Begriff und Funktion des Steuerverfahrens
Unter dem Begriff Steuerverfahren wird die Gesamtheit der gesetzlichen Abläufe verstanden, mit denen staatliche Stellen Steuern ermitteln, festsetzen, erheben, durchsetzen und überprüfen. Es regelt, wie steuerlich relevante Sachverhalte festgestellt werden, wie die daraus resultierenden Steueransprüche konkretisiert und bekanntgegeben werden, welche Fristen gelten, welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben und welche Möglichkeiten zur Überprüfung von Entscheidungen bestehen. Das Steuerverfahren dient der rechtssicheren, gleichmäßigen und transparenten Besteuerung.
Beteiligte und Rollen
Finanzbehörden
Die Finanzbehörden sind für die Durchführung des Steuerverfahrens zuständig. Sie ermitteln Sachverhalte, prüfen Erklärungen, erlassen Bescheide, erheben und vollstrecken Steuern und entscheiden über Rechtsbehelfe. Sie handeln nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit.
Steuerpflichtige und Dritte
Steuerpflichtige sind natürliche oder juristische Personen, die Steuern schulden oder für die ein Steueranspruch geprüft wird. Dritte können als Auskunftspersonen oder zur Mitwirkung herangezogen werden, etwa Arbeitgeber, Banken oder Vertragspartner, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Vertretung und Bevollmächtigung
Im Steuerverfahren kann man sich vertreten lassen. Vertretungsberechtigte Personen handeln auf Grundlage einer Vollmacht und treten gegenüber der Finanzbehörde im Namen des Steuerpflichtigen auf.
Grundprinzipien des Steuerverfahrens
- Amtsermittlung: Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Mitwirkung: Steuerpflichtige haben Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Abgabe von Erklärungen und zur Vorlage von Unterlagen.
- Gleichbehandlung: Gleichgelagerte Fälle sind in gleicher Weise zu behandeln.
- Rechtliches Gehör: Vor belastenden Entscheidungen ist die Möglichkeit zur Stellungnahme zu gewähren, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.
- Begründung und Transparenz: Verwaltungsakte sind zu begründen und verständlich zu formulieren.
- Datenschutz: Personenbezogene Daten werden nur für gesetzlich bestimmte Zwecke verarbeitet und geschützt.
Verfahrensabschnitte
Ermittlung und Festsetzung
Die Ermittlung dient der Klärung aller Tatsachen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Auf dieser Grundlage wird die Steuer festgesetzt und in einem Bescheid bekanntgegeben.
Datenerhebung, Beweise und Schätzung
Als Beweismittel kommen Unterlagen, Auskünfte, Zeugen, Sachverständige und elektronische Daten in Betracht. Wenn Angaben fehlen oder nicht aufklärbar sind, kann eine Schätzung erfolgen, die sich an den erkennbaren Tatsachen orientiert.
Steuerbescheid: Inhalt, Bekanntgabe, Bestandskraft
Ein Steuerbescheid enthält die festgesetzte Steuer, die Berechnungsgrundlagen und eine Begründung. Mit der Bekanntgabe beginnt die Frist, innerhalb der ein Rechtsbehelf möglich ist. Wird kein Rechtsbehelf eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig. Bescheide können vorläufig ergehen oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, wenn Sachverhalte noch unklar sind.
Erhebung und Zahlung
Fälligkeit, Verrechnung und Zinsen
Mit Festsetzung wird regelmäßig die Fälligkeit bestimmt. Zahlungen können mit Erstattungsansprüchen verrechnet werden. Für bestimmte Zeiträume können Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen anfallen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge.
Vollstreckung
Durchsetzung offener Forderungen
Bleiben fällige Steuern unbezahlt, können Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, etwa Konten- oder Lohnpfändungen sowie Sachpfändungen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sicherungsmaßnahmen möglich, um Steueransprüche zu sichern.
