Was bedeutet Steuermesszahl?
Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Rechenfaktor, mit dem eine steuerliche Bemessungsgrundlage in einen Steuermessbetrag umgerechnet wird. Dieser Steuermessbetrag dient anschließend als Grundlage für die Festsetzung der eigentlichen Steuer. Die Steuermesszahl wird als Prozentsatz oder Promillesatz ausgedrückt und ist für den jeweiligen Steuerbereich einheitlich geregelt. Sie ist vor allem bei solchen Steuern bedeutsam, die in einem zweistufigen Verfahren erhoben werden, bei dem neben dem Steuermessbetrag ein gesonderter Hebesatz einer Kommune zur Anwendung kommt.
Systematik und Abgrenzung
Zweistufiges Erhebungsverfahren
Bei Steuern, die mit einer Steuermesszahl arbeiten, erfolgt die Erhebung in zwei Stufen:
- Stufe 1: Ermittlung der Bemessungsgrundlage (zum Beispiel der Wert eines Grundstücks oder der maßgebliche Gewinn eines Gewerbebetriebs).
- Stufe 2: Anwendung der Steuermesszahl auf die Bemessungsgrundlage. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag.
- Gegebenenfalls Stufe 3: Anwendung eines kommunalen Hebesatzes auf den Steuermessbetrag zur Berechnung der endgültigen Steuer.
Abgrenzung zum Steuersatz und zum Hebesatz
Der Steuersatz ist der direkte Prozentsatz, mit dem die Bemessungsgrundlage in eine Steuer umgerechnet wird. Die Steuermesszahl hingegen ist ein Zwischenschritt: Sie verwandelt die Bemessungsgrundlage in den Steuermessbetrag. Erst dieser wird – soweit vorgesehen – mit dem Hebesatz multipliziert, den die jeweilige Gemeinde festlegt. Die Steuermesszahl ist bundeseinheitlich vorgegeben, während der Hebesatz kommunal bestimmt wird.
Bemessungsgrundlage und Bewertungsmaßstäbe
Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach der jeweiligen Steuerart. Bei der Grundsteuer sind es bewertete Grundstückswerte; bei der Gewerbesteuer knüpft die Bemessungsgrundlage an den modifizierten ertragsbezogenen Betrag eines Gewerbebetriebs an. Die Steuermesszahl wirkt nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit den hierfür vorgesehenen Bewertungsregeln und Ermittlungsschritten.
Anwendungsbereiche der Steuermesszahl
Grundsteuer
Funktion der Steuermesszahl in der Grundsteuer
In der Grundsteuer wird aus dem bewerteten Grundstückswert mithilfe der Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet. Dieser kann nach Grundstücks- oder Nutzungsart unterschiedlich beeinflusst sein, um verschiedene Nutzungszwecke differenziert zu berücksichtigen. Der danach festgestellte Grundsteuermessbetrag wird der Gemeinde übermittelt. Auf dieser Basis setzt die Gemeinde unter Anwendung ihres Hebesatzes die Grundsteuer fest. Im Zuge der Grundsteuerreform wurden Bewertungsmaßstäbe und Steuermesszahlen neu ausgerichtet, um eine realitätsgerechtere Verteilung zu erreichen.
Gewerbesteuer
Funktion der Steuermesszahl in der Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer wird aus der ermittelten gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Anwendung der Steuermesszahl der Gewerbesteuermessbetrag bestimmt. Die Steuermesszahl ist hierfür bundesweit einheitlich ausgestaltet. Der daraus hervorgehende Messbetrag wird von der Gemeinde mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert, wodurch die endgültige Gewerbesteuer entsteht. Die Steuermesszahl übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der Verzahnung der bundeseinheitlichen Ermittlung mit der kommunalen Steuerhoheit.
Rechtsnatur und rechtliche Einordnung
Die Steuermesszahl ist ein normativer Bestandteil des Steuerrechts und konkretisiert die Lastenverteilung, indem sie die rechnerische Brücke zwischen Bemessungsgrundlage und Messbetrag bildet. Sie ist auf Vorhersehbarkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung ausgerichtet. Ihre bundeseinheitliche Festlegung dient der Rechtsklarheit und der einheitlichen Anwendung. Änderungen der Steuermesszahl erfolgen ausschließlich durch den Gesetzgeber und müssen sich an allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie Gleichbehandlung, Belastungsklarheit und Bestimmtheit orientieren.
Verwaltungsverfahren und Bescheide
Festsetzung des Steuermessbetrags
Die Finanzverwaltung ermittelt die Bemessungsgrundlage und rechnet sie mithilfe der Steuermesszahl in den Steuermessbetrag um. Dieser wird in einem gesonderten Bescheid festgestellt. Der Steuermessbescheid entfaltet Bindungswirkung für die weitere Festsetzung der jeweiligen Steuer durch die Gemeinde, soweit ein kommunaler Hebesatz zur Anwendung kommt.
