Legal Lexikon

Steuer

Begriff und Wesen der Steuer

Steuern sind Geldleistungen, die eine öffentliche Körperschaft erhebt, um ihre allgemeinen Aufgaben zu finanzieren. Sie werden ohne unmittelbare, individuell zurechenbare Gegenleistung geschuldet und beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage. Der Steuerzugriff knüpft an bestimmte wirtschaftliche oder rechtliche Tatbestände an, etwa das Erzielen von Einkommen, den Erwerb von Vermögen oder den Konsum von Waren und Dienstleistungen.

Von Steuern sind andere Abgabenarten abzugrenzen: Gebühren werden für eine konkret erbrachte öffentliche Leistung erhoben, Beiträge dienen der Finanzierung von Einrichtungen, die dem Kreis der Beitragspflichtigen zugutekommen, und sonstige Umlagen können besondere Finanzierungszwecke verfolgen. Steuern sind demgegenüber grundsätzlich nicht zweckgebunden; ihre Verwendung erfolgt im Rahmen des allgemeinen Haushalts.

Steuerhoheit und Zuständigkeiten

Die Steuerhoheit umfasst das Recht, Steuern zu erheben, über sie zu verfügen und ihre Grundlagen zu bestimmen. In föderalen Systemen ist sie regelmäßig zwischen verschiedenen Ebenen aufgeteilt, typischerweise zwischen Gesamtstaat, Gliedstaaten und Gemeinden. Daraus folgen Verteilungsschlüssel für das Aufkommen sowie Zuständigkeiten für Gesetzgebung, Verwaltung und Vollzug. Gemeinden verfügen häufig über eigene Hebesätze bei bestimmten Realsteuern.

Steuerverwaltung und Steuererhebung erfolgen durch spezialisierte Behörden. Sie setzen Steuern fest, erheben sie, überwachen die Einhaltung der Pflichten und führen bei Bedarf Außenprüfungen durch. Zwischen gesetzgebender Ebene und Verwaltung gilt das Prinzip der Bindung an Gesetz und Recht.

Arten von Steuern

Ertrag- und Einkommensteuern

Diese Steuern knüpfen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen an. Typische Grundlagen sind Einkommen, Gewinne und Erträge. Die Tarifierung kann proportional oder progressiv erfolgen und wird durch Freibeträge, Pauschalen und Abzugsfähigkeiten strukturiert.

Substanz- und Besitzsteuern

Sie erfassen das Halten von Vermögenswerten, etwa Grundeigentum oder Betriebsvermögen. Bemessungsgrundlagen sind häufig Einheits- oder Verkehrswerte, periodische Belastungen sind üblich.

Umsatz- und Verkehrsteuern

Diese Steuern entstehen bei Rechtsgeschäften und Lieferungen. Dazu zählen allgemeine Verbrauchsteuern auf den Mehrwert sowie Einzelsteuern auf bestimmte Vorgänge oder Waren. Häufig wird der Steuerbetrag über Preisaufschläge weitergegeben.

Gemeindesteuern und örtliche Verbrauchsteuern

Kommunen erheben eigene Steuern, oft mit örtlichem Bezug. Dazu gehören Realsteuern sowie bestimmte Verbrauch- und Aufwandsteuern, deren Ausgestaltung regional variieren kann.

Grundprinzipien der Besteuerung

Gesetzmäßigkeit und Bestimmtheit

Steuern dürfen nur erhoben werden, wenn ein formelles Gesetz Tatbestand, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Erhebungsverfahren hinreichend bestimmt regelt. Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit sind leitende Maßstäbe.

Gleichheit und Leistungsfähigkeit

Gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln, ungleiche sachgerecht ungleich. Der Grundsatz der Leistungsfähigkeit verlangt, die wirtschaftliche Belastbarkeit zu berücksichtigen und das Existenzminimum zu verschonen.

Verhältnismäßigkeit

Eingriffe müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Dies gilt sowohl für die materielle Steuerlast als auch für verfahrensrechtliche Maßnahmen der Verwaltung.

Perioden- und Nettoprinzip

Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht zugeordnet; bei Ertragsteuern ist grundsätzlich das Nettoeinkommen maßgeblich, das heißt Erträge nach Abzug erwerbsbedingter Aufwendungen.

Entstehung und Festsetzung der Steuer

Steuerentstehung

Die Steuer entsteht, sobald der gesetzliche Tatbestand verwirklicht ist, beispielsweise mit Zufluss von Einnahmen, Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder Verbrauch einer Ware. Zeitpunkt und Entstehungsmodus sind je nach Steuerart unterschiedlich geregelt.

