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Straßenverkehrsbehörde

Begriff und Stellung der Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist eine staatliche Verwaltungsstelle, die die Regeln des Straßenverkehrs im örtlichen Zuständigkeitsbereich anordnet, umsetzt und überwacht. Sie sorgt dafür, dass der Verkehr sicher, geordnet und möglichst flüssig abläuft. Organisatorisch ist sie in Deutschland je nach Bundesland und Gemeindegröße bei Städten, Landkreisen oder Bezirksregierungen angesiedelt. Sie handelt eigenständig, arbeitet jedoch eng mit Polizei, Straßenbaubehörden und weiteren Stellen zusammen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Zu den Kernaufgaben gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einbahnstraßen, Parkregelungen, Haltverbote, Fußgängerzonen, Umwelt- oder Tempo-30-Zonen sowie Lichtsignalanlagen. Solche Anordnungen sind in der Regel auf die Verkehrssicherheit, den Schutz bestimmter Personengruppen, den Lärmschutz, die Leistungsfähigkeit des Netzes und die Belange des öffentlichen Verkehrs ausgerichtet. Sie erfolgen auf Grundlage einer Ermessensentscheidung und werden meist durch das Aufstellen oder Entfernen von Beschilderung bekanntgegeben.

Erlaubnisse und Ausnahmen

Die Behörde erteilt Erlaubnisse und kann Ausnahmen von bestehenden Verkehrsregeln zulassen, wenn dies im Einzelfall erforderlich und vertretbar ist. Beispiele sind Ausnahmegenehmigungen für Zufahrten in gesperrte Bereiche, Bewohnerparkausweise bestimmter Kategorien, Ausnahmen bei Lieferzeiten, Parkerleichterungen für bestimmte Zwecke oder Sonderregelungen für Handwerksbetriebe und Pflegedienste.

Veranstaltungen und Sperrungen

Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, wie Umzüge, Sportereignisse oder Märkte, richtet die Straßenverkehrsbehörde temporäre Verkehrsregelungen ein. Dazu gehören Umleitungen, Sperrungen, Parkverbote, Absicherungen und Leitkonzepte. Sie koordiniert die betroffenen Akteure und achtet darauf, dass Rettungswege, Anliegerbelange und der öffentliche Verkehr angemessen berücksichtigt werden.

Baustellen und Arbeitsstellen an Straßen

Bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten im Straßenraum ordnet die Behörde die verkehrsrechtliche Absicherung an. Sie prüft Verkehrsführungspläne, legt Beschilderung, Fahrstreifenführungen, Geschwindigkeiten und Sicherungsmaßnahmen fest und stimmt sich insbesondere mit den Straßenbaulastträgern, Versorgungsunternehmen, der Polizei sowie dem Rettungsdienst ab.

Gefahrenabwehr und Sofortmaßnahmen

Bei akuten Gefahren, etwa nach Unfällen, Unwettern oder unübersichtlichen Verkehrslagen, kann die Behörde kurzfristige Maßnahmen veranlassen. Dazu zählen temporäre Sperrungen, mobile Beschilderung oder Änderungen von Ampelschaltungen. Ziel ist die schnelle Beseitigung von Gefahrenquellen und die Wiederherstellung eines sicheren Verkehrsablaufs.

Verkehrslenkung und -management

Die Behörde wirkt an Konzepten zur Verkehrslenkung mit, etwa zur Steuerung von Verkehrsmengen, der Einrichtung von Tempo- oder Parkraummanagementzonen, zur sicheren Gestaltung von Schulwegen, zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie zur Berücksichtigung von Umwelt- und Lärmschutzbelangen.