Bekanntgabe und Bindungswirkung
Der Steuermessbescheid wird in der Regel der steuerpflichtigen Person und der betroffenen Gemeinde bekanntgegeben. Die Gemeinde ist an die im Steuermessbescheid getroffenen Grundlagen gebunden. Die eigentliche Steuerfestsetzung auf kommunaler Ebene erfolgt erst auf Basis dieses Messbetrags und unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Hebesatzes. Das zweistufige Verfahren führt zu getrennten Verwaltungsakten für Messbetrag und Steuer.
Änderungen der Steuermesszahl und ihre Wirkungen
Gesetzliche Anpassungen
Die Steuermesszahl kann gesetzlich angepasst werden, etwa um veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Neubewertungsregeln oder verteilungspolitische Ziele abzubilden. Solche Anpassungen wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Steuermessbeträge aus.
Übergangs- und Umsetzungsfragen
Bei Änderungen der Steuermesszahl werden Übergangsmechanismen eingesetzt, um eine geordnete Umstellung zu gewährleisten. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn neue Bewertungsverfahren oder abweichende Differenzierungen nach Objektgruppen eingeführt werden.
Auswirkungen auf Steuerpflichtige und Gemeinden
Eine veränderte Steuermesszahl beeinflusst die Messbeträge und damit – bei Anwendung eines Hebesatzes – auch die endgültigen Steuerbeträge. Gemeinden können ihre Hebesätze unabhängig davon festlegen. In der Praxis kann es vorkommen, dass Anpassungen der Steuermesszahl und der Hebesätze zusammenwirken, um bestimmte Aufkommenswirkungen zu steuern oder zu verstetigen.
Internationale und föderale Bezüge
Die Steuermesszahl ist eine in Deutschland besonders für kommunale Steuern geprägte Systemgröße. Sie ermöglicht eine klare Kompetenzabgrenzung: Der Bund gestaltet Bemessungsgrundlage und Steuermesszahl, während die Gemeinden über den Hebesatz ihre Einnahmen steuerpolitisch ausgestalten. In anderen Steuersystemen wird häufig direkt mit Steuersätzen gearbeitet, ohne den Zwischenschritt eines Messbetrags.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wofür wird die Steuermesszahl verwendet?
Die Steuermesszahl verwandelt die Bemessungsgrundlage einer Steuer in den Steuermessbetrag. Dieser Messbetrag dient als Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung und wird bei kommunalen Steuern mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Wer legt die Steuermesszahl fest?
Die Steuermesszahl wird durch bundesrechtliche Regelungen vorgegeben. Sie ist für die jeweilige Steuerart einheitlich geregelt und gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen.
Gilt die Steuermesszahl bundesweit einheitlich?
Ja. Für eine bestimmte Steuerart ist die Steuermesszahl bundeseinheitlich festgelegt. Regional unterschiedlich sind gegebenenfalls die Hebesätze der Gemeinden, nicht jedoch die Steuermesszahl selbst.
Worin unterscheidet sich die Steuermesszahl vom Hebesatz?
Die Steuermesszahl ist ein bundeseinheitlicher Faktor zur Ermittlung des Steuermessbetrags. Der Hebesatz ist ein von der jeweiligen Gemeinde festgelegter Faktor, der auf den Messbetrag angewendet wird, um die endgültige Steuer zu bestimmen.
Hat eine Änderung der Steuermesszahl unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerhöhe?
Eine Änderung der Steuermesszahl verändert den Steuermessbetrag und kann damit die Steuerhöhe beeinflussen. Die endgültige Auswirkung hängt bei kommunalen Steuern zusätzlich vom jeweils geltenden Hebesatz ab.
In welchen Steuern spielt die Steuermesszahl eine Rolle?
Die Steuermesszahl ist insbesondere bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer zentral. In anderen Steuerarten wird oftmals unmittelbar mit einem Steuersatz gearbeitet.
Welche rechtliche Bedeutung hat der Steuermessbescheid?
Der Steuermessbescheid stellt den Steuermessbetrag fest und bindet die Gemeinde bei der späteren Steuerfestsetzung. Er ist ein eigenständiger Verwaltungsakt im zweistufigen Erhebungsverfahren.
Kann die Steuermesszahl nach Objekt- oder Nutzungsarten variieren?
Ja. Innerhalb einer Steuerart kann die Steuermesszahl für bestimmte Objekt- oder Nutzungsarten differenziert ausgestaltet sein, um Unterschiede sachgerecht abzubilden. Die bundeseinheitliche Festlegung bleibt dabei gewahrt.