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Staatsanwaltschaft

Begriff und Aufgaben der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Behörde, die im Strafverfahren eine zentrale Rolle einnimmt. Sie wird häufig als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ bezeichnet, da sie für die Aufklärung von Straftaten verantwortlich ist. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft besteht darin, Straftaten zu verfolgen und Anklage vor Gericht zu erheben. Sie entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und ob es zur Anklage oder zur Einstellung des Verfahrens kommt.

Organisation und Aufbau der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist organisatorisch unabhängig von den Gerichten, arbeitet jedoch eng mit diesen zusammen. In Deutschland gibt es bei jedem Landgericht sowie bei den Oberlandesgerichten jeweils eine eigene Behörde der Staatsanwaltschaft. Die Leitung einer solchen Behörde liegt beim Leitenden Oberstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt.

Innerhalb einer Behörde sind verschiedene Dezernate eingerichtet, die sich auf unterschiedliche Deliktsbereiche spezialisieren können – beispielsweise Wirtschaftsdelikte oder Betäubungsmittelkriminalität. Die einzelnen Verfahren werden von sogenannten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet.

Stellung im Rechtssystem

Die Staatsanwaltschaft nimmt im deutschen Rechtssystem eine besondere Stellung ein: Sie gehört weder zur Polizei noch zum Gericht, sondern bildet eine eigenständige Institution innerhalb der Strafrechtspflege. Ihre Arbeit unterliegt dem Legalitätsprinzip: Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts muss sie grundsätzlich tätig werden.

Tätigkeiten im Ermittlungs- und Strafverfahren

Ermittlungsverfahren leiten und überwachen

Kommt es zu einem Verdacht auf eine Straftat, leitet die Polizei in vielen Fällen erste Maßnahmen ein; ab einem bestimmten Punkt übernimmt jedoch die zuständige Stelle der Staatsanwaltschaft das Verfahren offiziell oder steuert dieses maßgeblich mit. Sie entscheidet über weitere Ermittlungsschritte wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen – oft in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden.

Anklageerhebung vor Gericht

Nach Abschluss ihrer Ermittlungen prüft die zuständige Stelle sorgfältig alle Beweise sowie Zeugenaussagen und entscheidet dann über das weitere Vorgehen: Ist genügend Beweismaterial vorhanden, erhebt sie Anklage beim zuständigen Gericht; andernfalls kann das Verfahren eingestellt werden – etwa aus Mangel an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit des Tatvorwurfs.

Beteiligung am Gerichtsprozess

Im gerichtlichen Hauptverfahren tritt die Vertreterin bzw. der Vertreter der Anklageseite als Prozesspartei auf: Sie trägt Sachverhalte vor, beantragt Beweiserhebungen (z.B. Zeugenvernehmungen) und stellt am Ende einen Antrag hinsichtlich Schuld- bzw. Strafausspruchs.

Befugnisse und Pflichten

Befugnisse während des Verfahrens

Zu den wichtigsten Befugnissen zählen das Einleiten von Ermittlungen gegen bekannte wie unbekannte Personen sowie das Beantragen bestimmter Zwangsmaßnahmen (z.B.: Untersuchungshaft). Viele dieser Maßnahmen bedürfen allerdings richterlicher Zustimmung.

Einstellungsmöglichkeiten

Nicht jedes eingeleitete Verfahren führt zwangsläufig zu einer öffentlichen Klageerhebung: Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für Einstellungen – etwa wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht.

Pflicht zur Objektivität

Eine wesentliche Pflicht besteht darin, sowohl belastende als auch entlastende Umstände gleichermaßen zu ermitteln; dies unterscheidet ihre Rolle deutlich von jener anderer Beteiligter am Strafprozess.

Kriterien für Zuständigkeit

  • Sachliche Zuständigkeit: Je nach Schweregrad eines Delikts sind unterschiedliche Behördenebenen zuständig (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte).
  • Lokale Zuständigkeit: Bestimmt sich meist nach dem Ort des mutmaßlichen Geschehens beziehungsweise Wohnort betroffener Personen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Staatsanwaltschaft“

Was unterscheidet die Arbeit der Polizei von jener der Staatsanwaltschaft?



Während Polizeibehörden vorrangig operative Aufgaben übernehmen (zum Beispiel Spurensicherung), liegt bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten insbesondere ab einem bestimmten Stadium eines Verfahrens die Steuerung sowie rechtliche Bewertung beim jeweiligen Organ innerhalb der Justizbehörden.

Kann jede Person Anzeige bei einer solchen Behörde erstatten?



Grundsätzlich kann jede Person Hinweise auf mögliche Straftaten an diese Stellen weitergeben beziehungsweise Anzeige erstatten.

Wie lange dauert ein durchschnittliches Ermittlungsverfahren?



Die Dauer hängt vom Umfang sowie Schwierigkeitsgrad einzelner Fälle ab; einfache Sachverhalte können binnen weniger Wochen abgeschlossen sein – komplexere Vorgänge benötigen oftmals mehrere Monate bis Jahre.

Welche Rechte haben Beschuldigte gegenüber dieser Institution?

Beschuldigte dürfen sich jederzeit äußern beziehungsweise schweigen; zudem steht ihnen unter anderem Akteneinsicht durch ihre Vertretung offen.< / P >

Ist diese Institution weisungsgebunden? < / H³ >< P >In Deutschland untersteht sie grundsätzlich Weisungen höherer Instanzen innerhalb ihres Bereichs.< / P >

Wer kontrolliert deren Arbeit?< / H³ >< P >Ihre Tätigkeit wird durch interne Aufsicht geführt sowie letztlich durch unabhängige Gerichte überprüfbar gemacht.< / P >

Kann man gegen Entscheidungen dieser Stelle Rechtsmittel einlegen?< / H³ >< P >Nicht alle Entscheidungen sind direkt angreifbar; bestimmte Maßnahmen lassen aber Überprüfungsverfahren durch andere Instanzen zu.< / P >

Können auch Unternehmen Ziel staatsanwaltlicher Untersuchungen sein?< / H³ >< p >Tatsächlich können nicht nur Einzelpersonen Gegenstand solcher Untersuchungen werden – auch Unternehmen kommen infrage,
wenn ihnen strafbares Verhalten zugerechnet wird.< / p >