Grundlagen der Sollbesteuerung
Die Sollbesteuerung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und beschreibt eine Methode zur Ermittlung des Zeitpunkts, zu dem Umsätze für steuerliche Zwecke als ausgeführt gelten. Sie spielt insbesondere bei der Umsatzsteuer eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zur sogenannten Istbesteuerung, bei der die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erfolgt, wird bei der Sollbesteuerung auf die vereinbarten Entgelte abgestellt.
Funktionsweise der Sollbesteuerung
Bei Anwendung der Sollbesteuerung entsteht die Steuerpflicht grundsätzlich bereits mit Ausführung einer Leistung oder Lieferung – unabhängig davon, ob das vereinbarte Entgelt vom Kunden tatsächlich schon bezahlt wurde. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer muss bereits dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn die Rechnung gestellt oder die Leistung erbracht wurde.
Beispielhafte Darstellung
Ein Unternehmen liefert Waren an einen Kunden und stellt am 1. März eine Rechnung aus. Der Kunde zahlt jedoch erst im April. Nach den Grundsätzen der Sollbesteuerung muss das Unternehmen die Umsatzsteuer für diesen Vorgang bereits im März anmelden und abführen – also zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums beziehungsweise Leistungszeitpunkts.
Anwendungsbereich und Bedeutung in Deutschland
Die Sollbesteuerung ist in Deutschland grundsätzlich für alle Unternehmer vorgesehen, sofern keine besonderen Ausnahmen greifen. Sie bildet damit den Regelfall im deutschen Umsatzsteuersystem. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag zur Istbesteuerung übergegangen werden.
Bedeutende Abgrenzungen zur Istbesteuerung
Im Unterschied zur Istbesteuerung orientiert sich die Besteuerungsgrundlage nicht am tatsächlichen Zahlungseingang beim Unternehmer, sondern ausschließlich am Zeitpunkt von Lieferung oder Leistungserbringung sowie Rechnungsstellung. Dies kann dazu führen, dass Steuern abgeführt werden müssen, bevor entsprechende Einnahmen tatsächlich geflossen sind.
Auswirkungen auf Liquidität und Buchhaltungspflichten
Da bei dieser Methode Steuern auch ohne Zahlungseingang fällig werden können, hat dies direkte Auswirkungen auf den Liquiditätsbedarf eines Unternehmens sowie dessen Buchhaltungsorganisation: Es müssen Rückstellungen gebildet oder ausreichende Mittel vorgehalten werden, um Steuerzahlungen fristgerecht leisten zu können.
Sonderregelungen und Ausnahmen von der Sollbesteuerung
Nicht jeder Unternehmer ist zwingend an diese Form gebunden: Für bestimmte Gruppen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht zwischen beiden Methoden oder es gelten Sonderregelungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Steuerentstehung.
Zu diesen Gruppen zählen beispielsweise kleinere Unternehmen bis zu einer festgelegten Umsatzgrenze sowie bestimmte Freiberuflergruppen; sie können unter Umständen beantragen, nach vereinnahmten Entgelten besteuert zu werden (Ist-Besteuerer).
Auch gibt es spezielle Regelungen etwa für Anzahlungen oder Teilleistungen; hier kann sich je nach Sachverhalt ebenfalls ein anderer Zeitpunkt für das Entstehen des Steueranspruchs ergeben.
Rechtliche Folgen bei verspäteter Zahlung durch Kunden
Kommt es vor, dass ein Kunde trotz erbrachter Leistung nicht zahlt (beispielsweise wegen Insolvenz), bleibt dennoch zunächst weiterhin die Verpflichtung bestehen,
die entsprechende Umsatzsteuer abzuführen – unabhängig vom tatsächlichen Geldeingang beim leistenden Unternehmen.
Erst wenn feststeht,
dass eine Forderungsverlust eingetreten ist,
können Korrekturen vorgenommen werden,
um Doppelbelastungen auszuschließen.
Dies geschieht jedoch stets rückwirkend
und bedarf entsprechender Nachweise gegenüber dem Finanzamt.
Bedeutende Aspekte im Überblick
- Soll-Besteuertes Unternehmen führt Steuern zum Zeitpunkt von Lieferung/Leistung bzw. Rechnungsstellung ab.
- Zahlungszeitpunkt durch den Kunden spielt keine Rolle für Fälligkeit gegenüber dem Finanzamt.
- Möglichkeit eines Wechsels zur anderen Methode nur unter bestimmten Bedingungen.
- Sonderregeln existieren u.a. für Anzahlungen/Teilleistungen/Forderungsverluste.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Sollbesteuerung
Muss jedes Unternehmen automatisch nach der Sollbesteuerungsmethode abrechnen?
Nicht jedes Unternehmen muss zwingend nach dieser Methode abrechnen; allerdings gilt sie als Regelfall in Deutschland. Bestimmte Gruppen wie kleinere Betriebe haben gegebenenfalls Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Methoden.
Kann man zwischen Ist- und Soll-Besteuermethoden wechseln?
Einen Wechsel zwischen beiden Methoden erlaubt das Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise mit Genehmigung durch das zuständige Finanzamt.
Muss auch dann Umsatzsteuer gezahlt werden,
wenn noch kein Geld vom Kunden eingegangen ist?
Laut Grundprinzipien dieser Methode entsteht die Verpflichtung zur Abführung von Steuern bereits mit Erbringensleistung beziehungsweise Rechnungsstellung –
unabhängig davon,
ob Zahlungen schon erfolgt sind.
Können Verluste durch unbezahlte Rechnungen steuerlich berücksichtigt werden?
Tritt endgültig ein Forderungsverlust ein (z.B. durch Insolvenz),
kann dies rückwirkend steuerlich geltend gemacht werden;
hierzu sind jedoch Nachweise erforderlich
und es erfolgt keine automatische Anpassungsmöglichkeit vorab.
Betrifft diese Regel nur umsatzsteuerpflichtige Leistungen?
Soll-Methoden finden insbesondere Anwendung im Bereich umsatzsteuerpflichtiger Liefer- & Leistungsbeziehungen;
andere Steuerarten folgen eigenen Regeln bezüglich Fälligkeit & Bemessungsgrundlage.
Können Freiberufler ebenfalls verpflichtet sein,
nach dieser Methode abzurechnen?
Auch Freiberufler fallen grundsätzlich darunter;
es bestehen aber branchenspezifische Besonderheiten
und ggf. spezielle Antragsmöglichkeiten je Einzelfall .
Unternehmen müssen sämtliche relevanten Geschäftsvorfälle zeitnah dokumentieren ,
um korrekte Bemessungsgrundlagen sicherzustellen ;
insbesondere kommt dabei exakter Zuordnung von Leistungsdatum/Rechnungsdatum besondere Bedeutung zu .
Je Branche können unterschiedliche Detailregelwerke greifen ;
insbesondere Bauleistungen , Dienstleistungen mit Teilabrechnung o.ä. können gesondert behandelt sein .
Hier empfiehlt sich genaue Prüfung branchenspezifischer Vorschriften .