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Sowjetische Besatzungszone

Begriff und Entstehung der Sowjetischen Besatzungszone

Die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bezeichnet das Gebiet in Deutschland, das nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 von der Sowjetunion militärisch besetzt und verwaltet wurde. Die SBZ entstand als Folge der Vereinbarungen zwischen den Alliierten Mächten auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam. Ziel war es, Deutschland nach dem Krieg zu entmilitarisieren, zu demokratisieren und politisch neu zu ordnen.

Geografische Ausdehnung und Verwaltung

Die SBZ umfasste die östlichen Teile Deutschlands westlich der Oder-Neiße-Linie, darunter die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Die Verwaltung lag zunächst bei der sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD), welche weitreichende Befugnisse ausübte.

Verwaltungsstruktur innerhalb der SBZ

Die SMAD setzte deutsche Verwaltungsorgane ein, behielt sich jedoch Kontroll- und Weisungsrechte vor. Entscheidungen über politische Parteien, Medien sowie wirtschaftliche Maßnahmen wurden maßgeblich durch die sowjetische Administration beeinflusst.

Rechtlicher Status der Sowjetischen Besatzungszone

Völkerrechtlich galt die SBZ als Teil des besetzten Deutschlands ohne eigene Souveränität. Die oberste Gewalt lag bei den alliierten Siegermächten; in diesem Fall bei der Sowjetunion für das Gebiet ihrer Zone. Rechtliche Grundlagen bildeten internationale Abkommen zwischen den Alliierten sowie Anordnungen durch die SMAD.

Bedeutung für Staatsangehörigkeit und Staatsrechtlichkeit

Mit Gründung zweier deutscher Staaten im Jahr 1949 – Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten – endete formal die Existenz der SBZ als eigenständige Verwaltungszone. Das Gebiet wurde zum Territorium eines neuen Staates mit eigener Verfassung: Der DDR.
Dennoch blieb völkerrechtlich umstritten, ob damit eine vollständige staatliche Souveränität erreicht wurde oder weiterhin alliierte Vorbehaltsrechte bestanden.

Übergang zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

Am 7. Oktober 1949 wurde auf dem Gebiet der ehemaligen SBZ offiziell die DDR gegründet. Damit ging auch ein Wechsel von einer reinen Besatzungsverantwortung hin zur Eigenstaatlichkeit einher; allerdings unter Beibehaltung bestimmter Kontrollrechte seitens der UdSSR bis zum Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages im Jahr 1990.

Bedeutung für Eigentums- und Vermögensverhältnisse während sowie nach Bestehen der SBZ

Infolge zahlreicher Enteignungen während dieser Zeit kam es zu grundlegenden Veränderungen an Eigentumsrechten insbesondere an Grundbesitz sowie Unternehmen innerhalb des Gebiets.
Diese Maßnahmen wirkten sich langfristig auf spätere Rechtsfragen aus – etwa hinsichtlich Rückgabeansprüchen oder Entschädigungen nach Wiedervereinigung Deutschlands.
Auch heute noch sind manche rechtlichen Fragestellungen bezüglich Vermögenswerte aus dieser Zeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen oder gesetzlicher Regelungen.

Bedeutung für heutiges Rechtssystem

Viele Regelungen aus Zeiten sowohl von SMAD als auch späterer DDR-Gesetzgebung wurden mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages überprüft beziehungsweise angepasst.
Der rechtliche Umgang mit Entscheidungen aus Zeiten sowjetischer Verwaltung ist daher weiterhin relevant beispielsweise bei Fragen rund um Restitutionen oder Anerkennung alter Urkunden.

Häufig gestellte Fragen zur Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)

Was war die rechtliche Grundlage für das Bestehen der Sowjetischen Besatzungszone?

Die rechtliche Grundlage bildeten internationale Vereinbarungen zwischen den alliierten Siegermächten am Ende des Zweiten Weltkriegs sowie Anordnungen durch deren jeweilige Militärverwaltungen.

Konnte innerhalb der SBZ deutsches Recht weiter angewendet werden?

Zwar blieb bestehendes deutsches Recht grundsätzlich gültig; jedoch konnten dieses jederzeit durch Anordnungen oder Gesetze seitens sowjetischer Behörden geändert beziehungsweise aufgehoben werden.

Konnte man während Bestehens dieser Zone Eigentum erwerben oder verlieren?

Eingriffe in Eigentumsverhältnisse waren möglich: Es kam insbesondere zu Enteignungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Industriebetrieben aufgrund politischer Vorgaben seitens sowjetischer Administration.

Ließen sich gerichtliche Entscheidungen aus dieser Zeit später noch anfechten?

Anfechtungsmöglichkeiten bestanden nur eingeschränkt; viele damalige Entscheidungen blieben auch nach Gründung beider deutscher Staaten wirksam bis sie gegebenenfalls später aufgehoben wurden.

Besaß das Gebiet eine eigene Gesetzgebungshoheit?

Zunächst nicht: Alle wesentlichen Gesetzgebungsakte mussten von sowjetischer Seite genehmigt werden beziehungsweise gingen direkt auf deren Anordnung zurück.

Konnte man gegen Maßnahmen sowjetischer Behörden Rechtsmittel einlegen?

Möglichkeiten hierzu waren stark begrenzt; meist gab es keine unabhängigen Instanzen zur Überprüfung solcher Maßnahmen innerhalb dieses Systems.

Sind heute noch Ansprüche wegen Enteignungen in jener Zeit möglich?

Nicht alle Ansprüche können geltend gemacht werden; dies hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab wie etwa Art des enteigneten Vermögenswerts oder Zeitpunkt entsprechender Maßnahme.