Außenprüfung (Betriebsprüfung)
Ablauf und Ergebnisse
Bei der Außenprüfung werden steuerlich erhebliche Sachverhalte vor Ort oder anhand eingereichter Unterlagen geprüft. Ergebnisse werden in einem Prüfungsbericht festgehalten und können zu Änderungsbescheiden führen. Während der Prüfung bestehen Mitwirkungs- und Vorlagepflichten; zugleich sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des rechtlichen Gehörs zu beachten.
Zeitliche Dimension: Fristen und Verjährung
Im Steuerverfahren gelten zahlreiche Fristen, etwa für die Abgabe von Erklärungen, für Zahlungen und für Rechtsbehelfe. Daneben gibt es Verjährungsfristen, die den Zeitraum begrenzen, in dem Steuern festgesetzt oder vollstreckt werden können. Ablaufhemmungen können Fristen verlängern, beispielsweise wenn Ermittlungen andauern oder ein Rechtsbehelf anhängig ist. Fristen werden nach festen Regeln berechnet und beginnen in der Regel mit der Bekanntgabe oder Zustellung eines Verwaltungsakts.
Korrekturen und Änderungsmöglichkeiten
Steuerbescheide können unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder berichtigt werden. Gründe können neue Tatsachen, nachträgliche Ereignisse oder offenbare Unrichtigkeiten sein. Vorläufige Festsetzungen und der Vorbehalt der Nachprüfung ermöglichen Anpassungen, wenn Sachverhalte zunächst offenbleiben. Änderungen folgen formellen Abläufen und sind an zeitliche Grenzen gebunden.
Sanktionen und Folgeverfahren
Zinsen, Zuschläge und Zwangsmittel
Bei Pflichtverstößen können Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge oder Zwangsgelder festgesetzt werden. Zinsen gleichen Zeitvorteile aus und fallen sowohl bei Nachzahlungen als auch bei Erstattungen an.
Ordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafverfahren
Bei Verstößen mit geringerer Schwere können Bußgelder verhängt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kommen Strafverfahren in Betracht. Betroffene haben besondere Verfahrensrechte, insbesondere im Hinblick auf Aussagen und den Umgang mit Beweismitteln. Die Einleitung eines solchen Verfahrens kann das laufende Steuerverfahren beeinflussen und umgekehrt.
Sicherungsmaßnahmen
Zur Sicherung von Steueransprüchen können frühzeitige Maßnahmen angeordnet werden, wenn eine Gefährdung der Beitreibung droht. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung.
Rechtsschutz im Steuerverfahren
Einspruch
Gegen Steuerbescheide ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf möglich. Der Einspruch führt zu einer erneuten Überprüfung durch die erlassende Behörde. Dabei können sowohl begünstigende als auch belastende Änderungen in Betracht kommen; vor einer nachteiligen Änderung ist rechtliches Gehör zu gewähren.
Aussetzung der Vollziehung
Während der Überprüfung kann die Vollziehung eines angefochtenen Bescheids ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder unbillige Härten drohen. Die Aussetzung wirkt auf die Vollziehbarkeit, nicht auf die materielle Rechtslage, und kann mit Zinsen verbunden sein.
Finanzgerichtliches Verfahren
Bleibt der außergerichtliche Rechtsbehelf erfolglos, ist die Klage vor dem zuständigen Gericht möglich. Dort werden Sachverhalte und Rechtsfragen unabhängig geprüft. Das Verfahren folgt festen Regeln zur Klageschrift, Fristen, Beweisaufnahme und Entscheidung. Kostenfolgen richten sich nach gesetzlichen Maßstäben und können vom Ergebnis abhängen.
Einvernehmliche Klärung
Zur Streitbeilegung kommen Erörterungstermine und Verständigungen über Sachverhalte in Betracht, sofern die Voraussetzungen vorliegen und die tatsächlichen Grundlagen hinreichend feststehen.