Bemessungsgrundlage und Tarif

Die Bemessungsgrundlage ist die rechnerische Ausgangsgröße für die Steuer, etwa das zu versteuernde Einkommen, der Umsatz oder ein festgestellter Wert. Der Steuersatz kann proportional, progressiv oder gestaffelt sein; Steuerbefreiungen, Freibeträge und Pauschalen strukturieren den Tarif.

Erhebungsformen

Gängig sind die Veranlagung anhand abgegebener Erklärungen, der Abzug an der Quelle (zum Beispiel Lohnsteuerabzug oder Kapitalertragsteuer) sowie Vorauszahlungen. Die Festsetzung erfolgt in der Regel durch Verwaltungsakt, der bekanntgegeben wird und die Zahlungsfrist auslöst.

Bekanntgabe und Bestandskraft

Mit der ordnungsgemäßen Bekanntgabe wird der Bescheid wirksam. Nach Ablauf von Rechtsbehelfsfristen tritt Bestandskraft ein, die nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen durchbrochen werden kann, etwa bei offenbaren Unrichtigkeiten oder neuen Tatsachen.

Pflichten und Rechte der Steuerpflichtigen

Mitwirkung und Aufzeichnungen

Steuerpflichtige haben Mitwirkungspflichten. Dazu gehören die Abgabe zutreffender Erklärungen, das Führen und Aufbewahren von Aufzeichnungen sowie die Mitteilung steuerlich erheblicher Sachverhalte. Der Umfang richtet sich nach Art und Größe der Tätigkeit.

Auskunfts- und Vorlagepflichten

Auf Anforderung sind Auskünfte zu erteilen und Belege vorzulegen. Die Verwaltung kann zur Aufklärung des Sachverhalts Nachweise verlangen und Fristen setzen.

Steuergeheimnis und Datenschutz

Steuerliche Daten unterliegen einem besonderen Geheimnisschutz. Behörden dürfen personenbezogene Informationen nur verwenden, soweit dies für Besteuerungszwecke oder ausdrücklich zugelassene Übermittlungen erforderlich ist. Datensicherheit und Vertraulichkeit sind zu gewährleisten.

Rechtsschutz

Gegen belastende Maßnahmen stehen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Das Verfahren sieht eine Überprüfung durch die Verwaltung vor; anschließend ist gerichtlicher Rechtsschutz eröffnet. Unter engen Voraussetzungen können Vollzugsfolgen vorläufig ausgesetzt werden.

Steuererhebung, Vollstreckung und Sanktionen

Fälligkeit, Säumnis und Zinsen

Mit Fälligkeit ist die Steuer zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge an; Verzinsungsvorschriften regeln Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Zinsen dienen dem Ausgleich von Liquiditätsvorteilen oder -nachteilen.

Außenprüfung

Zur Sicherstellung einer zutreffenden Besteuerung kann die Verwaltung Außenprüfungen durchführen. Diese erfassen insbesondere unternehmerische Betätigungen, können aber auch andere Steuerpflichtige betreffen. Prüfungsanordnungen, Mitwirkung und Schlussbesprechung sind verfahrensrechtlich geregelt.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Verstöße gegen steuerliche Pflichten können mit Bußgeldern oder Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Abzugrenzen sind vorsätzliche Hinterziehung, leichtfertige Verkürzung und formelle Pflichtverstöße. Zusätzlich können steuerliche Zuschläge und Zinsen anfallen.

Verjährung

Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf bestimmter Fristen dürfen Steuern grundsätzlich nicht mehr festgesetzt oder geändert werden. Die Länge der Frist hängt von der Steuerart und vom Verhalten des Steuerpflichtigen ab; vorsätzliches Fehlverhalten verlängert sie regelmäßig.

Zahlungsverjährung

Selbstständig hiervon ist die Verjährung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Sie betrifft die Durchsetzbarkeit festgesetzter Beträge und wird durch bestimmte Maßnahmen gehemmt oder unterbrochen.

Hemmung und Neubeginn

Prüfungen, Einsprüche, höhere Gewalt und Vollstreckungsmaßnahmen können Verjährungsfristen hemmen oder einen Neubeginn auslösen. Beginn, Dauer und Unterbrechungstatbestände sind gesetzlich determiniert.

Internationale Bezüge und Europa

Doppelbesteuerung

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann dasselbe Einkommen in mehreren Staaten erfasst werden. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ordnen Zuweisungs- und Anrechnungsmethoden sowie Verständigungsverfahren zur Konfliktlösung.

Informationsaustausch und Zusammenarbeit

Steuerverwaltungen arbeiten über Auskunftsersuchen, spontanen und automatischen Informationsaustausch zusammen. Ziel ist es, Steuerlücken zu schließen und rechtmäßige Besteuerung sicherzustellen.

