allgemein, angemessen und transparent zu gestalten. Preiserhöhungen müssen vor Inkrafttreten öffentlich bekannt gegeben werden und dürfen ausschließlich im gesetzlichen Rahmen erfolgen. Die in der Grundversorgung geltenden Bedingungen und Preise müssen jederzeit zugänglich sein und unterliegen der Kontrolle der Bundesnetzagentur sowie der lokalen Wettbewerbsbehörden. Verbraucher in der Grundversorgung genießen ein erhöhtes Kündigungs- und Sonderkündigungsrecht. Zudem unterliegen die verwendeten Preisanpassungsklauseln einer besonders strengen rechtlichen Überprüfung durch Gerichte, um Missbrauch zu verhindern. Die Grundversorgungsunternehmen müssen regelmäßig die Angemessenheit ihrer Preise nachweisen und Änderungen transparent begründen.