Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Begriff, Zweck und Bedeutung
Das Steuerberatungsgesetz ist das zentrale Regelwerk zur geordneten Erbringung von steuerlicher Beratung in Deutschland. Es legt fest, wer in welchem Umfang steuerliche Hilfe leisten darf, welche beruflichen Rechte und Pflichten dabei gelten und wie die Selbstverwaltung sowie die Aufsicht über die steuerberatenden Berufe organisiert sind. Ziel ist der Schutz der Allgemeinheit und der Ratsuchenden vor unqualifizierter Beratung sowie die Sicherung einer ordnungsgemäßen Steuerrechtsanwendung.
Regelungsgegenstand und Systematik
Das Gesetz definiert die „Hilfeleistung in Steuersachen“ als Kernbereich der steuerlichen Beratung, verknüpft diese mit einem geregelten Berufszugang, ordnet die Berufsausübung und vergibt entsprechende Berufsbezeichnungen. Es enthält Vorgaben zur Berufspflicht, Aufsicht, zum Sanktionssystem und regelt die Zusammenarbeit mit Behörden sowie die Beteiligung an Verfahren vor Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Wer darf Steuerberatung erbringen?
Berufsgruppen mit Befugnis
Die umfassende steuerliche Beratung ist im Grundsatz bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Dazu zählen insbesondere:
- Steuerberaterinnen und Steuerberater
- Steuerberatungsgesellschaften
- Steuerbevollmächtigte (historische Berufsbezeichnung mit Bestandsschutz)
- Weitere gesetzlich befugte Berufsangehörige mit Schnittstellen zur Steuerberatung, beispielsweise Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Daneben dürfen in eng begrenzten Bereichen auch andere Träger steuerbezogener Hilfeleistungen tätig werden, etwa Lohnsteuerhilfevereine für bestimmte Einkunftsarten, sowie Personen mit spezieller Qualifikation in klar umrissenen Fällen. Der Umfang der Befugnisse unterscheidet sich und ist jeweils gesetzlich begrenzt.
Vorbehaltsaufgaben
Bestimmte Tätigkeiten sind den zur Steuerberatung befugten Personen vorbehalten. Hierzu zählen insbesondere:
- Umfassende Beratung und Vertretung in Steuersachen gegenüber Finanzbehörden
- Erstellung von Steuererklärungen und Anträgen mit steuerlicher Relevanz
- Mitwirkung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Rechtsbehelfsverfahren in Steuersachen vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
Abgrenzungen bestehen gegenüber rein mechanischen Tätigkeiten wie dem Erfassen laufender Geschäftsvorfälle im Rahmen der Finanzbuchhaltung oder der Lohn- und Gehaltsabrechnung, soweit diese ohne rechtliche Wertung erfolgen.
Zugang zum Beruf und Berufsbezeichnungen
Berufszugang
Der Zugang zum Beruf setzt eine besondere persönliche und fachliche Eignung voraus. Diese wird im Regelfall durch einen anerkannten Abschluss, einschlägige praktische Berufserfahrung und das Bestehen einer staatlich organisierten Prüfung nachgewiesen. Die Führung der Berufsbezeichnung ist erst nach förmlicher Bestellung beziehungsweise Anerkennung zulässig.
Berufsbezeichnungen und Führung
Die Führung der geschützten Berufsbezeichnungen ist rechtlich geschützt. Unbefugte Verwendung, auch in irreführender Weise, ist untersagt. Für Gesellschaften bestehen Form- und Kapitalanforderungen sowie personelle Voraussetzungen, wenn sie als Steuerberatungsgesellschaft tätig sein und entsprechende Bezeichnungen führen wollen.
Berufsausübung und Organisationsformen
Einzelpraxis, Sozietäten und Gesellschaften
Die Berufsausübung kann einzeln, in Berufsausübungsgemeinschaften oder in zugelassenen Gesellschaftsformen erfolgen. Für Zusammenschlüsse gelten Anforderungen an Geschäftsführung, Stimmrechtsverhältnisse und Mehrheitserfordernisse, um die berufliche Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit zu sichern.
