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Steuerberaterkosten


Begriff und Rechtsgrundlagen der Steuerberaterkosten

Steuerberaterkosten bezeichnen die Vergütung, die für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Vertretungsleistungen durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater erhoben wird. Diese Kosten unterliegen in Deutschland einer umfassenden gesetzlichen Regelung. Die Entlohnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und gegebenenfalls ergänzender Vereinbarungen zwischen Mandant und Steuerberatung. Steuerberaterkosten sind unter steuerlichen, zivilrechtlichen sowie gebührenrechtlichen Gesichtspunkten von erheblicher Bedeutung.


Gesetzliche Grundlage und Gebührenstruktur

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Das StBerG schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Steuerberaterschaft in Deutschland. Zu den grundlegenden Bestimmungen zählt auch die Regelung über die Höhe und Abrechnung der Vergütung.

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die StBVV regelt die Einzelheiten der Honorarberechnung. Sie legt fest, für welche Tätigkeiten der Steuerberatung spezifische Gebühren anfallen. Ferner definiert sie die zulässigen Berechnungsmethoden, etwa die Anwendung von Wertgebühren, Zeitgebühren oder Pauschalvergütungen. Zusätzlich wird zwischen Rahmengebühren (mit einer Spanne von Mindest- und Höchstgebühr) und festen Gebührensätzen unterschieden.

Arten der Vergütung nach StBVV

  • Wertgebühren:

Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert der Tätigkeit, beispielsweise dem Jahresumsatz oder dem Wert eines Steuerbescheids. Die StBVV hält detaillierte Gebührentabellen vor, anhand derer der Betrag zu ermitteln ist.

  • Zeitgebühren:

Diese Variante sieht einen Stundensatz vor, der innerhalb gesetzlich definierter Höchst- und Mindestgrenzen liegen muss.

  • Pauschalvergütungen:

Sofern weder Wert- noch Zeitgebühren sachgerecht erscheinen oder Mandant und Steuerberatung es wünschen, kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Die StBVV setzt einen Rahmen für die Zulässigkeit solcher Abreden.

Besondere Vereinbarungen

Gemäß § 4 StBVV ist es möglich, abweichende Honorarvereinbarungen zu treffen. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen hinsichtlich Form und Transparenz. Insbesondere müssen abweichende Honorarvereinbarungen schriftlich geschlossen werden und dürfen nicht unangemessen vom gesetzlichen Gebührenrahmen abweichen.


Typische Anwendungsbereiche der Steuerberaterkosten

Erstellung und Prüfung der Steuererklärung

Die Steuerberatung übernimmt regelmäßig die Erstellung privater und unternehmerischer Steuererklärungen. Die dabei zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert, beispielsweise dem Bruttoeinkommen oder Umsatz.

Laufende Buchführung und Lohnabrechnung

Für die Übernahme der Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung sieht die StBVV spezielle Tabellenwerte vor. Die Höhe ist an den Umfang und die Komplexität der administrativen Aufgaben gekoppelt.

Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren

Werden Mandanten gegenüber dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten vertreten, werden die Kosten anhand des Streitwerts beziehungsweise eines Geschäfts- oder Gegenstandswerts berechnet.


Steuerliche Behandlung der Steuerberaterkosten

Abzugsfähigkeit im Rahmen der Einkommensteuer

Für Unternehmen und selbständig Tätige stellen Steuerberaterkosten grundsätzlich steuerlich abziehbare Betriebsausgaben dar. Privatpersonen können Steuerberaterkosten nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehen, es sei denn, sie betreffen ausschließlich die Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 9 EStG). Der Anteil der Kosten, der nicht mit steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang steht, ist jedoch nicht abziehbar.

Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigen Mandanten

Sind Mandanten zum Vorsteuerabzug berechtigt, können sie die auf die Steuerberaterleistung entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.


Abrechnung und Transparenz

Rechnungsstellung

Die StBVV regelt detailliert die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnungserteilung. Insbesondere muss die Rechnung die erbrachten Leistungen und die Art der Vergütung transparent ausweisen.

Auslagen und zusätzliche Kosten

Neben der eigentlichen Gebühr können Steuerberatungen Auslagen, wie Porto, Reisekosten oder Kopiergebühren, gesondert abrechnen. Auch dies bedarf einer gesonderten Ausweisung in der Rechnung.


Rechtsschutz und Streitigkeiten

Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die Rechnung

Mandanten haben das Recht, die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben. Bei Uneinigkeit kann der Sachverhalt vor den zuständigen Gerichten geklärt werden.

Schlichtungsstellen

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerberaterkosten steht die Steuerberaterkammer als Schlichtungsstelle zur Verfügung. Hier können Parteien auf ein gütliches Einvernehmen hinwirken, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.


Weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Verordnungen

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
  • Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere §§ 4, 9
  • Umsatzsteuergesetz (UStG)

Praxisrelevanz

Die präzise Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für Steuerberaterkosten ist von großer Bedeutung, sowohl für Mandanten als auch für die Steuerberatung selbst. Dabei kommt der Abgrenzung einzelner Tätigkeitstatbestände sowie der formellen und inhaltlichen Richtigkeit der Honorarabrechnung eine zentrale Rolle zu.


Zusammenfassung:
Steuerberaterkosten sind gesetzlich klar strukturiert und rechtlich eng reglementiert. Sie variieren in Abhängigkeit vom Umfang der Leistungen, der Art der Vergütung sowie von individuellen Vereinbarungen. Die steuerliche Behandlung hängt vom Status des Mandanten ab. Eine transparente und korrekte Abrechnung ist ebenso verpflichtend wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der StBVV und des StBerG. Verständliche Rechnungslegung und die Möglichkeit zur rechtlichen Überprüfung sichern Mandanten einen umfassenden Schutz.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Steuerberaterkosten in Deutschland gesetzlich geregelt?

