Legal Lexikon

Spielbankabgabe


Begriff und rechtliche Einordnung der Spielbankabgabe

Die Spielbankabgabe ist eine besondere Form der Abgabe im deutschen Abgabenrecht, die von den Betreibern öffentlich konzessionierter Spielbanken (Kasinos) an das jeweilige Bundesland entrichtet werden muss. Sie dient der staatlichen Abschöpfung der von Spielbanken erzielten Bruttospielerträge und hat sowohl finanz- als auch ordnungspolitische Bedeutung. Die Erhebung der Spielbankabgabe beruht auf bundes- und landesrechtlichen Regelungen, insbesondere auf dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) und den jeweiligen Spielbankgesetzen der Bundesländer.

Historische Entwicklung

Die Besteuerung von Spielbanken hat in Deutschland eine lange Tradition, wobei die Grundlagen ab Mitte des 19. Jahrhunderts gelegt wurden. Bis 2006 war der Bund für die Spielbankenbesteuerung zuständig, seither wurde die Rechtsmaterie vollständig den Ländern übertragen. Mit zunehmender Regulierung der Glücksspielmärkte in den Ländern wurden Spielbankabgaben als finanzielle Einnahmequelle und als ein Instrument der Glücksspielkontrolle genutzt.

Rechtsgrundlagen der Spielbankabgabe

Bundesrechtliche Regelungen

Im bundesrechtlichen Kontext stellte § 11 RennwLottG lange die normative Grundlage für die Erhebung einer Spielbankabgabe dar. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für den Erlass entsprechender Gesetze und die Ausgestaltung der Abgabe zuständig. Eine Mitbesteuerung durch Bund oder Gemeinden ist ausgeschlossen. Die Spielbankabgabe ist kein Aspekt der allgemeinen Glücksspiel- oder Umsatzsteuer, sondern bildet eine eigene Sonderabgabe.

Landesrechtliche Vorschriften

Jedes Bundesland regelt die Spielbankabgabe eigenständig durch landesgesetzliche Vorschriften, meist im jeweiligen Spielbankgesetz (z. B. Berliner Spielbankgesetz, Hessisches Spielbankgesetz). Die Ausgestaltung kann sich hinsichtlich Bemessungsgrundlage, Steuersätzen, Abgabepflichtigen und Verwendungszweck unterscheiden. Die Landesgesetze legen unter anderem fest:

  • Wer als Betreiber zur Zahlung verpflichtet ist,
  • wie hoch der Abgabensatz ist (Prozentsatz vom Bruttospielertrag, teilweise mit gestaffelten Sätzen),
  • wie mit etwaigen Freibeträgen oder Zusatzabgaben umzugehen ist,
  • wie die Abgabe erhoben, gemeldet und abgeführt wird,
  • welche Strafen bei Nichtbeachtung vorgesehen sind.

Bemessungsgrundlage und Höhe der Spielbankabgabe

Bemessungsgrundlage

Die Höhe der Spielbankabgabe bemisst sich überwiegend am Bruttospielertrag der jeweiligen Spielbank. Der Bruttospielertrag errechnet sich aus der Differenz zwischen den Spieleinsätzen der Besucher und den an sie ausgeschütteten Gewinnen im jeweiligen Abrechnungszeitraum. In einigen Fällen ist die Bemessungsgrundlage nach weiteren Abzügen oder Ergänzungen modifiziert.

Abgabensätze und Staffelungen

Die Spielbankabgabe ist in den meisten Ländern als Prozentsatz des Bruttospielertrags ausgestaltet. Die Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich (meist zwischen 40 % und 80 %), teilweise existieren progressive Abstufungen, die mit steigendem Spielertrag ansteigen. In einigen Ländern erfolgt eine Kappung oder Mindest- sowie Höchstbeträge sind festgelegt.

Besonderheiten bei der Abgabenstruktur

Einige Landesgesetze enthalten zusätzliche Abgabenbestandteile, beispielsweise für soziale Zwecke (z. B. Spielsuchtprävention, Sportförderung) oder einen Kulturtopf. Ebenso existieren Regelungen zur Beteiligung einzelner Kommunen am Aufkommen der Abgabe.

