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Steuererklärung


Definition der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist ein zentrales Verwaltungsinstrument im Steuerrecht, das von natürlichen Personen, Unternehmen und anderen Körperschaften verwendet wird, um ihre steuerpflichtigen Einkünfte sowie steuerrelevante Tatsachen gegenüber der Finanzbehörde offen zu legen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine schriftliche oder elektronische Mitteilung, mit der eine steuerlich relevante Periode, zumeist das Kalenderjahr, dokumentiert und die Höhe der Steuern ermittelt wird, die an die zuständige Steuerbehörde abzuführen oder ggfs. erstattet zu bekommen sind.

Eine Steuererklärung dient als Grundlage für die Festsetzung der Steuer durch die Finanzverwaltung. Die Angaben werden von der Finanzbehörde geprüft, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen. Ziel ist es, die Steuerlast unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze genau zu ermitteln und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten.

Allgemeiner Kontext und Relevanz

Steuererklärungen sind ein tragender Bestandteil des modernen Steuersystems und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Sie ermöglichen eine transparente und nachvollziehbare Besteuerung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext sind Steuererklärungen entscheidend für die gerechte Verteilung öffentlicher Lasten und die Finanzierung staatlicher Leistungen.

Laienverständliche Definition

Eine Steuererklärung ist ein Formular oder eine Dateneingabe, mit der Einzelpersonen oder Unternehmen dem Finanzamt mitteilen, wie viel sie im vergangenen Jahr verdient haben und welche absetzbaren Ausgaben sie hatten. Auf Grundlage dieser Informationen wird berechnet, wie viel Steuern bezahlt werden müssen oder ob eine Steuererstattung erfolgt.

Formelle Definition

Im formellen Sinne beschreibt der Begriff Steuererklärung die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung steuerrelevanter Tatsachen gegenüber einer Finanzbehörde durch ein hierzu vorgegebenes Verfahren. Die Erklärung erfolgt eigenverantwortlich und fristgebunden durch die steuerpflichtigen Personen oder Organisationen.

Steuererklärung im rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext

Formen der Steuererklärung

Je nach Besteuerungsart und Rechtsform existieren verschiedene Arten von Steuererklärungen. Beispiele hierfür sind:

  • Einkommensteuererklärung für Privatpersonen
  • Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften
  • Umsatzsteuererklärung für Unternehmen und Selbständige
  • Gewerbesteuererklärung für Gewerbebetriebe
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Diese Erklärungen dienen unterschiedlichen steuerlichen Zwecken und beziehen sich jeweils auf die entsprechenden Steuergesetze.

T ypische Anwendungsbereiche

Steuererklärungen finden Anwendungsbereiche in:

  • Recht und Verwaltung: Steuerpflichtige sind gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, wenn sie bestimmte Einkunftsarten, Einkommen oder Gewinne erzielen.
  • Wirtschaft: Für Unternehmen ist die Abgabe von Steuererklärungen essenziell, um ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und Geschäftstätigkeit regelkonform abzuwickeln.
  • Alltag von Privatpersonen: Einzelne oder Familien reichen Steuererklärungen ein, um Steuererstattungen zu erhalten oder gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen (z. B. bei Nebeneinkünften, mehreren Lohnsteuerklassen, oder Erhalt von Lohnersatzleistungen).

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die Pflicht zur Abgabe sowie Form und Umfang der Steuererklärung sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Zentrale Rechtsquellen in Deutschland sind:

  • Abgabenordnung (AO)

– § 149 AO: Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen
– § 150 AO: Inhalt der Steuererklärung

  • Einkommensteuergesetz (EStG)

– § 25 EStG: Veranlagung zur Einkommensteuer
– § 46 EStG: Veranlagung bei Arbeitnehmern

  • Körperschaftsteuergesetz (KStG): Für Kapitalgesellschaften
  • Umsatzsteuergesetz (UStG): Für Unternehmer und Selbstständige
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG): Für gewerbliche Unternehmen

Des Weiteren kommen länderspezifische und weitere steuerliche Nebenbestimmungen zur Anwendung.

Institutionen

Die wichtigste Institution für die Entgegennahme und Prüfung von Steuererklärungen ist das jeweilige Finanzamt. Übergeordnete Instanz ist das Bundeszentralamt für Steuern.

Ablauf und Verfahren der Steuererklärung

Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt üblicherweise jährlich und ist an bestimmte Fristen gebunden. In Deutschland sind Steuererklärungen – abhängig von der Verpflichtung – in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist in der Regel bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Die Abgabe erfolgt zunehmend elektronisch über das offizielle Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) der deutschen Finanzbehörden.