Digitalisierung und internationale Bezüge
Elektronische Kommunikation
Erklärungen, Bescheide und Mitteilungen werden zunehmend elektronisch übermittelt. Für die elektronische Bekanntgabe gelten besondere Regelungen zu Zugriff, Fristen und Nachweis.
Automatisierte Verfahren und Risikomanagement
Automatisierte Prüfungen unterstützen die Sachverhaltsermittlung, etwa durch Plausibilitätsprüfungen oder Abgleiche. Entscheidungen, die wesentlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen, müssen nachvollziehbar sein.
Grenzüberschreitende Sachverhalte
Bei internationalen Sachverhalten können Informationsaustausch und Amtshilfe zwischen Staaten eine Rolle spielen. Ziel ist die zutreffende Besteuerung unter Vermeidung von Doppel- und Nichtbesteuerung.
Datenschutz und Akteneinsicht
Im Steuerverfahren werden sensible Daten verarbeitet. Zugriff, Speicherung und Weitergabe folgen strengen Regeln. Im Rahmen von Rechtsbehelfen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Akteneinsicht, soweit schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen.
Kostenaspekte
Für die Durchführung der Veranlagung entstehen regelmäßig keine gesonderten Verwaltungsgebühren. Im gerichtlichen Rechtsschutz fallen Gebühren und gegebenenfalls weitere Kosten an. Die Kostentragung richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens und den einschlägigen Gebührenregelungen.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst ein Steuerverfahren?
Es umfasst alle Schritte von der Ermittlung steuerlich erheblicher Tatsachen über die Festsetzung und Erhebung bis hin zur Vollstreckung und zur rechtlichen Überprüfung von Entscheidungen. Auch Prüfungen, Korrekturen und Sanktionen sind Teil davon.
Worin besteht der Unterschied zwischen Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung?
Bei der Festsetzung wird die Steuer rechtlich festgestellt und im Bescheid bekanntgegeben. Die Erhebung betrifft die Zahlungsabwicklung einschließlich Fälligkeit, Verrechnung und Zinsen. Die Vollstreckung dient der Durchsetzung offener Forderungen mittels staatlicher Maßnahmen.
Wann wird ein Steuerbescheid bestandskräftig?
Ein Bescheid wird bestandskräftig, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist kein Rechtsbehelf eingelegt wird oder das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Mit der Bestandskraft wird der Bescheid verbindlich, kann aber unter eng begrenzten Voraussetzungen noch geändert werden.
Kann ein Steuerbescheid nachträglich geändert werden?
Ja, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei neuen Tatsachen, nachträglichen Ereignissen oder offenbaren Unrichtigkeiten. Auch vorläufige Bescheide und solche unter Vorbehalt der Nachprüfung können angepasst werden.
Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?
Sie hemmt die Durchsetzung eines angefochtenen Bescheids vorläufig, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder besondere Umstände vorliegen. Die materielle Entscheidung über die Rechtmäßigkeit bleibt davon unberührt.
Welche Rechte bestehen bei einer Außenprüfung?
Während der Prüfung gelten das rechtliche Gehör, die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und der Anspruch auf eine nachvollziehbare Darstellung der Ergebnisse. Zugleich bestehen Mitwirkungs- und Vorlagepflichten.
Wie unterscheidet sich das Einspruchsverfahren vom Finanzgerichtsverfahren?
Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf bei der erlassenden Behörde, die die Entscheidung erneut prüft. Das Finanzgerichtsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren mit unabhängiger Kontrolle, eigenem Beweisverfahren und besonderen Kostenregeln.
Welche Folgen haben Fristversäumnisse im Steuerverfahren?
Versäumte Fristen können zum Eintritt der Bestandskraft, zur Unzulässigkeit von Rechtsbehelfen oder zu zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen wie Säumniszuschlägen führen. Unter engen Voraussetzungen kann eine Fristwiedereinsetzung möglich sein.