Binnenmarkt und Harmonisierung

Im europäischen Kontext sind bestimmte Steuerarten, insbesondere die Umsatzsteuer und einzelne Verbrauchsteuern, harmonisiert. Grundfreiheiten beeinflussen nationale Steuervorschriften, etwa bei Niederlassung, Kapitalverkehr und Warenverkehr.

Abgrenzung zu anderen Abgaben

Gebühren

Gebühren fallen als Gegenleistung für eine konkrete Amtshandlung oder Nutzung einer öffentlichen Einrichtung an. Sie sind kostenbezogen und individualisierbar.

Beiträge

Beiträge werden für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Einrichtungen erhoben, etwa für infrastrukturelle Maßnahmen. Ein individueller Leistungsabruf ist nicht erforderlich.

Sonderabgaben und Umlagen

Diese Abgaben dienen besonderen Finanzierungszwecken und betreffen bestimmte Gruppen. Sie sind nur zulässig, wenn sie durch spezifische Sachgründe getragen werden und die Gruppe einen besonderen Verantwortungszusammenhang aufweist.

Digitalisierung der Besteuerung

Elektronische Übermittlung und Kommunikation

Erklärungen, Bescheide und Mitteilungen werden zunehmend elektronisch übermittelt. Authentifizierte Portale und standardisierte Datenformate unterstützen die sichere Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Verwaltung.

Automatisierte Verfahren

Bei der Verarbeitung kommen automatisierte Prüfungen und Risikomanagementsysteme zum Einsatz. Auch in automatisierten Verfahren gelten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Möglichkeiten zur Überprüfung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuer

Was ist eine Steuer im rechtlichen Sinne?

Eine Steuer ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, die von einer öffentlichen Körperschaft ohne direkte Gegenleistung erhoben wird, um den allgemeinen Finanzbedarf zu decken. Sie knüpft an einen tatbestandlich bestimmten wirtschaftlichen Vorgang an und fließt in den allgemeinen Haushalt.

Worin unterscheidet sich eine Steuer von einer Gebühr oder einem Beitrag?

Steuern werden ohne individuelle Gegenleistung erhoben und sind grundsätzlich nicht zweckgebunden. Gebühren sind Entgelte für eine konkrete öffentliche Leistung, Beiträge finanzieren Einrichtungen, die dem Kreis der Beitragspflichtigen zugutekommen. Die rechtliche Einordnung bestimmt Entstehung, Bemessung und Verwendung.

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist, wer den gesetzlichen Tatbestand einer Steuer erfüllt. Das kann an persönliche Merkmale (zum Beispiel Wohnsitz oder Geschäftsleitung), an sachliche Umstände (zum Beispiel Besitz von Grundvermögen) oder an Vorgänge (zum Beispiel Umsätze) anknüpfen. Es gibt unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht je nach Anbindung an das Hoheitsgebiet.

Wie kommt ein Steuerbescheid zustande und welche Wirkung hat er?

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, der die Steuer gegenüber dem Steuerpflichtigen festsetzt. Er beruht auf den erklärten oder ermittelten Besteuerungsgrundlagen und wird durch ordnungsgemäße Bekanntgabe wirksam. Mit Eintritt der Bestandskraft ist er grundsätzlich verbindlich, soweit keine gesetzlich vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten eingreifen.

Welche Rechte haben Steuerpflichtige im Verfahren?

Steuerpflichtige haben Anspruch auf rechtliches Gehör, Akteneinsicht in gesetzlich geregeltem Umfang, Wahrung des Steuergeheimnisses und effektiven Rechtsschutz. Gegen belastende Entscheidungen können Rechtsbehelfe eingelegt und gegebenenfalls gerichtliche Überprüfung beantragt werden.

Was bedeutet Steuergeheimnis?

Das Steuergeheimnis verpflichtet die Behörden, personenbezogene steuerliche Informationen vertraulich zu behandeln und nur zu den gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden oder zu übermitteln. Es schützt die Privatsphäre und die Integrität sensibler wirtschaftlicher Daten.

Wie lange können Steuern noch festgesetzt werden?

Die Festsetzung ist nur innerhalb bestimmter Verjährungsfristen zulässig. Deren Dauer richtet sich nach Steuerart und Sachlage; bei Pflichtverstößen kann sich die Frist verlängern. Prüfungen, Rechtsbehelfe oder andere gesetzlich definierte Ereignisse können den Ablauf hemmen oder neu beginnen lassen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung?

Steuerhinterziehung setzt vorsätzliches Handeln voraus, also das bewusste Verkürzen von Steuern. Leichtfertige Steuerverkürzung beruht auf grober Fahrlässigkeit ohne Vorsatz. Beide Verhaltensweisen sind sanktionierbar, jedoch in unterschiedlicher rechtlicher Qualität und mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.