Zusammenarbeit mit anderen Berufen
Interprofessionelle Kooperationen sind möglich, sofern die berufliche Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und die eigenverantwortliche Erbringung der steuerlichen Leistungen gewahrt bleiben. Vorgaben bestehen insbesondere zur organisatorischen Trennung sensibler Bereiche und zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Pflichten der Berufsangehörigen
Unabhängigkeit, Eigenverantwortung und Verschwiegenheit
Die Berufsausübung steht unter den Grundprinzipien der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortung. Zentrale Pflicht ist die Verschwiegenheit über alle anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Offenlegungspflichten ergeben, etwa in Bereichen der Geldwäscheprävention.
Gewissenhafte Berufsausübung und Qualitätssicherung
Erforderlich sind sorgfältige Arbeitsweise, laufende Fortbildung und die Beachtung berufsrechtlicher Standards. Vorgaben betreffen auch die ordnungsgemäße Organisation der Kanzlei, die Dokumentation und den Umgang mit Mandatsannahme und -beendigung im rechtlichen Rahmen.
Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten
Die gleichzeitige Vertretung widerstreitender Interessen ist untersagt. Es gelten Regeln zur Vermeidung, Offenlegung und gegebenenfalls zur Beendigung von Konstellationen, in denen die Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit beeinträchtigt sein könnte.
Berufshaftpflichtversicherung
Zur Absicherung von Vermögensschäden ist eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für Gesellschaften gelten angepasste Mindestanforderungen. Der Versicherungsschutz dient dem Schutz der Mandantschaft und der Berufsträger.
Vergütung, Mandat und Vertretung
Vergütungsrahmen
Die Vergütung richtet sich nach einer gesonderten Gebührenordnung und kann durch Vereinbarung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgestaltet werden. Maßgeblich sind unter anderem Art, Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.
Mandatsverhältnis und Vollmacht
Die Rechtsbeziehung zwischen beratender Person und Auftraggeber basiert auf einem Mandat. Für die Vertretung gegenüber Finanzbehörden ist in der Regel eine Vollmacht erforderlich. Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auf die typischen Verfahrenshandlungen im Steuerverwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren, soweit gesetzlich vorgesehen.
Aufsicht, Selbstverwaltung und Sanktionen
Berufsorganisationen und Aufsicht
Die Selbstverwaltung erfolgt über regionale Steuerberaterkammern und deren Dachorganisation. Diese führen Berufsverzeichnisse, sind für Zulassungs- und Aufsichtsangelegenheiten zuständig und erlassen Berufsordnungen. Es bestehen Mitwirkungsrechte, Meldepflichten und Verfahren zur Berufsaufsicht.
Berufsrechtliche Maßnahmen
Bei Verstößen gegen Berufspflichten kommen berufsrechtliche Maßnahmen in Betracht, die von Hinweisen und Rügen bis zu strengeren Sanktionen reichen. Ergänzend können zivilrechtliche Haftungsansprüche und öffentlich-rechtliche Folgen bestehen.
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
Die unerlaubte steuerliche Beratung kann untersagt und mit Bußgeldern belegt werden. Zudem sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen und Unterlassungsansprüche möglich. Ziel ist die Abgrenzung gegenüber unqualifizierten oder irreführenden Angeboten.
Grenzüberschreitende Tätigkeit und Digitalisierung
Grenzüberschreitende Erbringung von Leistungen
Für vorübergehende oder dauerhafte Tätigkeiten aus anderen Mitgliedstaaten gelten Anerkennungs- und Notifikationsmechanismen. Diese sollen Mobilität und Dienstleistungsfreiheit mit Qualitäts- und Aufsichtsstandards in Einklang bringen.
