Begriff und Zielsetzung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind ein rechtliches Instrument im deutschen Bau- und Planungsrecht. Sie dienen dazu, größere Flächen innerhalb einer Gemeinde oder Stadt gezielt für eine städtebauliche Entwicklung vorzubereiten und zu gestalten. Ziel ist es, die geordnete Entwicklung neuer Stadtteile oder die grundlegende Umgestaltung bestehender Gebiete sicherzustellen. Dabei stehen insbesondere das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung sowie die Schaffung von Wohnraum, Infrastruktur und Arbeitsplätzen im Vordergrund.
Rechtliche Grundlagen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
Die Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden. Gemeinden erhalten durch dieses Verfahren besondere Befugnisse zur Planung, Bodenordnung und Grundstücksentwicklung in einem festgelegten Gebiet. Die Maßnahme wird durch einen förmlichen Beschluss eingeleitet, der öffentlich bekannt gemacht werden muss.
Voraussetzungen für die Anordnung
Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kann nur dann angeordnet werden, wenn sie aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist. Dies kann beispielsweise bei erheblichem Wohnraummangel oder zur Bewältigung besonderer Herausforderungen in der Stadtentwicklung notwendig sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass eine geordnete Entwicklung auf andere Weise nicht möglich wäre.
Verfahren zur Durchführung
Das Verfahren beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat oder Stadtrat. Anschließend erfolgt eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sowie betroffener Eigentümerinnen und Eigentümer innerhalb des vorgesehenen Gebiets. Im weiteren Verlauf wird ein sogenanntes Entwicklungskonzept erstellt, das als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen dient.
Beteiligung von Betroffenen und Öffentlichkeit
Während des gesamten Prozesses sind sowohl Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer als auch Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Sie haben Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zum Einbringen eigener Vorschläge während öffentlicher Auslegungen.
Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern im Entwicklungsgebiet
Mit dem Beginn einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gehen besondere Rechte aber auch Pflichten auf die betroffenen Grundstückseigentümer über:
- Ankaufsrecht: Die Gemeinde erhält das Recht zum Erwerb aller Grundstücke im festgelegten Gebiet.
- Kaufpreisregelung: Der Kaufpreis orientiert sich am Wert vor Bekanntmachung der Maßnahme.
- Nutzungsbeschränkungen: Während des Verfahrens können Nutzungen eingeschränkt werden; baurechtliche Genehmigungen bedürfen besonderer Zustimmung.
- Möglichkeit zum Rückerwerb: Nach Abschluss bestimmter Maßnahmen besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rückübertragung eines entwickelten Grundstücks gegen Zahlung eines entsprechenden Betrags.
Ablauf einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme – Von Planung bis Umsetzung
Erlass des Beschlusses über das Gebiet
Der erste Schritt besteht darin , dass die zuständige Kommune per Beschluss ein konkretes Areal als künftiges „Entwicklungsgebiet“ festlegt . Dieser Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht .
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< h3 > Erstellung eines Entwicklungskonzepts h3 >
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Im nächsten Schritt erarbeitet die Kommune gemeinsam mit Fachplanern , Behörden , Eigentümern sowie interessierten Bürgern ein umfassendes Konzept . Dieses legt Ziele , Art der Nutzung ( z.B . Wohnen , Gewerbe ) sowie notwendige Infrastruktur ( Straßen , Grünflächen etc . ) verbindlich fest .
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< h3 > Umsetzung : Grunderwerb & Erschließung h3 >
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Nach Abschluss aller Planungen beginnt meist zunächst der Erwerb sämtlicher Flächen durch die Gemeinde . Anschließend erfolgen Erschließungsarbeiten wie Straßenbau , Leitungsverlegung oder Anlage öffentlicher Plätze .
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< h4 > Überleitung in den normalen Bauleitplanprozess h4 >
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Sobald alle wesentlichen Arbeiten abgeschlossen sind – insbesondere Erschließung & Parzellierung – endet das Sonderverfahren ; ab diesem Zeitpunkt gelten wieder reguläre Regeln für Bebauungspläne & Baugenehmigungen .
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< h2 > Finanzierung & Kostenverteilung bei Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen h2 >
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Die Kosten für Planung , Grunderwerb & Erschließung trägt grundsätzlich zunächst die Gemeinde . Später können diese anteilig auf neue Nutzer bzw . Käufer umgelegt werden ; dies geschieht meist über sogenannte Ausgleichsbeträge beim Verkauf entwickelter Flächen .
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< h2 > Häufig gestellte Fragen zu Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (FAQ) h2 >
Was versteht man unter einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme?
Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bezeichnet ein besonderes Verfahren zur großflächigen Neuordnung oder Umgestaltung von Gebieten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde mit dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung.
Darf eine Gemeinde mein Grundstück zwangsweise erwerben?
Im Rahmen dieses Verfahrens hat eine Gemeinde grundsätzlich das Recht zum Erwerb aller betroffenen Grundstücke im ausgewiesenen Gebiet; dies erfolgt jedoch nach klar geregelten Abläufen einschließlich Wertermittlung.
Muss ich mein Haus verlassen?
Ob Bewohner ihr Haus verlassen müssen hängt vom jeweiligen Einzelfall ab; maßgeblich sind dabei geplante Nutzungen sowie individuelle Vereinbarungen zwischen Eigentümern und Kommune.
Können Betroffene gegen den Erlass eines solchen Verfahrens vorgehen?
Betroffene haben verschiedene Möglichkeiten ihre Interessen einzubringen; hierzu zählen Stellungnahmen während öffentlicher Beteiligungsverfahren ebenso wie Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen.
Bekommt man immer einen Anspruch auf Rückübertragung seines alten Grundbesitzes?
Ein Anspruch auf Rückübertragung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Abschluss wesentlicher Maßnahmen; hierfür gelten spezielle Regelungen hinsichtlich Lage, Größe sowie Wertausgleich.
Sind Entschädigungszahlungen vorgesehen?
Für enteignete beziehungsweise erworbene Flächen sieht das Verfahren Entschädigungsleistungen vor; deren Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert vor Bekanntgabe des Vorhabens.