Rechtsnatur und Abgrenzung zu anderen Steuern

Öffentlich-rechtliche Abgabe

Die Spielbankabgabe ist öffentlich-rechtlicher Natur und wird als zweckgebundene Sonderabgabe betrachtet. Sie unterscheidet sich von Steuern im Sinne der Abgabenordnung, da sie neben der Einnahmenerzielung regelmäßig besonderen ordnungspolitischen Zielen dient (z. B. Eindämmung der Spielsucht; Regulierung des Glücksspielangebots).

Abgrenzung zur Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Die Erhebung der Spielbankabgabe schließt gemäß § 12 Abs. 2 GewStG die gleichzeitige Erhebung von Gewerbesteuer aus, da Spielbanken von der Gewerbesteuer befreit sind. Seit Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 ist auf Bruttospielerträge von Spielbanken keine Umsatzsteuer anzuwenden, sofern eine entsprechende nationale Sonderabgabe erhoben wird.

Zweck und Verwendung der Spielbankabgabe

Einnahmequelle für Länderhaushalte

Die Spielbankabgabe stellt eine bedeutende Einnahmequelle für die Haushalte der Bundesländer dar. Im Jahr 2023 belief sich das deutschlandweite Gesamtaufkommen auf über 450 Millionen Euro. Die Erlöse dienen der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben.

Soziale und ordnungspolitische Zweckbindung

Ein Teil des Aufkommens wird zweckgebunden eingesetzt, beispielsweise für Maßnahmen zur Spielsuchtprävention, zur Förderung des Sports, der Kultur oder sozialer Projekte. Die genaue Zweckverwendung regeln die Länder individuell, teils über festgelegte Quoten.

Verwaltung und Durchsetzung der Spielbankabgabe

Meldepflichten und Verwaltung

Die Betreiber von Spielbanken sind verpflichtet, regelmäßig (meist monatlich) Abrechnungen zum Bruttospielertrag an die zuständigen Landesbehörden zu übermitteln. Die Verwaltung der Spielbankabgabe liegt in der Regel bei den Finanzämtern oder Sonderverwaltungen der Länder.

Sanktionen bei Verstößen

Bei verspäteter oder unvollständiger Abführung der Spielbankabgabe drohen neben Nachforderungen auch Bußgelder, Säumniszuschläge und in schwerwiegenden Fällen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Konzession.

Europäische und internationale Bezüge

Mit Blick auf unionsrechtliche Vorgaben hat der Europäische Gerichtshof mehrmals bestätigt, dass die Spielbankabgabe nicht gegen das Diskriminierungsverbot oder die Dienstleistungsfreiheit verstößt, solange sie nicht selektiv ausgestaltet ist. Internationale Vergleiche zeigen, dass ähnliche Abgabentypen auch in anderen europäischen Staaten existieren.

Aktuelle Entwicklungen und Reformbestrebungen

Die jüngsten Entwicklungen im Online-Glücksspiel und die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) haben zu aktuellen Debatten über Ausgestaltung, Bemessung und Geltungsbereich der Spielbankabgabe geführt. Insbesondere stehen mögliche Anpassungen für Online-Spielbanken und die Harmonisierung der Besteuerung zwischen Ländern im Fokus.


Zusammenfassung: Die Spielbankabgabe ist eine landesrechtlich ausgestaltete, zweckgebundene Sonderabgabe auf den Bruttospielertrag vom Betrieb öffentlicher Spielbanken. Sie dient fiskalischen wie auch ordnungsrechtlichen Zwecken, sichert staatliche Einnahmen und fördert soziale Maßnahmen. Die genaue Höhe und Ausgestaltung obliegen dem jeweiligen Bundesland und sind Ausdruck der föderalen Vielfalt im deutschen Glücksspielrecht.

Häufig gestellte Fragen

Wann entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Spielbankabgabe?

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Spielbankabgabe entsteht grundsätzlich mit der Durchführung des Spielbetriebs in einer zugelassenen Spielbank. Maßgeblich ist dabei, dass die Erlaubnis gemäß den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen, insbesondere in den Spielbankgesetzen der Bundesländer, vorliegt. Für die tatsächliche Steuerentstehung werden oftmals die Einzugs- bzw. Abrechnungszeiträume (z. B. monatlich oder vierteljährlich) festgelegt, innerhalb derer die zu zahlende Abgabe anhand des Bruttospielertrags oder des nominellen Spieleinsatzes berechnet wird. Relevant ist zudem, dass die Verpflichtung unabhängig davon besteht, ob ein Gewinn oder Verlust aus dem Spielbetrieb erzielt wird – allein das Betreiben lizenzierter Spielbankspiele löst die Abgabepflicht aus.