Inhalt und Bestandteile

Eine Steuererklärung besteht in der Regel aus folgenden Bestandteilen:

  • Mantelbogen: Grundlegende personenbezogene Angaben sowie Übersicht.
  • Anlagen: Ergänzende Formulare zu spezifischen Einkunftsarten (z. B. Anlage N für nichtselbständige Arbeit, Anlage S für selbständige Tätigkeit, Anlage Kind).
  • Belege und Nachweise: Dokumente zu Einkünften und absetzbaren Ausgaben (wie Spendenquittungen oder Versicherungsnachweise).

Beispiele für Angaben in einer Steuererklärung

  • Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
  • Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • Kinderfreibeträge und Betreuungskosten

Besonderheiten und häufige Problemstellungen

Pflicht zur Abgabe

Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für viele Arbeitnehmer besteht beispielsweise keine Verpflichtung, solange sie ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit mit der Lohnsteuerklasse I beziehen und keine weiteren Einkünfte haben. Eine Pflicht entsteht häufig durch:

  • Nebeneinkünfte über bestimmte Grenzen hinaus
  • Bezug von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld)
  • Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V
  • Mehrere Beschäftigungsverhältnisse
  • Steuerfreibeträge oder Verlustvorträge

Häufige Fehlerquellen

Die Komplexität der Steuererklärung birgt verschiedene Fehlerquellen. Typische Probleme treten auf durch:

  • Unvollständige oder falsche Angaben zu relevanten Einkünften und Abzugsmöglichkeiten
  • Fehlende Belege oder Nachweise für geltend gemachte Ausgaben
  • Versäumnis von Fristen und daraus resultierende Verspätungszuschläge oder Sanktionen
  • Nichtkenntnis aktueller steuerlicher Änderungen oder Rechtsprechung

Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

Die Einführung elektronischer Abgabeverfahren wie ELSTER hat die Übermittlung der Steuererklärung vereinfacht und beschleunigt. Elektronische Steuererklärungen bieten folgende Vorteile:

  • Schnellere Bearbeitung und Bescheidstellung
  • Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Belegen
  • Automatisierter Datenabgleich mit anderen Behörden

Dennoch entstehen neue Herausforderungen bezüglich Datenschutz und technischer Bedienung.

Datenschutz und Pflichten

Steuererklärungen enthalten zahlreiche personenbezogene Daten. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen, insbesondere dem Datenschutzrecht. Nur autorisierte Stellen dürfen auf die Informationen zugreifen, und die Zwecke der Datenverarbeitung sind gesetzlich festgelegt und begrenzt.

Zusammenfassung

Die Steuererklärung ist ein wesentliches Instrument zur Feststellung und Erhebung von Steuern auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Sie entfaltet Bedeutung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und ist durch genaue Fristen, Formvorschriften sowie umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gekennzeichnet. Zentrale gesetzliche Grundlagen stellen die Abgabenordnung, das Einkommensteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz und weitere Steuergesetze dar. Bei der Erstellung und Abgabe sind zahlreiche Aspekte zu beachten, um korrekte und vollständige Angaben sicherzustellen und Nachteile wie Nachzahlungen, Verspätungszuschläge oder Sanktionen zu vermeiden.

Hinweise: Für wen ist die Steuererklärung besonders relevant?

Die Steuererklärung ist insbesondere relevant für:

  • Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder Steuerklassenkombinationen
  • Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
  • Rentner und Pensionäre mit zusätzlichem Einkommen
  • Immobilienbesitzer mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Personen mit besonderen Lebenssituationen (z. B. Bezug von Lohnersatzleistungen, Erbschaften oder Schenkungen)

Auch für alle steuerpflichtigen Unternehmen besteht eine besondere Bedeutung, da ordnungsgemäße Steuererklärungen Grundlage für die wirtschaftliche Stabilität und Gesetzeskonformität eines Unternehmens sind. Eine fristgerechte und inhaltlich korrekte Abgabe trägt zur Vermeidung steuerlicher Nachteile und zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten bei.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitsverhältnis und ohne zusätzliche Einkünfte sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen: Wenn Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld über 410 Euro im Jahr bezogen haben, mehrere Arbeitgeber hatten, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden oder Sie und Ihr Ehepartner die Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor gewählt haben, besteht eine Abgabepflicht. Auch bei Nebeneinkünften über 410 Euro, Renteneinkünften oder Mieteinnahmen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Freiwillig lohnt sich die Abgabe häufig ebenfalls, weil in vielen Fällen eine Steuererstattung winkt, beispielsweise wenn Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder nicht. Für verpflichtete Steuerzahler ist die Steuererklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen (z.B. für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2024). Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen (sog. Antragsveranlagung), haben Sie bis zu vier Jahre Zeit – somit können Sie beispielsweise bis zum 31. Dezember 2024 die Steuererklärung für das Jahr 2020 einreichen. Wird Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist meist automatisch bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Überschreiten Sie die Abgabefrist ohne triftigen Grund, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?