Mitwirkung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Bei Verstößen gegen Verkehrsregelungen sind je nach Landesorganisation verschiedene Stellen beteiligt. Die Straßenverkehrsbehörde kann in Bußgeldverfahren mitwirken oder als Verwaltungsbehörde zuständig sein. Die unmittelbare Überwachung des Verkehrs erfolgt in der Regel durch Polizei oder kommunale Überwachungskräfte, die festgestellte Verstöße an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Abgrenzung zu anderen Behörden

Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde ist für die Erteilung, Entziehung und Überwachung von Fahrerlaubnissen zuständig. Sie befasst sich mit der Eignung von Personen zum Führen von Fahrzeugen. Diese Aufgaben sind von den straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zu trennen.

Zulassungsbehörde

Die Zulassungsbehörde registriert Fahrzeuge, vergibt Kennzeichen und führt Fahrzeugpapiere. Sie ist nicht für die Anordnung von Verkehrszeichen oder die Einrichtung von Verkehrsregelungen zuständig.

Straßenbaubehörde und Baulastträger

Straßenbaubehörden sind für Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Straßeninfrastruktur verantwortlich. Die verkehrsrechtlichen Regelungen (z. B. Beschilderung) trifft hingegen die Straßenverkehrsbehörde. Beide arbeiten eng zusammen, insbesondere bei Baustellen und der Anordnung von Verkehrseinrichtungen.

Polizei und allgemeine Ordnungsbehörden

Die Polizei überwacht die Einhaltung der Verkehrsregeln, ahndet Verstöße und trifft im Einsatzfall eigene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Allgemeine Ordnungsbehörden können je nach Landesrecht an der Verkehrsüberwachung und Gefahrenabwehr mitwirken. Die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen selbst ergehen jedoch durch die Straßenverkehrsbehörde.

Öffentlicher Personennahverkehr und weitere Stellen

Betreiber des öffentlichen Verkehrs, Rettungsdienste, Feuerwehr, Schulträger, Verbände und Interessenvertretungen können beteiligt werden, wenn ihre Belange berührt sind. Die Straßenverkehrsbehörde koordiniert diese Beteiligung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung.

Organisation und Aufsicht

Kommunale und staatliche Ebenen

Die Zuständigkeit liegt häufig bei kreisfreien Städten und Landkreisen; in größeren Städten bestehen spezialisierte Abteilungen. In einigen Ländern sind Aufsichts- oder Sonderzuständigkeiten bei Bezirksregierungen oder Landesbehörden eingerichtet. Das Straßenverkehrsrecht ist bundesweit einheitlich, die Durchführung erfolgt durch die Länder und Kommunen.

Fachaufsicht und Weisungsbefugnisse

Die Straßenverkehrsbehörde unterliegt der Fachaufsicht übergeordneter Stellen. Diese prüfen die Recht- und Zweckmäßigkeit des Handelns und können im Rahmen der Zuständigkeit fachliche Weisungen erteilen. Ziel ist eine einheitliche und rechtskonforme Anwendung des Verkehrsrechts.

Zusammenarbeit und Beteiligungsverfahren

Vor wichtigen Anordnungen werden regelmäßig Polizei, Straßenbaubehörden und weitere betroffene Stellen beteiligt. Die Beteiligung dient der Verkehrssicherheit, der Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse und der Abstimmung konkurrierender Belange, etwa Lieferverkehr, Anwohnerschutz und ÖPNV.

Verwaltungsverfahren

Antrag, Beteiligung, Ermessensausübung

Viele Maßnahmen erfolgen auf Antrag, etwa Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen oder verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen. Die Behörde ermittelt den Sachverhalt, holt Stellungnahmen ein, wägt die betroffenen Interessen ab und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßstab sind Sicherheit, Ordnung und die Funktionsfähigkeit des Verkehrs sowie der Schutz Betroffener.

Bekanntgabe und Wirksamkeit von Anordnungen

Allgemeine Regelungen des Straßenverkehrs werden vor allem durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bekanntgegeben. Mit der Aufstellung oder Änderung der Beschilderung werden die Anordnungen wirksam. Individuelle Entscheidungen, wie Erlaubnisse, werden der antragstellenden Person gesondert bekanntgegeben.