Wer ist steuerrechtlich Schuldner der Spielbankabgabe?

Die steuerrechtliche Schuldnerschaft obliegt gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften der juristischen oder natürlichen Person, welcher die Erlaubnis zum Betrieb der Spielbank erteilt wurde. In der Praxis sind dies regelmäßig die Betreiberunternehmen der jeweiligen Spielbank. Die Pflicht zur Entrichtung der Abgabe erfasst daher stets den Spielbankbetreiber, und zwar unabhängig von etwaigen Vereinbarungen mit Dritten (z. B. Franchisegebern oder Investoren). Eine Übertragung oder Abwälzung auf einzelne Spieler oder Personal ist gesetzlich ausgeschlossen.

Welche Bemessungsgrundlagen gelten für die Festsetzung der Spielbankabgabe?

Die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe ist im Wesentlichen der Bruttospielertrag der jeweiligen Spielbank. Dieser errechnet sich allgemein als Differenz zwischen den von den Spielern eingesetzten Beträgen und den an sie ausgeschütteten Gewinnen. Je nach Bundesland und Spieltyp (z. B. Automatenspiel, Tischspiel) können modifizierende Regelungen für die Bemessungsgrundlage bestehen, etwa Mindest- oder Höchstbeträge sowie Sondersätze für bestimmte Spiele. Zusätzlich können einmalige oder fortlaufende Abgaben, etwa Eintrittsabgaben, als Bemessungsgrundlage in die Festsetzung einbezogen werden.

Wie erfolgt die Verwaltung und Überwachung der Spielbankabgabe?

Die Verwaltung der Spielbankabgabe obliegt regelmäßig der für Finanz- oder Glücksspielaufsicht zuständigen Landesbehörde. Die Betreiber unterliegen detaillierten Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten, die eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen sicherstellen sollen. Prüfungen durch die zuständige Behörde, einschließlich unangekündigter Kassen- und Belegprüfungen, sind gesetzlich vorgesehen. Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten können erhebliche Sanktionen bis hin zu Lizenzentzug nach sich ziehen.

Welche Auswirkungen haben unrichtige Angaben oder verspätete Zahlungen auf die Spielbankabgabe?

Werden der zuständigen Behörde unrichtige oder unvollständige Angaben zur Bemessungsgrundlage gemacht oder wird die Spielbankabgabe verspätet entrichtet, greifen die landesrechtlichen Vorschriften zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen sowie ggf. Zinsen. Daneben kann auch steuerstrafrechtliche Relevanz bestehen, etwa durch Hinterziehung von Steuern oder Abgaben gemäß §§ 370 ff. AO (Abgabenordnung). Besonders schwerwiegende Verstöße können zum Entzug der Spielbankerlaubnis führen, was zusätzlich ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Gibt es Besonderheiten bei der Spielbankabgabe für Online-Spielbanken?

Seit der Reform des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist die Erhebung der Spielbankabgabe für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker gesondert geregelt. Für diese Angebote gelten bundesweit einheitliche Steuersätze, wobei der Bruttoeinsatz (Einsatz abzüglich ausgezahlter Gewinne) als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Die Abgabe für Online-Spielbanken unterliegt der Verwaltung durch das für das Land Sachsen-Anhalt eingerichtete zentrale Glücksspielaufsichtsamt, sofern keine abweichende Bestimmung getroffen wurde. Notwendige technische Vorkehrungen zur Sicherstellung einer korrekten Abführung (u. a. durch spezielle IT-Infrastruktur) sind verpflichtend.

Wie verhält sich die Spielbankabgabe zu anderen Steuerarten wie Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer?

Die Spielbankabgabe stellt eine besondere Abgabe dar, die neben anderen Steuerarten erhoben wird, jedoch keine Umsatzsteuerpflicht für die angebotenen Glücksspieldienstleistungen auslöst. Glücksspiele, die der Spielbankabgabe unterliegen, sind gemäß § 4 Nr. 9b UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Belastung mit Körperschaftsteuer erfolgt hingegen unabhängig von der Spielbankabgabe auf der Grundlage des erzielten Gewinns nach allgemeinen steuerlichen Vorschriften. Steuerliche Abzugsfähigkeit der Spielbankabgabe als Betriebsausgabe ist unter bestimmten Bedingungen gegeben, kann jedoch durch länderspezifische Vorschriften eingeschränkt werden.