Die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und insbesondere durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt werden. Die StBVV bestimmt, welche Gebühren für welche Leistungen abgerechnet werden dürfen, unterscheidet dabei zwischen Wertgebühren (abhängig vom Gegenstandswert) und Zeitgebühren (abhängig vom zeitlichen Aufwand). Steuerberater sind verpflichtet, ihre Rechnungen entsprechend den Vorgaben der StBVV transparent nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen zu gestalten. Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Mandant und Steuerberater möglich (zum Beispiel bei schriftlicher Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder eines höheren Honorars). Verstöße gegen die gesetzliche Gebührenordnung können berufsrechtliche Konsequenzen und Rückzahlungsansprüche der Mandanten nach sich ziehen.

In welchen Fällen dürfen Steuerberater über oder unter der gesetzlichen Gebühr abrechnen?

Die StBVV sieht für viele Leistungen sogenannte Gebührenrahmen (z.B. 1/10 bis 6/10 oder 2/10 bis 10/10 der vollen Gebühr) vor, innerhalb derer der Steuerberater unter Berücksichtigung von Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit sowie der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten die genaue Gebühr bestimmen darf. Ein Unterschreiten des Mindestwertes ist, ebenso wie ein Überschreiten des Maximalwertes ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, nicht zulässig. Eine höhere oder abweichende Vergütung kann jedoch schriftlich vereinbart werden, wobei diese sogenannte „vereinbarte Vergütung“ Angemessenheitsvoraussetzungen unterliegt und die Honorarvereinbarung ausdrücklich, im Voraus, schriftlich und inhaltlich klar gefasst sein muss. Bei Unterschreitung der Mindestgebühr kann dies gleichzeitig ein Verstoß gegen das berufsrechtliche Verbot von Gebührenunterschreitungen darstellen und zu berufsrechtlichen Maßnahmen führen.

Welche Rechte haben Mandanten hinsichtlich der Überprüfung und Anfechtung von Steuerberaterrechnungen?

Mandanten können die Rechnung ihres Steuerberaters jederzeit auf ihre Richtigkeit und Angemessenheit überprüfen lassen. Gemäß § 11 StBVV muss die Rechnung nachvollziehbar und detailliert ausgestellt werden, sodass der Mandant die erbrachten Leistungen nachvollziehen kann. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder Höhe der Gebühren besteht die Möglichkeit, die Rechnung beim zuständigen Steuerberaterverband, bei der Steuerberaterkammer oder auch vor Gericht überprüfen zu lassen. Mandanten haben zudem das Recht, Einsicht in die Handakten zu verlangen, um die fakturierbaren Leistungen nachzuvollziehen. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen können innerhalb der gesetzlichen Fristen angefochten werden.

Sind Steuerberaterkosten steuerlich absetzbar?

Steuerberaterkosten sind aus rechtlicher Sicht grundsätzlich in dem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wie sie im Zusammenhang mit der Ermittlung und Sicherung von Einkünften stehen (§ 4 Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 1 EStG). Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Erstellung von Gewinnermittlungen, Einnahmenüberschussrechnungen, Steuererklärungen für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung. Kosten im Zusammenhang mit privaten Steuerangelegenheiten, z.B. für die Einkommensteuererklärung ohne Zusammenhang mit Einnahmeerzielung, sind seit 2006 nicht mehr abzugsfähig. Die detaillierte Zuordnung der abziehbaren Positionen ergibt sich aus den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften und einschlägiger Rechtsprechung.

Gibt es Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Steuerberaterkosten?

Die Verjährung für Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant richtet sich nach § 195 BGB und beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Hiervon zu unterscheiden ist die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 3 BGB, wenn der Anspruch unabhängig von der Kenntnis nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht wurde. Auch für Rückforderungsansprüche, etwa bei zu viel gezahlten Steuerberaterkosten, gelten diese Verjährungsfristen.

Welche gesetzlichen Informationspflichten treffen Steuerberater im Zusammenhang mit den Kosten?

Steuerberater sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312 BGB) und spezifisch nach dem Steuerberatungsgesetz verpflichtet, Mandanten rechtzeitig und umfassend über die voraussichtliche Höhe der entstehenden Gebühren sowie über absehbare Zusatzkosten zu informieren. Dazu zählt auch die Pflicht, auf Honorarvereinbarungen oder auf etwaige Mindest- und Höchstgebühren hinzuweisen. Die Informationspflicht bezieht sich insbesondere auf Transparenz der Rechnungslegung sowie die Angabe der Gebührenpositionen gemäß StBVV. Verletzt der Steuerberater diese Pflichten, kann dies berufsrechtliche Konsequenzen und unter Umständen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Unter welchen Voraussetzungen können Steuerberater Vorschüsse auf ihre Vergütung verlangen?

Gemäß § 8 StBVV sind Steuerberater berechtigt, für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten zu verlangen. Zur Angemessenheit des Vorschusses gehört, dass dieser den voraussichtlichen Gebühren entspricht, die für den konkret zu erwartenden Arbeitsaufwand oder die bereits geleistete Arbeit anfallen werden. Der Vorschuss muss von der abschließenden Abrechnung später abgezogen werden. Wird der Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater die Fortführung seiner Tätigkeit bis zum Ausgleich des Vorschusses (unter Beachtung besonderer berufsrechtlicher und vertraglicher Pflichten) verweigern. Ein überhöhter oder nicht gerechtfertigter Vorschuss kann zurückgefordert werden, wobei auch hier die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche und Verjährungsfristen gelten.