Für eine vollständige Steuererklärung sollten Sie verschiedene Unterlagen bereithalten. Dazu gehören: Lohnsteuerbescheinigung(en), Nachweise über weitere Einkünfte (zum Beispiel Mieten, Renten oder Kapitaleinkünfte), Belege zu Sonderausgaben (zum Beispiel Spendenquittungen, Kirchensteuerbescheinigung, Versicherungsbeiträge), Nachweise über Werbungskosten (zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Umzugskosten), Belege zu außergewöhnlichen Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten, Pflegekosten), Nachweise über Handwerkerleistungen im Haushalt und gegebenenfalls Unterlagen zu Kindern (zum Beispiel Nachweise über Kinderbetreuungskosten oder Ausbildungsnachweise). Elektronische Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, liegen dem Finanzamt in der Regel bereits vor, dennoch sollten Sie diese zur Kontrolle bereithalten.

Was sind Werbungskosten und wie kann ich sie absetzen?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer entstehen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Arbeitswege (Fahrtkosten mittels Entfernungspauschale), Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel, Fachliteratur oder Berufskleidung, Fort- und Weiterbildungskosten, doppelte Haushaltsführung oder Umzugskosten aus beruflichen Gründen. Auch Bewerbungs- und Reisekosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt pauschal einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2024), doch wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind, sollten Sie diese unbedingt mit Nachweisen ansetzen, um Steuern zu sparen. Bewahren Sie daher alle Belege sorgfältig auf und listen Sie die einzelnen Kosten in Ihrer Steuererklärung detailliert auf.

Welche Freibeträge kann ich geltend machen?

Es gibt zahlreiche Freibeträge, die steuerlich geltend gemacht werden können. Der bekannteste ist der Grundfreibetrag, der im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner liegt. Dieser Betrag bleibt steuerfrei. Hinzu kommen beispielsweise der Kinderfreibetrag, der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung, der Behindertenpauschbetrag sowie der Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Für bestimmte außergewöhnliche Belastungen, etwa bei einer Behinderung oder spezifischen Pflegekosten, können ebenfalls Pausch- oder Freibeträge geltend gemacht werden. Zudem gibt es steuerliche Vorteile bei Ehegatten durch das Ehegattensplitting. Die Höhe und der Anspruch auf die einzelnen Freibeträge hängen immer von Ihrer individuellen Lebenssituation ab.

Kann ich eine Steuererklärung auch rückwirkend einreichen?

Ja, Sie können Ihre Steuererklärung auch rückwirkend einreichen, allerdings nur, wenn Sie nicht verpflichtet waren, eine Steuererklärung abzugeben (sog. freiwillige Steuererklärung, auch Antragsveranlagung genannt). Sie haben hierfür bis zu vier Jahre Zeit – das bedeutet beispielsweise, dass Sie die Steuererklärung für das Jahr 2020 noch bis zum 31. Dezember 2024 abgeben können. Ergehen nachträglich positive Steuerbescheide, erhalten Sie entsprechende Steuererstattungen. Es empfiehlt sich, verspätet eingereichte Steuererklärungen mit vollständigen Belegen einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Bei verpflichtenden Steuererklärungen können Sie die Abgabefrist nicht beliebig überziehen; es drohen Verspätungszuschläge oder andere Sanktionen durch das Finanzamt.

Was passiert, wenn ich Fehler in der Steuererklärung mache?

Sollten Ihnen in der Steuererklärung Fehler unterlaufen, ist das in der Regel kein großes Problem – sofern diese rechtzeitig korrigiert werden. Nach Abgabe der Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Auch wenn Ihnen nachträglich auffällt, dass Sie Angaben vergessen oder falsch gemacht haben, können Sie innerhalb dieser Frist eine Korrektur verlangen oder weitere Belege nachreichen. Das Finanzamt prüft zudem die Plausibilität Ihrer Angaben und fordert bei auffälligen oder unklaren Sachverhalten häufig Nachweise oder ergänzende Informationen an. Bei vorsätzlicher, nicht rechtzeitiger oder erheblich fehlerhafter Steuererklärung können allerdings Sanktionen drohen, unter anderem Steuernachzahlungen, Verspätungszuschläge oder gar Strafverfahren bei Steuerhinterziehung. Daher sollten Sie sorgfältig arbeiten und bei Unsicherheiten gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.