Elektronische Verfahren und Kommunikation
Die berufliche Praxis umfasst zunehmend digitale Prozesse, etwa bei der elektronischen Übermittlung von Steuerdaten und der Nutzung behördlicher Portale. Dabei sind Datensicherheit, Vertraulichkeit und die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten sicherzustellen.
Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten
Buchführung, Lohnabrechnung und administrative Dienste
Rein technische oder mechanische Unterstützungsleistungen ohne rechtliche Prüfung fallen nicht unter die vorbehaltene Steuerberatung und können von nicht befugten Anbietern erbracht werden. Sobald jedoch eine rechtliche Würdigung steuerlicher Sachverhalte erfolgt, handelt es sich um beratungspflichtige Tätigkeiten, die der gesetzlichen Befugnis bedürfen.
Bedeutung in der Praxis
Das Steuerberatungsgesetz schafft klare Zuständigkeiten, schützt Ratsuchende durch Qualitätsstandards und sichert die verlässliche Mitwirkung qualifizierter Berufsangehöriger am Steuerverfahren. Es trägt zur Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung, zur Rechtssicherheit und zur Integrität des Marktes für steuerliche Dienstleistungen bei.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Steuerberatungsgesetz
Was regelt das Steuerberatungsgesetz in seinem Kern?
Es bestimmt, wer steuerliche Hilfe leisten darf, welche Tätigkeiten der steuerlichen Beratung vorbehalten sind, welche Rechte und Pflichten für die Berufsangehörigen gelten und wie Aufsicht sowie Selbstverwaltung organisiert sind. Ziel ist der Schutz vor unqualifizierter Beratung und die Sicherung einer ordnungsgemäßen Steuerrechtsanwendung.
Wer ist zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt?
Umfassend befugt sind insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerberatungsgesellschaften. Daneben dürfen in bestimmten Grenzen weitere Berufsgruppen tätig werden, etwa Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für eng umrissene Tätigkeiten sind auch andere Träger zugelassen.
Welche Tätigkeiten sind der Steuerberatung vorbehalten?
Vorbehalten sind vor allem die rechtliche Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Erstellung von Steuererklärungen, die Mitwirkung in Außenprüfungen sowie die Begleitung von Rechtsbehelfsverfahren gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten. Rein mechanische Hilfstätigkeiten sind davon nicht erfasst.
Welche Pflichten treffen Angehörige der steuerberatenden Berufe?
Wesentlich sind Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, gewissenhafte Berufsausübung, laufende Fortbildung, Vermeidung von Interessenkonflikten sowie der Abschluss einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung. Die Einhaltung dieser Pflichten unterliegt der Berufsaufsicht.
Wie ist die Vergütung geregelt?
Die Vergütung folgt einer eigenständigen Gebührenordnung und kann im zulässigen Rahmen vereinbart werden. Maßgeblich sind Art, Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit. Abweichungen bedürfen der gesetzlichen Grundlage und einer wirksamen Vereinbarung.
Was passiert bei unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen?
Unbefugte steuerliche Beratung kann untersagt und mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem kommen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in Betracht. Ziel ist es, Ratsuchende vor irreführenden oder unqualifizierten Angeboten zu schützen.
Wie funktioniert die berufsrechtliche Aufsicht?
Die Aufsicht erfolgt durch die berufsständischen Kammern im Rahmen der Selbstverwaltung. Diese führen Verzeichnisse, überwachen die Berufsausübung, sprechen berufsrechtliche Maßnahmen aus und wirken an der Fortentwicklung berufsrechtlicher Standards mit.
Gibt es besondere Regelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen?
Ja. Für die Tätigkeit aus anderen Mitgliedstaaten bestehen Anerkennungs- und Notifikationsmechanismen, die Dienstleistungsfreiheit ermöglichen und zugleich Qualitäts- und Aufsichtsstandards sicherstellen. Einzelheiten betreffen die vorübergehende und die dauerhafte Berufsausübung.