Gebühren und Kosten

Für Erlaubnisse, Ausnahmen oder Anordnungen können Gebühren erhoben werden. Bei der Absicherung von Baustellen oder Veranstaltungen trägt regelmäßig die anlassgebende Stelle die Kosten der verkehrlichen Sicherung. Kosten können auch entstehen, wenn die Behörde Maßnahmen vollzieht, etwa das Umsetzen von Fahrzeugen zur Gefahrenabwehr.

Datenschutz und Transparenz

Im Verfahren verarbeitet die Behörde personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Information und Akteneinsicht richten sich nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen, ergänzt durch landesrechtliche Transparenz- und Datenschutzvorgaben.

Rechtsschutz und Kontrolle

Widerspruch und Klage

Gegen Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde stehen die allgemeinen Rechtsbehelfe der Verwaltungsgerichtsbarkeit offen. Das gilt sowohl für individuell adressierte Entscheidungen als auch für verkehrsrechtliche Allgemeinverfügungen, die sich in Form von Verkehrszeichen an einen bestimmten Personenkreis richten.

Vorläufiger Rechtsschutz

Bei eilbedürftigen Konstellationen ist gerichtlicher Eilrechtsschutz möglich. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde oder in denen eine schnelle Klärung erforderlich ist, um Nachteile zu vermeiden.

Aufhebung und Änderung von Anordnungen

Die Behörde kann Anordnungen an geänderte Verhältnisse anpassen, etwa bei veränderten Verkehrsströmen, neuen Erkenntnissen zur Sicherheit oder nach Auswertung von Unfall- und Lärmdaten. Eine regelmäßige Überprüfung gewährleistet, dass Maßnahmen weiterhin erforderlich und geeignet sind.

Kontrolle der Umsetzung

Die Wirksamkeit von Maßnahmen wird im Vollzug überwacht. Dazu zählen die Kontrolle der Beschilderung, die Abstimmung mit Überwachungsbehörden, Auswertungen von Verkehrsdaten und Rückmeldungen aus der Praxis.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Straßenverkehrsbehörde?

Sie ist die zuständige Verwaltungsstelle für Anordnungen und Entscheidungen, die den öffentlichen Straßenverkehr betreffen, etwa für Verkehrszeichen, Ausnahmen, Sperrungen und die Absicherung von Baustellen.

Wer entscheidet über neue Verkehrszeichen oder Tempolimits?

Die Anordnung neuer oder geänderter Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde. Sie prüft die Erforderlichkeit und trifft eine Entscheidung nach Abwägung der betroffenen Belange.

Worin unterscheidet sich die Straßenverkehrsbehörde von der Polizei?

Die Straßenverkehrsbehörde trifft die administrativen Entscheidungen und ordnet Regelungen an. Die Polizei überwacht deren Einhaltung, ahndet Verstöße und trifft im Einsatzfall eigene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Wer ist für Verkehrsregelungen an Baustellen verantwortlich?

Die verkehrsrechtliche Absicherung von Baustellen wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Sie stimmt sich mit Straßenbaulastträgern, Unternehmen und Sicherheitsbehörden ab.

Kann die Behörde Ausnahmen von Verkehrsregeln erlauben?

Ja, sie kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen, etwa für Zufahrten in gesperrte Bereiche, besondere Liefersituationen oder Schwertransporte, wenn dies mit Sicherheit und Ordnung vereinbar ist.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen behördliche Anordnungen im Straßenverkehr?

Gegen Entscheidungen stehen die üblichen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe offen, einschließlich des Eilrechtsschutzes, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Welche Ebene ist örtlich zuständig?

Die Zuständigkeit liegt in der Regel bei Städten und Landkreisen; in bestimmten Fällen bestehen ergänzende Zuständigkeiten oder Aufsichtsfunktionen bei übergeordneten Landesstellen.